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Migrationshintergrund
Migrationshintergrund ist ein uneinheitlich definiertes soziodemographisches Merkmal, das Personen beschreibt, die selbst oder deren Vorfahren aus einem …
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Begriff und zentrale Definitionen
„Migrationshintergrund“ ist ein uneinheitlich definiertes soziodemografisches Merkmal. Es beschreibt Personen, die selbst oder deren Vorfahren aus einem Staat in einen anderen eingewandert sind oder deren Vorfahren nicht die Staatsangehörigkeit des Ziellandes besessen haben. Der Begriff wird vor allem im deutschsprachigen Raum verwendet. Definitionen knüpfen meist an Staatsangehörigkeit, Geburtsort und die Einwanderung der Eltern an.
In Deutschland erhob das Statistische Bundesamt den Migrationshintergrund seit dem Mikrozensus 2005 indirekt. Befragt wurden die betreffende Person und ihre Eltern zu Zuwanderung, Staatsangehörigkeit und Einwanderung. Die Definition im weiteren Sinn umfasste „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem nach 1949 zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“. Im engeren Sinn wurden von Geburt an deutsche Zuwandererkinder, die nicht mehr bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnten, nicht einbezogen.
Auch Spätaussiedler und ihre Kinder gehörten dazu, obwohl sie nicht unbedingt selbst migriert waren. Die Migrationserfahrung eines Elternteils reichte aus. Beim Zensus 2011 wurde statt einer Zuwanderung nach 1949 eine Zuwanderung nach 1955 zugrunde gelegt. Seit 2016 lautet die Definition: „Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.“ Dazu zählen zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler und die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.
Neue Konzepte und Verwendung
Das Merkmal ist nicht gleichbedeutend mit „Ausländer“, „Zuwanderer“ oder „Migrant“. Eine Einbürgerung beseitigt den Migrationshintergrund nicht. Umgekehrt können Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ohne eigene Migrationserfahrung dazugehören, etwa Spätaussiedler oder in Deutschland geborene Kinder ausländischer, eingebürgerter oder als (Spät-)Aussiedler eingestufter Eltern. Nach der Definition von 2016 kann auch ein ausländischer Elternteil genügen, selbst wenn dieser nie nach Deutschland eingewandert ist.
Seit März 2023 werden Ergebnisse des Mikrozensus auch nach dem Konzept „Einwanderungsgeschichte“ veröffentlicht. Eine Person hat danach eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst eingewandert ist oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind. Im Zensus 2022 ersetzt dieses Konzept das Konzept des Migrationshintergrunds aus dem Zensus 2011. Unterschieden werden „Mit Einwanderungsgeschichte“, „Eingewanderte“, „Nachkommen von Eingewanderten“, „Mit einseitiger Einwanderungsgeschichte“ und „Ohne Einwanderungsgeschichte“. Für vor dem 2. August 1945 Geborene gelten die Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937, für später Geborene die Grenzen der heutigen Bundesrepublik.
Die Bundesländer verwenden teilweise eigene Definitionen. Nordrhein-Westfalen bezog bis 2010 unter anderem ausländische Staatsangehörigkeit, Zuwanderung nach 1949 oder einen zugewanderten beziehungsweise ausländischen Elternteil ein; seit 2011 spielt die Staatsangehörigkeit der Eltern dort keine Rolle mehr. Das Berliner Partizipationsgesetz von 2021 definiert einen Migrationshintergrund, wenn die Person selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Zusätzlich gibt es dort die weitere Kategorie „Person mit Migrationsgeschichte“. Sie umfasst auch rassistisch diskriminierte Personen und Menschen, denen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, etwa aufgrund von phänotypischen Merkmalen, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität oder Religion.
Nach Art. 3 GG und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dürfen aus der ethnischen Herkunft keine Rechtsfolgen im Sinne von Diskriminierung oder Bevorzugung abgeleitet werden. In der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird der Migrationshintergrund seit 2011 auf freiwilliger Grundlage und nur zu statistischen Zwecken erhoben.
Statistische Größen und Zusammensetzung
Nach offizieller deutscher Definition lebten 2019 insgesamt 21,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland; das entsprach etwa 26 % der Bevölkerung. 2006 waren es 15,3 Millionen beziehungsweise 18,6 %, 2009 16 Millionen beziehungsweise 19,6 %. 2006 hatten 10,4 Millionen Menschen eigene Migrationserfahrung und stellten damit zwei Drittel der Gruppe. 7,3 Millionen beziehungsweise 47 % besaßen eine ausländische Staatsangehörigkeit, 7,9 Millionen beziehungsweise 53 % die deutsche.
Für 2019 weist die Statistik bei der Bevölkerung in Privathaushalten 81,848 Millionen Menschen aus. Davon hatten 60,603 Millionen keinen und 21,246 Millionen einen Migrationshintergrund. Unter den Personen mit Migrationshintergrund waren 11,125 Millionen Deutsche und 10,121 Millionen Ausländer. Von den Deutschen mit Migrationshintergrund waren 5,125 Millionen selbst zugewandert und 6,000 Millionen in Deutschland geboren. Von den Ausländern waren 8,556 Millionen zugewandert und 1,564 Millionen in Deutschland geboren.
Die Gruppe ist im Durchschnitt jünger als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund: 33,8 gegenüber 44,6 Jahre. Jede dritte Person mit Migrationshintergrund lebt seit ihrer Geburt in Deutschland. 2023 setzte sich die Gruppe nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ungefähr aus 43 % zugewanderten Ausländern, 7,3 % in Deutschland geborenen Ausländern, 10,9 % Spätaussiedlern, 8,7 % selbst zugewanderten und eingebürgerten Deutschen sowie 28,2 % Deutschen mit Migrationshintergrund ohne eigene Migrationserfahrung zusammen.
2023 stammten 30,4 % aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat und 61,7 % aus einem anderen europäischen Land. Häufige Bezugsländer waren die Türkei (11,7 % beziehungsweise 2,9 Millionen), Polen (8,8 % beziehungsweise 2,2 Millionen), Russland (5,4 % beziehungsweise 1,4 Millionen), Kasachstan (5,3 % beziehungsweise 1,3 Millionen), Syrien (5,1 % beziehungsweise 1,3 Millionen), Rumänien (4,6 % beziehungsweise 1,1 Millionen) und die Ukraine (4,2 % beziehungsweise 1 Million). Nach dem Zensus 2011 waren 29,0 % römisch-katholisch, 15,9 % Mitglied einer evangelischen Landeskirche, 6,5 % christlich-orthodox und 0,5 % Mitglied jüdischer Gemeinden. 36,1 % gehörten keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an; Muslime waren darin vorläufig enthalten.
Unterschiede in Großstädten und sozialen Milieus
Nach dem Zensus 2011 lag der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland bei 18,9 %. Besonders hohe Anteile gab es in Ballungsgebieten Süd- und Westdeutschlands: 42,7 % in Frankfurt am Main, 38,6 % in Stuttgart und 36,2 % in Nürnberg.
2023 lag der durchschnittliche Anteil in Gemeinden mit mindestens 100.000 Einwohnern bei 39,6 %. Unter den Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern betrug der durchschnittliche Anteil der Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte Ende 2025 43,3 %. Die höchsten Werte hatten Frankfurt am Main mit 58,3 %, Nürnberg mit 52,5 % und München mit 50,1 %. Für Berlin werden 42,6 % genannt. Offenbach am Main hatte unter den kleineren Großstädten mit 67,4 % den höchsten genannten Anteil.
Das Sinus-Institut unterschied 2018 zehn soziale Milieus. Sie reichen vom religiös verwurzelten, traditionellen oder prekären Milieu bis zu bürgerlicher Mitte, adaptiv-pragmatischem Milieu, Performern und dem intellektuell-kosmopolitischen Milieu. Die Anteile lagen zwischen 6 % für das religiös-verwurzelte und 13 % für das intellektuell-kosmopolitische Milieu. Die Einteilung zeigt, dass Menschen mit Migrationshintergrund sozial, kulturell, religiös und hinsichtlich ihrer Lebensziele sehr unterschiedlich sind.
Gesundheit, Bildung und Arbeitsmarkt
Für die lebende Generation werden schlechtere Gesundheitschancen beschrieben. Die Mütter- und Säuglingssterblichkeit ist erhöht; die Sterblichkeit von Säuglingen und Kleinkindern liegt um 20 % höher. Kleinkinder und Schulkinder sind überdurchschnittlich stark durch Unfälle gefährdet. Belastungen sind laut sozial-epidemiologischer Forschung auch in der zweiten und dritten Generation nachweisbar. Eine repräsentative Studie von Donath und Kollegen aus dem Jahr 2014 mit mehr als 44.000 Jugendlichen der 9. Schulklasse stellte ein signifikant höheres Risiko für Selbstmordversuche fest. Selbstberichtete Diskriminierungserfahrungen können sich negativ auf die Gesundheit auswirken.
Beim Substanzkonsum sind die Ergebnisse differenziert: Jugendliche mit Migrationshintergrund betreiben seltener Rauschtrinken und trinken insgesamt seltener Alkohol, konsumieren aber laut einer Studie von 2016 früher und stärker Tabak und Cannabis. Das Risiko für Rauschtrinken hing unter anderem mit dem geplanten Schulabschluss, der finanziellen Unabhängigkeit der Familie und der Assimilation zusammen.
2014 hatten 30,0 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund Abitur oder Fachhochschulreife, gegenüber 28,5 % ohne Migrationshintergrund. Gleichzeitig hatten 46,5 % keinen beruflichen Bildungsabschluss, gegenüber 21,2 % der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Bildungserfolge unterscheiden sich stark nach Herkunftsgruppen. Besonders hohe Gymnasialquoten werden für vietnamesische und griechische Jugendliche genannt; bei türkischen und italienischen Jugendlichen waren Schulabbrüche und fehlende Berufsausbildungen häufiger. Bei einigen Migrantengruppen wurden trotz gleicher Leistungen schlechtere Schulnoten festgestellt. Noten sind der wichtigste, aber nicht der einzige Faktor für die Schulform; soziale Zusammensetzung und ethnische Segregation von Schulen beeinflussen die Chancen ebenfalls.
Die PISA-2003-Vergleichsstudie stellte für Deutschland bei Jugendlichen der zweiten Generation besonders geringe Erfolgschancen fest. Der durchschnittliche Rückstand gegenüber Schülern ohne Migrationshintergrund betrug international 48 Punkte, in Deutschland 70 Punkte. In Mathematik erreichten Schüler ohne Migrationshintergrund in Deutschland 525 Punkte, Schüler der ersten Generation 454 und der zweiten Generation 432. Diese Werte dürfen jedoch nicht als Verschlechterung über Generationen interpretiert werden, weil sich die Herkunftsgruppen unterschiedlich zusammensetzen. Innerhalb einzelner Gruppen schnitten in Deutschland geborene Jugendliche besser ab als im Ausland geborene. Als wichtige Einflussfaktoren gelten unter anderem die im Elternhaus gesprochene Sprache und das Bildungsniveau der Eltern.
Seit 2005 soll das Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“, seit 2011 durch ein Förderprogramm unterstützt, die Arbeitsmarktintegration verbessern. Studien zeigen, dass Bewerbungen mit insbesondere arabisch klingenden Namen bei gleicher Eignung seltener berücksichtigt werden.
Österreich, Schweiz und Kritik
In Österreich liegt ein Migrationshintergrund vor, wenn beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Zur ersten Generation gehören Personen, die selbst und deren beide Eltern im Ausland geboren wurden; zur zweiten Generation gehören in Österreich geborene Personen mit zwei im Ausland geborenen Eltern. 2008 hatten 1,426 Millionen Menschen beziehungsweise 17,4 % der Bevölkerung Migrationshintergrund. 2019 waren es 2,070 Millionen beziehungsweise 23,7 %, darunter 1,528 Millionen der ersten und rund 542.000 der zweiten Generation. Nur rund 36 % besaßen 2019 die österreichische Staatsbürgerschaft. 2022 lag der Anteil in Wien bei 50,3 % und in Vorarlberg bei 29,1 %.
In der Schweiz wird unabhängig von der Staatsangehörigkeit gezählt, ob eine Person selbst eingewandert ist, direkte Nachkommen eines Migranten in der Schweiz sind oder im Ausland geborene Eltern hat. Von etwa 8,1 Millionen Einwohnern wiesen bei den Personen ab 15 Jahren 2,374 Millionen beziehungsweise 35 % einen Migrationshintergrund auf. In den USA und Kanada wird vor allem nach Einwanderungsgeneration unterschieden. Großbritannien, Polen und Frankreich erfassen vor allem Einwanderer, teilweise auch ethnische Gruppen oder Kinder von Einwanderern. In Schweden gilt ein ausländischer Hintergrund, wenn beide Eltern im Ausland geboren sind.
Kritiker bemängeln, dass die Kategorie eine sehr große und heterogene Gruppe zusammenfasst, Staatsangehörigkeit und Migrationserfahrung vermischt und den Eindruck erwecken kann, Menschen mit familiärer Migration seien „die Anderen“. Sie könne ethnisierende, essenzialisierende und stigmatisierende Vorstellungen von Deutschsein fördern. Die unabhängige Fachkommission Integrationsfähigkeit empfahl 2021, die Kategorie aufzugeben und stattdessen von „Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen“ zu sprechen.
Demgegenüber argumentiert Martin Sökefeld, die Kategorie sei geschaffen worden, um Diskriminierung statistisch sichtbar zu machen und Fördermaßnahmen zu ermöglichen. Ihre Abschaffung beseitige bestehende Diskriminierung nicht; sie solle deshalb kritisch reflektiert weiterverwendet werden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier forderte 2021 einen Perspektivwechsel und formulierte: „Wir sind ein Land mit Migrationshintergrund!“