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Konto

In der doppelten Buchführung unterscheidet man zwei Kontenkreise: den Bestandskonten- und den Erfolgskontenkreis. Bestandskonten werden aus der Bilanz …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Zweck und Grundaufbau
  2. 2. Kontenkreise der doppelten Buchführung
  3. 3. Kontenrahmen und Kontenklassen
  4. 4. Kontokorrent und besondere Buchführungskonten
  5. 5. Bankkonten und ihre Arten

Begriff, Zweck und Grundaufbau

Ein Konto ist eine zentrale Datenstruktur im Rechnungswesen. Durch Buchungen werden darauf Geschäftsvorfälle erfasst; im Zahlungsverkehr fasst es Zahlungsvorgänge zusammen. Konten sind ein wesentliches Organisationsmittel der Buchführung. Sie ergeben sich insbesondere aus der Buchführungspflicht nach § 238 Abs. 1 HGB: Jeder Kaufmann muss Bücher führen und darin seine Handelsgeschäfte sowie die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erkennbar machen.

Grundsätzlich ist ein Konto eine Tabelle mit beliebig vielen Zeilen und den zwei Spalten Soll und Haben. In der Praxis kommen Hilfsspalten hinzu, etwa für Buchungsdatum, fortlaufende Buchungsnummer und erläuternden Text. Jedes Konto besitzt eine meist numerische, seltener alphanumerische Kontonummer und gewöhnlich eine kurze Kontobezeichnung. Oft ist die Kontoart bereits in der Nummer codiert. Dafür dient ein einheitliches Nummernschema, der Kontenplan beziehungsweise Kontenrahmenplan.

Für Lehrzwecke wird häufig das T-Konto verwendet: Über einem waagerechten Strich stehen Kontonummer und Kontobezeichnung. Der darunterliegende Raum ist durch einen senkrechten Strich geteilt; Soll steht links und Haben rechts.

Bei aktiven Bestandskonten und Aufwandskonten werden Zugänge im Soll und Abgänge im Haben gebucht. Bei passiven Bestandskonten und Ertragskonten gilt die umgekehrte Regel. Die Differenz zwischen der Summe der Sollbuchungen und der Summe der Habenbuchungen heißt Saldo und stellt den effektiven Kontostand dar.

Kontenkreise der doppelten Buchführung

Die doppelte Buchführung unterscheidet zwei Kontenkreise: Bestandskonten und Erfolgskonten.

Bestandskonten werden aus der Bilanz abgeleitet. Sie erfassen die Bestände und Veränderungen des Vermögens auf der Aktivseite sowie des Kapitals auf der Passivseite. Ihre Salden werden in die nächste Rechnungsperiode fortgeführt: Die Anfangsbestände eines Geschäftsjahres entsprechen den Schlussbeständen der Vorperiode. Auch Bankkonten eines Unternehmens sind in diesem Sinn Bestandskonten.

Erfolgskonten erfassen Aufwendungen und Erträge, also Vorgänge, die den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Sie werden zu Beginn jedes Jahres ohne Anfangsbestand eröffnet. Am Jahresende schließt man sie über das Gewinn- und Verlustkonto ab. Dessen Saldo wird anschließend über das Bestandskonto Eigenkapital in die entsprechende Bilanzposition übertragen. Das Eigenkapital-Konto verbindet dadurch den Bestandskonten- mit dem Erfolgskontenkreis.

Für die Übertragung zwischen Bilanz und Bestandskonten werden zwei Hilfskonten benötigt. Zu Beginn des Geschäftsjahres überträgt das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) die Posten der Eröffnungsbilanz auf die Bestandskonten. Das EBK ist dabei das genaue Spiegelbild der Eröffnungsbilanz. Beim Jahresabschluss werden die neuen Salden nach Abstimmung mit dem Inventar über das Schlussbilanzkonto (SBK) in die Schlussbilanz zurückgeführt.

Kontenrahmen und Kontenklassen

Kontenrahmen für die Finanzbuchhaltung sind nach dem Zehnersystem aufgebaut und unabhängig vom Wirtschaftszweig regelmäßig in zehn Kontenklassen gegliedert. Im Standardkontenrahmen SKR04 gelten beispielsweise folgende Zuordnungen:

• Klasse 0, Konten 0001–0999: Anlagevermögen, also langfristig im Unternehmen eingesetztes Vermögen. • Klasse 1, Konten 1000–1999: Umlaufvermögen, darunter Warenbewegungen, kurz- und mittelfristige Finanzen sowie aktive Rechnungsabgrenzung. • Klasse 2, Konten 2000–2999: Eigenkapital, Kapital- und Gewinnrücklagen sowie Ergebnisvorträge. • Klasse 3, Konten 3000–3999: Fremdkapital, insbesondere Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungen. • Klasse 4, Konten 4000–4999: betriebliche Erträge, etwa aus Umsätzen, Dienstleistungen und Bestandsveränderungen sowie gewährte Boni und Skonti. • Klasse 5, Konten 5000–5999: betriebliche Aufwendungen, unter anderem Materialaufwand und Wareneingang sowie erhaltene Boni und Skonti. • Klasse 6, Konten 6000–6999: weitere betriebsnotwendige Aufwendungen, beispielsweise Lohn und Gehalt, Abschreibungen und Miete. • Klasse 7, Konten 7000–7999: weitere Erträge und Aufwendungen, etwa Beteiligungs- und Zinserträge, Zinsaufwendungen, Abschreibungen sowie Gewerbe- und Grundsteueraufwand. • Klasse 8, Konten 8000–8999: frei. • Klasse 9, Konten 9000–9999: Vortragskonten und statistische Konten, darunter Privateinlagen und Privatentnahmen, Eröffnungs- und Schlussbilanzkonto sowie Korrekturkonten.

Kontokorrent und besondere Buchführungskonten

Die Kontokorrentbuchführung erfasst die unbaren Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens mit Kunden und Lieferanten. Dazu werden die Sachkonten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ und „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ in einzelne Personen- oder Geschäftspartnerkonten aufgegliedert. Debitorenkonten gehören zu Kunden, Kreditorenkonten zu Lieferanten. Das Kontokorrent dient vor allem dazu, Zahlungen zu überwachen. Im Stammdatensatz eines Personenkontos stehen Angaben zum Geschäftspartner, beispielsweise Adresse, Bankverbindung, Zahlungsziele oder Fakturierungspläne. Für einmalige oder seltene Geschäftskontakte werden Skontren geführt.

Ein Abrechnungskonto wickelt bestimmte unbare Transaktionen gesondert ab und kann von einem Dritten bereitgestellt werden. Ein Beispiel ist ein zentrales Abrechnungskonto für das Geschäftsreise-Management, über das Hotel-, Flug- oder Mietwagenbuchungen laufen. Es lässt sich in betriebliche Prozesse einbinden und ermöglicht bei der Abrechnung Auswertungen und Einzelanalysen.

Ein gemischtes Konto verbindet Bestands- und Erfolgskonto. Seine Differenz zwischen Soll und Haben gibt deshalb für sich allein weder über Bestand noch über Erfolg Auskunft. Zwischenkonten beziehungsweise CpD-Konten („Conto pro Diverse“) sind kurzfristig verwendete Hilfskonten. Ihre Buchungen müssen spätestens am Bilanzstichtag auf Bestands- oder Erfolgskonten übertragen werden. Fremdwährungskonten erfassen Beträge nicht in der Inlandswährung, sondern in einer Fremdwährung.

Bankkonten und ihre Arten

Bei Nichtbanken dienen Konten ausschließlich betriebsinternen Zwecken. Kreditinstitute legen Bankkonten dagegen gegenüber ihren Kunden durch Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse offen. Bankkonten lauten grundsätzlich auf den Namen des Kontoinhabers; nur in wenigen Staaten sind Nummernkonten zulässig.

Das Girokonto ist das zentrale Bankkonto. Es dient als Verrechnungskonto für andere Konten, für den inländischen und internationalen Zahlungsverkehr sowie für Dispositionskredit und Kontoüberziehung. Kinderkonten können ab der Geburt im Beisein der Eltern eröffnet werden, werden bei Kindern und Jugendlichen aber nur auf Guthabenbasis geführt. Beim Girokonto können Kontoführungsgebühr, Habenzins und Sollzins anfallen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist für ein Girokonto kein Rahmenvertrag erforderlich.

Weitere Kontoarten werden nach ihrem Zweck unterschieden:

• Fremdwährungskonten dienen dem internationalen Zahlungsverkehr und erfassen Devisen sowie Zahlungen in das Ausland und aus dem Ausland. Möglich sind Haben- und Sollzinsen sowie Provisionen. • Kreditkonten bilden Kredite wie Baufinanzierungen, Investitions- oder Konsumkredite ab; dafür fallen Kreditzinsen an. • Mehrwertkonten verbinden das Bankkonto mit bankfremden Leistungen wie Cashback, Reiseangeboten, Rabatten oder Reiseversicherungen und können eine Kontoführungsgebühr kosten. • Sparkonten dienen Spareinlagen und werden mit Spareckzins beziehungsweise Sparzins verzinst. Tagesgeldkonten enthalten Sichteinlagen, Termingeldkonten befristete Einlagen; beide können Habenzinsen bringen. • Metallkonten erfassen Gold, Silber, Palladium und Platin; hierfür können Lagerkosten anfallen. • Wertpapierdepots dienen der Anschaffung und Veräußerung von Effekten im Kundenauftrag; Wertpapierorders können provisionspflichtig sein.

Sonderformen mit eingeschränktem Zweck sind Anderkonto, Kautionskonto, Pfändungsschutzkonto, Sperrkonto und Treuhandkonto. Die meisten Bankkonten sind Geldkonten. Metallkonten und Wertpapierdepots zählen hingegen zu den Sachkonten. Kreditinstitute erfassen daher nicht nur auf Geld lautende Vorgänge, sondern auch bewegliche Sachen.

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