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Kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (kurz KMU), in Belgien und Österreich Klein- und Mittelbetriebe (KMB), ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Definition
  2. 2. Weitere Abgrenzungen
  3. 3. Betriebliche Merkmale
  4. 4. Innovation und Grenzen
  5. 5. Bedeutung in der Wirtschaft
  6. 6. Arbeitsrecht und Förderung

Grundidee und Definition

Kleine und mittlere Unternehmen, kurz KMU, sind Unternehmen, die bestimmte Obergrenzen bei Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten. In Belgien und Österreich heißen sie auch Klein- und Mittelbetriebe, kurz KMB. Die Einordnung erfolgt in der Regel unabhängig von Rechtsform und Gesellschafterstruktur. Unternehmen oberhalb dieser Grenzen gelten als Großunternehmen. International ist die englische Bezeichnung small and medium-sized enterprises, SME oder SMEs, üblich.

Die Europäische Union definiert KMU nach der Empfehlung 2003/361/EG als Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, die entweder höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz erzielen oder höchstens 43 Mio. Euro Bilanzsumme ausweisen. Innerhalb dieser Gruppe gelten als Kleinstunternehmen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder höchstens 2 Mio. Euro Bilanzsumme. Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. Euro Umsatz oder höchstens 10 Mio. Euro Bilanzsumme. Mittlere Unternehmen haben weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Zusätzlich berücksichtigt die EU-Kommission qualitative Merkmale wie Eigentums- und Entscheidungsverhältnisse. Eigenständig ist ein Unternehmen, wenn es weder Partner eines anderen Unternehmens noch mit einem anderen Unternehmen verbunden ist; dies bedeutet weniger als 25 % Anteile als Anteilseigner oder Anteilgeber.

Weitere Abgrenzungen

Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn verwendet andere Größenmerkmale. Danach haben Kleinstunternehmen bis zu 9 Beschäftigte und bis zu 2 Mio. Euro Umsatz. Kleine Unternehmen haben bis zu 49 Beschäftigte und bis zu 10 Mio. Euro Umsatz. Mittlere Unternehmen haben bis zu 499 Beschäftigte und bis zu 50 Mio. Euro Umsatz. KMU insgesamt reichen in dieser Definition also bis 499 Beschäftigte und 50 Mio. Euro Umsatz.

Das deutsche Handelsgesetzbuch unterscheidet Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB und § 267a HGB. Eine kleine Kapitalgesellschaft darf an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden drei Merkmale nicht überschreiten: 7.500.000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, 15.000.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei dieser Merkmale und überschreiten zugleich mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht: 25.000.000 Euro Bilanzsumme, 50.000.000 Euro Umsatzerlöse und 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Kleinstkapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei der folgenden drei Merkmale nicht: 450.000 Euro Bilanzsumme, 900.000 Euro Umsatzerlöse und 10 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Auszubildende werden dabei nicht berücksichtigt.

Statistik Austria unterscheidet Beschäftigtengrößenklassen von 0–4, 5–19, 20–99, 100–199 sowie 200 und mehr Beschäftigungsverhältnissen. Dabei werden Beschäftigungsverhältnisse und nicht Beschäftigte erhoben. KMB werden außerdem nach Ein- und Mehrarbeitsstättenbetrieben gegliedert; bei KMB ist das Einbetriebsunternehmen mit einer Arbeitsstätte besonders vorherrschend.

Betriebliche Merkmale

Für die Betriebswirtschaftslehre waren KMU lange weniger stark im Mittelpunkt als Großunternehmen und Konzerne, etwa bei Management, Marketing, Marktforschung und Personalfragen. Seit den 1980er Jahren werden ihre besonderen betriebswirtschaftlichen Probleme stärker wissenschaftlich untersucht. Im deutschsprachigen Raum spielen dabei unter anderem die Rencontres de St. Gall, das Schweizerische Institut für KMU und Unternehmertum an der Universität St. Gallen und das Deutsche Institut für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin eine Rolle.

Typische Eigenschaften von KMU sind knappe finanzielle, materielle und personelle Ressourcen sowie besondere Beteiligungsverhältnisse. Häufig werden sie von einem einzelnen Inhaber oder einer Inhaberfamilie geprägt. Wenn Eigentum und Leitung eng verbunden sind, können Hierarchie- und Kontrollkosten niedriger sein. Das kann ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Großunternehmen sein. Außerdem wird dadurch das Principal-Agent-Problem vermieden; damit ist der mögliche Interessenkonflikt zwischen Eigentümern und angestellten Managern gemeint. Eigentümer handeln laut Artikel oft weniger risikoaffin als angestellte Manager.

Innovation und Grenzen

Bei Innovationen zeigen Forschungsergebnisse einen Zusammenhang zwischen Unternehmensgröße und Innovationstätigkeit. Industrieunternehmen mit 50 bis 500 Beschäftigten investieren einen deutlich kleineren Anteil ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung: nur reichlich 2 %, während größere Industrieunternehmen fast 7 % investieren. KMU haben außerdem einen geringeren Anteil an Patentanmeldungen und -registrierungen und schaffen weniger Produkt- und Verfahrensinnovationen als Großunternehmen.

Als Gründe nennt der Artikel unter anderem fehlendes Risikokapital, eine geringe Eigenkapitaldecke, weniger ausgeprägte Strategieorientierung und mangelnde Innovationskompetenz. Gleichzeitig besitzen KMU auch Vorteile: Kommunikation ist oft weniger formalisiert, Beschäftigte können hoch qualifiziert sein, Strukturen sind flexibler und Hierarchien flacher. Diese Stärken helfen besonders dort, wo spezialisiertes und marktnahes Wissen wichtig ist. Innovationen entstehen in KMU häufig in laufenden operativen Prozessen und werden von Technikern, Ingenieuren, Meistern und anderen qualifizierten Mitarbeitern aus verschiedenen Funktionsbereichen vor allem als Weiterentwicklung betrieben.

Bedeutung in der Wirtschaft

Die volkswirtschaftliche Bedeutung von KMU ist international sehr groß, aber von Land zu Land verschieden. Der Anteil von Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten an allen Unternehmen lag 2008 in Südkorea bei etwa 50 %, in Deutschland bei knapp über 80 % und in Griechenland bei weit über 95 %. Unternehmen mit 10 bis 19 Beschäftigten machten in Südkorea etwa 25 % aller Unternehmen aus, während ihr Anteil in fast allen EU-Ländern außer der Slowakei und Deutschland unter 10 % lag.

In der Europäischen Union sind KMU die sozial und wirtschaftlich vorherrschende Unternehmensgröße. Sie stellen etwa 99 % aller Unternehmen und bieten etwa 65 Millionen Menschen Arbeit. Wegen ihrer Bedeutung für Beschäftigung und wegen ihres oft begrenzten Zugangs zu frischem Kapital sowie zu Forschungs- und Entwicklungskapazitäten werden sie von Staaten und der EU besonders gefördert. Die mangelhafte Versorgung mit Kapital gilt als wichtiges Hemmnis; die Regelungen durch Basel II setzen KMU zusätzlich unter Druck, besonders mit Blick auf eine Erhöhung des Eigenkapitals.

In Deutschland umfassen KMU rund 99,6 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. In ihnen arbeiten knapp 59,2 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, sie erwirtschaften rund 35,5 % aller Umsätze und bilden rund 82,2 % aller Auszubildenden aus. In Österreich waren 2014 von 327.993 Unternehmen 99,6 % Klein- oder Mittelbetriebe. In ihnen arbeiteten zwei Drittel der etwa 2,84 Mio. Beschäftigten; sie erwirtschafteten 65 % der Umsatzerlöse und 61 % der Bruttowertschöpfung. In Polen sind 99,9 % aller Unternehmen klein oder mittelgroß; ihr Anteil an der Bruttowertschöpfung beträgt 70 %, am Exportvolumen jedoch nur 40 %. In der Schweiz hatten 2021 von 609.518 marktwirtschaftlichen Unternehmen 89,8 % weniger als 10 Mitarbeiter, 8,4 % hatten 10–49 Mitarbeiter, 1,5 % hatten 50–249 Mitarbeiter und 0,3 % mehr als 250 Mitarbeiter.

Im Globalen Süden ist der Anteil sehr kleiner Unternehmen oft noch höher: Unternehmen mit dauerhaft weniger als 10 Mitarbeitern machten in Indien 97 %, in Indonesien 96 % und in Mexiko 91 % aus. Einzelunternehmer stellten im Durchschnitt aller Entwicklungsländer 55 %, in Subsahara-Afrika 77 %. Entwicklungsökonomen sehen den geringen Organisationsgrad und den Verzicht auf Arbeitsteilung teilweise als Hindernis für wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum.

Arbeitsrecht und Förderung

Für KMU relevante arbeitsrechtliche Vorschriften in Deutschland orientieren sich an der Zahl der Beschäftigten. Die genaue Methode zur Ermittlung dieser Zahl ist uneinheitlich und hängt vom jeweiligen Gesetz ab, zum Beispiel davon, ob und wie Teilzeitbeschäftigte einbezogen und gewichtet werden.

Wenn weniger als 5 oder 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, gilt das Kündigungsschutzgesetz nach § 23 Abs. 1 nur eingeschränkt. Bis einschließlich 10 Arbeitnehmer gelten für die Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit pauschale Einsatzzeiten nach den Unfallverhütungsvorschriften BGV A2. Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Betriebe bis 50 Arbeitnehmer können statt einer Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit am Unternehmermodell teilnehmen und nach Lehrgängen die Sicherheitsbetreuung selbst übernehmen.

Weltweit werden kleine und mittlere Unternehmen wirtschaftspolitisch gefördert, zum Beispiel durch Kredite staatlicher Entwicklungsbanken. Ziel ist es, Nachteile im Wettbewerb auszugleichen und ihre Vorteile für die Volkswirtschaft zu stärken. Das deutsche Arbeitsförderungsrecht sieht eine individuelle Arbeitsmarktberatung für KMU vor.

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