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Kommunion
Das eine ist die Hinwendung des Gläubigen von der Sünde (der Trennung von Gott) hin zur Gemeinschaft mit ihm. · Das andere ist die Bildung der Gemeinde durch die …
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Bedeutung und gemeinsamer Kern
Kommunion oder heilige Kommunion bezeichnet die Spendung und den Empfang von Brot und Wein, die in einer Eucharistiefeier geheiligt wurden und als Leib und Blut Christi gelten. Der Begriff umfasst außerdem die geistliche Wirkung dieses Mahls. Im Christentum besteht Einigkeit darüber, dass die Eucharistie zum Gedächtnis Jesu Christi gefeiert wird: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (1 Kor 11,24). Unterschiede gibt es jedoch bei der theologischen Erklärung, den Voraussetzungen für die Teilnahme und der praktischen Form des Empfangs.
Als eigentlicher Spender der Kommunion wird Jesus Christus verstanden. Priester, Diakone oder andere Kommunionspender reichen die Gaben in seinem Auftrag. In der römisch-katholischen Kirche und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche erhält jeder Kommunikant, also jeder Kommunionempfänger, die Gaben einzeln; Hostienschale oder Kelch werden nicht von einem Empfänger zum nächsten weitergegeben.
Römisch-katholische Lehre und Zulassung
Grundlage des römisch-katholischen Verständnisses ist die Realpräsenz, also die wirkliche Gegenwart Christi in den geheiligten Gaben. Während des Hochgebets werden Brot und Wein durch „die Kraft der Worte und des Handelns Christi und die Macht des Heiligen Geistes“ zu Leib und Blut Christi. Dieser Vorgang heißt Konsekration oder Wandlung. Die Westkirche erklärt ihn als Transsubstantiation: Die sinnlich wahrnehmbaren Merkmale von Brot und Wein bleiben erhalten, ihrer Substanz nach sind die Gaben jedoch der wahre Leib und das wahre Blut Christi. Das Verständnis der orthodoxen und katholischen Ostkirchen entspricht eher dem, was im Westen Konsubstantiation genannt wird.
Die Kommunion bezeichnet und bewirkt die sakramentale Einheit des auferstandenen und erhöhten Christus mit der Kirche, der örtlichen Gemeinde und den einzelnen Gläubigen. In der Messe sollen die Teilnehmenden möglichst Gaben empfangen, die in derselben Messe konsekriert wurden. Nach der Erstkommunion sollen katholische Gläubige wenigstens in der österlichen Zeit und in Todesgefahr kommunizieren (CIC can. 920). Can. 918 empfiehlt nachdrücklich den Empfang innerhalb der Eucharistiefeier; aus gerechtem Grund ist eine Kommunionfeier außerhalb der Messe möglich. Grundsätzlich war früher nur ein Empfang pro Tag vorgesehen. Heute ist bei bestimmten Anlässen ein zweiter Empfang am selben Tag innerhalb einer gemeinschaftlichen Messfeier oder bei der Mitfeier der Wegzehrung erlaubt.
Nach can. 912 CIC gilt: „Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist, kann und muss zur heiligen Kommunion zugelassen werden.“ Voraussetzungen sind Taufe, Leben in der Taufgnade, Festhalten am Glauben der Kirche, die rechte Absicht und das Freisein von rechtlichen Hindernissen. Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, soll zuvor normalerweise das Bußsakrament empfangen. Außerdem gilt die eucharistische Nüchternheit: Mindestens eine Stunde vorher sind feste und flüssige Nahrungs- und Genussmittel verboten; Wasser und Medikamente sind erlaubt. Kranke, alte Menschen und ihre Pflegepersonen sind davon ausgenommen.
Nicht zugelassen sind Ungetaufte, grundsätzlich Nichtkatholiken sowie Christen, die eine schwere Sünde begangen und sich noch nicht durch das Bußsakrament oder im Notfall durch vollkommene Reue versöhnt haben. Ausnahmen für Nichtkatholiken gelten unter anderem für Angehörige orthodoxer und orientalisch-orthodoxer Ostkirchen, mit Erlaubnis eines katholischen Bischofs oder in einer geistlichen Notlage wie Lebensgefahr.
Die Zulassung evangelischer Ehepartner in konfessionsverschiedenen Ehen blieb umstritten. Im Februar 2018 beschloss die Deutsche Bischofskonferenz eine Handreichung für Einzelfälle, wenn Betroffene nach geistlicher Beratung den katholischen Eucharistieglauben bejahen und eine „schwere geistliche Notlage“ beenden wollen. Mehrere Bischöfe baten daraufhin den Heiligen Stuhl um Klärung. Im Juni 2018 erklärte Luis Kardinal Ladaria unter Berufung auf Papst Franziskus, die Handreichung sei „nicht zur Veröffentlichung reif“, weil Fragen von Bedeutung für die Gesamtkirche, die Ökumene und das Kirchenrecht ungeklärt seien.
Geschiedene in einer nichtkirchlichen Verbindung sind nach der dargestellten Regel grundsätzlich ausgeschlossen, außer sie verzichten auf die „Eheleuten vorbehaltenen“ Akte; dabei soll ein Ärgernis vermieden werden. Vor dem Empfang sollen Katholiken ihr Gewissen prüfen, Fehler bereuen und gute Vorsätze fassen. Zugleich bezeichnet Papst Franziskus die Eucharistie als „nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen“.
Altkatholische, anglikanische und evangelische Auffassungen
Altkatholische und anglikanische Kirchen stehen untereinander in voller Gemeinschaft und bekennen die Realpräsenz Christi sowie den Opfercharakter der Eucharistie als reale Vergegenwärtigung des einen Opfers Christi. Die Transsubstantiationslehre lehnen sie ab und betonen stattdessen das nicht vollständig durch philosophisch-scholastische Begriffe erklärbare Geheimnis der Wandlung. Nach der Lehre der Konkomitanz ist Christus in Brot wie Wein jeweils „ganz und ungeteilt“ gegenwärtig. Deshalb können etwa Kinder und alkoholkranke Menschen das Sakrament vollständig nur im Brot empfangen; bei schwerer Krankheit können auch lediglich die Lippen mit Wein benetzt werden.
Voraussetzungen sind Taufe und der Glaube an die leibliche Gegenwart des auferstandenen und erhöhten Herrn in den eucharistischen Gestalten. Eucharistische Nüchternheit wird teilweise als sinnvoll angesehen, ist aber nicht vorgeschrieben. Getaufte Angehörige anderer Kirchen sind eingeladen, wenn sie die Realpräsenz bejahen. Manche altkatholischen und die meisten anglikanischen Kirchen verlangen zusätzlich die Zulassung zur Kommunion in der eigenen Ortskirche.
Im allgemeinen evangelischen Verständnis heißt die Kommunion Abendmahl. Zwei Wirkungen werden besonders betont: Der Gläubige wendet sich von der Sünde, verstanden als Trennung von Gott, zur Gemeinschaft mit Gott. Zugleich entsteht aus den vielen Gliedern durch das gemeinsame Mahl die Gemeinde als ein Leib. In unierten Kirchen zeigt sich die Gemeinsamkeit lutherischer und reformierter Konfessionen besonders in ihrer Abendmahlsgemeinschaft.
Lutherisches Abendmahlsverständnis
Nach lutherischem Verständnis reicht der Pfarrer Christi wahren Leib unter dem Brot und Christi wahres Blut unter dem Wein. Durch die Konsekration werden Brot und Leib sowie Wein und Blut jeweils zu einer sakramentalen Einheit. Ihre Gültigkeit hängt weder vom Glauben des Pfarrers noch von dem der Empfangenden ab. Entscheidend sind allein die vom ordinierten Pfarrer über Brot und Wein gesprochenen oder gesungenen Worte Christi.
Der ordinierte Geistliche reicht grundsätzlich die Hostie, weil dies zugleich als Zulassung zum Abendmahl gilt; ein Kommunionhelfer kann den Kelch austeilen. Das Abendmahl wird stets unter „beiderlei Gestalt“, also mit Christi Leib und Blut, empfangen. Wer glaubt, wirklich Leib und Blut Christi zu empfangen, erhält nach Martin Luthers Kleinem Katechismus Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit. Wer dies nicht glaubt, empfängt das Abendmahl nach 1 Kor 11,27–29 zum Gericht.
Voraussetzungen für die Zulassung sind Taufe und Konfirmation. Bei Angehörigen anderer Konfessionen wird volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft verlangt. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche knien die Kommunikanten am Altar; meist ist dort die Mundkommunion üblich. In lutherischen Landeskirchen kommt das Knien nur noch vereinzelt vor. Das Mahl schafft Gemeinschaft sowohl mit Jesus Christus als auch zwischen den Gläubigen.
Mund-, Hand- und Kelchkommunion
In allen 23 ostkirchlichen Riten der römisch-katholischen Kirche wird das konsekrierte Brot ausschließlich als Mundkommunion empfangen. In der Lateinischen Kirche dürfen die Bischofskonferenzen aufgrund der Instruktion „Memoriale Domini“ vom 29. Mai 1969 auch die Handkommunion zulassen. Wo beide Formen erlaubt sind, entscheidet der Empfänger. Beide können kniend oder stehend erfolgen.
Bei der Mundkommunion legt der Spender die Hostie auf die Zunge; eine Kommunionpatene kann herabfallende Partikel auffangen. Bei der Handkommunion legt er sie auf die Hand, und der Empfänger führt sie mit der anderen Hand oder unmittelbar von der Handfläche zum Mund. Bei der Intinctio, dem Eintauchen des Brotes in den Wein, erlaubt die römisch-katholische Kirche offiziell nur die durch den Priester gespendete Mundkommunion. Die Handkommunion wurde 1969 in Frankreich und Deutschland, in Rom und Italien 1989 eingeführt. Papst Benedikt XVI. verlangte 2008 bei seinen persönlichen Kommunionspendungen knienden Empfang und Mundkommunion und untersagte 2010 die Handkommunion bei Papstmessen; unter Papst Franziskus wurde dies bei Sankt Peter nicht mehr verlangt.
In der frühen Kirche empfingen Gläubige den Leib Christi auf die Hand und tranken anschließend aus dem Kelch. Diese Form blieb in der ostsyrischen Apostolischen Kirche des Ostens erhalten. Andere Ostkirchen reichen Brot und Wein heute meist gemeinsam mit einem kleinen Löffel direkt in den Mund. Regional verbreitete sich die Mundkommunion ab Ende des 5. Jahrhunderts; seit dem 9. Jahrhundert wurde sie im Westen allgemein praktiziert.
Die Kelchkommunion der Laien ging im Mittelalter in der Westkirche zurück, blieb in den Ostkirchen aber erhalten. Das Konzil von Konstanz verbot 1415 im Konflikt mit Jan Hus, die Kommunion unter nur einer Gestalt abzulehnen und den Kelch eigenmächtig auszuteilen. Im 15. und 16. Jahrhundert wurde der Kelch mit dem Hinweis „Trinket alle daraus!“ zum Kennzeichen der reformatorischen Kirchen. In der römisch-katholischen Kirche ist die Laienkommunion unter beiden Gestalten seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wieder erlaubt und empfohlen, weil sie den Mahlcharakter vollständiger ausdrückt. Die Deutsche Bischofskonferenz gestattete sie 1971 überall, wo sie angemessen durchführbar ist.
Praktische Formen der Austeilung
Altkatholische und anglikanische Gemeinden praktizieren meist die Handkommunion; Mundkommunion bleibt möglich. Der Wein wird aus dem Kelch oder durch Intinctio gereicht. Häufig kommunizieren die Gläubigen stehend, in einigen altkatholischen Kirchen und in der anglikanischen High Church kniend. In der Polish National Catholic Church werden bei der Intinctio gewöhnlich beide Gestalten als Mundkommunion empfangen.
Im evangelischen Gottesdienst stehen die Teilnehmenden gewöhnlich in einem Halbkreis vor dem Altar. Bei der Wandelkommunion treten sie in Reihen zu zwei Austeilungsstationen. Beim Tischabendmahl sitzen alle gemeinsam um einen Tisch.
In der römisch-katholischen Kirche richtet sich die Form nach Ritus und örtlicher Situation. In der außerordentlichen Form des Römischen Ritus wird kniend an der Kommunionbank oder auf einer Altarstufe kommuniziert. In der ordentlichen Form treten die Gläubigen meist stehend in Reihen zu den Spendern oder bilden einen Kreis um den Altar. Bei großen Gottesdiensten können die Spender im Kirchenraum oder auf dem Gelände verteilt sein. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Messfeiern kleiner Gruppen an Tischen oder im Sterbezimmer möglich.
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