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Zwölf Artikel
Martin Brecht: Der theologische Hintergrund der Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben von 1525. · Günther Franz: Die Entstehung der „Zwölf Artikel“ der …
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Bedeutung und Inhalt
Die Zwölf Artikel, auch „Zwölf Artikel der Bauernschaft“ oder „Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“ genannt, waren ein Forderungskatalog oberschwäbischer Bauern im Deutschen Bauernkrieg von 1525. Sie richteten sich gegenüber dem Schwäbischen Bund auf politische, wirtschaftliche, rechtliche und kirchliche Veränderungen. Nach der Magna Carta von 1215 gelten sie als eine der ersten niedergeschriebenen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa.
Die Artikel waren nicht nur ein politisches Programm, sondern auch ein mediengeschichtliches Ereignis. Durch den Buchdruck konnten sie rasch, preisgünstig und in großer Zahl verbreitet werden. Innerhalb von zwei Monaten wurden insgesamt etwa 25.000 Exemplare hergestellt. Fast alle Aufständischen bezogen sich auf diese Flugschrift.
Die Forderungen wurden überwiegend mit dem Evangelium und dem göttlichen Recht begründet. Sie verlangten unter anderem mehr Selbstbestimmung der Gemeinden, eine Entlastung der Bauern von Abgaben und Frondiensten, die Rückgabe gemeinschaftlich genutzter Güter sowie die Abschaffung der Leibeigenschaft.
Entstehung in Memmingen
Am 6. März 1525 trafen sich in Memmingen etwa 50 Vertreter dreier oberschwäbischer Bauerngruppen: des Baltringer Haufens, des Allgäuer Haufens und des Seehaufens. Sie berieten über ein gemeinsames Vorgehen gegenüber dem Schwäbischen Bund. Der zentrale Versammlungsort war das Gebäude der Kramerzunft.
Am 7. März verkündeten die Vertreter die Christliche Vereinigung der Bauern, auch oberschwäbische Eidgenossenschaft genannt, und verabschiedeten deren Bundesordnung. Weitere Treffen fanden am 15. und am 20. März statt. Nach diesen Beratungen wurden die Zwölf Artikel beschlossen.
Die Bundesordnung und die Zwölf Artikel waren die einzigen der vielen Programme des Bauernkriegs, die gedruckt wurden. Die Zwölf Artikel verbreiteten sich im Gebiet des Heiligen Römischen Reiches. Weil die beiden Texte während des Bauernkriegs nicht weiterentwickelt wurden, bezeichnete der Historiker Peter Blickle die Zusammenkunft in Memmingen als „verfassunggebende Bauernversammlung“.
Die zwölf Forderungen
Die zwölf Forderungen betrafen Kirche, persönliche Freiheit, Nutzung gemeinsamer Ressourcen, Abgaben, Recht und politische Mitbestimmung:
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Jede Gemeinde sollte ihren Pfarrer selbst wählen und ihn bei ungebührlichem Verhalten absetzen dürfen. Der Pfarrer sollte das Evangelium „lauter und klar“ ohne menschliche Zusätze predigen.
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Aus dem großen Zehnten sollten die Pfarrer bezahlt werden. Ein Überschuss sollte der Dorfarmut und der Kriegssteuer zugutekommen. Der kleine Zehnt sollte abgeschafft werden, weil er als menschliche, nicht biblisch begründete Einrichtung galt.
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Die Bauern wandten sich gegen die Leibeigenschaft. Weil Christus alle Menschen durch sein Blut erlöst habe, seien die Menschen nach ihrer Auslegung der Schrift frei und sollten frei sein.
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Auch arme Menschen sollten Wild, Geflügel und Fische fangen dürfen. Die ausschließliche Nutzung dieser Tiere durch die Herrschaften wurde als unvereinbar mit Gottes Schöpfungsordnung kritisiert.
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Wälder, die nicht rechtmäßig gekauft worden waren, sollten an die Gemeinden zurückfallen. Dadurch sollte jeder seinen Bedarf an Bau- und Brennholz decken können.
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Die zunehmenden Frondienste sollten begrenzt werden. Die Bauern verlangten, höchstens in dem Maß belastet zu werden, wie es der Dienst ihrer Eltern und das Wort Gottes vorsahen.
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Die Herrschaft sollte die bei der Verleihung eines Gutes festgelegten Frondienste nicht einseitig erhöhen dürfen.
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Pachtabgaben sollten neu und nach Billigkeit festgesetzt werden, wenn ein Gut die bisherige Abgabe nicht tragen konnte. Ehrbare Personen sollten die Güter besichtigen, damit die Arbeit der Bauern nicht umsonst sei.
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Gerichtsbußen sollten nach alten, schriftlich festgelegten Strafen und nach der konkreten Tat bemessen werden. Willkürliche Erhöhungen und Verurteilungen nach persönlicher Gunst wurden abgelehnt.
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Wiesen und Äcker, die ursprünglich der Gemeinde gehört hatten, aber von Einzelnen angeeignet worden waren, sollten wieder gemeinschaftlich genutzt werden.
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Der Todfall, eine Art Erbschaftssteuer, sollte vollständig abgeschafft werden. Witwen und Waisen sollten nicht durch diese Abgabe beraubt werden.
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Die Bauern behielten sich eine Prüfung ihrer Forderungen anhand der Bibel vor. Artikel, die sich als nicht mit dem Wort Gottes vereinbar erwiesen, wollten sie aufgeben. Zugleich wollten sie weitere Forderungen aufnehmen, wenn diese in der Schrift begründet wären und eine Belastung des Nächsten beseitigten.
Bundesordnung und Ursprung
Die Bundesordnung bot ein rudimentäres politisches Ordnungsmodell für eine kommunale und föderative Gesellschaft. Sie regelte unter anderem Schulden, dörfliche Selbstverwaltung, Landfrieden sowie das Verhältnis zu Burgen, Klöstern und Obrigkeiten. Außerdem bestimmte sie Beziehungen zwischen den verschiedenen Bauernhaufen. Sie berief sich auf das göttliche Recht und nannte Theologen, die nach Auffassung der Vereinigung zur Auslegung dieses Rechts berechtigt waren, darunter Martin Luther und Huldrych Zwingli. Peter Blickle bezeichnete sie als „vagen Versuch eines Verfassungsentwurfs“. Im Schwarzwald, im Elsass und in Franken sind Bauernschaften nach diesem Modell nachweisbar.
Die Urheberschaft der Zwölf Artikel ist umstritten. Manche Quellen nennen den Bauernkanzler Wendel Hipler. Meist werden die Artikel jedoch dem Memminger Sebastian Lotzer zugeschrieben, der möglicherweise gemeinsam mit dem Reformator Christoph Schappeler bereits vorhandene Texte erweiterte. Auch Johann Hüglin wurde als Helfer vermutet; seine angebliche Mitarbeit gehörte zu den Anklagepunkten in seinem Inquisitionsprozess, nach dem er verbrannt wurde.
Am 16. Februar 1525 hatten etwa 25 zu Memmingen gehörige Dörfer wegen ihrer wirtschaftlichen Lage und der allgemeinen politischen Situation Verbesserungen gefordert. Ihre Beschwerden wurden in den Memminger Artikeln zusammengefasst. Sie betrafen Leibherrschaft, Grundherrschaft, Wald- und Allmendenutzung sowie kirchliche Fragen. Diese Erklärung gilt als wichtige Diskussionsgrundlage für die Zwölf Artikel der oberschwäbischen Eidgenossenschaft vom 20. März 1525. Der Seehaufen formulierte am 11. März mit den Rappertsweiler Artikeln ebenfalls eigene, teilweise abweichende Forderungen. Möglicherweise wirkten außerdem Forderungen von Joß Fritz aus der Bundschuh-Verschwörung von 1513 mittelbar auf die Entwicklung ein.
Luther und Melanchthon
Viele Bauern sahen in der Reformation und in Martin Luthers Lehren eine Bestätigung dafür, dass ihre Lasten nicht dem Willen Gottes entsprächen. Luther lehnte jedoch den Aufstand und die Berufung der Bauern auf ihn ab. Er ermahnte die Bauern zum Frieden und schrieb auch den Herrschern, einige der zwölf Forderungen seien so gerecht, dass sie den Herrschern „vor Gott und der Welt zur Schande“ gereichten. Zugleich kritisierte er, die meisten Forderungen seien zu stark auf den eigenen Nutzen ausgerichtet. Die Belastung und Ausbeutung der Bauern bezeichnete er als „auf die Dauer unerträglich“.
Im Mai 1525 veröffentlichte Luther die Schrift „Wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern“. Darin stellte er sich auf die Seite der Obrigkeit und rief aus Sorge um die gottgefügte Ordnung zur Vernichtung der Bauern auf. Ein konkreter Anlass war die Weinsberger Bluttat: Bauern unter Jäcklein Rohrbach hatten nach der Eroberung von Stadt und Burg Weinsberg den Obervogt Graf Ludwig V. von Helfenstein-Wiesensteig und seine Gefolgsleute getötet.
Philipp Melanchthon verfasste auf Bitte des Kurfürsten Ludwig V. von der Pfalz ein Gutachten. Es erschien Ende August oder Anfang September 1525 unter dem Titel „Eyn schrifft Philippi Melanchthon widder die artikel der Bawrschafft“. Melanchthon argumentierte ebenfalls mit dem Evangelium. Dieses verlange Gehorsam gegenüber der Obrigkeit, verbiete Aufruhr und fordere, Unrecht zu dulden. Deshalb handelten die Bauern mit ihrem Aufstand gegen Gott und seine Gebote. Gleichzeitig forderte Melanchthon die Fürsten zu Verhandlungen und Zugeständnissen auf. Wer danach mit Ungerechtigkeiten fortfahre, solle bestraft werden. In einem später hinzugefügten Anhang mahnte er die Fürsten erneut zu maßvollem und gnädigem Umgang mit ihren Untertanen.
Fortwirkungen
Von den Zwölf Artikeln sind etwa 25.000 zeitgenössische gedruckte Exemplare bekannt. Für das 16. Jahrhundert war dies eine sehr hohe Auflage und ein Hinweis auf die weite Verbreitung ihrer Ideen. Der Text wurde unter anderem ins Englische übersetzt.
In Motiven und Aufbau lassen sich Parallelen zur Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 erkennen. Auch zu den Ergebnissen der Französischen Revolution ab 1789 werden Entsprechungen genannt.
In den folgenden drei Jahrhunderten der Frühen Neuzeit kam es unter den Bauern kaum noch zu gewaltsamen Aufständen. Dazu trug ein funktionierender gerichtlicher Instanzenweg im Reich bei: Untertanen konnten Prozesse vor dem Reichskammergericht oder dem Reichshofrat führen. Die Möglichkeit, Missstände auf dem Rechtsweg zu bekämpfen, machte gewaltsame Lösungen weniger attraktiv. Einige Ziele der Zwölf Artikel wurden allerdings erst durch die Revolution von 1848/49 durchgesetzt.