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Ekklesiologie (römisch-katholische Kirche)
Die Ekklesiologie ist in der römisch-katholischen Theologie wie auch in anderen Konfessionen die Bezeichnung für die Lehre von der Kirche.
Inhalt6 Abschnitte
Gegenstand und neutestamentliche Bedeutung
Ekklesiologie ist die Lehre von der Kirche und ein Teilgebiet der Dogmatik. Sie untersucht die Ekklesia, also die christliche Gemeinde, methodisch und theologisch. Grundlage ist vor allem das Neue Testament als schriftlicher Ausdruck der Glaubenserfahrung der Gemeinde. Seine Auslegung wird in Theologie, Verkündigung, Liturgie, Kirchenrecht und Kirchenverfassung weitergeführt. Auch Bibelwissenschaft, Kirchengeschichte und Praktische Theologie befassen sich mit ekklesiologischen Fragen. Im Unterschied zu Religionswissenschaft und Religionsphilosophie arbeitet die Ekklesiologie innerhalb des Glaubens der Kirche. Die Kirche ist dabei zugleich Gegenstand: Sie wird als Ergebnis göttlichen Handelns verstanden, und Subjekt: Die Gläubigen handeln, versammeln sich und gestalten Kirche.
Im Neuen Testament bezeichnet ekklesía zunächst eine Menschen- oder Volksversammlung. Der Begriff wurde auch für die Versammlung Israels, des Gottesvolkes, verwendet. Im christlichen Sinn ist die Ekklesia die Gemeinschaft der Menschen, die durch das Evangelium aus der Welt herausgerufen wurden, an Jesus Christus glauben, sich im Gottesdienst versammeln und zum Glaubenszeugnis sowie zum Dienst der Liebe gesandt sind. Ekklesia kann die Ortsgemeinde, die Kirche an einem bestimmten Ort, oder die Gemeinschaft aller Ortsgemeinden, also die Gesamtkirche, bezeichnen.
Das Zweite Vatikanische Konzil beschreibt die Kirche als „Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (Lumen gentium 1).
Entwicklung von Gemeinde, Amt und Kirchenstruktur
In den Glaubensbekenntnissen entstanden die grundlegenden Wesensattribute der Kirche. Das Altrömische Glaubensbekenntnis nennt um ca. 135 die Heiligkeit. Im Bekenntnis von Nicäa von 325 kommen Katholizität und Apostolizität hinzu. Das 381 erweiterte Nicäno-Konstantinopolitanum nennt erstmals gemeinsam die vier Merkmale: die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche.
Nach Norbert Brox war Ekklesia zunächst vor allem die einzelne Ortsgemeinde. Jede Ortskirche konnte Kirche im vollen Sinn sein; zugleich bestand Kirche von Anfang an als Gemeinschaft der Ortskirchen. Die frühen Ortskirchen waren von Bischöfen geleitet und besaßen unterschiedliche Ordnungen, Bekenntnisformeln und liturgische Traditionen. Als verbindendes Element galt die Apostolizität: Die Kirchen führten ihre Überlieferung auf die Apostel zurück und sahen darin die Einheit des Glaubens und die Gemeinschaft der Kirchen gewährleistet.
Das Urchristentum kannte zwei kollegiale Leitungsformen: die Leitung durch Älteste oder Presbyter nach jüdischem Vorbild und die Leitung durch Episkopen, also Aufseher beziehungsweise Bischöfe, besonders in paulinischen Missionsgebieten. In nachapostolischer Zeit entwickelte sich daraus ein sakramentales Amt, das durch Ordination Vollmachten erhielt. Die Ausbildung einer hierarchischen Kirchenordnung war ein historischer Prozess und kann nach Brox nicht einfach als unmittelbar von Jesus oder den Aposteln eingesetzte Ordnung dargestellt werden.
Irenäus von Lyon verband das Bischofsamt mit der apostolischen Sukzession, also einer lückenlosen Weitergabe des Amtes und der rechtgläubigen Lehre. Ignatius von Antiochia entwickelte die Vorstellung eines monarchischen Episkopats. Das Erste Konzil von Nicäa bestätigte 325 die Vorrangstellung der Bischöfe größerer Städte und schuf mit den Patriarchaten eine übergeordnete Großgliederung. Im Westen stärkte die apostolische Verbindung Roms die Stellung des römischen Bischofs.
Cyprian von Karthago betonte die Heilsnotwendigkeit der Zugehörigkeit zur Kirche und der Teilnahme an rechtmäßig verwalteten Sakramenten. Daraus entstand später das Schlagwort „Extra ecclesiam nulla salus“ – außerhalb der Kirche kein Heil. Augustinus bezeichnete die Kirche im Streit mit den Donatisten als corpus mixtum, als gemischten Leib aus Guten und Bösen. Die endgültige Scheidung erfolge erst im Gericht; eine Kirche, die bereits auf Erden nur aus „Reinen“ besteht, wird zurückgewiesen.
Von der institutionellen Kirche zur Communio
Eine systematische Ekklesiologie entwickelte sich erst seit der Kontroverstheologie nach der Reformation im 16. Jahrhundert. In der Auseinandersetzung mit anderen Konfessionen wurde katholisch besonders die institutionelle und hierarchische Seite der Kirche betont. Die Frage lautete, welche Gemeinschaft sich rechtmäßig auf Jesus Christus zurückführen könne. Die Apostolizität wurde eng mit der apostolischen Sukzession im Bischofsamt verbunden.
Seit dem 19. Jahrhundert prägte das Modell der „societas perfecta“ die katholische Sicht. Papst Leo XIII. bezeichnete die Kirche 1885 in Immortale Dei als „vollkommene Gesellschaft eigener Art und eigenen Rechtes“, die alles für ihren Bestand und ihre Wirksamkeit Notwendige in sich besitze und der staatlichen Gewalt nicht untergeordnet sei. Nach Peter Neuner wurde die Kirche damals als „Gesellschaft von Ungleichen“ verstanden: Der Klerus war alleiniger Träger kirchlichen Handelns, während Laien als Objekte klerikaler Fürsorge erschienen. Diese Entwicklung gipfelte im Jurisdiktionsprimat und in der päpstlichen Unfehlbarkeit des Ersten Vatikanischen Konzils von 1870.
Theologen wie Johann Adam Möhler und die Tübinger Schule stellten dem institutionellen Modell wieder das Mysterium und die Gemeinschaft der Kirche gegenüber. Nach dem Ersten Weltkrieg verstärkten Liturgische Bewegung, Katholische Aktion und katholische Jugend- und Akademikerbewegung diesen „ekklesiologischen Aufbruch“. Die Enzyklika Mystici corporis von Papst Pius XII. aus dem Jahr 1943 verband institutionelle und geistliche Sichtweisen: Die Kirche erschien als sichtbare und unsichtbare, vom Heiligen Geist geführte Einheit. Zugleich blieb die Abgrenzung gegenüber Außenstehenden deutlich.
Das Zweite Vatikanische Konzil äußerte sich erstmals in einer Gesamtschau zum katholischen Kirchenverständnis. Lumen gentium von 1964 setzte nicht bei den institutionellen Elementen, sondern beim geistlichen Wesen der Kirche als „Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe“ an. Daraus entwickelte sich die Communio-Ekklesiologie. Wichtige Schwerpunkte sind die Kirche als Volk Gottes, die hierarchische Autorität als Dienst, die Gemeinschaft von Orts- und Universalkirche, die Kollegialität der Bischöfe, die Beteiligung aller Gläubigen am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi, die Rechte und Pflichten der Laien sowie der Ökumenismus.
Grund, Ziel und Grundvollzüge der Kirche
Nach Lumen gentium gründet die Kirche im Wort und Wirken Jesu Christi. Jesus verkündete die Ankunft des Reiches Gottes; dessen Gegenwart zeigte sich in seiner Verkündigung, seinen Machttaten, seinem Leiden, Sterben und seiner Auferstehung. Der auferstandene Christus sandte die Apostel, das Evangelium zu verkünden und Menschen zu taufen (Mt 28,19–20). Nach der katholischen Ekklesiologie seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist dies jedoch nicht als formelle, körperschaftsrechtliche Gründung einer Institution durch Jesus zu verstehen. Der Ursprung der Kirche liegt vielmehr im ganzen Christusgeschehen: im irdischen Wirken Jesu, in seinem Tod, seiner Auferstehung und der Geistsendung. Zwischen der Sammlung Israels durch Jesus und der nachösterlichen Entstehung der Kirche besteht eine „strukturelle Kontinuität“.
Die Kirche ist Teil des Heilsplans Gottes. Sie wurde in Israel und im Alten Bund vorbereitet, durch die Ausgießung des Heiligen Geistes offenbart und soll am Ende der Welt in Herrlichkeit vollendet werden. Christus bleibt in ihr bis zum Ende der Zeiten gegenwärtig. Die Eucharistie, das gemeinsame Brotbrechen zum Gedächtnis Jesu, besitzt für Einheit und Identität der Gemeinde zentrale Bedeutung.
Eine ältere Tradition sieht den spirituellen Ursprung der Kirche in der geöffneten Seite Jesu am Kreuz (Joh 19,33–34). Blut und Wasser werden dabei als Zeichen von Eucharistie und Taufe verstanden. Lumen gentium 3 verbindet diesen Ursprung mit dem Wachstum der Kirche und mit der Einheit der Gläubigen im eucharistischen Brot.
Die Kirche wird als Sakrament, also als Zeichen und Werkzeug des göttlichen Heilshandelns, verstanden. Sie ist nicht mit dem Heil, Christus oder dem bereits vollendeten Reich Gottes gleichzusetzen. Sie vermittelt das Heil nur in einem endlichen und sündigen Zeichen. In der katholischen Tradition gibt es sieben Sakramente; ihre Siebenzahl wurde am 6. Juli 1274 auf dem Zweiten Konzil von Lyon festgelegt.
Die Grundvollzüge der Kirche sind Martyria oder Glaubenszeugnis, Leiturgia oder Gottesdienst, Diakonia oder Dienst sowie seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil Communio beziehungsweise Koinonia, die Gemeinschaft. Die Metapher vom Leib Christi beschreibt, dass Menschen durch Taufe und Eucharistie in einen Leib eingegliedert werden, verschiedene Gaben besitzen und aufeinander angewiesen sind. Das Konzil bevorzugte jedoch den weiter gefassten Begriff „Volk Gottes“, weil die Leib-Christi-Vorstellung Unterschiede zwischen den Ständen überbetonen und die Veränderlichkeit sowie die Sündhaftigkeit der Kirche zu wenig berücksichtigen könne.
Volk Gottes, Gemeinschaft und Bilder der Kirche
Das Zweite Vatikanische Konzil versteht die Kirche als pilgerndes Volk Gottes. Sie ist zugleich heilig und stets der Reinigung bedürftig; sie lebt aus Buße und Erneuerung und geht ihrer eschatologischen Vollendung entgegen. Alle Gläubigen besitzen eine gemeinsame Würde und sind zur Heiligkeit berufen. Die Kirche wird nicht als „societas perfecta“ verstanden, sondern als Volk, das auf Gottes endgültiges Handeln bei der Wiederkunft Christi wartet. Dabei bleibt Israel in Gottes Bund und Verheißung eingeschlossen.
Communio oder Koinonia bezeichnet die Gemeinschaft zwischen Gott und den Menschen, die durch Wort, Sakrament und den Heiligen Geist entsteht. Sie umfasst die Beziehungen zwischen Aposteln und Gemeinden, zwischen Ortsgemeinden und zwischen einzelnen Menschen. Zwischen Amtsträgern und Laien besteht aufgrund der Taufe eine grundlegende Gleichheit in Würde und Berufung. Die Verschiedenheit der Ämter soll daher mit gegenseitigem Dienst verbunden sein.
Zur einen Kirche gehören nach katholischem Verständnis die Pilgernden auf Erden, die Verstorbenen in der Läuterung und die Heiligen in der himmlischen Seligkeit. Das Konzil unterscheidet damit die pilgernde, die leidende und die triumphierende Kirche. Besonders wichtig ist die Ortskirche: In jeder rechtmäßigen Ortsgemeinde, die von ihrem Bischof geleitet wird, ist die Kirche Christi wirklich gegenwärtig. Die Diözesen bilden ein Netz miteinander verbundener Ortskirchen. Der Ortsbischof besitzt eigene, ordentliche und unmittelbare Gewalt; zugleich bilden alle Bischöfe mit dem Papst ein Kollegium. Der Papst ist Haupt des Bischofskollegiums und sichtbares Prinzip der Einheit, während das Kollegium seine höchste und volle Gewalt nur in Gemeinschaft mit ihm ausübt.
Die Kirche soll sich besonders den Armen und Leidenden zuwenden. Die Option für die Armen bedeutet, dass Arme nicht nur Objekte kirchlicher Hilfe, sondern tragende Subjekte und Träger des Evangeliums sein sollen.
Die Kirche wird durch mehrere sich ergänzende Bilder beschrieben: als Haus Gottes, Wohnstatt Gottes im Geist, Zelt Gottes und Tempel des Heiligen Geistes; als Braut Christi, wodurch Liebe und zugleich die Nichtidentität von Christus und Kirche ausgedrückt werden; sowie als Mutter, die Menschen durch Wort und Sakrament führt. Maria wird in Lumen gentium 53 als „Mutter der Kirche“ bezeichnet.
Kirchenspaltungen und ökumenische Beziehungen
Nach der Reformation verstand die katholische Kontroverstheologie die Kirche zunehmend als sichtbare, institutionell festgelegte Gemeinschaft unter legitimen Hirten und besonders unter dem Papst. Robert Bellarmin definierte sie als Zusammenschluss von Menschen, die durch denselben Glauben, dieselben Sakramente und die Leitung der legitimen Hirten verbunden sind. Andere bischöflich geleitete Kirchen galten höchstens als Teilkirchen; eine Mehrzahl von Kirchen nebeneinander wurde nicht anerkannt. Diese Sicht wurde bis zum Ersten Vatikanischen Konzil von 1870 und den Lehren vom Jurisdiktionsprimat und der päpstlichen Unfehlbarkeit verstärkt.
Das Zweite Vatikanische Konzil änderte die ökumenische Perspektive. Unitatis redintegratio würdigte die ökumenische Bewegung, sprach von „getrennten Brüdern“ und wollte zur Wiederherstellung der Einheit aller Christen beitragen. Lumen gentium 8 sagt, die Kirche Christi sei in der katholischen Kirche verwirklicht („subsistit“), wobei das frühere „est“ im Entwurf durch „subsistit“ ersetzt wurde. Damit wurde nach Peter Neuner eine einfache und exklusive Identifizierung der katholischen Kirche mit der Kirche Christi überwunden.
Das Konzil erkennt auch außerhalb der sichtbaren Grenzen der katholischen Kirche Elemente der Heiligung und Wahrheit an: das geschriebene Wort Gottes, das Leben der Gnade, Glaube, Hoffnung, Liebe und Gaben des Heiligen Geistes. Getaufte Christen in anderen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften sind daher mit der katholischen Kirche verbunden, auch wenn sie nicht den vollen Glauben bekennen oder nicht in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri stehen. Die Einheit der Kirche gilt dennoch als verletzt; auch die katholische Kirche besitzt wegen der Spaltung nicht die volle Katholizität in ihrer geschichtlichen Wirklichkeit.
In der ökumenischen Entwicklung wurde 1999 mit der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre eine bedeutsame Annäherung zwischen Lutheranern und Katholiken erreicht. Die entsprechenden Lehrverurteilungen verloren ihre kirchentrennende Wirkung. Die Erklärung Dominus Iesus vom 6. August 2000 betonte dagegen erneut, Gemeinschaften ohne gültigen Episkopat und ohne die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums seien „nicht Kirchen im eigentlichen Sinn“. Die Getauften seien jedoch in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der Kirche. Diese Einstufung wurde von Vertretern der reformatorischen Kirchen als Herabsetzung und als Absage an einen Dialog „par cum pari“, also von gleich zu gleich, kritisiert. Ein Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre vom Juli 2007 bekräftigte diese Unterscheidung mit dem Hinweis, den aus der Reformation hervorgegangenen Gemeinschaften fehle nach katholischer Lehre die apostolische Sukzession im Weihesakrament und damit ein wesentliches konstitutives Element des Kircheseins.
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