Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Verkündigung
Mit „Verkündigung“ ist oft auch die Verkündigung der Empfängnis Jesu an Maria durch den Erzengel Gabriel gemeint, wie sie im Lukasevangelium geschildert wird.
Inhalt5 Abschnitte
Bedeutung und Verwendung
Verkündigung beziehungsweise „verkündigen“ bedeutet, einen wichtigen Sachverhalt oder eine Aussage nachdrücklich bekannt zu machen. Der Ausdruck wird besonders in der Religion verwendet. Dort bezeichnet er die Weitergabe religiöser Überzeugungen, religiös formuliert des Wortes Gottes. Gläubige tun dies durch ihr Zeugnis, Priester vor allem durch die Predigt. Verwandte Begriffe sind Kerygma, Prophetie und Evangelium, also „frohe Botschaft“.
Häufig meint „Verkündigung“ speziell die im Lukasevangelium geschilderte Ankündigung der Empfängnis Jesu an Maria durch den Erzengel Gabriel. Bei Prophezeiungen sowie bei der öffentlichen Bekanntmachung von Gerichtsurteilen oder Gesetzen wird dagegen meist das Wort „Verkündung“ gebraucht.
Weitergabe des christlichen Glaubens
Im Christentum bezeichnet Verkündigung die Weiterverbreitung des Wortes Gottes und des Evangeliums von Jesus Christus. Im Mittelpunkt stehen sein Leben, die Liebe Gottes, die Erlösung durch seinen Tod und die Auferstehung Jesu Christi.
Jesus begann nach der Verhaftung Johannes des Täufers bei seinem ersten Auftreten in Galiläa mit der Verkündigung des Reichs Gottes: „Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe“ (Mk 1,14 EU). Nach seiner Auferstehung übertrug er seinen Jüngern den Auftrag, den Glauben weiterzugeben: Sie sollten zu allen Völkern gehen, Menschen zu Jüngern machen und sie auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes taufen (Mt 28,19 EU). Der missionarische Einsatz der frühen Christen trug wesentlich zur schnellen Verbreitung des Christentums bei, führte aber auch zu Christenverfolgungen.
Außerhalb der Kirche wird dafür eher der Begriff „Mission“ verwendet. Mission umfasst jedoch zusätzlich begleitende Tätigkeiten wie Sozial- und Entwicklungshilfe oder Bildungsangebote. Volksmission und Straßenmission haben vor allem die Verkündigung des Wortes Gottes zum Inhalt. Auch im Islam gibt es Formen religiöser Verkündigung, die sich jedoch in Inhalt, Methoden und Wortwahl deutlich von der christlichen unterscheiden.
Im engeren Sinn ist mit Verkündigung die Predigt im Gottesdienst gemeint, besonders im evangelischen Sprachgebrauch. Dieselbe Funktion erfüllen die Lesungen und die Predigt in der katholischen Heiligen Messe sowie in orthodoxen Gottesdiensten. An hohen christlichen Festtagen wird diese Bedeutung besonders sichtbar. Im Weihnachtsevangelium verkündet der Engel den Hirten: „Seht, ich verkündige euch eine große Freude, die allem Volk widerfahren wird!“ (Lk 2,10 EU).
Aufbau der biblischen Erzählungen
Im ersten Kapitel des Lukasevangeliums stehen zwei parallel gestaltete Verkündigungserzählungen: Gabriel kündigt Zacharias die Geburt Johannes des Täufers und Maria die Geburt Jesu an. Beide Geschichten folgen dem Vorbild einer alttestamentlichen Prophetenberufung:
• Ein Engel erscheint. • Zacharias beziehungsweise Maria erschrickt. • Der Engel nimmt ihnen die Furcht und kündigt eine bevorstehende Geburt an. • Die angesprochene Person erhebt einen Einwand und fragt nach einem Zeichen. • Der Engel nennt das Zeichen. • Zacharias verstummt, während Maria zustimmt.
Die Gegenüberstellung folgt dem Motiv des Überbietens: Jesus ist jünger und erscheint zunächst als der Kleinere, überragt aber dennoch Johannes. Johannes’ Eltern sind alt, während Jesu Mutter jungfräulich ist. Zacharias wird wegen seines Einwandes stumm; Maria willigt schließlich ein.
Ankündigungen an Zacharias und Maria
Die Ankündigung an Zacharias bildet den ersten Teil der Geburtsgeschichte Johannes des Täufers (Lk 1,5–22 EU). Während seines Priesterdienstes im Tempel zu Jerusalem erscheint dem greisen Zacharias der Engel Gabriel an der rechten Seite des Raucheropferaltars. Zacharias und seine Frau Elisabet sind alt, und ihre Ehe ist bis dahin kinderlos geblieben.
Gabriel erklärt, Zacharias’ Gebet sei erhört worden: Elisabet werde einen Sohn gebären, der Johannes heißen solle. Johannes werde viele Menschen erfreuen, vor dem Herrn groß sein, keinen Wein oder andere berauschende Getränke trinken und bereits im Mutterleib vom Heiligen Geist erfüllt sein. Er werde viele Israeliten zu Gott bekehren und dem Herrn mit dem Geist und der Kraft des Elija vorangehen. Dadurch solle er das Volk für den Herrn bereit machen.
Zacharias fragt, woran er die Wahrheit der Botschaft erkennen könne, da er und seine Frau alt seien. Gabriel gibt sich als Gottes Bote zu erkennen. Als Zeichen und wegen seines Zweifels soll Zacharias bis zur Geburt seines Sohnes stumm bleiben.
Die Ankündigung an Maria ereignet sich, als ihre Verwandte Elisabet im sechsten Monat mit Johannes schwanger ist. Gabriel erscheint Maria in Nazaret und verkündet ihr, dass sie einen Sohn empfangen und ihm den Namen Jesus geben werde. Jesus werde groß sein, „Sohn des Höchsten“ genannt werden und von Gott den Thron seines Vaters David erhalten. Er werde ewig über das Haus Jakob herrschen; seine Herrschaft werde kein Ende haben.
Gabriel erklärt außerdem, der Heilige Geist werde über Maria kommen und die Kraft des Höchsten sie überschatten. Deshalb werde das Kind heilig und „Sohn Gottes“ genannt werden. Maria äußert zunächst Bedenken und Zweifel, stimmt der Verkündigung dann aber zu.
Öffentliche Bekanntmachung von Rechtsnormen
In Deutschland müssen Rechtsnormen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Dies geschieht über digitale Verkündungsplattformen oder über Verkündungsliteratur, also amtliche Verkündungsblätter.
• Im Kommunalrecht erfolgt die Veröffentlichung durch eine ortsübliche Bekanntmachung. • Im Landesrecht dienen dazu ein Gesetz- und Verordnungsblatt, ein Amtsblatt für einzelne Behörden oder ein ressortbezogenes Ministerialblatt. • Im Bundesrecht erfolgt die Verkündung durch das Bundesgesetzblatt.
In Sondersituationen wie der COVID-19-Pandemie können Rechtsnormen auch durch eine Notverkündung bekannt gemacht werden. Als Mittel kommen dann beispielsweise Lautsprecherdurchsagen oder einfache Online-Verlautbarungen in Betracht.