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Kindertaufe

Für die römisch-katholische Kirche setzt jede Taufe den christlichen Glauben voraus. Kleine Kinder (vor dem Einschulungsalter) werden im „Glauben der Kirche …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und biblische Streitfrage
  2. 2. Alte Kirche und kirchliche Durchsetzung
  3. 3. Auseinandersetzung in der Reformationszeit
  4. 4. Heutige Praxis und evangelische Diskussion
  5. 5. Katholische Lehre und Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
  6. 6. Name und volksreligiöse Vorstellungen

Begriff und biblische Streitfrage

Kindertaufe oder Säuglingstaufe bezeichnet in Deutschland die Taufe religionsunmündiger Personen. Seit dem 5. und 6. Jahrhundert ist sie in der weltweiten Christenheit die vorherrschende Taufform. Volkskirchen und einige Freikirchen praktizieren sie; die Mehrheit der taufgesinnten Kirchengemeinschaften erkennt sie jedoch nicht an und vollzieht stattdessen die Gläubigentaufe.

Das Neue Testament enthält weder eine ausgeführte Tauflehre noch einen ausdrücklichen Bericht über die Taufe eines Kindes. Umstritten ist daher, ob sich Kindertaufe aus einzelnen Texten ableiten lässt. Befürworter beziehen Markus 10,13–16 auf die volle Teilhabe von Kindern an der christlichen Gemeinschaft. Da die Taufe nach 1 Kor 12,13 durch den Heiligen Geist in den einen Leib Christi aufnimmt, sollen auch Kinder dazugehören. Gegner betonen, der Text sage nichts über Taufe; aus „Menschen wie ihnen gehört das Reich Gottes“ könne vielmehr folgen, dass Kindern das Heil auch ohne Taufe offensteht.

Weitere Streitpunkte sind die Heilsnotwendigkeit der Taufe und die Voraussetzung des Glaubens. Katholische Lehre und Augsburger Bekenntnis verweisen besonders auf Johannes 3,5 sowie Galater 3,26f.: Heil sei durch Taufe zu erlangen; ihre bewusste Ablehnung bedeute die Ablehnung von Gottes Heilshandeln. Gegner führen Lukas 23,43 an, weil dem ungetauften Mitgekreuzigten das Paradies zugesagt wird, sowie Römer 4,5 für die Rettung durch Glauben ohne Handlungen. Sie deuten „Wasser und Geist“ in Johannes 3,5 teils als Hendiadyoin, also als doppelten Ausdruck für dieselbe Sache, oder als Hinweis auf Gottes Wort.

Haustaufen, etwa in Apostelgeschichte 16,15; 16,30–34; 18,8 und 1 Korinther 1,16, werden unterschiedlich ausgelegt. Befürworter verstehen „Haus“ oder „alle Angehörigen“ als Einschluss von Kindern. Gegner halten entgegen, Kinder würden nicht genannt und ein „ganzes Haus“ könne auch nur einen Teil der Familie meinen. Beim Missionsauftrag in Matthäus 28,16–20 sehen Befürworter einen Anhaltspunkt für die Reihenfolge Taufe und anschließende Lehre sowie für die Taufe aller Völker. Gegner verweisen auf Taufen nach Predigt und bejahendem Glauben, etwa Apostelgeschichte 8,36–38 und 16,30–34; kleine Kinder könnten diese Voraussetzung nicht erfüllen.

Alte Kirche und kirchliche Durchsetzung

Seit dem späten 2. Jahrhundert gibt es eindeutige Hinweise auf Säuglings- und Kindertaufen. Tertullian lehnte sie in De baptismo aus Sorge vor späterer Unwürdigkeit ab, bezweifelte aber ihre Gültigkeit nicht. Origenes hielt sie für apostolisch und wegen der Befleckung der präexistenten Seele durch Zeugung und Geburt für geboten. Cyprian befürwortete die Taufe unmittelbar nach der Geburt, da Kinder von der Erbsünde betroffen seien. Die Traditio Apostolica um 220 berücksichtigt Kleinkinder, für die Eltern antworten; üblich war jedoch grundsätzlich die aktive Antwort der Täuflinge auf drei Tauffragen. Kinder und Erwachsene wurden damals häufig erst auf dem Sterbebett getauft, eine allgemeine Säuglingstaufe bestand also noch nicht.

Im Streit zwischen Augustinus und Pelagius wurde die Kindertaufe zum Beleg für ererbte Schuld: Augustinus verstand die kirchliche Praxis als Hinweis auf Erbsünde; der Glaube könne später hinzukommen. Die 4. Synode von Karthago ordnete 418 die baldige Taufe von Kindern christlicher Eltern an, um sie vor einer Verdammnis bei ungetauftem Tod zu bewahren. Die Vorstellung eines „Zwischenhimmels“ für ungetauft verstorbene Kinder, des Limbus infantium, wurde im Mittelalter weiter ausgearbeitet, hat aber keine biblische Grundlage. Mit der Taufe als Sakrament verschob sich das Verständnis zugleich vom bewussten Eintritt unter Christi Herrschaft zu einem zu vollziehenden Heilswerk, dem opus operandum.

In Ostkirchen wurde Augustinus’ Erbsündenlehre nicht übernommen; die Sakramente galten jedoch als „Heilige Geheimnisse“, die niemandem vorenthalten werden dürfen. Dort wird meist am vierzigsten Lebenstag getauft und der Täufling vollständig untergetaucht. Gregor von Nyssa vertrat, Gott werde ein Neugeborenes ohne Gelegenheit zur Sünde nicht einem langjährigen Sünder gleichstellen. Als weitere Begründung dient die Parallele von Beschneidung und Taufe: Wie Jesus am achten Tag durch Beschneidung in den Alten Bund eintrat, sollen christliche Kinder durch Taufe in den Neuen Bund eintreten; Kolosser 2,11 nennt sie „Beschneidung durch Christus“.

Zur zunehmenden Verbreitung trug auch die Anerkennung des Christentums im Römischen Reich bei: Galerius erließ am 30. April 311 ein Toleranzedikt, Konstantin gestattete 313 in der Mailänder Konvention die freie Religionsausübung. Durch das Dreikaiseredikt 380 und das Verbot heidnischer Kulte 391 wurde die Kirche Staatsreligion, jedoch ohne Zwangszugehörigkeit. Die Erwachsenentaufe blieb stets erhalten.

Auseinandersetzung in der Reformationszeit

Die Reformation setzte die Kindertaufe überwiegend fort, doch die Täufer lehnten sie erstmals seit der Antike grundlegend ab. Das Schleitheimer Bekenntnis von 1527 fordert Taufe für Menschen, die über Buße und Lebensänderung belehrt sind, an die Vergebung ihrer Sünden durch Christus glauben und sie selbst verlangen. Damit wird jede Kindertaufe ausgeschlossen.

Ulrich Zwingli verstand Taufe und Abendmahl als äußere Zeichen, die selbst kein Heil bewirken. Seit 1519 hielt er ungetauft sterbende Kinder nicht mehr für vom Heil ausgeschlossen; 1521 nannte er die Vorstellung einer Reinigung von Erbsünde durch Taufe Aberglauben. Dennoch bejahte er die Kindertaufe als Bundeszeichen des Neuen Bundes, entsprechend der Beschneidung im Alten Bund. Gottes Bundesschluss und Erwählung gingen dem Glauben voraus. Auch politisch grenzte er sich von Täufern ab, weil diese die Trennung von Kirche und Staat forderten.

Martin Luther begründete die Kindertaufe mit Gottes Gnade und Wort: Nicht der Glaube des Täuflings mache die Taufe, sondern der Glaube empfange sie. Johannes Calvin befürwortete sie ebenfalls. Der Heidelberger Katechismus 74 erklärt, Kinder gehörten wie Erwachsene zu Gottes Bund und Gemeinde; ihnen seien Erlösung und der den Glauben wirkende Heilige Geist zugesagt. Die Taufe gliedere sie als Bundeszeichen in die Kirche ein. Die Confessio Augustana, von Philipp Melanchthon verfasst, verdammt die Ablehnung der Kindertaufe in den Artikeln 5, 9, 12, 16 und 17. Johannes Bugenhagen verband sie mit christlicher Erziehung und Schulgründungen.

Heutige Praxis und evangelische Diskussion

Kindertaufen gehen in Deutschland zurück. Jährlich werden etwa 345.000 Menschen getauft, darunter laut Deutscher Bischofskonferenz und Evangelischer Kirche in Deutschland 180.000 evangelisch und 165.000 katholisch. Nur ungefähr die Hälfte aller Kinder wird kirchlich getauft. Als Alternative gibt es die „freie Taufe“, meist ein familiäres Willkommensritual und keine Taufe im eigentlichen Sinn; sie kann religiös oder ohne religiöse Inhalte gestaltet sein und wird von freien Rednern, freien Theologen oder teils auch freikirchlichen Mietpastoren angeboten.

In evangelischen Kirchen wurde die Praxis neu diskutiert, besonders nach Karl Barths Schrift Die Taufe als Begründung des christlichen Lebens von 1967. Barth unterschied Wassertaufe als Menschenwerk von der Taufe durch den Heiligen Geist als Gottes Werk. Weil die Wassertaufe die Antwort des Glaubens sei, trat er für Erwachsenentaufe ein. Joachim Jeremias hielt dagegen die frühe Kinder- und Säuglingstaufe für wahrscheinlich: Antikes und jüdisches Denken habe stärker im Sozialverband von Haus, Familie und Gemeinwesen gedacht; außerdem sei die jüdische Proselytentaufe auch an Kindern vollzogen worden.

Die EKD erklärte 2008, Kindertaufe werde problematisch, wenn Glaube ausschließlich als bewusste persönliche Entscheidung verstanden werde. Verstehe man Glauben dagegen vorrangig als Geschenk und Kraftfeld, könnten Säuglinge guten Gewissens getauft werden. Glaube sei zugleich Gabe und persönliche Aneignung. Die Taufe setze daher Mündigkeit und Glauben nicht voraus, sondern rufe Glauben hervor und erkenne die Voraussetzungslosigkeit des Handelns Gottes an. Viele evangelische Freikirchen, darunter Baptisten und Mennoniten, lehnen sie dennoch ab und vertreten die Bekenntnistaufe mündiger Menschen.

Katholische Lehre und Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

In der römisch-katholischen Kirche setzt jede Taufe christlichen Glauben voraus. Kleine Kinder vor dem Einschulungsalter werden jedoch im „Glauben der Kirche“ getauft, wenn ihre christliche Erziehung voraussichtlich gesichert ist. Im Taufgottesdienst werden deshalb Eltern nach ihrem persönlichen Glauben gefragt und das Glaubensbekenntnis der Kirche gesprochen. Kinder im Schulalter, Heranwachsende und Erwachsene müssen ihren Glauben vor der Taufe öffentlich bekennen. Das Kirchenrecht verlangt die Hoffnung auf katholische Erziehung; wegen der damit verbundenen Fragen erlaubten Bischöfe einiger deutschsprachiger Länder eine Taufe in zwei Stufen.

Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage lehnt Kindertaufe ab. Nach ihrem Verständnis reinigt das Sühnopfer Christi Kinder von der Wirkung der Erbsünde; sie sind bis zum Alter der Verantwortlichkeit schuldlos und können nicht sündigen. Sie werden erst mit Vollendung des achten Lebensjahres getauft, wenn sie selbst wollen und ihre Eltern zustimmen. Eltern sollen ihre Kinder zur Taufe führen. Neugeborene und kleine Kinder von Neubekehrten werden durch einen Träger des melchisedekischen Priestertums, meist den Vater, gesegnet.

Name und volksreligiöse Vorstellungen

Taufe und Namensgebung sind nicht dasselbe. Weil Säuglinge oft wenige Tage nach der Geburt getauft werden und der Pfarrer nach ihrem Namen fragt, entstand das verbreitete Missverständnis, Taufe vergebe einen Namen. Getauft wird jedoch auf den Namen des dreieinigen Gottes beziehungsweise auf den Namen Jesu, nicht auf den eigenen Namen. Die katholische Liturgie fragt deshalb zu Beginn: „Welchen Namen haben Sie Ihrem Kind gegeben?“ Das Kind hat seinen Namen also bereits vor der Taufe. In der frühen Kirche und in Missionssituationen legten erwachsene Getaufte gelegentlich ihren heidnischen Namen ab und nahmen einen meist biblischen Namen an; daran erinnert der zusätzliche Firmenname.

Die Angst, ein ungetauftes Neugeborenes könne beim Tod nicht in den Himmel, sondern nur in den Limbus infantium gelangen, führte seit dem Mittelalter zu Bräuchen. Ungetaufte Kinder sollten das Haus nicht verlassen, ihr Name wurde möglichst nicht ausgesprochen. Eigenschaften von Paten und Mutter am Tauftag oder das Verhalten des Kindes deutete man als Einfluss oder Vorzeichen für sein späteres Leben. Sorgen um ungetauft verstorbene Kinder führten auch zu Taufen im Mutterleib, Traufkinderbestattungen und Wallfahrten.

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