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Kosten- und Leistungsrechnung

Die KLR dient in erster Linie der internen Informationsbereitstellung für die kurzfristige operative Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Einordnung
  2. 2. Ziele und Aufgaben
  3. 3. Daten und dreistufige Aufbereitung
  4. 4. Systeme und Ausprägungen

Begriff und Einordnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), auch Kosten- und Erlösrechnung (KER), Kostenrechnung (KoRe) oder Betriebsergebnisrechnung genannt, ist ein Aufgabengebiet der Betriebswirtschaftslehre. Sie gehört zum internen Rechnungswesen und richtet sich vorwiegend an Unternehmensinterne. Im Vergleich zur Finanzbuchhaltung unterliegt sie insgesamt weniger stark bindenden gesetzlichen Vorschriften.

Die KLR stellt Informationen für die kurzfristige operative Planung und Kontrolle von Kosten und Erlösen bereit. Dazu vergleicht sie Plan-, Soll- und Istdaten. Die langfristige strategische Planung wird dagegen mit Hilfe der Investitionsrechnung durchgeführt; diese gehört nicht zur Kosten- und Leistungsrechnung. Für sehr kurzfristige Entscheidungen ist insbesondere die Deckungsbeitragsrechnung geeignet, für kurz- bis mittelfristige Entscheidungen die Vollkostenrechnung.

Als institutionalisiertes Informationssystem umfasst die KLR die wirtschaftlich auswertbaren Vorgänge der Informationsgewinnung und -verarbeitung zu angefallenen oder geplanten Geschäftsvorgängen. Ihr zentraler Gegenstand ist der Nachweis des Werteverzehrs betriebswirtschaftlicher Produktionsfaktoren, bezogen auf die Wertschöpfungskette in einer Rechnungsperiode.

Ziele und Aufgaben

Die KLR ermittelt Kosten- und Leistungsinformationen und schafft dadurch eine bessere Übersichtlichkeit der Betriebsbilanz. Sie unterstützt insbesondere folgende Aufgaben:

  • Kontrolle der Wirtschaftlichkeit von Prozessen, Kostenstellen, Abteilungen und Betrieben durch Soll-Ist-Vergleich, Zeitvergleich oder Institutionenvergleich.
  • Kostenkalkulation und Nachkalkulation sowie die Bewertung von Kostenträgern. Kostenträger sind die Produkte oder Leistungen, denen Kosten zugerechnet werden.
  • Ermittlung der Selbstkosten für öffentliche Aufträge auf Basis des Preisgesetzes.
  • Bereitstellung von Informationen für Entscheidungsrechnungen, beispielsweise zur Frage, ob ein Produkt selbst gefertigt oder fremdbezogen werden soll (Produktpolitik) oder ob ein Angebot angenommen oder abgegeben werden soll (Preispolitik).
  • Ermöglichung einer kurzfristigen Erfolgsrechnung (kER). Voraussetzung dafür ist eine korrekte Erfassung von Kosten und Leistungen.
  • Bewertung der Warenvorräte in der Jahresbilanz.
  • Erfassung aller Kosten und Leistungen.
  • Ermittlung der Verkaufspreise von Produkten.

Bei der Einführung oder Beibehaltung einer Kostenrechnung gilt grundsätzlich, dass ihre Aufgaben nicht mehr Kosten verursachen dürfen, als sie durch Einsparungen und durch die gewonnene Wertschöpfung im Sinne der Informationsbeschaffung für den Betrieb bringen. Verfahren, die bereits abgeschlossene Vorgänge rückblickend analysieren, können wegen ihrer fehlenden Bindung an den abgelaufenen Prozess keinen steuernden Eingriff in das laufende betriebliche Geschehen ermöglichen.

Daten und dreistufige Aufbereitung

Die Quelldaten der KLR stammen aus mehreren Bereichen: aus der Finanzbuchhaltung, der Betriebsstatistik, externen Quellen sowie aus eigener Erstellung. Selbst erstellte Daten können beispielsweise kalkulatorische Kosten sein. In größeren Unternehmen ist die KLR heute häufig Bestandteil eines ERP-Systems. Ein ERP-System kann unter anderem Arbeitspläne und Stücklisten für die Kalkulation sowie Ausführungszahlen von Prozessen für eine Prozesskostenrechnung liefern.

Die Quelldaten werden nach Kriterien der Kostenentstehung und Kostenaufteilung aufbereitet und verarbeitet. Dieser Vorgang wird allgemein als Abgrenzungsrechnung bezeichnet. Im Besonderen erfolgt er in den drei Stufen der Kostenrechnung:

  • Kostenartenrechnung: Sie erfasst und gliedert, welche Arten von Kosten entstanden sind.
  • Kostenstellenrechnung: Sie ordnet Kosten den betrieblichen Stellen zu, an denen sie entstehen oder verursacht werden.
  • Kostenträgerrechnung: Sie rechnet Kosten den Kostenträgern, insbesondere Produkten oder Leistungen, zu.

Die aufbereiteten Daten werden laufend in ein Kostenrechnungssystem übernommen. Die drei Stufen bilden damit die grundlegende Struktur, durch die Quelldaten in verwertbare Kosten- und Leistungsinformationen überführt werden.

Systeme und Ausprägungen

Historisch und methodisch werden verschiedene Systeme der Kostenrechnung und ihre Ausprägungen unterschieden. Die Systeme überschneiden sich inhaltlich teilweise.

Die Vollkostenrechnung besteht seit etwa 1950. Zu ihren Ausprägungen zählen:

  • Plankostenrechnung,
  • Normalkostenrechnung und
  • Istkostenrechnung.

Die Teilkostenrechnung besteht seit etwa 1975 und erfordert eine intensivere Datenerhebung. Zu ihren Ausprägungen und verwandten Verfahren gehören:

  • Deckungsbeitragsrechnung mit Direct Costing und Fixkostendeckungsrechnung,
  • Profit-Center-Rechnung als Erweiterung der Kostenstellenrechnung zur Ermittlung von Ergebnissen auf Abteilungs- und Geschäftsbereichsebene,
  • Grenzplankostenrechnung,
  • Zielkostenrechnung,
  • Prozesskostenrechnung (Activity-based costing), die historisch auf die Vollkostenrechnung zurückgeht,
  • Projektkostenrechnung,
  • Vor- und Nachkalkulation sowie
  • Periodenrechnung.

Einen grundsätzlich anderen Ansatz verfolgt die relative Einzelkostenrechnung nach Paul Riebel. Sie ordnet Kosten und Leistungen ausschließlich nach dem Identitätsprinzip zu. Außerdem werden bestimmte praktische Gebiete des Operations Research teilweise als Zusatzaufgaben der Kostenrechnung betrachtet.

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