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Einwanderung
Pendler, Touristen und andere Kurzzeitaufenthalte fallen nicht unter die Definition von Migration, saisonale Arbeitsmigration wird manchmal mit einbezogen.
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Grundbegriff und Bedeutung
Migration bedeutet, dass Menschen ihren bisherigen Wohnort verlassen und sich dauerhaft oder für längere Zeit an einem anderen Ort niederlassen. Pendler, Touristen und andere Kurzzeitaufenthalte zählen nicht dazu; saisonale Arbeitsmigration wird manchmal einbezogen. Werden dabei Staatsgrenzen überschritten, heißen die Menschen aus Sicht des Zielstaats Einwanderer oder Immigranten, aus Sicht des Herkunftsstaats Auswanderer oder Emigranten. In der Soziologie werden meist die Begriffe Zuwanderung und Abwanderung verwendet.
2024 gab es weltweit schätzungsweise rund 304 Millionen internationale Migranten, das waren 3,7 % der Weltbevölkerung. Nach der UNO ist ein internationaler Migrant eine Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Staat verlässt und ihn in einen Ort eines anderen Staates verlegt. Migration kann das Leben grundlegend verändern, mit großen, teils lebensbedrohlichen Risiken verbunden sein und Familien sowie soziale Strukturen auseinanderreißen.
Das heutige Verständnis von Immigration hängt mit Nationalstaaten, Staatsangehörigkeiten, Pässen, Grenzen, Grenzkontrollen und Staatsbürgerschaftsrecht zusammen. Nicht-Staatsbürger haben oft eingeschränkte Rechte; insbesondere die Niederlassung kann durch Einwanderungsgesetze begrenzt sein. Unerlaubte Einwanderung oder Verstöße gegen Bedingungen einer Aufenthaltserlaubnis können strafbar sein und zu Festnahme, Verurteilung oder Abschiebung führen. Unterschiede zwischen Zugewanderten und länger ansässigen Einwohnern können Spannungen auslösen. Dabei spielen unter anderem Kultur, Traditionen, wirtschaftliche Lage und Fremdenfeindlichkeit eine Rolle. Themen sind daher häufig Integration, Assimilation und Multikulturalität.
Begriffe und weltweite Verteilung
Auch Personen, deren Wanderung bereits abgeschlossen ist, werden als Migranten bezeichnet. Ihre im Zuwanderungsland geborenen Nachkommen heißen in Bevölkerungsstatistiken häufig Menschen mit Migrationshintergrund, obwohl sie selbst nicht gewandert sind. Als erste Generation gelten Migranten, die selbst am Migrationsvorgang teilgenommen haben.
Ausländer und Menschen mit Migrationshintergrund sind nicht dasselbe: Wer eingebürgert wird und die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, ist kein Ausländer mehr, kann aber weiterhin einen Migrationshintergrund haben. Wanderungen zwischen EU-Staaten werden oft als Mobilität statt als Migration bezeichnet; beim Begriff Migranten stehen deshalb häufig Wanderungen zwischen Nicht-EU-Staaten und der Europäischen Union im Mittelpunkt.
Für 2025 weist Eurostat nach der UNO-Definition unter ausgewählten EU-Staaten besonders hohe Anteile von Immigranten an der Gesamtbevölkerung aus: Luxemburg 51,5 %, Österreich 22,5 %, Schweden 20,8 %, Deutschland 20,5 %, Belgien 20,2 % und Spanien 19,3 %. Niedrigere genannte Werte sind Frankreich mit 14,0 %, Italien mit 11,8 % und Polen mit 2,6 %. Als Hauptherkunftsländer werden beispielsweise für Luxemburg Portugal, Frankreich und Italien, für Österreich Deutschland, Bosnien und Herzegowina sowie Türkei und für Schweden Syrien, Irak und Finnland genannt.
Wanderungen und Einwanderungsräume
Im 20. Jahrhundert waren religiöse, kulturelle und politische Verfolgung, Kriege, Flucht, Arbeitsmigration, das Ende der Kolonialzeit und politische Umbrüche wichtige Ursachen von Migration. In den 1930er Jahren wanderten etwa Liberale und Juden aus Europa und dem Nahen Osten in offenere Gesellschaften wie die USA, Kanada oder Australien aus. Zwischen 1944/45 und 1950 waren etwa 12 bis 14 Millionen Deutsche und deutschstämmige Angehörige verschiedener Staaten von Flucht und Vertreibung betroffen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Deutschland und anderen westeuropäischen Staaten Arbeitskräfte aus Ländern wie Türkei, Italien, Spanien, Griechenland, Marokko oder Jugoslawien angeworben. Die Gastarbeiter hatten meist befristete Verträge; viele kehrten zurück, andere blieben. Familiennachzug und weitere Arbeits- oder andere Migration ließen die Zuwanderung auch nach dem deutschen Anwerbestopp 1973 fortbestehen. Weitere Bewegungen entstanden durch Flucht aus dem Ostblock bis 1989, Zuwanderung aus Osteuropa nach dem Fall des Eisernen Vorhangs, die Flucht von über 1,6 Millionen Südvietnamesen nach 1975, den Zerfall der Sowjetunion, Kriege im ehemaligen Jugoslawien und Fluchtbewegungen aus Afrika, dem Nahen Osten und Afghanistan. Diese nahmen bis zur Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 stark zu.
Klassische Einwanderungsländer sind vor allem die USA, Kanada, Länder Südamerikas und Australien. Weitere Einwanderungsgebiete sind unter anderem die Region Shanghai, Teile Indonesiens, die Kapregion Südafrikas, Israel, Saudi-Arabien und Russland. In die USA kamen zwischen 1850 und 1930 5 Millionen Deutsche und zwischen 1876 und 1910 rund 3 Millionen Personen aus Österreich-Ungarn; chinesische Arbeiter wurden ab 1882 von der Einwanderung ausgeschlossen.
Deutschland: Entwicklung, Status und Zahlen
Deutschland war wegen seiner zentralen Lage in Europa seit Jahrhunderten Durchgangs- und Zielland. Das Edikt von Potsdam vom 29. Oktober julianisch beziehungsweise 8. November 1685 gregorianisch bot in Frankreich verfolgten Hugenotten eine freie und sichere Niederlassung in Brandenburg; viele siedelten sich in Potsdam und Berlin an. 1905 lebten mehr als eine Million Ausländer im Deutschen Reich, 42 % davon weiblich.
1945–1950 kamen rund 6 Millionen Menschen, überwiegend deutsche Staatsangehörige, durch Flucht und Vertreibung in die spätere Bundesrepublik; dies entsprach etwa 15 % der westdeutschen Gesamtbevölkerung. Ab den 1950er Jahren prägte die Anwerbung von Gastarbeitern die Zuwanderung. Nach dem Anwerbestopp 1973 wurde Familienzusammenführung besonders wichtig. Asylmigration, Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion und Polen sowie Flucht aus den Jugoslawienkriegen waren weitere wichtige Entwicklungen. Der Asylkompromiss von Dezember 1992 schränkte durch Änderungen des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes die Möglichkeiten auf Asyl ein. Die Staatsangehörigkeitsrechtsreform 2000 eröffnete in Deutschland geborenen Einwanderern der zweiten Generation im „Optionsmodell“ eine Einbürgerungsmöglichkeit. EU-Freizügigkeit, der EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens sowie Asylanträge seit 2015, besonders von Menschen aus Syrien, Afghanistan und Afrika, steigerten die Zuwanderung erneut.
Rechtlich werden unter anderem Spätaussiedler, freizügigkeitsberechtigte Unions-, EWR- und Schweizer Bürger, Arbeitsmigranten aus Drittstaaten, nachziehende Familienangehörige, Studenten, Asylsuchende, humanitär aufgenommene Personen, frühere Kontingentflüchtlinge und Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus unterschieden. Ende 2025 lebten 14,1 Millionen melderechtlich registrierte Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland; ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 14,8 Jahre. Nach dem Mikrozensus 2025 hatten rund 21,8 Millionen Menschen beziehungsweise 26,3 % der Bevölkerung eine Einwanderungsgeschichte. 2014 waren 629.000 Flüchtlinge registriert, darunter 338.000 Anerkannte.
2012 lebten 10,7 Millionen Menschen aus 194 Ländern in Deutschland, davon 7,4 Millionen aus Europa. Wichtigstes Herkunftsland war die Türkei, vor Italien und Polen. Die Zahl türkischer Staatsangehöriger sank von 2,1 Millionen 1999 auf 1,47 Millionen 2018, unter anderem durch Einbürgerungen, Sterbefälle und Rückkehr. 2019 bewertete die OECD Deutschland für ausländische Fachkräfte nur bedingt attraktiv und setzte es unter 30 Industrienationen auf Platz 12; 2023 lag es für akademische Fachkräfte auf Platz 15, während internationale Studierende das Land als attraktiv bewerteten.
Folgen, Wirtschaft und gesellschaftliche Debatten
Zur wirtschaftlichen Wirkung enthält der Artikel unterschiedliche Befunde. Eine Analyse der Stiftung Marktwirtschaft von 2009 kam zu dem Ergebnis, die meisten Ausländer hätten wegen geringerer Qualifikations- und Lohnniveaus über ihr Leben weniger Steuern und Abgaben gezahlt als Leistungen erhalten. Das ZEW berechnete 2014 dagegen durchschnittlich 3.300 Euro jährliche Mehreinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben je Ausländer und einen durchschnittlichen lebenszeitlichen Überschuss von 22.300 Euro. Zugleich schätzte das ZEW, dass 2012 in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern den Staat im Lebensverlauf durchschnittlich etwa 44.000 Euro mehr an Transferzahlungen kosten würden, falls ihre Qualifikationen nicht deutlich über denen ihrer Eltern lägen.
Familiennachzug wird als wichtiger Teil der Einwanderungspolitik beschrieben. Seit 1996 wurden jährlich 55.000 bis 63.000 nachziehende Familienangehörige erfasst; etwa zwei Drittel waren Ehepartner und etwa ein Drittel Kinder. Der 6. Familienbericht der Bundesregierung von 2000 bezeichnet Immigration als generationsübergreifendes Familienprojekt. Familien können Integration stützen, können aber nach dem zitierten Bericht des Deutschen Jugendinstituts auch Spracherwerb und die Überwindung kultureller Fremdheit verzögern.
Eine Befragung von Kantar Emnid für die Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2019 zeigte Skepsis gegenüber weiterer Flüchtlingsaufnahme: 49 % meinten, Deutschland könne keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen, 37 % sahen dies anders. Zugleich galten Einwanderer, die arbeiten oder studieren, bei Behörden zu 79 % und in der Bevölkerung vor Ort zu 71 % als mehrheitlich willkommen; besonders jüngere Menschen bewerteten Zuwanderung positiv.
Kriminalitätszahlen beziehen sich auf eng definierte Gruppen und sind im Artikel mit einem Hinweis auf Überarbeitungsbedarf und umstrittene Neutralität versehen. Als „Zuwanderer“ gelten dort Personen mit den Aufenthaltsanlässen Asylbewerber, Schutz- oder Asylberechtigte, Kontingentflüchtling, Duldung oder unerlaubter Aufenthalt. 2022 wurden 142.721 solcher Tatverdächtigen ohne ausländerrechtliche Verstöße gezählt, 7,4 % aller Tatverdächtigen. Als Opfer wurden 2022 55.929 registrierte Zuwanderer erfasst, 4,9 % aller Opfer; gezählt wird dabei die Häufigkeit des Opferwerdens, nicht zwingend die Zahl einzelner Personen. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist zudem auf unterschiedliche Kriminalisierungswahrscheinlichkeiten hin: Menschen, die äußerlich als ausländisch wahrgenommen werden, würden laut einer Studie doppelt so häufig kontrolliert wie weiße Personen, bei ähnlicher Trefferquote.
Regelungen und Beispiele anderer Länder
In der Schweiz wurde am 9. Februar 2014 eine Volksinitiative zur Beschränkung der Zuwanderung angenommen. Österreich regelt längere Aufenthalte von Nicht-Staatsbürgern durch das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Drittstaatsangehörige benötigen für die Einreise grundsätzlich ein Schengen-Visum und für längere Aufenthalte einen Aufenthaltstitel. Dafür sind angemessener Wohnsitz, regelmäßiges Einkommen und Krankenversicherung erforderlich. EWR- und Schweizer Bürger dürfen visumfrei einreisen und sich drei Monate aufhalten; für längere Aufenthalte gelten unter anderem Beschäftigung, Ausbildung oder ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung als Voraussetzungen.
Frankreich nahm bereits im 19. Jahrhundert wegen Arbeitskräftemangels Einwanderer auf und war Anfang der 1930er Jahre nach absoluten Zahlen das zweitwichtigste Einwanderungsland nach den USA: Etwa 2,7 Millionen Einwanderer entsprachen 6,6 % der Bevölkerung. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden erneut Arbeitskräfte angeworben. Nach der Unabhängigkeit Algeriens 1962 kamen französische Siedler, die pieds-noirs, und pro-französische Algerier, die Harkis, nach Frankreich. Der Anwerbestopp 1974 verringerte die Einwanderung nicht wesentlich, weil viele Menschen blieben und ihre Familien nachholten. Familienzusammenführung wurde die zahlenmäßig wichtigste Form der Zuwanderung. Frankreichs Einwanderungspolitik wechselte später zwischen restriktiveren und gelockerten Regelungen; als Herausforderungen nennt der Artikel unvollständige Integration, soziale Benachteiligung und Konflikte um Assimilation, kulturelle Eigenständigkeit und die laizistische, also religionsneutrale, Staatsordnung.