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Deutscher Bauernkrieg

In Schwaben, Franken, dem Elsass, Deutsch-Lothringen und Thüringen wurden die Aufstände 1525, im Kurfürstentum Sachsen und in Tirol und Salzburg 1526 von Grund- …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Vorgeschichte und Ursachen
  3. 3. Reformation und zentrale Akteure
  4. 4. Ausbruch und Zwölf Artikel
  5. 5. Verlauf und regionale Schwerpunkte
  6. 6. Folgen und historische Bewertung

Begriff und Bedeutung

Als Deutscher Bauernkrieg wird die Gesamtheit der Aufstände bezeichnet, die 1524 bis 1526 von Bauern, Städtern und Bergleuten ausgingen. Sie begannen aus ökonomischen und religiösen Gründen im süddeutschen Raum, besonders in der Grafschaft Stühlingen im Südschwarzwald und am Hochrhein, und breiteten sich später unter anderem nach Thüringen, Sachsen, Franken, Tirol und in die Eidgenossenschaft aus. Die Aufstände wurden 1525 in Schwaben, Franken, dem Elsass, Deutsch-Lothringen und Thüringen sowie 1526 im Kurfürstentum Sachsen, in Tirol und Salzburg von den Landesherren niedergeschlagen. Schätzungsweise starben 70.000 bis 75.000 Menschen.

Die Bezeichnung „Bauernkrieg“ entstand bereits bei Zeitgenossen, wurde aber von den Aufständischen selbst nur selten verwendet. Da nicht nur Bauern, sondern auch Bürger und Bergleute beteiligt waren, verwendet die neuere Forschung teilweise den Begriff „Revolution des Gemeinen Mannes“ oder „Revolution von 1525“. Mit dem „Gemeinen Mann“ ist der nicht herrschaftsfähige Untertan gemeint, also etwa der Bauer, der Bürger einer Landstadt, der von städtischen Ämtern ausgeschlossene Bürger und der Bergknappe.

Vorgeschichte und Ursachen

Der Bauernkrieg entstand in einer langen Reihe europäischer Aufstände seit dem Spätmittelalter. Frühere Erhebungen gab es unter anderem in der Schweiz, Flandern, England und Böhmen. Im deutschen Südwesten wirkten die Bundschuh-Bewegungen, der Arme Konrad in Württemberg 1514 sowie zahlreiche Bürgererhebungen zwischen 1509 und 1514 als Vorgeschichte.

Die Ursachen waren regional verschieden und meist miteinander verbunden. Bauern litten unter wirtschaftlicher Not, Missernten, wachsenden Abgaben und Schwierigkeiten, gegenüber Grund-, Leib- und Gerichtsherren Recht zu erhalten. Sie mussten Groß- und Kleinzehnt, Steuern, Zölle und Zinsen zahlen sowie Fron- und Spanndienste leisten. Durch die Realteilung wurden Höfe in einigen Regionen immer kleiner und oft wirtschaftlich untragbar. Viele Bauern gerieten dadurch in Hörigkeit und Leibeigenschaft.

Grundherren legten das mündlich überlieferte „Alte Recht“ zunehmend eigenmächtig aus oder missachteten es. Allmenden wurden enteignet; gemeinschaftliche Weide-, Holzschlag-, Fischerei- und Jagdrechte wurden eingeschränkt oder abgeschafft. Die dörfliche Oberschicht, darunter Schultheißen, Bauernrichter, Dorfhandwerker und Ackerbürger, trug den Aufstand vielerorts und drängte auch ärmere Bauern zum Anschluss. Ziel war vor allem die Wiederherstellung überlieferter Rechte, eine Milderung der Lasten und die Aufhebung der Leibeigenschaft.

Auch Adel und Klerus waren Teil des Konfliktumfelds. Der Hochadel wollte seine Privilegien nicht aufgeben, während der niedere Adel unter Machtverlust litt und teilweise durch Raubrittertum auf Kosten der Bauern zu überleben versuchte. Die Kirche war eng in die feudale Ordnung eingebunden und bezog Einnahmen unter anderem aus Zehnten, Spenden und Ablasshandel.

Reformation und zentrale Akteure

Die Reformation gab den sozialen Forderungen eine religiöse Begründung. Kritik an kirchlichen Missständen übten unter anderem Hans Böhm, Girolamo Savonarola und Martin Luther. Luthers 95 Thesen von 1517 und seine Übersetzung des Neuen Testaments ins Deutsche 1522 machten religiöse Texte und Argumente einem größeren Teil der Bevölkerung zugänglich. Aus Luthers Schrift Von der Freiheit eines Christenmenschen von 1520 leiteten viele Bauern die Möglichkeit ab, die religiös begründeten Ansprüche von Adel und Klerus zu hinterfragen. Sie vermuteten, dass die Einschränkung des Alten Rechts dem göttlichen Recht widerspreche.

Martin Luther wollte jedoch die Kirche, nicht die weltliche Gesellschaftsordnung verändern. 1525 kritisierte er zunächst in seiner Ermahnung zum Frieden das Verhalten der Fürsten. Nach der Weinsberger Bluttat stellte er sich eindeutig auf die Seite der Obrigkeit und verurteilte die Aufständischen in der Schrift Wider die Mordischen und Reubischen Rotten der Bawren scharf. Nach 1525 verlor der Protestantismus seinen revolutionären Geist und stützte die bestehende Ordnung mit dem Grundsatz „Seid untertan der Obrigkeit“.

Thomas Müntzer, ein früherer Anhänger Luthers, befürwortete dagegen die gewaltsame Befreiung der Bauern. In Mühlhausen hob er Privilegien auf, löste Klöster auf, schuf Räume für Obdachlose und richtete eine Armenspeisung ein. Er forderte die „Gemeinschaft aller Güter, die gleiche Verpflichtung aller zur Arbeit und die Abschaffung aller Obrigkeit“ („omnia sunt communia“). Nach der Niederlage bei Frankenhausen wurde er gefangen genommen, gefoltert und am 27. Mai 1525 in Mühlhausen enthauptet. Philipp Melanchthon verfasste 1525 ein Gutachten gegen die Artikel der Bauern; es hatte keinen Einfluss mehr auf den Kriegsverlauf.

Ausbruch und Zwölf Artikel

Die erste Erhebung begann am 23. Juni 1524 im Wutachtal bei Stühlingen gegen Graf Sigmund II. von Lupfen. Weitere Unruhen folgten bei Forchheim und Mühlhausen. Am 2. Oktober 1524 schlossen sich etwa 800 Bauern im westlichen Hegau zu einer „Eidgenossenschaft“ zusammen; wenig später zogen 3500 Bauern in Richtung Furtwangen.

Im Februar und März 1525 bildeten sich in Oberschwaben der Baltringer Haufen, der Allgäuer Haufen und der Seehaufen. Zum Baltringer Haufen sammelten sich innerhalb weniger Tage mehr als 12.000 Bauern, Bürger und Geistliche. Der Seehaufen umfasste annähernd 12.000 Männer, der Allgäuer Haufen etwa 7000 Bauern. Die drei Haufen wollten zunächst verhandeln und keinen Krieg beginnen. In Memmingen formulierten Vertreter ihre Forderungen, die gewöhnlich Sebastian Lotzer und Christoph Schappeler zugeschrieben werden. Die Zwölf Artikel waren zugleich Beschwerdeschrift, Reformprogramm und politisches Manifest.

Gefordert wurden die freie Pfarrerwahl, die Abschaffung des Kleinzehnten, eine kirchliche oder gemeinnützige Verwendung des Großzehnten, die Aufhebung der Leibeigenschaft, freie Jagd und Fischerei, die Rückgabe angeeigneter Gemeindewälder und Allmenden, die Reduzierung der Frondienste, die Einhaltung bestehender Besitzbedingungen, eine Neufestsetzung der Abgaben, feste statt willkürlicher Strafen und die Abschaffung des Todfalls. Der zwölfte Artikel erklärte die Bereitschaft, Forderungen zurückzunehmen, die nicht dem Wort Gottes entsprächen.

Zusätzlich gründeten die Bauern nach dem Vorbild der Schweizer Eidgenossenschaft die Oberschwäbische Eidgenossenschaft und legten ihre Zusammenarbeit in einer Bundesordnung fest. Die rasche Verbreitung der gedruckten Zwölf Artikel und der Bundesordnung trug zur Ausbreitung der Aufstände in Süddeutschland und Tirol bei.

Verlauf und regionale Schwerpunkte

Die Fürsten reagierten mit militärischer Gewalt. Das Heer des Schwäbischen Bundes unter Truchsess Georg von Waldburg-Zeil, später „Bauernjörg“ genannt, umfasste 9000 Landsknechte und 1500 gepanzerte Reiter. Bei Leipheim wurde der Baltringer Haufen am 4. April 1525 besiegt; zwischen 1000 und 4000 Menschen starben. Die Anführer, darunter Jakob Wehe, wurden hingerichtet.

Bei Wurzach und Weingarten waren die Bauern den Truppen zahlenmäßig überlegen. Am 16. April standen etwa 20.000 gut gerüstete Bauern einem Heer von 8000 Soldaten gegenüber. Dennoch kam es am 17. April zum Vertrag von Weingarten. Die Bauern erhielten freien Abzug und zugesicherte Schiedsgerichte, mussten aber eroberte Sitze aufgeben, Abgaben weiterleisten und ihren Herren erneut Treue schwören. Ihre politischen Forderungen wurden nicht erfüllt.

In Württemberg wurden Bauernhaufen bei Balingen, Rottenburg, Herrenberg und am 12. Mai 1525 bei Böblingen geschlagen. Bei Weinsberg ließ Jäcklein Rohrbach am 16. April Graf Ludwig von Helfenstein und seine Ritter Spießruten laufen; die Weinsberger Bluttat prägte das Bild vom gewalttätigen Bauern. Weinsberg wurde niedergebrannt und Rohrbach später lebendig verbrannt. Der Neckartaler und Odenwälder Haufen vereinigte sich mit dem Taubertaler Haufen unter Florian Geyer und Götz von Berlichingen zum annähernd 12.000 Mann starken Hellen oder Lichten Haufen. Am 4. Juni wurden bei Würzburg 8000 Bauern getötet.

In Thüringen erkannte ein Graf die Zwölf Artikel angesichts eines 8000 Mann starken Bauernhaufens zunächst an. Nach der Niederlage der Bauern wurden diese Zusagen widerrufen. Die Schlacht bei Frankenhausen am 15. Mai 1525 endete mit der vollständigen Niederlage der von Müntzer geführten Bauern. Weitere Niederlagen folgten am 3. Juni zwischen Meiningen und Dreißigacker sowie am 23. und 24. Juni bei Pfeddersheim. Bis September 1525 waren fast alle Gefechte und Strafaktionen beendet. In Baden und Südschwarzwald wurde ein 18.000 Mann starker Bauernhaufen am 23. Mai zunächst erfolgreich, später aber von österreichischen Truppen geschlagen. Das Heer Waldburg-Zeils legte in vier Monaten mehr als 1000 Kilometer zurück.

Folgen und historische Bewertung

Die überlebenden Aufständischen verfielen der Reichsacht, verloren Rechte und Privilegien und waren vogelfrei. Anführer wurden meist hingerichtet; viele Teilnehmer mussten grausame Strafgerichte, hohe Bußgelder und Misshandlungen fürchten. Gemeinden verloren teilweise Rechte, Gerichtsbarkeit oder Stadtbefestigungen. Waffen mussten abgegeben werden, und es galten weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens.

Die Zahl der Todesopfer wird auf 70.000 bis 75.000 geschätzt, wobei die Quellen voneinander abweichende Angaben enthalten. In den Aufstandsgebieten entsprach der Verlust nach neuerer Forschung etwa 2,5 bis 3,0 Prozent der Gesamtbevölkerung, im gesamten Reich etwa 0,5 Prozent. Rund 1000 Burgen und Klöster wurden 1524/1525 teilweise oder vollständig zerstört; allein im Bambergischen waren es innerhalb von zehn Tagen fast 200 Burgen, im Thüringischen, Halberstädtischen und Wernigerodischen etwa 300 Klöster.

Größere Aufstände blieben danach für lange Zeit aus. Der Untertanenprozess eröffnete Bauern und Bürgern später einen Rechtsweg zu den Reichsgerichten. In einzelnen Regionen wurden Missstände durch Verträge beseitigt, etwa im Fürststift Kempten durch den Memminger Vertrag von 1526. Siegreiche adlige Heerführer vergrößerten teilweise ihren Besitz.

Die Forschung bewertete den Bauernkrieg unterschiedlich. Georg Friedrich Sartorius rückte ihn 1795 in die Nähe der Französischen Revolution, Wilhelm Zimmermann deutete ihn als Kampf für Freiheit, Friedrich Engels als „großartigsten Revolutionsversuch des deutschen Volkes“. Günther Franz erklärte ihn vor allem als politischen Konflikt zwischen Territorialherren und bäuerlichen Gemeinden. In der DDR wurde er als „frühbürgerliche Revolution“ von 1476 bis 1525 verstanden. Peter Blickle betonte 1975 mit dem Begriff „Revolution von 1525“, dass nicht nur Bauern, sondern der gesamte „Gemeine Mann“ Träger des Aufstands gewesen sei.

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