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Chronologie der nationalsozialistischen Machtergreifung

Geschichte bis zum 30. Januar 1933 · 24. Oktober 1929: Beginn der Weltwirtschaftskrise, von der das Deutsche Reich, neben den USA, am stärksten getroffen wird.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kern des Prozesses
  2. 2. Krise der Weimarer Republik bis Januar 1933
  3. 3. Von Hitlers Ernennung zum Ermächtigungsgesetz
  4. 4. Gleichschaltung und Einparteienstaat 1933
  5. 5. Machtkonzentration 1934 und 1935

Kern des Prozesses

Die Chronologie der nationalsozialistischen Machtergreifung beschreibt den Prozess, durch den die nationalsozialistische Bewegung unter Adolf Hitler zwischen 1930 und 1934 die Weimarer Republik beseitigte und eine Diktatur errichtete. Dabei nutzten die Nationalsozialisten zunächst auch rechtsstaatliche Mittel, also bestehende Verfahren und Gesetze, um die Grundlagen des demokratischen Staates abzuschaffen.

Ziel der Maßnahmen war die Ausschaltung von Parlamentarismus, Pluralismus, Föderalismus, Gewaltenteilung und individuellem Rechtsschutz gegen staatliche Eingriffe. Statt einer Demokratie mit mehreren Parteien, Ländern, Parlamenten und unabhängigen Gerichten entstand schrittweise die Alleinherrschaft der NSDAP. Bis Juni 1933 trugen auch unterstützende Parteien zu diesem Prozess bei.

Krise der Weimarer Republik bis Januar 1933

Ein wichtiger Hintergrund war die Weltwirtschaftskrise, die am 24. Oktober 1929 begann und das Deutsche Reich neben den USA besonders stark traf. Im März 1930 zerbrach die Große Koalition aus SPD, Zentrumspartei, DVP, DDP und BVP an der Frage der Arbeitslosenversicherung. Am 30. März 1930 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Heinrich Brüning von der Zentrumspartei zum Reichskanzler. Brünings Regierung stützte sich nur auf knappe Mehrheiten und zunehmend auf Notverordnungen.

Am 15. Juli 1930 wurde ein abgelehntes Sparprogramm als Notverordnung umgesetzt; zugleich wurde der Reichstag aufgelöst und Neuwahlen wurden ausgerufen. Bei der Reichstagswahl am 14. September 1930 stieg die NSDAP von 2,6 auf 18,3 Prozent und wurde zweitstärkste Partei. Auch die KPD gewann Stimmen und erreichte 13,1 Prozent. Die SPD blieb mit 24,5 Prozent stark und tolerierte die Regierung Brüning weiter.

1932 verschärfte sich die politische Krise. Hitler wurde am 25. Februar 1932 durch Ernennung zum Regierungsrat des Freistaates Braunschweig eingebürgert. Bei der Reichspräsidentenwahl am 10. April 1932 wurde Hindenburg im zweiten Wahlgang wiedergewählt, obwohl die Nationalsozialisten für Hitler einen demagogischen Wahlkampf führten und SA sowie SS Straßenterror ausübten. Am 13. April 1932 wurden SA und SS verboten, doch dieses Verbot wurde am 14. Juni 1932 nach einer geheimen Absprache wieder aufgehoben. Der Wahlkampf war von Saalschlachten und Straßenkämpfen mit rund 300 Toten und über 1100 Verletzten geprägt.

Am 20. Juli 1932 setzte Reichskanzler Franz von Papen mit einer Notverordnung die preußische SPD-Regierung unter Otto Braun und Carl Severing ab; dieser Eingriff wurde als „Preußenschlag“ bekannt. Bei der Reichstagswahl am 31. Juli 1932 wurde die NSDAP mit 37,4 Prozent stärkste Kraft. Nach weiteren Krisen, einem Misstrauensvotum und Neuwahlen am 6. November 1932 fiel sie auf 33,1 Prozent zurück, blieb aber deutlich stärkste Partei.

Im Dezember 1932 wurde Kurt von Schleicher Reichskanzler, konnte aber keine stabile Unterstützung organisieren. Im Januar 1933 setzten sich mehrere Hindenburg nahestehende Personen für eine Regierung unter Hitler ein. Franz von Papen verhandelte mehrfach mit Hitler, unter anderem am 4. Januar 1933 im Haus des Bankiers Schröder und am 10. sowie 18. Januar in der Villa Ribbentrop. Am 28. Januar trat Schleicher zurück. Am 29. Januar einigten sich Papen und Hitler; Papen legte Hindenburg die Kabinettsliste Hitlers vor.

Von Hitlers Ernennung zum Ermächtigungsgesetz

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Im Kabinett saßen zunächst nur zwei weitere Nationalsozialisten: Innenminister Wilhelm Frick und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich. Am 1. Februar 1933 löste Hindenburg den Reichstag auf. Am selben Tag verlas Hitler um 22:00 Uhr in seiner ersten Rundfunkrede den Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk.

Schon Anfang Februar begann die Einschränkung demokratischer Rechte. Am 3. Februar 1933 erklärte Hitler vor Generälen der Reichswehr die „Eroberung neuen Lebensraumes im Osten und dessen rücksichtslose Germanisierung“, die Wiedereinführung der Wehrpflicht und die Aufrüstung der Wehrmacht zu Zielen seiner Politik. Am 4. Februar folgte die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes, die in Presse- und Versammlungsfreiheit eingriff. Göring ordnete als kommissarischer preußischer Innenminister zudem die Auflösung sämtlicher Gemeindevertretungen Preußens an.

Am 20. Februar 1933 sagten Industrielle der NSDAP und ihrem Koalitionspartner, der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot, bei einem geheimen Treffen einen Wahlfonds von drei Millionen Reichsmark zu. Am 22. Februar wurden 50.000 SS- und SA-Mitglieder zu bewaffneten „Hilfspolizisten“ ernannt.

Am 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude. Der kommunistisch engagierte Niederländer Marinus van der Lubbe wurde der Brandstiftung beschuldigt; die Täterschaft ist laut Artikel bis heute nicht eindeutig geklärt. SA und SS nutzten den Brand als Vorwand für eine Terrorwelle gegen politische Gegner. Am 28. Februar wurde die Reichstagsbrandverordnung erlassen. Sie setzte wesentliche Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft, darunter Schutz der persönlichen Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentumsrechte, und legalisierte die Schutzhaft.

Bei den Neuwahlen am 5. März 1933 erreichten die Nationalsozialisten zusammen mit den Konservativen der DNVP eine knappe Mehrheit; die NSDAP verfehlte die gewünschte absolute Mehrheit um 6,1 Prozentpunkte. Andere Parteien waren massiv behindert worden. Am 8. März wurden die von der KPD gewonnenen Reichstagsmandate aberkannt, wodurch zugleich die für das Ermächtigungsgesetz nötige Zweidrittelmehrheit gesichert wurde.

Am 21. März wurde das KZ Oranienburg bei Berlin errichtet, am 22. März das KZ Dachau bei München, besonders zur Inhaftierung politisch missliebiger Personen aus linken Parteien. Ebenfalls am 21. März inszenierte Joseph Goebbels den „Tag von Potsdam“, die konstituierende Sitzung des Reichstags ohne Sozialdemokraten und Kommunisten, als Darstellung einer Harmonie zwischen dem alten Deutschland und Hitlers NS-Bewegung. Am 23. März stimmte der Reichstag in der Krolloper über das Ermächtigungsgesetz ab. Bewaffnete SA- und SS-Einheiten waren anwesend; KPD-Abgeordnete konnten wegen Festnahmen oder Todesdrohungen nicht teilnehmen. Die anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten gegen das Gesetz, alle anderen Parteien dafür. Das Gesetz legte die legislative Gewalt in die Hände der Reichsregierung.

Gleichschaltung und Einparteienstaat 1933

Am 24. März 1933 wurde das zunächst auf vier Jahre befristete Ermächtigungsgesetz im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Es trug die Unterschriften von Reichskanzler Hitler und Reichspräsident Hindenburg. Am 31. März löste das erste Gleichschaltungsgesetz die Landesparlamente auf und ordnete ihre Neubesetzung nach den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März an. Landesregierungen durften nun ohne Zustimmung der Parlamente Gesetze erlassen. Mit dem zweiten Gesetz vom 7. April wurden Reichsstatthalter eingesetzt, die die vom Reichskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien durchsetzen sollten.

Im März und April 1933 kam es zu zahlreichen Verhaftungsaktionen durch SA und SS. Festgenommene wurden in SA-Keller oder „wilde“ Lager verschleppt und gefoltert. Gleichzeitig wurde die Geheime Staatspolizei unter Heinrich Himmler zu einem Instrument des Polizeistaats aufgebaut. Am 1. April wurde das Gewerkschaftshaus in Hannover als erstes Gewerkschaftshaus in Deutschland überfallen und besetzt. Am selben Tag fanden angeblich „spontane“ Boykottmaßnahmen gegen jüdische Geschäfte statt, die jedoch nicht den von den Nationalsozialisten gewünschten Anklang in der Bevölkerung fanden.

Am 7. April 1933 ermöglichte das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums die Entlassung von Beamten „nicht arischer Abstammung“ sowie von Beamten, die nach ihrer bisherigen politischen Tätigkeit nicht als zuverlässig für den nationalsozialistischen Staat galten. Die Vorschriften wurden sinngemäß auch auf Angestellte und Arbeiter angewendet. Am 1. Mai fanden große Feiern zum Tag der nationalen Arbeit statt; am 2. Mai wurden die freien Gewerkschaften zerschlagen. Ihre Einrichtungen wurden von SA und NSBO besetzt, ihr Vermögen beschlagnahmt und führende Funktionäre in „Schutzhaft“ genommen.

Am 10. Mai 1933 kam es in vielen Städten zu organisierten Bücherverbrennungen. Verbrannt wurden Werke sozialistischer, pazifistischer, jüdischer und liberaler Autoren, darunter Texte von Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Sigmund Freud, Erich Kästner, Heinrich Mann, Karl Marx, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky sowie Arnold und Stefan Zweig.

Die Parteien wurden schrittweise ausgeschaltet. Am 22. Juni 1933 wurde die SPD wegen angeblichen Landes- und Hochverrats verboten. Ende Juni löste sich die DNVP unter Druck Hitlers selbst auf, am 5. Juli folgte die Selbstauflösung der Zentrumspartei. Am 14. Juli waren alle Parteien außer der NSDAP verboten oder hatten sich selbst aufgelöst. Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien stellte Neugründung und Fortbestand anderer Parteien unter Strafe und begründete den Einparteienstaat. Ebenfalls am 14. Juli wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses beschlossen; das Reichskonkordat passierte Hitlers Kabinett und wurde am 20. Juli zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen.

Am 1. Dezember 1933 erkannte das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat die NSDAP als „Trägerin des deutschen Staatsgedankens“ und als mit dem Staat verbunden an. Rudolf Heß als Stellvertreter des Führers und der SA-Chef wurden Mitglieder der Reichsregierung. Am 15. Dezember vereinheitlichte das Preußische Gemeindeverfassungsgesetz die Kommunalverfassungen in Preußen zum 1. Januar 1934: Bürgermeister wurden ohne Wahl auf zwölf Jahre berufen und konnten nach dem Führerprinzip ohne Gemeinderat entscheiden.

Machtkonzentration 1934 und 1935

1934 wurde die Diktatur weiter gefestigt. Am 20. Januar setzte das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit das Führerprinzip in der Wirtschaft durch; die DAF wurde in die NSDAP eingegliedert. Das Führerprinzip bedeutet hier, dass Entscheidungen hierarchisch von oben nach unten getroffen wurden und Untergeordnete zu Gehorsam verpflichtet waren.

Am 30. Januar 1934 beseitigte das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches die föderale Struktur der Weimarer Republik. Die Hoheitsrechte der Länder gingen auf das Reich über, und die Regierung erhielt das Recht, neues Verfassungsrecht zu setzen. Am 14. Februar wurde per Gesetz der Reichsrat abgeschafft, womit auch die Mitwirkung der Länder an der Reichsgesetzgebung endete.

Am 30. Juni 1934 diente der sogenannte „Röhm-Putsch“ als Vorwand für parteiinterne Säuberungen und weitere Machtkonzentration. In der „Nacht der langen Messer“ wurde die Führung der SA zerschlagen; auch frühere politische Gegner wie Kurt von Schleicher wurden ermordet.

Am 1. August 1934 regelte das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches die Vereinigung des Amtes des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers. Die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten gingen auf Adolf Hitler über. Am 2. August starb Reichspräsident Hindenburg auf Gut Neudeck; Hitler gab sich den Titel „Führer und Reichskanzler“. Am 19. August fand eine Volksabstimmung über die Zusammenlegung der Ämter in der Person Adolf Hitlers statt. Am folgenden Tag leistete die Reichswehr den Führereid. Damit waren alle wichtigen Ämter auf Hitler vereinigt; es gab keine Kontrollinstanzen mehr.

Am 1. April 1935 trat die reichseinheitliche Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 in Kraft. Sie schaffte das bisher föderalistisch strukturierte Gemeindeverfassungsrecht der deutschen Länder ab, das oft nur noch auf dem Papier bestanden hatte.

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