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Firmung
Gläubige, die die Kindertaufe empfangen haben, werden nach „Erreichen des Vernunftgebrauchs“ in einer gesonderten Feier gefirmt, die mit der Erstkommunion …
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Grundidee und Bedeutung
Die Firmung ist eines der sieben Sakramente der römisch-katholischen, altkatholischen und orthodoxen Kirchen; in den Ostkirchen heißt sie Chrismation oder Salbung. In der anglikanischen Kirche gilt sie als sakramentale Handlung. Zusammen mit Taufe und Erstkommunion gehört sie in der katholischen Kirche zu den Sakramenten der christlichen Initiation, also der Aufnahme und Eingliederung in die christliche Gemeinschaft.
Die Firmung führt die Taufe fort und vollendet sie. Sie wird als Gabe und Stärkung durch den Heiligen Geist verstanden. Der Gefirmte soll dadurch tiefer in Christus und die Kirche eingegliedert werden, an der Sendung der Kirche mitwirken und den christlichen Glauben in Wort und Tat bezeugen. Nach katholischem Verständnis erhält er die Vollmacht, den Glauben zu verbreiten und zu verteidigen sowie zum Aufbau der Kirche beizutragen. Salbung und Handauflegung drücken diese Stärkung aus.
In den Ostkirchen werden Taufe, Chrismation und erste Kommunion gewöhnlich in derselben Feier gespendet, auch bei Kleinkindern. Das geschieht ebenfalls bei einer Erwachsenentaufe in der römisch-katholischen Kirche. Nach einer Kindertaufe findet die Firmung in der lateinischen Kirche dagegen meist später in einer eigenen Feier statt. Sie kann mit der Erstkommunion verbunden sein oder ihr nach regionaler Gewohnheit folgen.
Die Kirchen der Reformation übernahmen die Firmung nicht als Sakrament. Mit der Konfirmation entwickelten sie jedoch einen verwandten Ritus, bei dem das persönliche Glaubensbekenntnis stärker im Mittelpunkt steht. Ursprung, Praxis und Bedeutung der Firmung ähneln außerdem der Heiligen Versiegelung, die in der Neuapostolischen Kirche und weiteren apostolischen Kirchen als Sakrament besteht.
Voraussetzungen und Vorbereitung
Ein Firmling muss getauft sein, weil die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt. Nach heutiger römisch-katholischer Praxis soll er den eigenen Willen zur Firmung geäußert haben. Vorher wird der Empfang des Bußsakraments empfohlen.
Das Alter unterscheidet sich nach kirchlicher Tradition und Region. Orthodoxe und unierte Ostkirchen verbinden die Firmung bereits mit der Kindertaufe. In der lateinischen Kirche soll der Firmling die Bedeutung des Sakraments in gewissem Maß verstehen können. Der Codex Iuris Canonici setzt gewöhnlich das „Erreichen des Vernunftgebrauchs“, also die Vollendung des siebten Lebensjahres, voraus. In Todesgefahr darf die Firmung gemäß c. 889 § 1 CIC auch Unmündigen gespendet werden. In den deutschsprachigen Regionen liegt das tatsächliche Firmalter meist zwischen zwölf und sechzehn Jahren; einige besonders schweizerische Gemeinden legen es auf achtzehn Jahre fest. Die Bitte um eine „Frühfirmung“ darf jedoch nicht grundsätzlich abgelehnt werden.
Die Firmvorbereitung heißt Firmkatechese. Jugendliche werden häufig in Gruppen von etwa 8–15 Personen vorbereitet, oft durch Ehrenamtliche der Pfarrgemeinde. Die Letztverantwortung trägt der Pfarrer. Dabei werden vielfach auch grundlegende Inhalte des christlichen Glaubens vermittelt. Jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders bei seiner Taufe oder bei der vollen Aufnahme in die katholische Kirche.
Spender, Zeichen und Ablauf
In der römisch-katholischen Kirche spendet die Firmung im Allgemeinen ein Bischof. Ein Priester benötigt dafür normalerweise eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs. Der Priester, der einen Erwachsenen tauft, besitzt jedoch zugleich die Vollmacht zur Firmung. Auch bei einer Konversion wird gewöhnlich der Ortspfarrer damit beauftragt. In drohender Todesgefahr darf jeder Priester die Firmung gültig und erlaubt spenden, auch außerhalb seines Gebietes. In der altkatholischen und anglikanischen Kirche firmt ein Bischof, während in den Ostkirchen jeder Priester dazu ermächtigt ist.
Die römisch-katholische Firmung wird heute normalerweise innerhalb einer heiligen Messe gefeiert. Nach einem Eröffnungsgebet erneuern die Firmlinge ihr Taufversprechen. Der Firmspender breitet die Hände über ihnen aus und bittet um das Kommen des Heiligen Geistes und dessen Gaben. Danach legt er dem einzelnen Firmling die rechte Hand auf den Kopf und zeichnet mit Chrisam ein Kreuz auf dessen Stirn. Dabei sagt er: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Der Firmpate legt als Zeichen seiner Unterstützung eine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Abschließendes Gebet, Segen und Eucharistie folgen. Der früher übliche angedeutete Backenstreich des Bischofs wurde bei der Erneuerung des Ritus durch einen Friedensgruß ersetzt; er galt als Zeichen der Stärkung und wurde mit einem Ritterschlag verglichen.
Chrisam beziehungsweise Myron ist die vorgeschriebene Materie des Sakraments. Dieses Salböl besteht aus Öl und Balsam und wird vom Bischof am Gründonnerstag oder an einem früheren osternahen Tag in der Chrisammesse geweiht.
In den Ostkirchen folgt die Salbung unmittelbar auf die Taufe. Der Priester salbt mit dem vom Bischof geweihten Myron Stirn, Augen, Nasenflügel, Mund, Ohren, Brust, Hände und Füße. Er spricht: „Siegel der Gabe des Heiligen Geistes“. Der Ritus ist dort nicht durch eigene Ein- und Ausgangsgebete vom übrigen Gottesdienst getrennt.
Regional kann der Firmling einen Heiligen auswählen und dessen Namen als Firmnamen annehmen. Traditionell wurde der Firmtag vor allem mit dem Paten gefeiert; größere Familienfeiern und Geld- oder Sachgeschenke sind jüngere beziehungsweise regionale Bräuche.
Theologische und kirchliche Entwicklung
In den ersten Jahrhunderten entwickelte sich die Firmung aus dem Taufgeschehen. Im 2. Jahrhundert ist noch kein eigener geistvermittelnder Ritus neben der Taufe belegt. Gegen Ende dieses Jahrhunderts unterschied Tertullian mehrere Schritte: Reinigung im Taufwasser, Salbung und anschließende Handauflegung, bei der der Heilige Geist angerufen werde. Die Traditio Apostolica vom Anfang des 3. Jahrhunderts betrachtete diese Handlungen weiterhin als eine zusammengehörende Initiation. Zugleich wurde eine spätere Trennung erkennbar: Diakon und Presbyter konnten Taufe und erste Salbung vollziehen, während dem Bischof Handauflegung und zweite Salbung vorbehalten waren. Hieronymus erklärte die nachträgliche bischöfliche Handauflegung eher mit der Ehre des Priestertums als mit einer zwingenden Notwendigkeit.
In der mittelalterlichen Scholastik wurde die Firmung als eigenständiges Sakrament systematisiert. Hugo von St. Victor betonte zugleich ihren inneren Zusammenhang mit der Taufe und bewertete beide als große Sakramente. Thomas von Aquin beschrieb die Firmung als Empfang des „Vollalters des geistigen Lebens“: Die Taufe gebe das geistige Leben, die Firmung stärke zum bewussten Eintritt in die Gemeinschaft und zum geistigen Kampf.
Das kirchliche Lehramt festigte diese Lehre. Papst Clemens VI. erklärte 1351 Chrisamweihe und Firmspendung grundsätzlich zum Vorrecht des Bischofs; nur der Papst könne einen einfachen Priester bevollmächtigen. Ein Lehrentscheid des Konzils von Florenz von 1439 bezeichnete die Firmung als eines der sieben Sakramente. Sie präge der Seele ein Merkmal ein, gebe den Heiligen Geist zur Stärkung des Glaubens und werde durch Chrisamsalbung und heiligende Worte gespendet.
Die Reformatoren lehnten diese Sakramentalität ab. Martin Luther kritisierte 1520 besonders, dass keine Einsetzung und Heilsverheißung Jesu in der Heiligen Schrift nachweisbar sei. Für ihn war die Firmung lediglich ein kirchlicher Ritus; die von Christus eingesetzte Taufe benötige keine Ergänzung. Zwingli stellte stattdessen die eigene Bestätigung des Glaubens und die Wiederholung des Taufbekenntnisses in den Mittelpunkt. Martin Bucer entwickelte daraus die Konfirmation als persönliches Glaubensbekenntnis nach der Kindertaufe. Das Konzil von Trient bekräftigte dagegen, dass die Firmung ein Sakrament und der Bischof ihr primärer Spender sei.
In der Neuzeit hob Karl Rahner die Firmung als Auftrag hervor, mit den eigenen Gaben an der Sendung der Kirche und am Heil aller mitzuwirken. Das Zweite Vatikanische Konzil betonte erneut den Zusammenhang mit Taufe und Eucharistie. Es verlangte ein vorausgehendes Glaubensbekenntnis und ermöglichte die Firmung innerhalb der Messe. 1971 ersetzte Papst Paul VI. die ältere Spendeformel durch die ostkirchlich geprägte Formel: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“
Biblische Begründung und Streitfragen
Als wichtigste biblische Begründung gilt Apg 8,14–17: Philippus hatte Menschen in Samarien getauft, doch erst Petrus und Johannes beteten für sie und legten ihnen die Hände auf; danach empfingen sie den Heiligen Geist. In Apg 19,1–7 tauft Paulus in Ephesus ungefähr zwölf Männer auf den Namen Jesu. Nach seiner Handauflegung kommt der Heilige Geist auf sie herab; sie reden in Zungen und weissagen. Apg 10,44–48 zeigt umgekehrt, dass der Geist auch schon vor der Taufe empfangen werden kann.
Traditionelle Ausleger sehen in diesen Stellen Belege für eine Trennung von Taufe und Firmung sowie für eine besondere Geistmitteilung durch Handauflegung. Diese Deutung ist jedoch umstritten. Kritiker betonen den Ausnahmecharakter der Berichte und die wesentlich größere Bedeutung der Taufe im übrigen Neuen Testament. Außerdem stammen die Hauptbelege aus der Apostelgeschichte und lassen sich nicht unmittelbar auf das Wirken Jesu zurückführen. Heute wird daher angenommen, dass die biblische Theologie weder eine allgemeine rituelle Trennung von Taufe und Geistmitteilung noch eine verpflichtende Handauflegung kannte. Der zentrale Initiationsritus war vielmehr die Taufe.
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