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Bilderverbot
Ein Bilderverbot oder Abbildungsverbot aus religiösen Gründen untersagt bildliche Darstellungen, die Reichweite kann sich auf die Abbildungen von Göttern …
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Begriff und Verbreitung
Ein Bilderverbot oder Abbildungsverbot ist ein religiös begründetes Verbot bildlicher Darstellungen. Es kann sich auf Götter und Götzen, bestimmte Menschen oder auf alle Geschöpfe beziehen. Solche Vorschriften und Vorstellungen kommen überwiegend in monotheistischen Religionen vor.
Religionen gingen damit sehr unterschiedlich um: Die Griechen und Römer des Altertums sowie etwa der Hinduismus stellten ihre Götter menschenähnlich dar. Auch die monotheistische Religion des Pharao Echnaton kannte kein Abbildungsverbot. Bei den Germanen berichtet Tacitus zwar von einer Ablehnung menschenähnlicher Götterbilder; archäologische Funde nördlich der Alpen, etwa Felsritzungen und Holzskulpturen aus Mooren, werden jedoch vermutlich als Götterdarstellungen gedeutet.
Judentum, Islam und Zoroastrismus kennen restriktive Bilderverbote. In Synagogen und Moscheen fehlen bis auf wenige Ausnahmen Darstellungen Gottes, von Religionsstiftern, Menschen und Tieren. Im Islam sind stattdessen besonders Kalligrafie, geometrische Muster und Pflanzenornamentik verbreitet. Im Christentum besteht heute überwiegend kein Bilderverbot mehr; Ausnahmen finden sich vor allem in der kalvinistischen reformierten Kirche, zeitweise in der orthodoxen Kirche und in der Assyrischen Kirche.
Gott und Bilder im Tanach
Der Tanach enthält sowohl Traditionen eines bildlosen Gottes als auch Hinweise, die zusammen mit archäologischen Funden auf bildhafte Gottesverehrung hindeuten können. Zur Bildlosigkeit gehören Mazzeben, der Cherubenthron und die Lade. Als mögliche Hinweise auf Gottesbilder werden Stierbilder in Bethel und Dan, ein mögliches Adonai-Bild in Samaria oder Jerusalem, ein Thronwagen mit Götterpaar aus Tell Bet Mirsim (750–620 v. Chr.) und eine Jehud-Drachme aus dem 4. Jahrhundert v. Chr. genannt.
Nach 1. Könige 12 richtete Jerobeam I. nach der Reichsteilung in Bethel und Dan zwei alternative Heiligtümer mit Stierbildern ein, um die religiöse Bindung des Nordreichs an Jerusalem zu lockern. Die Stiere wurden mit dem Gott verbunden, der das Volk aus Ägypten geführt hatte. Umstritten ist, ob sie Gott selbst oder nur Sockel für den unsichtbar thronenden Gott darstellten. Ein mögliches Bild in Samaria wird aus der Beuteerwähnung im Nimrudprisma Sargons II. und aus einem Fund von Kuntillet Ajrud erschlossen; dort stehen zwei Gottheiten neben der Inschrift „JHWH von Samaria und seine Aschera“. Anspielungen auf eine Prozession mit einem Götterbild in den Tempel sehen manche Ausleger in Psalm 24,7–10 und Psalm 68,25–26. Die Deutungen bleiben indirekt beziehungsweise teilweise umstritten.
Das mosaische Verbot und Gottes Name
Das erste Bildnisverbot der Zehn Gebote in Ex 20,1–6 EU verbietet, neben dem HERRN andere Götter zu haben, ein Kultbild oder eine Gestalt von etwas am Himmel, auf der Erde oder im Wasser anzufertigen, sich davor niederzuwerfen und ihr zu dienen. Der Zusammenhang ist somit die Verhinderung von Götzendienst und Anbetung.
Die Vulgata verdeutlicht mit „non facies tibi sculptile neque omnem similitudinem“, dass besonders eine gehauene oder geschnitzte Götzenstatue gemeint ist, die angebetet wird. Das hebräische Wort פסל bedeutet wörtlich „Skulptur, Statue“. Dtn 4,15–19 EU begründet das Verbot damit, dass Israel am Horeb keine Gestalt Gottes gesehen habe. Es nennt ausdrücklich Bilder männlicher oder weiblicher Wesen, von Land- und Meerestieren, Vögeln sowie Sonne, Mond und Sternen.
Das Verbot schließt im Text nicht jede bildliche Gestaltung aus: Mose ließ die Bundeslade mit zwei Cherubim verzieren und fertigte auf Gottes Anweisung die eherne Schlange an; König Hiskia zerstörte diese später. Eine Parallele zur Nichtdarstellbarkeit Gottes bildet die Zurückhaltung bei seinem Namen: In Ex 3,13–15 EU antwortet Gott Mose „Ich bin der ‚Ich-bin-da‘“. JHWH klingt an das hebräische haja, „sein, existieren“, an. Die Übersetzung ist schwierig, weil das Althebräische nur zwei Zeitformen kennt; die Vulgata gibt Vers 14 mit „ego sum qui sum“ wieder, also „ich bin, der ich bin“.
Bilderverehrung und christliche Konflikte
Das Buch der Weisheit erklärt die Entstehung von Bilderverehrung bei anderen Völkern als Entwicklung aus Trauer um Verstorbene und aus Herrscherverehrung: Ein Bild eines früh verstorbenen Kindes oder eines fernen Königs werde zunächst zur Erinnerung geschaffen, später aber göttlich verehrt. Künstlerische Verschönerung verstärke diese Wirkung. Das Buch der Weisheit gehört zur Septuaginta und wird von Katholiken und orthodoxen Christen, nicht jedoch von Protestanten, zum Alten Testament gerechnet.
Im frühen Christentum wurde religiöse Kunst ab dem 3. Jahrhundert diskutiert. Teilweise lehnte man sie unter Berufung auf das Alte Testament vollständig ab. Um 380 verlangten die apostolischen Konstitutionen, dass Maler vor der Aufnahme in die Kirche ihren Beruf aufgeben. Gregor von Nazianz und Asterios von Amasea wandten sich Ende des 4. Jahrhunderts gegen Jesusdarstellungen, ohne ein allgemeines Bilderverbot zu fordern. Andere Theologen wie Basileios der Große, Gregor von Nyssa und Neilos von Ankyra befürworteten Bilder, damit auch Menschen ohne Lesekenntnisse biblische Inhalte verstehen konnten.
Ab dem 6. Jahrhundert nahm die Bilderablehnung im Byzantinischen Reich zu. In zwei strengen Phasen wurden mit Unterstützung der Kaiser alle Bilder aus Kirchen entfernt und ihre Neuanfertigung bestraft: in der Mitte des 8. Jahrhunderts unter Leo III. und Konstantin V. sowie nach einer liberalen Zwischenzeit in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts unter Leo V. Die unter arabischer Herrschaft stehenden Patriarchate Antiochia, Jerusalem und Alexandria sowie der Papst förderten dagegen Künstler. In der Reformation blieb der Umgang mit Bildern umstritten: Martin Luther und seine Anhänger erlaubten Bilder, wenn sie reformatorischen Glaubensinhalten entsprachen; Zwingli und Calvin verwarfen jede religiöse Bilddarstellung in Gottesdiensträumen oder zu anderem religiösen Gebrauch.
Islam und gegenwärtige Fragen
Der Koran enthält kein ausdrückliches Bilderverbot. Bereits zu Beginn des 8. Jahrhunderts sind jedoch Überlieferungen belegt, die von Menschen gemachte Bilder wegen der ausschließlichen Schöpferrolle Gottes ablehnen. Nach einigen islamischen Rechtsschulen ist besonders die Abbildung Gottes oder von Lebewesen mit der Einheit Gottes unvereinbar: Ein Künstler könnte durch das Wiederholen eines Schöpfungsakts den Schöpfer infrage stellen. Unter dem Kalifen Yazîd II. kam es 722 zu einem Bildersturm.
Die Praxis war nicht durchgehend gleich streng. Früh erschienen Bildnisse von Kalifen auf Münzen; Malerei und Skulptur dienten auch dem Hof. Das Verbot wurde dadurch relativiert. Heute betrifft die Frage vor allem die Abbildbarkeit Gottes und ikonografische Porträts von Menschen und Tieren in Moscheen. Ob Fotografien von Lebewesen im religiösen Bereich zulässig sind, wird im Islam seit dem 19. Jahrhundert kontrovers diskutiert.
Kulturgeschichtliche Bedeutung und Folgen
Nach der dargestellten Deutung grenzte das mosaische Bilderverbot die mosaische, als Hirtenreligion konzipierte Religion vom kanaanitischen bäuerlichen Umfeld ab. Es sollte Bilderverehrung verhindern, der als verpönt verstandenen Magie ein Werkzeug entziehen und Anthropomorphismus vermeiden, also die Darstellung Gottes mit menschlichen Eigenschaften oder Gestalt. Indem Religion auf Wortüberlieferung und die auch abstrakte Gedanken ausdrückende Buchstabenschrift festgelegt wurde, erscheint die mosaische Religion als erste Buchreligion.
Sigmund Freud sah im bild- und namenlosen einen Gott einen Vorrang abstrakter Vorstellung gegenüber sinnlicher Wahrnehmung und einen „Triumph der Geistigkeit über die Sinnlichkeit“. Max Weber betonte, die religiös begründete Ablehnung künstlerischer Mittel könne die Rationalisierung der Lebensführung fördern; die Behauptung, das zweite Gebot sei die entscheidende Ursache des jüdischen Rationalismus, gehe ihm jedoch zu weit.
Bilderverbote führten in mehreren Epochen zu Bilderstürmen und zur Zerstörung archäologisch wertvoller Kulturgüter und Werkzeuge durch Abriss, Zerschlagen oder Verbrennen. Je nach Herrscher und vorherrschender Religion wechselten Phasen der Zerstörung und des Wiederaufbaus. Als Beispiel wird der Reformatorische Bildersturm von 1522–1566 genannt. Auch heute können Museen und Kunstwerke in Krisengebieten aus religiösen Gründen gefährdet sein.