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Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung (Abkürzung im Fachjargon: Fibu) ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens, der alle Geschäftsvorfälle erfasst, die einen …
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Aufgabe und Einordnung
Die Finanzbuchhaltung (Fibu) ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Sie erfasst alle Geschäftsvorfälle, die einen Zahlungsstrom auslösen. Dazu zählen auch Forderungen und Verbindlichkeiten, die bei Fälligkeit den Zahlungsmittelbestand verändern. Deshalb wird sie auch pagatorische Buchhaltung genannt.
Organisatorisch ist die Finanzbuchhaltung von der Betriebsbuchhaltung getrennt. Die Betriebsbuchhaltung erfasst zusätzlich kalkulatorische Kosten. Zusammen bilden beide Bereiche die Gesamtbuchhaltung.
Erfassung, Abschluss und Kontrolle
Alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. Am Ende einer Rechnungsperiode – Monat, Quartal oder Jahr – werden die Konten abgeschlossen. Anschließend werden eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellt. Sie weisen gegenüber internen und externen Stellen den Gewinn oder Verlust des Unternehmens nach.
Für gewisse Unternehmensformen ist die Finanzbuchhaltung gesetzlich vorgeschrieben. Die Buchhaltung muss transparent geführt werden und auf Verlangen der Steuerbehörden auch nach Jahren vorgelegt werden können. Steuerprüfungen finden dazu in unregelmäßigen Abständen statt. Da die Erfassung und Auswertung heute per EDV erfolgt, finden Kontrollen sowohl innerhalb der Programme als auch außerhalb durch den Export der Buchungen und den Import in Kontrollprogramme statt.
Die Betriebsbuchführung und die Kostenrechnung dienen dagegen nur der innerbetrieblichen Abrechnung und sind nicht verpflichtend. Sie gliedern die Daten unter anderem nach Kostenstellen und in einer Kostenträgerrechnung. In größeren Unternehmen ist eine Aufteilung in Debitoren-, Kreditoren-, Anlagen- und Finanzbuchhaltung üblich.
Abgrenzung zur Kosten- und Leistungsrechnung
Die Finanzbuchhaltung ermittelt das Gesamtergebnis der Unternehmung, also den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Dafür werden alle zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge in der GuV-Rechnung erfasst.
Die Kosten- und Leistungsrechnung untersucht dagegen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Sie ermittelt, welche Leistungen der Betrieb erstellt, welche Kosten durch diese Leistungserstellung verursacht werden, wo die Kosten entstanden sind und welchen Leistungen sie zugerechnet werden können.
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