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Konfirmation
Konfirmation (lateinisch confirmatio „Befestigung“, „Bekräftigung“, „Bestätigung“) ist ein feierliches öffentliches Glaubensbekenntnis gefolgt von einer …
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Wesen und Bedeutung
Die Konfirmation ist in den meisten evangelischen Kirchen, in der Neuapostolischen Kirche, der Apostolischen Gemeinschaft und in der Christengemeinschaft ein feierliches öffentliches Glaubensbekenntnis mit einer individuellen Segenshandlung. Meist wird sie mit 14 oder 15 Jahren gefeiert, weil das Bekenntnis zur Kirchenzugehörigkeit Religionsmündigkeit voraussetzt. Anders als die Firmung gilt sie – außer in der Christengemeinschaft – nicht als Sakrament.
Historisch und kirchlich verbindet die Konfirmation vier Bedeutungen: Sie bestätigt persönlich die Taufe und damit das bewusste Ja zum christlichen Glauben und zur Kirche. Sie bildet den Abschluss des kirchlichen Unterrichts, früher häufig mit Lehrbefragung oder Katechismusprüfung. Sie konnte zur Teilnahme am Abendmahl berechtigen und markiert den Eintritt in das kirchliche beziehungsweise gesellschaftliche Erwachsenenleben.
Kirchenrechtlich gilt ein konfirmierter Mensch als mündiges Kirchenmitglied; die Rechte unterscheiden sich jedoch je nach Kirche. In manchen lutherischen Kirchen ist die Konfirmation Voraussetzung für das Abendmahl. Wo offene Kommunion oder Kinderabendmahl praktiziert werden, ist dies weniger wichtig. Konfirmierte dürfen in vielen Kirchen schon vor der Volljährigkeit Taufpaten sein und in Notfällen Ungetaufte taufen. In einigen Schweizer Kirchen erhalten sie Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht in der Gemeinde. In einigen deutschen Landeskirchen besitzen 14-jährige Konfirmierte bereits das aktive Wahlrecht für Presbyterium oder Kirchenvorstand; das passive Wahlrecht ist in den meisten EKD-Gliedkirchen wegen der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit an die Volljährigkeit gebunden.
Die Zahl der Konfirmierten im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland sank von 240.000 im Jahr 2008 auf 166.000 im Jahr 2018. Die Quote innerhalb eines evangelischen Jahrgangs fiel von 91 Prozent auf 84 Prozent. Dennoch zählt die Konfirmation weiterhin zu den stabilsten Ausdrucksformen des Evangelischseins.
Feier, Segen und Alter
Die Konfirmation findet gewöhnlich in einem Festgottesdienst statt. Die Konfirmanden bekräftigen ihren Glauben öffentlich und knüpfen damit an ihre Kindertaufe an: Damals hatten Eltern und Paten stellvertretend den Glauben bekannt. In einigen Kirchen sprechen die Jugendlichen das apostolische Glaubensbekenntnis; in anderen genügt die Teilnahme an der öffentlichen Feier als Bekräftigung.
Zentrale Elemente sind die Handauflegung und ein persönlicher biblischer Konfirmationsspruch, der die Konfirmanden durchs Leben begleiten soll. Häufig nehmen sie anschließend, heute oft bereits am Vorabend oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt, erstmals am Abendmahl teil. Seit der Einführung des Kinderabendmahls in einigen evangelischen Landeskirchen verliert diese Zulassung an Bedeutung; das eigene Ja zum Glauben wird wichtiger.
Die Feier ist meist auch ein Familienfest mit Geschenken. Früher standen diese für den Übergang ins Erwachsenenleben, etwa die erste Armbanduhr, Aussteuer oder eine Konfirmandenbibel. Kleidung war traditionell in Deutschland festlich schwarz; Jungen erhielten früher oft ihre ersten langen Hosen. In anderen Ländern tragen Mädchen weiße Kleider oder alle Konfirmanden Alben. Diese stehen, ähnlich wie ein Taufkleid, für die Reinheit des Getauften.
In deutschen Landeskirchen erfolgt die Konfirmation üblicherweise mit 14 Jahren. Dieses Alter hängt damit zusammen, dass Volksschüler früher nach der 8. Klasse an Ostern die Schule beendeten und oft das Elternhaus verließen. Es wurde beibehalten, weil Jugendliche in Deutschland seit der Weimarer Republik mit Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig sind und selbst über ihre Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft entscheiden können. Teilweise wird noch am Palmsonntag konfirmiert. Im Rheinland und in Westfalen sollen Konfirmationen dagegen zwischen Ostern und Pfingsten liegen, frühestens an Quasimodogeniti und spätestens an Exaudi. In Schweizer Landeskirchen liegt das Alter bei 15 oder 16 Jahren; dort fällt die Feier mit dem Ende der obligatorischen Schulzeit zusammen. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche sind Konfirmationen ganzjährig möglich.
Vorbereitung und heutige Konfirmandenarbeit
Die Vorbereitungszeit dauert je nach Kirchenordnung neun Monate bis mehrere Jahre. Während der nationalsozialistischen Herrschaft entsprach der Religionsunterricht meist nicht den Vorstellungen der Kirche. Deshalb führten viele Gemeinden in den 1930er Jahren ein drittes Unterrichtsjahr ein, das bereits in der 6. Klasse begann. Dabei wurde zwischen Vorkatechumenen, Katechumenen und Konfirmanden unterschieden. Im zweijährigen Modell heißen die Jugendlichen im ersten Jahr Vorkonfirmanden, Katechumenen oder Präparanden und im zweiten Jahr Konfirmanden.
Traditionell findet der Unterricht wöchentlich bei einem Pfarrer oder einer Pfarrerin statt. Heute gibt es daneben Unterricht im Zweiwochenrhythmus, Kurse oder Blockunterricht. Deshalb wird zunehmend von Konfirmandenarbeit gesprochen. Freizeiten und „Konfi-Camps“ gewinnen an Bedeutung; auch Ehrenamtliche, jugendliche Mitarbeitende und Eltern wirken öfter mit. Mancherorts beginnt die Vorbereitung bereits in der 3. oder 4. Klasse. Danach folgt Jugendarbeit, bevor nach einem weiteren Unterrichtsjahr mit 14 Jahren konfirmiert wird.
Es werden Glaubensinhalte behandelt. Das früher verbreitete Auswendiglernen von Katechismustexten, Bibelversen und geistlichen Liedern sowie das Abfragen des Gelernten tritt seit den 1970er-Jahren zurück. Wichtiger wurden Erfahrungen mit Kirche in ihrer Vielfalt, etwa durch Unterricht, Besuche oder Praktika, und die Begleitung während der Pubertät. Auch der Vorstellungsgottesdienst wurde verändert: An die Stelle einer Prüfung trat oft das gemeinsame Gestalten eines Gottesdienstes, in dem die Jugendlichen ihr Verständnis eines Themas zeigen. Regelmäßiger Gottesdienstbesuch wird erwartet, das Interesse daran ist im Bereich der Landeskirchen aber allgemein gering. Daher legen viele Gemeinden Mindestbesuchszahlen fest oder verwenden Kontrollsysteme als Bedingung für die Zulassung zur Feier.
Die Konfirmandenarbeit wird seit 2007 wissenschaftlich untersucht. Die erste Studie von 2007/2008 befragte über 11.000 Konfirmanden, ihre Eltern und Mitarbeitende zu zwei Zeitpunkten. Die zweite Studie 2012/2013 ergänzte Befragungen ehemaliger Konfirmanden zwei Jahre nach ihrer Konfirmation. Eine dritte bundesweite Studie wurde 2021/2022 von der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg und der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt. Seit 2022 ermöglicht das Online-Tool „i-konf“ Gemeinden, einen wissenschaftlich entwickelten Fragebogen selbst einzusetzen und auszuwerten.
Entstehung und Entwicklung
Die evangelische Konfirmation geht auf den Reformator Martin Bucer in Straßburg zurück und wurde erstmals 1539 in der hessischen Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung formuliert. Martin Luther lehnte die Firmung ab, weil er ihren Sakramentscharakter und einen Schriftbezug nicht anerkannte. Für ihn brauchte die Taufe keine Ergänzung; vorgesehen war vielmehr die Einführung in den Katechismus.
Anstöße für die Konfirmation kamen aus der Täuferbewegung. Diese verstand Taufe als persönliches Glaubensbekenntnis, also als Gläubigentaufe, und lehnte die Kindertaufe als unbiblisch ab. Bucers Kompromiss behielt die Kindertaufe bei, verlangte aber für Heranwachsende Katechismusunterricht und eine symbolische Handlung vor der Gemeinde. So sollten sie nachträglich selbst Ja zu ihrer Taufe sagen. Die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung nennt als wesentliche Punkte: Erinnerung an die Taufe, Prüfung über die wichtigsten Stücke der christlichen Lehre, Bekenntnis der Konfirmanden, Handauflegung, Fürbitte und Zulassung zum Abendmahl.
Erst im 18. Jahrhundert setzte sich die Konfirmation flächendeckend durch, als der Pietismus das persönliche Bekenntnis besonders betonte. Zugleich entwickelte sie sich zur Schulabschlussprüfung und -feier. Im 19. Jahrhundert entstand mit der Jugendweihe eine nichtreligiöse Initiationsfeier. In der Weimarer Republik blieben Konfirmation und Firmung jedoch mit mehr als 95 Prozent der Jugendlichen deutlich vorherrschend.
In der DDR wurde die evangelische Konfirmation seit 1954 staatlich stark bekämpft und die Jugendweihe gefördert. Wer die Jugendweihe ablehnte, musste Nachteile erwarten. Seit etwa 1960 konnten Jugendliche zuerst die Jugendweihe und ein Jahr später die Konfirmation feiern. Nach der Wiedervereinigung stiegen die Konfirmationszahlen in den neuen Bundesländern zunächst deutlich, während die Jugendweihe später wieder an Bedeutung gewann. Als Gründe nennt der Artikel die untergeordnete Rolle der beiden großen Konfessionen und die mehrheitliche Konfessionslosigkeit. Auch in westlichen Bundesländern wurden Jugendweihen und Jugendfeiern durch die Zuwanderung Ostdeutscher wiederbelebt.
Andere Kirchen, Kritik und Erinnerungsfeiern
In katholischen und orthodoxen Kirchen erfüllt Firmung beziehungsweise Myronsalbung nicht dieselbe Funktion als Übergangsritual. In Ostkirchen wird das heilige Myron, auch Chrisam genannt, direkt nach der Taufe gespendet. In der lateinischen katholischen Kirche erhalten als Kinder Getaufte die Firmung meist durch einen Bischof im Alter von mindestens 7 Jahren, im deutschen Sprachraum gewöhnlich zwischen 12 und 16 Jahren. Dazu gehört die Erneuerung des Taufversprechens.
In der Neuapostolischen Kirche wird ein 14-jähriger Jugendlicher nach einem Jahr Unterricht konfirmiert. Mit einem Gelübde bestätigt er Taufe und Versiegelung und übernimmt Verantwortung für sein Glaubensleben. Baptisten, Mennoniten und andere taufgesinnte Kirchen kennen keine Konfirmation, weil die Gläubigentaufe bereits die volle Gemeindemitgliedschaft begründet. Sie bieten jedoch häufig zwei- bis dreijährigen Bibelunterricht für 12- bis 14-Jährige mit Abschlussgottesdienst an. Methodisten und Altreformierte kennen ein öffentliches Glaubensbekenntnis, aber kein festes Konfirmationsalter; volle mündige Mitgliedschaft beginnt dort erst bei der späteren Gliederaufnahme.
Kritiker halten der landeskirchlichen Konfirmationspraxis vor, viele Jugendliche nähmen vor allem aus familiären oder finanziellen Gründen teil und hätten danach keinen weiteren Kontakt zur Gemeinde. Johann Hinrich Wichern kritisierte bereits im 19. Jahrhundert die Unaufrichtigkeit der Gelübde, das geringe Interesse am Abendmahl und die Betrachtung der Feier als Ende der Kindheit. Er wollte Unterricht und Einsegnung erhalten, aber öffentliches Bekenntnis und Gelübde für die Abendmahlszulassung nur Menschen vorbehalten, die sich ernsthaft zum christlichen Glauben bekennen. Kritik an der Konfirmation ist teils auch Kritik an der Kindertaufe: Nach dieser Auffassung sollten Taufe und gegebenenfalls Konfirmation auf einer mündigen persönlichen Glaubensentscheidung beruhen.
Viele Gemeinden feiern Konfirmationsjubiläen mit erneutem Segen und Gottesdienst. Bezeichnungen sind unter anderem Bronzene Konfirmation nach 10 Jahren, Silberne nach 25, Goldene nach 50, Diamantene nach 60, Eiserne nach 65, Gnadenkonfirmation nach 70, Kronjuwelenkonfirmation nach 75, Eichenkonfirmation nach 80 und Engelkonfirmation nach 85 Jahren.