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Bundestagswahl 1949

Die Bundestagswahl 1949 fand am 14. August 1949 statt. Sie war die erste Bundestagswahl überhaupt und – nach den Wahlen zu den Landtagen und den …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Rahmen der ersten Bundestagswahl
  2. 2. Gesamtergebnis und Zusammensetzung
  3. 3. Regionale Unterschiede und Wahlkreise
  4. 4. Regierungsbildung und politische Folgen
  5. 5. Nachwahlen und Änderung des Nachbesetzungsverfahrens

Bedeutung und Rahmen der ersten Bundestagswahl

Die Bundestagswahl vom 14. August 1949 war die erste Wahl zum Deutschen Bundestag. Nach Landtags- und Kommunalwahlen seit 1946 war sie auf nationaler Ebene die erste vollständig freie Wahl seit der Reichstagswahl vom 6. November 1932. Gewählt wurde nur in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland; die nächste Bundestagswahl fand am 6. September 1953 statt.

Das am 23. Mai 1949 verkündete Grundgesetz schrieb allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen für vier Jahre vor. Die genaueren Regeln enthielt ein besonderes Wahlgesetz. Anders als bei allen späteren Bundestagswahlen hatten die Wähler nur eine Stimme.

Die Mandate wurden auf Ebene der Länder verteilt. Die Fünf-Prozent-Hürde, also die Mindestgrenze für die Sitzverteilung, galt deshalb nur in jedem einzelnen Land. Eine Partei konnte auch durch die Mehrheit in einem Wahlkreis einziehen. Sie erhielt aber in einem Land keine Sitze, wenn sie dort weder 5 % der Stimmen noch ein Direktmandat gewann. Diese Regel schränkte die Wirkung der Sperrklausel ein. Zudem war die Parteienzahl begrenzt, weil Parteien bis zum 17. März 1950 eine Lizenz der jeweiligen Besatzungsmacht benötigten.

Die Wahlbeteiligung betrug 78,5 %; dies wurde politisch auch als Zustimmung zum Grundgesetz gewertet, über das zuvor nur die Landtage abgestimmt hatten. Dem ersten Bundestag gehörten zunächst 410 Abgeordnete an: 402 mit vollem Stimmrecht und acht Berliner Abgeordnete mit eingeschränktem Stimmrecht. Am 1. Februar 1952 kamen elf weitere Berliner Abgeordnete hinzu, sodass die Gesamtzahl auf 421 stieg.

Gesamtergebnis und Zusammensetzung

Von 31.207.620 Wahlberechtigten wählten 24.495.614 Personen. Es wurden 23.732.398 gültige Stimmen abgegeben; 763.216 Stimmen, also 3,1 %, waren ungültig. Insgesamt gab es 402 reguläre Sitze, darunter zwei Überhangmandate: je eines für die SPD in Bremen und die CDU in Baden.

Stärkste Kraft wurde die Union aus CDU und CSU mit zusammen 31,0 % der Stimmen und 139 Sitzen. Die CDU erreichte 5.978.636 Stimmen beziehungsweise 25,2 % und 115 Sitze, die CSU 1.380.448 Stimmen beziehungsweise 5,8 % und 24 Sitze. Die SPD erhielt 6.934.975 Stimmen oder 29,2 % und 131 Sitze. Obwohl die SPD den höchsten Stimmenanteil einer einzelnen Partei hatte, hatte die gemeinsame Unionsfraktion mehr Sitze.

Weitere Parteien im Bundestag waren FDP/DVP/BDV mit 11,9 % und 52 Sitzen, KPD mit 5,7 % und 15 Sitzen, Bayernpartei mit 4,2 % und 17 Sitzen, Deutsche Partei mit 4,0 % und 17 Sitzen, Deutsche Zentrumspartei mit 3,1 % und 10 Sitzen, Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung mit 2,9 % und 12 Sitzen sowie DKP-DRP mit 1,8 % und 5 Sitzen. Der SSW gewann mit 0,3 % einen Sitz; sein Abgeordneter war Hermann Clausen. Damit waren elf Parteien vertreten.

Drei Unabhängige wurden gewählt: Eduard Edert in Flensburg, Richard Freudenberg in Mannheim-Land und Franz Ott in Esslingen. In Flensburg verzichteten CDU, FDP, DP, Zentrum und DKP/DRP zugunsten Ederts auf eigene Kandidaten; in Mannheim-Land tat dies die FDP/DVP zugunsten Freudenbergs. Ott gehörte der Vertriebenenorganisation Notgemeinschaft Württemberg-Baden an, die keine Parteilizenz der Amerikanischen Militärregierung erhalten hatte. Schon am Tag der Kanzlerwahl, dem 15. September 1949, schlossen sich zwei Unabhängige der CDU/CSU- beziehungsweise der FDP-Fraktion an. Heinrich Leuchtgens, über die hessische FDP-Landesliste gewählt, wurde Mitglied der DRP-Fraktion. Durch solche Übertritte und durch Nachwahlen änderten sich die Fraktionsstärken während der Wahlperiode.

Regionale Unterschiede und Wahlkreise

Die Ergebnisse unterschieden sich deutlich zwischen den Ländern. Die Wahlbeteiligung reichte von 64,7 % in Württemberg-Hohenzollern bis 82,7 % in Schleswig-Holstein. Bei der Union lagen die höchsten Anteile in Württemberg-Hohenzollern mit 59,1 %, Baden mit 51,1 % und Rheinland-Pfalz mit 49,0 %. Die SPD erzielte unter anderem 39,6 % in Hamburg, 34,4 % in Bremen und 33,4 % in Niedersachsen. Die FDP erreichte in Hessen 28,1 %, in Württemberg-Baden 18,2 % und in Baden 17,4 %.

Auch kleinere Parteien hatten regionale Schwerpunkte: Die Bayernpartei erhielt in Bayern 20,9 %, die Deutsche Partei 18,0 % in Bremen und 17,8 % in Niedersachsen. Das Zentrum kam in Nordrhein-Westfalen auf 8,9 %, die WAV in Bayern auf 14,4 %. Unabhängige erzielten 18,0 % in Württemberg-Baden. Die Angaben für das 1952 gebildete Baden-Württemberg fassen Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zusammen.

Die ausgeprägten regionalen Hochburgen führten dazu, dass sechs Parteien Wahlkreise gewannen. Neben CDU/CSU und SPD gewann die Deutsche Partei Wahlkreise in Niedersachsen, die Bayernpartei in Bayern und die FDP vor allem in meist ländlich-protestantischen Gebieten; die FDP profitierte teilweise von Wahlabsprachen. Auch drei unabhängige Kandidaten gewannen Wahlkreise, teilweise ebenfalls durch Absprachen mit Parteien.

Regierungsbildung und politische Folgen

Der Bundestag trat am 7. September 1949 erstmals zusammen. Rechnerisch war sowohl eine große Koalition aus Union und SPD mit 270 von 402 Sitzen als auch eine Koalition aus Union, FDP und Deutscher Partei mit 208 Sitzen möglich. Für eine absolute Mehrheit waren 202 Sitze nötig, für eine Zweidrittelmehrheit 268.

Teile der CDU bevorzugten zunächst eine Koalition mit der SPD. Konrad Adenauer setzte jedoch eine Regierung aus CDU/CSU, FDP und DP durch. Dabei half ihm, dass der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher seine Partei trotz innerparteilichen Widerstands auf die Opposition festlegte. Zum Koalitionsabkommen gehörte die Wahl des FDP-Politikers Theodor Heuss zum Bundespräsidenten am 12. September 1949.

Am 15. September 1949 wurde Adenauer mit 202 Ja-Stimmen, 142 Nein-Stimmen und 44 Enthaltungen zum Bundeskanzler gewählt. Er erhielt damit genau die für die absolute Mehrheit erforderliche Stimmenzahl. Die Koalitionsregierung aus CDU/CSU, FDP und DP blieb bis 1953 während der gesamten Wahlperiode im Amt.

Nachwahlen und Änderung des Nachbesetzungsverfahrens

Bis 1952 wurde eine Nachwahl im Wahlkreis durchgeführt, wenn ein direkt gewählter Abgeordneter ausschied. Insgesamt gab es 14 Nachwahlen. In drei Fällen gewann dabei eine andere Partei: Am 14. Mai 1950 verlor die SPD in Kulmbach den Sitz von Friedrich Schönauer an Johannes Semler von der CSU. Am 15. April 1951 ging der FDP-Sitz von Karl Rüdiger in Hofgeismar – Waldeck – Wolfhagen an Hans Merten von der SPD. Am 16. März 1952 verlor die SPD in Harz den Sitz von Hermann Stopperich an Hans-Joachim Fricke von der DP.

Die meisten Nachwahlen folgten auf den Tod des bisherigen Abgeordneten; andere Gründe waren das Ausscheiden Heinrich Lübkes als CDU-Abgeordneter nach seiner Tätigkeit als Landesminister und Georg-August Zinns als SPD-Abgeordneter nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten. Zu den Gewinnern von Nachwahlmandaten gehörten unter anderem Ernst Majonica, Ludwig Preller, Egon Franke, Wilhelm Niklas, Willy Odenthal, Johann Segitz, Adolf Mauk, Kurt Moosdorf, Walter Bartram, Philipp Wehr und Ernst Winter.

Ein Gesetz vom 8. Januar 1953 schaffte Nachwahlen ab, wenn der ausgeschiedene Wahlkreisabgeordnete für eine Partei gewählt worden war. Die Regel galt rückwirkend auch für Fälle, deren Voraussetzungen zwischen dem 1. Oktober 1952 und dem Inkrafttreten des Gesetzes eingetreten waren. Danach wurde auch ein frei werdendes Direktmandat über die Landesliste der jeweiligen Partei neu besetzt.

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