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Frauenbewegung in Deutschland

1900 Ledige Frauen erhalten die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit · 1958 Das Gleichberechtigungsgesetz (siehe oben) hebt das alleinige Bestimmungsrecht des …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Entstehung und erste Frauenbewegung
  2. 2. Bürgerliche, proletarische und pazifistische Strömungen
  3. 3. Nationalsozialismus, Nachkriegszeit und neue Bewegungen
  4. 4. Bildung, Politik und Beruf
  5. 5. Familie und sexuelle Selbstbestimmung

Entstehung und erste Frauenbewegung

Die Frauenbewegung in Deutschland entstand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit Revolutions- und Bürgerrechtsbewegungen. Sie war nie einheitlich, sondern umfasste unterschiedliche politische Interessen, Gruppen und Aktionsfelder. Zu ihren Kernforderungen gehörten das Recht der Frauen auf Bildung und Erwerbsarbeit sowie später das Frauenwahlrecht. Bildung und Arbeit sollten Frauen nicht nur persönlich fördern, sondern der gesamten Gesellschaft nützen und ihnen ein finanziell von Männern unabhängiges Leben ermöglichen.

Louise Otto-Peters gründete 1849 die erste deutsche Frauen-Zeitung und gilt als Gründerin der deutschen Frauenbewegung. Zu dieser ersten Generation gehörten außerdem Auguste Schmidt und Henriette Goldschmid. 1865 fand die erste deutsche Frauenkonferenz statt; dort wurde der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) gegründet. Sein Ziel war „die erhöhte Bildung des weiblichen Geschlechts und die Befreiung der weiblichen Arbeit von allen Hindernissen“. Louise Otto-Peters wurde erste Vorsitzende, Auguste Schmidt zweite Vorsitzende. Diese bürgerliche Frauenbewegung konzentrierte sich zunächst vor allem auf Bildung und Erwerbstätigkeit; die Forderung nach dem Frauenwahlrecht wurde im ADF zunächst nicht weiter erhoben.

Der ADF war ausschließlich von Frauen organisiert: Stimmberechtigte Mitglieder konnten nur Frauen sein, Männer lediglich als Berater. Das brachte ihm den Vorwurf der Männerfeindlichkeit ein. Durch zahlreiche Ortsvereine wuchs die Mitgliederzahl bis 1870 auf 10.000. Zu den weiteren Organisationen gehörten 1866 der Lette-Verein zur Förderung der Erwerbsfähigkeit des weiblichen Geschlechts und 1898 der Landfrauenverband von Elisabet Boehm. Der Lette-Verein förderte zwar Frauenarbeit, trat aber nicht für politische Gleichberechtigung ein.

Helene Lange forderte 1887 in einer Petition eine wissenschaftliche Ausbildung von Lehrerinnen für höhere Mädchenschulen und mehr Lehrerinnenstellen. Ihre sogenannte Gelbe Broschüre entsprach noch dem traditionellen Frauenbild: Mädchen sollten auf die Mutterschaft vorbereitet werden, entweder als Mütter eigener Kinder oder als Lehrerinnen, die eine „geistige Mutterschaft“ ausübten. 1889 gründete Lange den Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenverein, der die Zulassung von Frauen zum Abitur und Studium anstrebte. Hedwig Dohm prägte die Bewegung mit Schriften wie Der Frauen Natur und Recht. Ihre Aussagen „Es gibt keine Freiheit der Männer, wenn es nicht eine Freiheit der Frauen gibt“ und „Die Menschenrechte haben kein Geschlecht“ wurden besonders wirksam.

Bürgerliche, proletarische und pazifistische Strömungen

1894 schlossen sich viele Frauenvereine im Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) zusammen. Dieser bürgerliche Dachverband sollte Vereine verschiedener Parteien und Weltanschauungen aufnehmen und hielt seine Ziele deshalb allgemein. Vereine der proletarischen Frauenbewegung wurden jedoch ausgeschlossen, weil man sie als politische sozialistische Arbeiterinnenvereine betrachtete. 1914 waren 250.000 Frauen über Frauenvereine im BDF organisiert. Zu den späteren Mitgliedsverbänden gehörten unter anderem der Deutsch-evangelische Frauenbund (1899), der Katholische Frauenbund Deutschlands (1903) und der Jüdische Frauenbund (1904).

Die proletarische Frauenbewegung war in die sozialistische Arbeiterbewegung eingebettet. Sie ging davon aus, dass die Befreiung der Frau nur durch eine Veränderung der bestehenden Gesellschaftsform möglich sei. Wichtige Vertreterinnen waren Clara Zetkin und Emma Ihrer. August Bebels Buch Die Frau und der Sozialismus von 1879 wurde zu einem wichtigen Bezugspunkt. Gefordert wurden gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Arbeiterinnenschutz, gleiche Bildungschancen und das Frauenwahlrecht. Seit 1891 erschien Clara Zetkins Zeitschrift Die Gleichheit. Zwischen bürgerlicher und proletarischer Frauenbewegung gab es nur wenige Berührungspunkte; gemeinsam wandten sich beide gegen frauenbenachteiligende Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Ein eigenes Zentrum für praktische Hilfe gründeten Lida Gustava Heymann und Anita Augspurg 1897 in Hamburg. Das erste deutsche Frauenzentrum in der Paulstraße 25 bot Mittagstisch, Kinderhort, Beratung und Rechtsschutz sowie Vorträge, Veranstaltungen und Vereinsversammlungen.

Die Forderung nach dem Frauenwahlrecht wurde seit den 1870er Jahren unter anderem von Hedwig Dohm (1876) und Helene Lange (1896) vertreten. 1902 gründeten Anita Augspurg, Lida Gustava Heymann, Minna Cauer und Helene Stöcker in Hamburg den Deutschen Verband für Frauenstimmrecht. Auch die proletarische Frauenbewegung setzte sich seit den 1890er Jahren dafür ein. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde 1918 das allgemeine Frauenwahlrecht eingeführt; die erste Reichstagswahl mit Frauenwahlrecht fand 1919 statt.

Frauenrechtlerinnen verbanden Gleichberechtigung teilweise mit Pazifismus. Bertha Suttner gründete 1892 die Österreichische und die Deutsche Friedensgesellschaft. Gegen die Unterstützung des Ersten Weltkriegs durch den BDF organisierten Lida Gustava Heymann und Anita Augspurg 1915 den Frauenkongress in Den Haag. Die Teilnehmerinnen protestierten gegen den Krieg, prangerten Gewalt gegen Frauen an und forderten politische Gleichberechtigung, internationale Konferenzen mit Frauenbeteiligung und Abrüstung. Sie gründeten die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit. Der 20-Punkte-Katalog des Kongresses soll auf die Formulierung von Woodrow Wilsons Friedensplan eingewirkt haben.

Nationalsozialismus, Nachkriegszeit und neue Bewegungen

Der BDF löste sich 1933 auf, um einer Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten zu entgehen. Damit endete eine eigenständige Frauenbewegung. Einige Frauenvereine traten dem nationalsozialistischen Deutschen Frauenwerk bei, das zusammen mit der NS-Frauenschaft die gleichgeschaltete Frauenorganisation bildete. Nicht Frauenrechte, sondern die Einbindung der Frauen in die Ziele des Nationalsozialismus stand im Mittelpunkt. Frauen verloren 1933 das passive Wahlrecht und wurden aus den Parlamenten ausgeschlossen. Propagiert wurde vor allem ihre Rolle als Mutter und Hausfrau. Zugleich war das Regime wegen Krieg und Arbeitskräftemangel auf Frauenarbeit angewiesen.

1949 trat in Westdeutschland das Grundgesetz in Kraft. Artikel 3 garantiert die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dafür kämpften Elisabeth Selbert, Helene Wessel, Helene Weber und Friederike Nadig, die als „Mütter des Grundgesetzes“ bezeichnet werden. Ebenfalls 1949 entstand der Deutsche Frauenrat als Dachverband westdeutscher Frauenverbände; er galt zunächst als eher konservativ.

Die neue oder zweite Frauenbewegung begann in Westdeutschland in den 1970er Jahren und knüpfte an historische Vorläufer an, deren Themen und Aktivitäten vielfach vergessen waren. Sie umfasste unterschiedliche Gruppierungen, Ziele und Organisationsformen. Aus Studentenbewegung, Sozialistischem Deutschem Studentenbund und Außerparlamentarischer Opposition entstand zunächst unter anderem die Kinderladenbewegung. Gemeinsame Kinderbetreuung sollte politische Arbeit ermöglichen und führte zu pädagogischen und gesellschaftspolitischen Diskussionen. Nach der Nichtreaktion auf Helke Sanders Rede auf der SDS-Delegiertenkonferenz im September 1968 kam es zum sogenannten Tomatenwurf, der als Beginn der Neuen Deutschen Frauenbewegung gilt. Danach wurden unter anderem der Abtreibungsparagraph, Kinderbetreuung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Familienrecht, Gewalt gegen Frauen, Frauen und Frieden sowie alternative Lebensentwürfe diskutiert. Die Bewegung entstand auch als Protest gegen die Linke.

In der DDR bestand neben dem staatlichen Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) seit den frühen 1980er Jahren eine kleine nichtstaatliche Frauenbewegung, meist unter dem Dach der Kirche. Themen waren Gewalt gegen Frauen, Gentechnologie, Kindergartenprogramme und Geschlechterbeziehungen. Ulrike Poppe gründete 1980 in ihrer Wohnung in Prenzlauer Berg den einzigen autonomen Kinderladen der DDR; 1983 wurde er geräumt. Im selben Jahr wurden Poppe, Bärbel Bohley und andere aus der Gruppe Frauen für den Frieden wegen „Landesverrats“ und „konspirativer Westverbindungen“ verhaftet. Ab 1984 fanden jährliche Frauentreffen statt. Frauengruppen beteiligten sich an der Oppositionsbewegung und an der Friedlichen Revolution. Am 3. Dezember 1989 gründeten mehr als 1200 Frauen den Unabhängigen Frauenverband (UFV) und verabschiedeten ein Manifest für eine autonome Frauenbewegung. Im April 1990 tauschten sich Frauen aus Ost und West auf einem Kongress in Ost-Berlin über gemeinsame Strategien aus. Der UFV verlor nach der Wiedervereinigung an Bedeutung und wurde 1998 aufgelöst.

Bildung, Politik und Beruf

Die rechtliche und soziale Gleichberechtigung entwickelte sich schrittweise. Für die Bildung waren unter anderem folgende Stationen wichtig:

  • 1524 forderte Martin Luther städtische Schulen für Jungen und Mädchen, allerdings mit kürzerem Schulbesuch der Mädchen. 1529 gründete Magdalena von Staupitz in Grimma eine der ersten Elementarschulen für Mädchen.
  • Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken führte 1592 als erstes Land der Erde die allgemeine Schulpflicht für Mädchen und Jungen ein. Frauenorden wie Ursulinen, Katharinerinnen und Englische Fräulein widmeten sich der Mädchenbildung.
  • Dorothea Erxleben promovierte 1754 in Medizin an der Universität Halle als erste Frau. 1802 entstand in Hannover die erste städtische höhere Töchterschule. 1893 eröffnete in Karlsruhe das erste deutsche Mädchengymnasium.
  • 1896 legten sechs junge Frauen am Luisengymnasium Berlin erstmals in Preußen das Abitur ab. Frauen wurden dort zunächst als Gasthörerinnen zugelassen, ohne Prüfungen ablegen oder Abschlüsse erwerben zu können. 1899 wurde ihnen das Medizin- und Pharmaziestudium erlaubt, 1900 das uneingeschränkte Studium in Baden und 1909 das Vollstudium an Technischen Hochschulen in Preußen.
  • Die Mädchenschulreform von 1908 stellte Mädchen- und Knabenausbildung in Preußen gleich und ermöglichte gleichwertigen Unterricht sowie Zugang zu Abitur und Studium. Ab den späten 1950er Jahren wurde Koedukation schrittweise eingeführt, in der DDR bereits seit 1945. 1986 entstand in Bonn der erste Lehrstuhl für Historische Frauenforschung.

Politisch brachten 1848 die Märzrevolution und 1908 das Reichsvereinsgesetz wichtige Veränderungen. Das preußische Vereinsgesetz von 1850 hatte Frauen noch politische Vereine, Parteien und Versammlungen verboten; 1908 konnten sie politischen Organisationen beitreten. 1918 wurde Minna Faßhauer erste deutsche Ministerin, 1961 Elisabeth Schwarzhaupt erste Bundesministerin. Annemarie Renger wurde 1972 erste Bundestagspräsidentin, Heide Simonis 1993 erste Ministerpräsidentin eines Bundeslandes. 1999 führte die Bundesregierung Gender Mainstreaming zur Förderung der Gleichberechtigung ein, 2005 wurde Angela Merkel erste deutsche Bundeskanzlerin. 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft.

Auch der Zugang zu Berufen erweiterte sich. Der Lette-Verein bot ab 1872 neben klassischen Frauenberufen auch Ausbildung zur Telegraphistin, Buchbinderin und Sekretärin an. Henriette Arendt wurde 1903 in Stuttgart erste uniformierte deutsche Polizistin, zunächst mit auf Frauen und Kinder begrenzten Aufgaben. Während des Ersten Weltkriegs arbeiteten Frauen massenhaft in Pflege, Land- und Rüstungsarbeit: Anfang 1918 waren 4 Millionen Frauen mit kriegswichtigen Arbeiten befasst, darunter 750.000 in der Rüstungsindustrie. Im Zweiten Weltkrieg dienten unter anderem rund 500.000 weibliche Luftschutzwarte, etwa ebenso viele Frauen im DRK-Sanitätsdienst und 500.000 bis 600.000 Wehrmachts- und SS-Helferinnen. 2001 wurden durch das Bundesgleichstellungsgesetz weitere Gleichstellungsregelungen geschaffen; seit 2001 sind in der Bundeswehr alle Laufbahnen uneingeschränkt für Frauen geöffnet.

Familie und sexuelle Selbstbestimmung

Im Familien- und Eherecht wurden traditionelle Abhängigkeiten schrittweise abgebaut. Ledige Frauen erhielten 1900 die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit. Das Gleichberechtigungsgesetz von 1958 beseitigte das alleinige Bestimmungsrecht des Ehemanns über Frau und Kinder, erlaubte Frauen die selbstständige Verwaltung des eingebrachten Vermögens und führte die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Güterstand ein. Frauen durften nun auch ohne Erlaubnis des Vaters oder Ehemanns den Führerschein erwerben. 1959 erklärte das Bundesverfassungsgericht Regelungen für nichtig, die dem Vater den letzten Entscheid in Erziehungsfragen und die gesetzliche Alleinvertretung des Kindes gaben.

Weitere Veränderungen folgten: 1976 konnte der Name der Frau als Familienname gewählt werden, 1977 ersetzte bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip das Schuldprinzip und die sogenannte Hausfrauenehe wurde abgeschafft. Frauen mussten den Haushalt nicht mehr rechtlich führen. 1978 entstand das erste Frauenhaus in Baden-Württemberg. 1986 wurden Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub eingeführt. 1991 verwarf das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz, dass bei fehlender Einigung automatisch der Nachname des Mannes Ehename wird.

Die sexuelle Selbstbestimmung wurde ebenfalls erweitert. Die Antibabypille wurde 1961 in der Bundesrepublik zugelassen, zunächst nur für verheiratete Mütter auf ärztliches Rezept; 1965 folgte die DDR mit der Wunschkindpille. Die Reform der Kuppeleiparagraphen 1973 beseitigte in der Bundesrepublik die grundsätzliche Strafbarkeit, Erwachsenen Gelegenheit zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen zu verschaffen. In der DDR waren diese Paragraphen bereits 1968 abgeschafft worden.

Die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch änderten sich mehrfach. 1974 bis 1976 wurde zunächst eine Fristenlösung beschlossen, nach der ein Abbruch während der ersten zwölf Wochen straffrei und in der Bundesrepublik an eine Beratungspflicht gebunden war. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie für verfassungswidrig; sie wurde durch ein Indikationenmodell ersetzt. 1992 wurde nach der Wiedervereinigung erneut eine Fristenlösung mit Beratungspflicht beschlossen. 1993 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation wiederum für verfassungswidrig, verlangte diesmal aber nicht, dass er auch bestraft werden müsse. Seit 1997 sind erzwungene sexuelle Handlungen auch in der Ehe als sexuelle Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung strafbar. 1998 entfiel der sogenannte Kranzgeld-Paragraph des § 1300 BGB. 2016 trat ein neues Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ in Kraft.

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