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Raubritter
Als Raubritter bezeichnet man rückblickend seit dem 18. Jahrhundert diejenigen Angehörigen des ritterlichen Standes, die sich durch Straßenraub und …
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Bedeutung und Einordnung
Als Raubritter werden rückblickend seit dem 18. Jahrhundert Angehörige des ritterlichen Standes bezeichnet, die sich durch Straßenraub und Plünderungszüge bereicherten. Das sogenannte Raubrittertum setzte im Spätmittelalter ein und gilt als Folge davon, dass die Naturalwirtschaft zunehmend durch Geldwirtschaft verdrängt wurde.
Der Ausdruck ist für die mittelalterlichen Verhältnisse jedoch oft missverständlich. Reine Wegelagerei kam zwar vor, doch viele Beschlagnahmungen und hohe Abgaben entstanden in Konflikten um vermeintliche Rechte, besonders um Zölle und Forderungen aus Fehden. Die Betroffenen beriefen sich in der Regel auf Zollrechte sowie auf das Recht des freien Niederwurfs.
Fehden, Zölle und wirtschaftlicher Druck
Als „räuberisch“ wahrgenommene Handlungen gingen häufig von Angehörigen des Niederen Adels aus. Fehden, also bewaffnete private Konflikte zur Durchsetzung von Ansprüchen, waren lange Teil der ritterlichen Lebensweise. Der freien, waffenberechtigten Bevölkerung war dies in großen Teilen Europas rechtlich zugesichert. Seit Barbarossa war die Fehdeführung allerdings nur montags bis mittwochs erlaubt; dazwischen galt der Gottesfriede. Erst der Landfrieden von 1495 verbot Fehden vollständig.
Bei Fehden litten meist Bauern: Hintersassen, also abhängige Bewohner der Herrschaft eines Gegners, wurden ausgeplündert oder durch Brandschatzung geschädigt. Damit sollten Forderungen ausgeglichen oder die wirtschaftliche Grundlage des Gegners getroffen werden.
Auch die Zollerhebung konnte in Willkür übergehen. Weg-, Brücken- und Schiffszoll waren ursprünglich Rechte des Königtums. Im Heiligen Römischen Reich wurden das Recht von Zoll und Geleit, lateinisch conductus et theloneum, jedoch bald als Lehen oder Reichspfand an Landesherren vergeben. Diese zogen Zölle auf Zollburgen oder an Stadttoren ein und belehnten teilweise Ministeriale damit. Die Ministerialen behielten einen Anteil, der für sie eine wichtige Einnahmequelle war. Zölle sollten den Unterhalt von Wegen und Brücken sowie den Schutz vor Wegelagerern finanzieren. Da es aber keine verbindlichen Vorgaben zur Zollhöhe und zum einbehaltenen Entgelt gab, entschieden Beauftragte oft selbständig. Der Übergang zwischen zulässigem Zoll und Raub war daher fließend.
Ab dem 14. Jahrhundert verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage des niederen Adels. Lehensheere wurden zunehmend durch professionelle Söldnertruppen ersetzt; Sold und Kriegsbeute gingen damit anderen Gruppen zu. Gleichzeitig wuchsen Bevölkerung, Handel und der Wohlstand der Städte. Nicht erbberechtigte jüngere Kinder des Adels konnten weniger leicht neue Grundherrschaften erwerben. Erbteilungen führten außerdem zu Ganerbenburgen, die mehrere Familienzweige gemeinsam bewohnten. Manche Adlige erhöhten deshalb Zölle oder machten bisher unkontrollierte Strecken zollpflichtig.
Raubhäuser und Konflikte mit Städten
Burgen, von denen aus gewaltsam oder auf andere Weise Zölle erhoben wurden, die Städte für unrechtmäßig hielten, galten als Raubhäuser. Die Pfändung oder Wegnahme von Kaufmannsgut wegen unberechtigter oder umstrittener Zollschranken beziehungsweise anderer Forderungen wurde als Verletzung des Landfriedens angesehen.
Städte schlossen deshalb Landfriedensbündnisse, um Fernhandelsrouten zu sichern. Häufig beteiligten sich auch Landesherren, die über Zoll- und Steuerprivilegien an Handelsumsätzen verdienten. Die Bündnisse belagerten Raubhäuser und zerstörten sie oft; ein Beispiel ist die 1398 gebrochene Burg Tannenberg. Hinter diesen Auseinandersetzungen standen meist gegensätzliche Rechtsauffassungen, nicht ausschließlich krimineller Straßenraub.
Adelsgesellschaften und Überfälle
Einige Adelsgesellschaften des 14. Jahrhunderts betrieben eine städtefeindliche Politik. Dazu gehörten beispielsweise Martinsvögel, Sternerbund, Von der alten Minne, Bengler, Vom Horne und Löwenbund. Die Herrschaften Reifenberg und Kronberg, erklärte Gegner Frankfurts, waren Gründungsmitglieder eines solchen Bundes. Der Interessengegensatz zu Städten führte oft zu Fehden und teilweise zu Überfällen auf Städte.
Ein Beispiel sind die Kaufleute von Regensburg: Nach 1334 litten sie acht Jahre lang unter Raubüberfällen Friedrich Auers. Der gewalttätige Bürgermeister war durch einen Bürgeraufstand aus der Stadt vertrieben worden; seine große Familie besaß die nahe gelegene Burg Brennberg. Mitglieder solcher Ritterbünde oder Ritterfamilien werden heute teilweise als Raubritter bezeichnet. Städte gingen mitunter kriegerisch gegen sie vor und zerstörten ihre Burgen, etwa Burg Tannenberg und Burg Wildenstein.