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Frauenwahlrecht

1 Geschichte · 2 Frauenwahlrecht weltweit · 3 Auswirkungen auf die Politik · 4 Das Frauenwahlrecht in Europa · 5 Internationale Vernetzung · 6 Politikerinnen · 7 …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Entwicklung und frühe Beispiele
  3. 3. Weltweite Einführung
  4. 4. Europa und internationale Bewegung
  5. 5. Hindernisse und politische Folgen

Begriff und Bedeutung

Frauenwahlrecht bedeutet, dass Frauen an politischen Wahlen und Abstimmungen aktiv und passiv teilnehmen dürfen. Aktives Wahlrecht ist das Recht zu wählen; passives Wahlrecht ist das Recht, selbst gewählt zu werden. Frauenstimmrecht bezeichnet dagegen nur das aktive Wahlrecht.

Das Frauenwahlrecht war ein zentrales Ziel der Frauenbewegung, deren Kampf dafür im 18. Jahrhundert begann. Es ist wichtig für die politische Gleichberechtigung, weil Frauen dadurch politische Entscheidungen mitbestimmen und öffentliche Ämter übernehmen können. Die Einführung verlief jedoch weltweit sehr unterschiedlich und oft erst nach langen Auseinandersetzungen.

Entwicklung und frühe Beispiele

Als erste „moderne“ Kämpferin für das Frauenwahlrecht gilt Olympe de Gouges. Sie veröffentlichte im September 1791 während der Französischen Revolution die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin. 1793 wurde sie verhaftet und nach einem kurzen Schauprozess hingerichtet.

Der Weg zum allgemeinen Frauenwahlrecht hing eng mit der Abschaffung des Zensuswahlrechts für Männer zusammen. Beim Zensuswahlrecht richtet sich die politische Beteiligung etwa nach Besitz, sozialem Stand oder Bildung. Viele liberale Politiker unterstützten das Frauenwahlrecht grundsätzlich, hielten aber am Zensuswahlrecht fest. Auch viele bürgerliche Frauen forderten zunächst nur ein eingeschränktes Wahlrecht für Frauen, das dem damaligen Männerwahlrecht entsprach.

Frühe Sonderfälle lagen häufig auf Inseln. Auf den Pitcairninseln wurde 1838 ein allgemeines Wahlrecht eingeführt: Wahlberechtigt waren alle auf der Insel geborenen Frauen und Männer ab 18 Jahren sowie Personen, die seit fünf Jahren dort lebten. Damit unterlag das Frauenwahlrecht dort denselben Regeln wie das Männerwahlrecht. Die Regelung wurde vom britischen Kapitän Russel Elliot im Rahmen einer Selbstverwaltung unter britischer Schutzmacht festgelegt.

1853 führte Vélez in Kolumbien als erste Stadt der Welt das Frauenwahlrecht ein; 1869 folgte das Wyoming-Territorium. In New Jersey galt ab 1776 ein Wahlrecht für Personen mit bestimmtem Besitz, also auch für Witwen, nicht aber für verheiratete Frauen. 1807 wurde es dort auf Männer beschränkt.

Weltweite Einführung

Finnland führte 1906 als erstes europäisches Land mit der Landtagsordnung vom 1. Juni das Frauenwahlrecht ein. Es war damals ein russisches Großfürstentum. Finnland war auch das erste Land, in dem Frauen nicht nur passiv wählbar waren, sondern tatsächlich ins Parlament gewählt wurden.

Neuseeland führte 1893 als erste selbstregierte Kolonie das universelle aktive Frauenwahlrecht ein. Auf Rarotonga, einer der Cookinseln, wählten Frauen bereits am 14. Oktober 1893, also vor den Neuseeländerinnen. Australien führte 1902 als erster moderner souveräner Staat sowohl aktives als auch passives Frauenwahlrecht ein. In Colorado entschieden sich Männer 1893 in einer Volksabstimmung für das Frauenwahlrecht; 1894 wurden dort drei Frauen in das Repräsentantenhaus gewählt.

In Dänemark einschließlich Island wurde das Frauenwahlrecht 1915 eingeführt. Österreich führte das allgemeine Wahlrecht für Frauen am 12. November 1918 ein. Am selben Tag verkündete der Rat der Volksbeauftragten in Deutschland ein gleiches, geheimes, direktes und allgemeines Verhältniswahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen. Gesetzlich festgelegt wurde es am 30. November 1918; Frauen nutzten es auf nationaler Ebene erstmals bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919. Ebenfalls 1919 führte die Demokratische Republik Aserbaidschan als erster mehrheitlich muslimischer Staat ein Frauenwahlrecht mit gleichen politischen Rechten für Frauen und Männer ein.

Frankreich erhielt das Frauenwahlrecht erst am 5. Oktober 1944. Liechtenstein folgte 1984 als letztes europäisches Land, nachdem Volksabstimmungen 1971 und 1973 es abgelehnt hatten. In Kuwait bestehen aktives und passives Wahlrecht für Frauen seit 2005, in den Vereinigten Arabischen Emiraten seit 2006. In Saudi-Arabien durften Frauen bei Kommunalwahlen am 12. Dezember 2015 erstmals wählen und kandidieren; über 860 Frauen kandidierten, zwanzig wurden gewählt.

Europa und internationale Bewegung

In Europa entstanden Frauenwahlrechtsbewegungen besonders als Wahlrechtsreformen nur Männern zugutekamen, Frauen ein früher vorhandenes eingeschränktes Wahlrecht verloren oder Frauenbewegungen neben bürgerlichen auch politische Rechte verlangten. In Mittel- und Osteuropa hatte der Kampf um nationale Unabhängigkeit oft Vorrang; deshalb entwickelten sich dort nur eingeschränkt eigenständige Frauenbewegungen.

In Mitteleuropa führten fast alle Länder das Frauenwahlrecht nach dem Ersten Weltkrieg ein, häufig im Zusammenhang mit Revolutionen oder Staatsgründungen um 1918. Viele südliche und südöstliche Staaten folgten erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Als Gründe nennt der Artikel unter anderem patriarchal geprägte Rechtsordnungen, feudal-agrarische Strukturen und den starken Einfluss der Kirche. Autoritäre und faschistische Regime verzögerten oder verhinderten die Durchsetzung, etwa in Italien bis 1946 und in Bulgarien. In Portugal und Spanien kamen Frauen wegen langer Diktaturen erst nach deren Ende Mitte der 1970er Jahre zu ihren Bürgerrechten.

1904 wurde in Berlin der Weltbund für Frauenstimmrecht gegründet, englisch International Woman Suffrage Alliance, später International Alliance of Women. Er sollte die Unterschiede im Wahlrecht von Frauen und Männern verringern, verband durch regelmäßige Kongresse Gruppen aus vielen Ländern und förderte ihren Einsatz für politische Rechte. Er nahm allerdings nur die Dachorganisation eines anerkannten Staates auf. Frauen aus damals nicht selbstständigen Ländern wie Polen, Tschechien oder den baltischen Staaten waren daher nicht vertreten.

Hindernisse und politische Folgen

Gegen das Frauenwahlrecht wurden in vielen Staaten antifeministische Vorstellungen vorgebracht. Frauen seien angeblich „natürlich“ für Haushalt und Familie bestimmt, könnten wegen ihrer sozialen Rolle nicht unabhängig urteilen oder würden politische Konflikte in Ehe und Familie auslösen. Deshalb wurde kommunales Wahlrecht in Skandinavien und Großbritannien zunächst nur ledigen und verwitweten Frauen zugestanden; verheiratete Frauen galten offiziell als durch ihre Ehemänner vertreten.

Teilweise bestanden zusätzliche, allein für Frauen geltende Einschränkungen: Bildungszensuswahlrecht verlangte etwa in Griechenland einen Schulbildungsnachweis. In England, Ungarn und Island konnten Frauen zeitweise erst mit 30 beziehungsweise 40 Jahren wählen. Ein Moralzensuswahlrecht schloss Prostituierte zunächst in Österreich, Spanien und Italien aus. In einigen katholischen Staaten, darunter Belgien und Italien, sowie im orthodoxen Bulgarien erhielten verheiratete Mütter zunächst eher kommunales Wahlrecht als kinderlose Frauen.

Frauen wählen im Durchschnitt anders als Männer; die Ursachen sind wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Als mögliche Gründe nennt der Artikel größere Risikoaversion und eine stärkere Betroffenheit von Einkommenseinbrüchen nach Scheidungen. In den Vereinigten Staaten führte das Frauenwahlrecht zu signifikanten Ausdehnungen der Ausgaben und Einnahmen der Bundesstaaten. Auf Bundesebene verschoben sich Wahlergebnisse zugunsten der Demokraten; im Senat erklärte das Frauenwahlrecht fast 20 % der Veränderung des Verhältnisses zwischen Republikanern und Demokraten. Trotz vollen Wahlrechts dauerte es häufig noch lange, bis Frauen politische Spitzenämter erreichten.

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