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Bekennende Kirche
Die Bekennende Kirche (BK) war eine Oppositionsbewegung evangelischer Christen gegen Versuche einer Gleichschaltung von Lehre und Organisation der Deutschen …
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Kern und Bedeutung
Die Bekennende Kirche (BK) war eine innerkirchliche Oppositionsbewegung evangelischer Christen gegen die Gleichschaltung von Lehre und Organisation der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) mit dem Nationalsozialismus. Diese Gleichschaltung betrieben zunächst die Deutschen Christen, später staatlich eingesetzte Kirchenausschüsse und teilweise Staatskommissare. Die BK grenzte ihre Lehre und Ausbildung von nationalsozialistischen Ansprüchen ab, baute eigene Leitungs- und Verwaltungsstrukturen auf und erhob auch politische Proteste. Seit April 1934 beanspruchte sie, die einzige rechtmäßige evangelische Kirche Deutschlands zu sein; seit Oktober 1934 begründete sie ihre eigene Ordnung mit einem kirchlichen „Notrecht“.
Trotz dieser Opposition war die BK keine einheitliche Widerstandsbewegung gegen das gesamte NS-Regime. Viele bekennende Christen blieben dem „Führerstaat“ treu und bejahten den Zweiten Weltkrieg. Zahlreiche Pfarrer blieben zudem Bedienstete ihrer Landeskirchen, besonders in Württemberg, Bayern und Hannover. Das Motto der BK lautete „Teneo, quia teneor“ – „Ich halte, weil ich gehalten werde“.
Entstehung und Grundsätze
Die nationalsozialistische Kirchenpolitik folgte dem Totalitätsanspruch der NS-Ideologie. Die NSDAP bezeichnete das „positive Christentum“ einerseits als Volksreligion, ordnete es andererseits aber Rassismus und Nationalismus unter. Teile der Partei wollten das Christentum langfristig durch ein Neuheidentum ersetzen.
Die staatlichen Eingriffe verliefen in drei Phasen:
- Am 23. Juli 1933 unterstützte Adolf Hitler bei den aufgezwungenen Kirchenwahlen die Deutschen Christen, damit diese die Landeskirchen von innen gleichschalteten.
- Nach deren Scheitern sollten staatlich eingesetzte Kirchenausschüsse die gespaltene evangelische Kirche von 1935 bis 1937 kontrollieren.
- Ab 1937 folgte direkte Unterdrückung, darunter Ausbildungs- und Publikationsverbote, Verhaftungen führender Mitglieder, die Einziehung von BK-Pastoren zum Wehrdienst und die Kontrolle ihrer Gehälter.
Die BK antwortete mit drei Mitteln: Die Barmer Theologische Erklärung vom Mai 1934 grenzte den christlichen Glauben von politischen Ideologien und staatlichen Totalitätsansprüchen ab. Die zweite Bekenntnissynode in Dahlem schuf im Oktober 1934 eine eigenständige Organisation, die staatliche Kontrollorgane ablehnte. Außerdem richteten Organe und führende Vertreter Eingaben und Proteste gegen staatliche Maßnahmen. Die BK zog daraus jedoch überwiegend keine Konsequenz zum gemeinsamen politischen Widerstand. Manche Theologen beschränkten den Kirchenkampf ausdrücklich auf die Abwehr kirchenfeindlicher Ideologien.
Kirchenkampf und Verfolgung
Ein wichtiger Vorläufer war der im September 1933 unter anderem von Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer gegründete Pfarrernotbund. Anlass war die Übernahme des staatlichen Arierparagraphen, durch den getaufte Juden als „Nichtarier“ aus der Kirche ausgeschlossen werden sollten. Der Bund erklärte dies für unvereinbar mit dem christlichen Bekenntnis und half Betroffenen.
Als Geburtsstunde der BK gilt die Ulmer Erklärung vom 22. April 1934, in der sich die versammelten Bekenntnisgemeinschaften als „rechtmäßige evangelische Kirche Deutschlands“ bezeichneten. Die erste Bekenntnissynode vom 29. bis 31. Mai 1934 in Wuppertal-Barmen verabschiedete die Barmer Theologische Erklärung. Sie bestimmte Jesus Christus als einzigen Glaubensgrund der Kirche und wies sowohl fremde Maßstäbe für die kirchliche Lehre als auch den Totalitätsanspruch des Staates zurück. Die Auseinandersetzung um den wahren Glauben, die Kirchenleitung und das Verhältnis zum NS-Staat wird als Kirchenkampf bezeichnet.
Anschließend entstanden Bekenntnisgemeinden unter Leitung von Bruderräten. Die zweite Reichsbekenntnissynode vom 19. und 20. Oktober 1934 in Berlin-Dahlem beschloss das „Dahlemer Notrecht“ und erklärte den Reichsbruderrat zur legitimen Kirchenleitung. Eine Vorläufige Kirchenleitung bestand bis Februar 1936. Lutherische Vertreter begründeten ihre Haltung mit einem „Bekenntnisnotstand“ oder „status confessionis“: Dieser liege vor, wenn Kirchenobere vom lutherischen Bekenntnis abwichen. In Frankfurt am Main nahmen 12.000 Menschen an einem Bekenntnistag teil; bis Ende September 1934 gehörten in Nassau-Hessen 361 von 800 amtierenden Geistlichen und weitere 90 noch nicht ordinierte Vikare der BK an.
Mancherorts arbeiteten Vikare und Hilfsprediger illegal, ohne reguläre Bezahlung. Gottesdienste fanden in Notkirchen, Gaststätten, Fabrikhallen oder Schuppen statt. Ende 1935 verteilte Elisabeth Schmitz ihre Denkschrift „Zur Lage der deutschen Nichtarier“ an 200 BK-Mitglieder. Ihre Forderung, den verfolgten Juden beizustehen, blieb erfolglos.
Auf der Synode in Bad Oeynhausen vom 18. bis 22. Februar 1936 wurde eine zweite Vorläufige Kirchenleitung gewählt. Nun spaltete sich die BK in einen gemäßigten Flügel, der mit dem staatlichen Reichskirchenausschuss zusammenarbeiten wollte, und einen radikalen Flügel, der dies ablehnte. Eine geheime Denkschrift an Hitler vom Mai 1936 bezeichnete die Konzentrationslager als schwerste Belastung des evangelischen Gewissens, wurde von der BK aber nicht veröffentlicht. Nach ihrem Bekanntwerden im Ausland distanzierte sich die Mehrheit davon. Das Büro Grüber half nur Verfolgten, die zum Christentum übergetreten waren oder von Konvertiten abstammten.
Ab etwa 1937 wurde die BK verstärkt verfolgt, behielt ihre Organisation jedoch bei. Sie widersetzte sich der Gleichschaltung, dem innerkirchlichen Führerprinzip und der Ausgrenzung von Christen jüdischer Herkunft. Der Historiker Hans-Rainer Sandvoß bezeichnet sie deshalb als Opposition und Herausforderung für den NS-Staat, aber nicht als Widerstandsbewegung. Der Alliierte Kontrollrat erkannte sie dagegen als „aktive antifaschistische Widerstandsbewegung“ an. Martin Niemöller räumte 1976 ein, dass die Kirche zu den Verfolgungen außerhalb ihrer eigenen Reihen weitgehend geschwiegen habe. Hermann Maas bildete eine Ausnahme: Er half unabhängig von der Religionszugehörigkeit rassistisch Verfolgten und ermöglichte vielen die Flucht.
Grenzen, Opfer und Verstrickungen
Ob die BK als Widerstand gegen das NS-Regime gelten kann, ist umstritten. Die vergleichende Forschung betont, dass sich ihr Engagement meist auf kirchliche Strukturen beschränkte. Einige ihrer Pfarrer waren zudem für die NS-Propaganda einer „nationalen Erhebung“ empfänglich. Auch die BK selbst legte Wert auf die Aussage, keinen politischen Widerstand zu leisten.
1949 veröffentlichte der Bruderrat der EKD ein Märtyrerbuch über ermordete oder in Konzentrationslagern gestorbene BK-Mitglieder. Zu den genannten „Blutzeugen“ gehörten Friedrich Weißler, Paul Schneider, Werner Sylten und Dietrich Bonhoeffer. Bonhoeffer und Weißler waren während der NS-Zeit jedoch nicht in die Fürbittelisten der BK aufgenommen worden, weil ihr Handeln als politisch galt. Das Buch deutete die Opfer vor allem als Menschen, die für das kirchliche Bekenntnis und ihre Treue zu Christus litten. Hans Prolingheuer kritisierte diese Sicht als Entpolitisierung, weil das Bekenntnis für manche Mitglieder eine politische Bedeutung hatte. Das Märtyrerbuch ließ außerdem mehrere als politische Widerständler, Kriegsdienstverweigerer, sogenannte „Wehrkraftzersetzer“ oder Juden ermordete BK-Mitglieder aus; Werner Oehme ergänzte solche Namen 1979.
Die BK erklärte den Dienst in der SS oder in einem Konzentrationslager nie für unvereinbar mit der Bekenntnistreue. Einige wenige Mitglieder gehörten zeitweise zugleich der SS an. Kurt Gerstein erklärte nach dem Krieg, er habe sich beworben, um Verbrechen in den Vernichtungslagern zu verhindern. Hans Friedrich Lenz diente im Außenlager Hersbruck des KZ Flossenbürg; Alfred Salomon wurde 1933/1934 in die SS eingeschleust.
Wirkung nach 1945
Führende Mitglieder der BK wirkten im Oktober 1945 am Zustandekommen des Stuttgarter Schuldbekenntnisses mit. Einige Vertreter spielten außerdem eine tragende Rolle bei der Neugründung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Barmer Theologische Erklärung wurde in die Bekenntnisschriften vieler evangelischer Landeskirchen aufgenommen. Die während des Kirchenkampfes praktizierte synodale Demokratie, also kirchliche Leitung durch gewählte Synoden, setzte sich in den späteren Kirchenverfassungen allerdings nur begrenzt durch.