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19. Deutscher Bundestag

19. Deutscher Bundestag ; Bundestagspräsident · Wolfgang Schäuble (CDU) ; Bundeskanzlerin · Angela Merkel (CDU) ; Regierungskoalition · Große Koalition (CDU/CSU, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Zusammensetzung
  2. 2. Größe, Mandate und Fraktionen
  3. 3. Fraktionslose, Frauen und Religion
  4. 4. Beginn der Wahlperiode und Präsidium
  5. 5. Ausschüsse, Untersuchungen und Bilanz

Überblick und Zusammensetzung

Der 19. Deutsche Bundestag war das deutsche Parlament der Wahlperiode vom 24. Oktober 2017 bis zum 26. Oktober 2021. Er ging aus der Bundestagswahl vom 24. September 2017 hervor. Die konstituierende Sitzung, also die erste Sitzung eines neu gewählten Bundestags, fand genau 30 Tage nach der Wahl und damit nach Art. 39 Abs. 2 des Grundgesetzes zum spätestmöglichen Zeitpunkt statt. Mit ihr endete die Wahlperiode des 18. Bundestags; mit der konstituierenden Sitzung des 20. Bundestags am 26. Oktober 2021 endete die des 19. Bundestags.

Der Bundestag hatte zunächst 709 Mitglieder. Bundestagspräsident war Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die Regierungskoalition war die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD. Nach der Wahl entfielen die Sitze auf CDU/CSU 246, SPD 153, AfD 94, FDP 80, Die Linke 69 und Bündnis 90/Die Grünen 67. Im Oktober 2021 gab es 245 Sitze für CDU/CSU, 152 für SPD, 87 für AfD, 80 für FDP, 69 für Die Linke, 67 für Grüne und 9 fraktionslose Abgeordnete.

Größe, Mandate und Fraktionen

Die Abgeordneten erwarben ihr Mandat nach § 45 Abs. 1 Satz 1 BWahlG mit der Eröffnung der ersten Sitzung. Die gesetzliche Mitgliederzahl betrug nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG 598. Der 19. Bundestag war daher bei Beginn 111 Mitglieder größer als die gesetzliche Zahl und 78 Mitglieder größer als der 18. Bundestag bei dessen erster Sitzung. Er war bis dahin der größte Bundestag der deutschen Geschichte.

Ursache waren 46 Überhangmandate und 65 notwendige Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustünden. Ausgleichsmandate sollen anschließend das Verhältnis der Parteien wieder ausgleichen. Der Bundestag gehörte damit zu den größten Parlamentskammern westlicher Demokratien.

Erstmals seit der Bundestagswahl 1957 zogen mit der AfD Mitglieder einer Partei rechts der Unionsparteien in den Bundestag ein; diese Einordnung setzt allerdings voraus, die FDP politisch links der CDU einzuordnen, was nicht unumstritten ist. Die AfD erhielt 12,6 % der Stimmen.

Fraktionslose, Frauen und Religion

Mehrere Abgeordnete verließen während der Wahlperiode ihre Partei oder Fraktion. Frauke Petry gehörte von Beginn an als fraktionslose Direktabgeordnete dem Bundestag an; Mario Mieruch trat bereits am 4. Oktober 2017 aus der AfD-Fraktion aus. Marco Bülow verließ am 26. November 2018 die SPD und trat im November 2020 Die PARTEI bei. Weitere Austritte oder Ausschlüsse verringerten vor allem die AfD-Fraktion. Im März 2021 traten Nikolas Löbel und Georg Nüßlein aus der CDU/CSU-Fraktion aus; Löbel legte sein Mandat sofort nieder.

Im Juli 2020 waren 221 Abgeordnete Frauen, rund 31 % des Bundestags. Das waren knapp sechs Prozentpunkte weniger als im 18. Bundestag und deutlich weniger als der Anteil von etwa 50 % Frauen an der Bevölkerung. Dies führte unter anderem zu Forderungen nach einem Parité-Gesetz. Den niedrigsten Frauenanteil hatte die AfD-Fraktion mit 11 %, den höchsten die Grünen-Fraktion mit 58,2 %. Bezogen auf die Mitgliedschaft der entsendenden Parteien lag der rechnerische Durchschnitt bei etwa 29 %; Frauen waren unter den Abgeordneten somit leicht überproportional vertreten.

Rund 61 % der Abgeordneten hatten ein christliches Religionsbekenntnis. 21 % machten keine Angabe, 16 % waren nicht religiös oder gehörten keiner genannten Konfession an und 1,6 % hatten eine andere Religion. In der Gesamtbevölkerung bekannten sich 2019 rund 55 % zum Christentum, etwa 39 % waren konfessionslos und 6 % gehörten einer anderen Religion an.

Beginn der Wahlperiode und Präsidium

Seit einer Änderung der Geschäftsordnung am 1. Juni 2017 ist Alterspräsident nicht mehr die älteste anwesende Person, sondern das an Lebensjahren im Bundestag erfahrenste anwesende Mitglied. Wolfgang Schäuble hätte als Mitglied seit 1972 die erste Sitzung eröffnen können, verzichtete aber, weil er für das Amt des Bundestagspräsidenten vorgeschlagen war. Deshalb eröffnete Hermann Otto Solms (FDP), der von 1980 bis 2013 dem Bundestag angehört hatte, die Sitzung. Ein Antrag der AfD-Fraktion auf eine andere Sitzungsleitung wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Das Präsidium leitete der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Vizepräsidenten waren Hans-Peter Friedrich (CSU), Thomas Oppermann und nach dessen Tod Dagmar Ziegler (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Pau (Die Linke). Sechs von der AfD vorgeschlagene Kandidaten wurden jeweils nicht gewählt. Im ersten und zweiten Wahlgang war dafür die Mehrheit aller Abgeordneten erforderlich, im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Wegen der hohen Abgeordnetenzahl forderte Solms am 24. Oktober 2017 eine Verkleinerung und Obergrenze des Bundestags. Die Wahlrechtsänderung von 2020 führte keine Obergrenze ein, sollte aber ein weiteres Anwachsen eindämmen.

Ausschüsse, Untersuchungen und Bilanz

Die Abgeordneten arbeiteten in zahlreichen Bundestagsausschüssen. Untersuchungsausschüsse dienen dazu, bestimmte politische Vorgänge parlamentarisch aufzuklären. Eingesetzt wurden Untersuchungsausschüsse zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche, zur Pkw-Maut und zu Wirecard. Anträge der AfD zur „Asyl- und Migrationspolitik“ sowie der FDP zum „BAMF“ wurden nicht angenommen und mit dem Ablauf der Wahlperiode erledigt. Daneben bestand von 2019 bis 2020 der 1. Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses zum Umgang mit externer Beratung und Unterstützung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

In der 19. Legislaturperiode wurden 864 Gesetzesvorlagen eingebracht, darunter 486 von der Bundesregierung; 524 Vorlagen verabschiedete das Parlament. Zum Vergleich: Im 18. Bundestag waren es 555 verabschiedete Vorlagen. Der Bundestag tagte 227-mal, die längste Sitzung dauerte bis 2:30 Uhr. Es gab 236 namentliche Abstimmungen, 30.832 Drucksachen und rund 2.800 Ausschusssitzungen. Außerdem wurden 47 Ordnungsrufe erteilt und die Immunität von Abgeordneten in 25 Fällen aufgehoben.

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