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Diakonie
Die katholische Theologie verwendet als Bezeichnung für die tätige Nächstenliebe und Wohltätigkeit das aus dem Lateinischen entlehnte Wort Karitas und …
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Grundidee und Bedeutung
Diakonie bezeichnet alle Aspekte des Dienstes am Menschen im kirchlichen Rahmen. Gemeint ist vor allem tätige Hilfe für Menschen in Not: Sie sollen Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Als theologisches Fundament gilt das Gebot der Nächstenliebe, besonders im Doppelgebot der Liebe. Diakonia, also Dienst, zählt neben Verkündigung (martyría) und Gottesdienstgestaltung (leiturgía) zu den Grundvollzügen der Kirche.
Im evangelischen Bereich wurde „Diakonie“ besonders im 20. Jahrhundert zum eigenen Begriff für die soziale Verantwortung der Kirchen in institutionalisierten sozialen Diensten. Im katholischen Bereich wird für tätige Nächstenliebe und Wohltätigkeit meist der aus dem Lateinischen stammende Begriff Karitas verwendet. Auch Organisationen, die solche Dienste leisten, heißen im evangelischen Bereich oft Diakonie, etwa Diakonie Deutschland, Diakonie Österreich oder Sozialdiakonie in der Schweiz.
Begriff und biblische Grundlagen
Das Wort Diakonie geht auf das griechische diakonía zurück und bedeutet „Dienst“. Verwandt ist diákonos, „Diener“, woraus das Wort Diakon abgeleitet wurde; Grundlage ist das Verb diakonéo, „dienen“. Als deutsches Wort wurde „Diakonie“ erst im 19. Jahrhundert von Johann Hinrich Wichern geprägt. Er definierte sie als „die Diakonie den Armen zugewendete Liebespflege“. Im 19. Jahrhundert war in deutschsprachigen evangelischen Kirchen jedoch meist der Begriff Innere Mission gebräuchlich. Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts setzten sich „Diakonie“ und „diakonisch“ als Programmbegriffe für soziales Handeln aus christlichem Glauben durch.
Im Neuen Testament erscheint die Wortgruppe diakonía, diákonos und diakoneín in drei Bedeutungen: erstens als materieller Dienst, etwa bei Tisch (Apg 6,2 EU); zweitens als Dienst Jesu Christi an der Welt (Mt 20,28 EU); drittens davon abgeleitet als Dienst der Gläubigen, zum Beispiel „am Wort“ (Apg 6,4 EU) und „der Versöhnung“ (2 Kor 5,18 EU). Nach der Apostelgeschichte wurde in der Jerusalemer Urgemeinde das Kollegium der sieben Diakone eingesetzt (Apg 6,1–6 EU). Die Sorge für bedürftige Gemeindeglieder war zuerst mit den Mahlversammlungen verbunden und gehörte zu den Aufgaben der „Zwölf“, wurde dann aber den von der Gemeinde gewählten „Sieben“ übertragen.
Wichtige biblische Belege für Diakonie sind das Gleichnis vom barmherzigen Samariter (Lk 10,30 EU), in dem Nothilfe über ethnische und religiöse Grenzen hinweg geleistet wird, und die Bildrede vom Weltgericht in Mt 25,31–46 EU. Dort steht die Aussage: „Was ihr getan habt einem unter diesen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ (Mt 25,40 LUT)
Entwicklung von der Alten Kirche bis zur Reformation
Schon am Ende der apostolischen Zeit galt Fürsorge für Schwache als Merkmal christlicher Gemeinden. Diese Hilfe verschaffte ihnen auch in einer heidnischen Umwelt Beachtung und Glaubwürdigkeit und trug zur Ausbreitung des Christentums in der Zeit der Verfolgungen bei. Träger der diakonischen Arbeit waren Diakone, die die Armenkasse verwalteten, sowie Witwen und Diakoninnen, die sich besonders um Alte und Kranke kümmerten. Kaiser Konstantin unterstützte die Kirche mit Zuwendungen für ihre soziale Arbeit und übertrug ihr soziale Aufgaben. Basilius der Große gründete vor Caesarea einen Stadtteil mit Einrichtungen der Armenversorgung; seine Ordensregel wurde wichtig für Klöster als Zentren diakonischen Handelns. Im Westen prägte die Regel Benedikts von Nursia die Pflicht, Kranke und Reisende zu unterstützen.
Im Mittelalter blieben zunächst die Klöster die wichtigsten Träger christlicher Liebestätigkeit, besonders angesichts massenhafter Verelendung und zunehmenden Bettels. Mit der cluniazensischen Reform entstand das Amt eines infirmiarius. Im hohen und späten Mittelalter kamen weitere Einrichtungen hinzu: die Spitalorden der Kreuzzüge, darunter Johanniter 1099, Templerorden 1119 und Deutscher Orden 1191, außerdem geistliche Bruderschaften in den Städten. Diese Bruderschaften organisierten gegenseitige Sozialhilfe, etwa Bestattung, Krankenpflege und Altersrenten, und unterhielten Hospitäler. Als Leitgestalten werden Elisabeth von Thüringen und Franz von Assisi genannt.
In der Reformation bestimmte Martin Luther Diakonie neu als Ausdruck christlicher Freiheit. Mit der Leisniger Kastenordnung 1523 schuf er ein Modell lutherischer Soziallehre. Ziel war nicht nur, individuelle Not zu lindern, sondern Armut zu überwinden und das Bettelwesen zu beenden. Die gemeindliche Armenkasse geriet jedoch bald in die Verantwortung bürgerlicher Gemeinden. Johannes Calvin erneuerte mit seiner Vierämterlehre das kirchliche Diakonenamt; im reformierten Bereich blieb Diakonie dadurch stärker an die Kirchengemeinden gebunden.
Neuzeit und Professionalisierung
In der Neuzeit wurde diakonische Hilfe durch Kriege und Epidemien stark herausgefordert. Während des Dreißigjährigen Kriegs und bei der Pest setzten bürgerliche Gemeinden und Fürsten ihre Prioritäten häufig nicht zugunsten diakonischer Hilfe. Im 18. Jahrhundert erneuerte der Pietismus die Diakonie: Es entstand Anstalts-Diakonie, besonders durch August Hermann Franckes Franckesche Stiftungen, und zugleich wurde die Gemeinde-Diakonie gestärkt, etwa durch die Herrnhuter Brüdergemeine und Johann Friedrich Oberlin.
Mit der Erweckungsbewegung und der neuen Sozialform des Vereins nahm karitative Tätigkeit stark zu. In Deutschland waren im evangelischen Bereich unter anderem Theodor Fliedner, Johann Hinrich Wichern, Wilhelm Löhe und Friedrich von Bodelschwingh der Ältere wichtige Gestalten. Ab 1849 sorgte der Central-Ausschuss für die Innere Mission für organisatorischen Zusammenhalt. Parallel entstanden im katholischen Milieu neue karitative Frauenorden, die sogenannten Barmherzigen Schwestern, die Kolpingarbeit, Vinzenzvereine und 1897 der Charitasverband für das katholische Deutschland, aus dem später der Deutsche Caritasverband hervorging.
In der Weimarer Republik wurden Innere Mission und Caritas in die staatliche Sozialpolitik eingebunden. Im Nationalsozialismus führte dies dazu, dass zahlreiche diakonische Institutionen am sogenannten Euthanasieprogramm mitwirkten. Nach dem Zweiten Weltkrieg gründete Eugen Gerstenmaier das Evangelische Hilfswerk neben der bestehenden Inneren Mission, um Diakonie stärker als gemeindliche Aufgabe zu verankern. Beide Werke wurden 1957 zunächst auf landeskirchlicher Ebene vereinigt, seit 1957 im Diakonischen Werk, dem Vorgänger der Diakonie Deutschland. Seit Ende der 1960er-Jahre rückte in der evangelischen Sozialethik die gesellschaftliche bzw. soziale Diakonie in den Mittelpunkt. Zugleich führte der Ausbau des Sozialstaats zu einer starken Professionalisierung diakonischer Arbeit.
Formen und Arbeitsfelder
Theologisch ist Diakonie vor allem in der Kirchengemeinde verankert. Sie wird beschrieben als „Präsenz der gottesdienstlichen Gemeinde im sozialen Bezugsfeld.“ Dazu gehören zum Beispiel Kindertagesstätten, Besuchsdienste, Alten- und Pflegeheime sowie bis zu Beginn der 1990er-Jahre viele Pflegedienste. Diese wurden oft von „Gemeindeschwestern“, häufig Diakonissen, geleistet. Pflegedienste, also Diakonie- und Sozialstationen, sind meist erst seit etwa 1990 bei kreiskirchlichen oder eigenständigen diakonischen Werken angesiedelt. Beratungsstellen und größere Unterstützungsfonds waren schon länger dort organisiert.
Zentrale organisatorische Aufgaben übernehmen eher die landeskirchlichen diakonischen Werke. Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen lagen oft in eigenständigen diakonischen Organisationen; heute wird dabei vielfach die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH gewählt. Im kollektiven Arbeitsrecht gilt das kirchliche Mitarbeitervertretungsgesetz. Es steht im Zusammenhang mit dem sogenannten „Dritten Weg“ und versteht die Dienstgemeinschaft als grundlegend. Es zielt wesentlich auf Aushandlung und gibt der Arbeitnehmervertretung im Vergleich zum Betriebsverfassungsgesetz weitergehende Rechte; eine Kündigung ist zum Beispiel nur mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung zulässig.
Organisationen und Beispiele
Diakonische Aufgaben werden neben dem Engagement in Gemeinden von karitativen Organisationen übernommen. Im evangelischen Kontext tragen viele Organisationen „Diakonie“ oder „diakonisch“ im Namen, etwa Diakonisches Werk, Diakonie Deutschland, Diakonie-Krankenhaus oder Immanuel Diakonie. Im katholischen Kontext heißen vergleichbare Organisationen meist Caritas, zum Beispiel Caritas Internationalis oder Deutscher Caritas-Verband.
In evangelischen Kirchen gelten diakonische Einrichtungen als „Lebens- und Wesensäußerung der Kirchen“. Sie erfüllen kirchlich-diakonische Zwecke als tätige Nächstenliebe. In der Zusammenarbeit mit dem Sozialstaat setzen Diakonie und Caritas unterschiedliche Akzente: Katholische Organisationen folgen dem Grundsatz der Subsidiarität, während evangelische Organisationen kirchliche Autonomie und die Wahlfreiheit des einzelnen Bürgers im pluralistischen Gemeinwesen betonen.
In Deutschland wird das Diakonische Werk von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), ihren Gliedkirchen, der Alt-Katholischen Kirche und mehreren evangelischen Freikirchen getragen. Traditionelle Arbeitsfelder sind Anstaltsdiakonie wie Krankenhäuser und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Heimerziehung, Altenhilfe, Kindertagesstätten, Gemeindediakonie, Beratungsdienste, Seelsorge für besondere Gruppen sowie ökumenische Diakonie. Zur ökumenischen Diakonie gehören Nothilfeprogramme wie Katastrophenhilfe und Entwicklungshilfe, etwa Alphabetisierungsprogramme; Beispiele für Träger sind Brot für die Welt, Dienste in Übersee, Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe und Kirchlicher Entwicklungsdienst. Katholische Entsprechungen sind unter anderem Misereor und Adveniat. Eine besondere Stellung nimmt die Immanuel Diakonie ein, die besonders in Berlin und Brandenburg aktiv ist, von den Baptisten Berlin-Schöneberg gegründet wurde und auch mit den beiden großen Kirchen kooperiert.
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