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Kirchenkampf

den Kampf des NS-Staates gegen die evangelische und die katholische Kirche sowie ihre herkömmlichen Organisationsstrukturen, mit dem Ziel der Gleichschaltung …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern und Bedeutung des Begriffs
  2. 2. Voraussetzungen und Umbruch im Jahr 1933
  3. 3. Arierparagraph und Entstehung der Bekennenden Kirche
  4. 4. Kirchenleitungen, Spaltung und staatlicher Druck
  5. 5. Kirche, Juden und Krieg
  6. 6. Katholische Haltung und Folgen

Kern und Bedeutung des Begriffs

Im engeren Sinn bezeichnet „Kirchenkampf“ den Konflikt innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) zwischen den „Deutschen Christen“ (DC) und der späteren „Bekennenden Kirche“ (BK), von 1933 bis etwa zum Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939. Im weiteren Sinn meint der Begriff die gesamte Epoche der Kirchen- und Christentumsgeschichte im Nationalsozialismus von 1933 bis 1945.

Dazu gehören drei miteinander verbundene Auseinandersetzungen: der Kampf des NS-Staates gegen evangelische und katholische Kirchen sowie deren traditionelle Organisationsformen, die nationalsozialistischen Versuche, das konfessionelle Christentum ideologisch anzupassen oder seinen gesellschaftlichen Einfluss zu beseitigen, und der Abwehrkampf christlicher Gruppen gegen diese Bestrebungen. Die Bezeichnung ist jedoch umstritten, weil die Kirchen das NS-Regime nicht insgesamt bekämpften. Ihre Haltung wird auch als Schwanken „zwischen Anpassung und Widerstand“ beschrieben. Eine geschlossene kirchliche Opposition gab es nicht.

Im Zentrum stand der Streit um das Verständnis und die Auslegung des Evangeliums. Die BK wehrte sich gegen den staatlichen Zugriff auf Glaubensinhalte und Kirchenverfassung. Dadurch entstand eine indirekte politische Opposition gegen den totalen Anspruch der NS-Ideologie, ohne dass damit grundsätzlich politischer Widerstand gegen den Nationalsozialismus verbunden war. Viele Mitglieder der BK waren zugleich Antisemiten, Wähler oder Mitglieder der NSDAP und begrenzten ihren Widerspruch auf innerkirchliche Übergriffe.

Der Begriff setzte sich dennoch durch, weil die BK beanspruchte, die gesamte evangelische Kirche rechtmäßig zu vertreten. Die EKD würdigte sie seit 1945 als „wahre Kirche“; besonders die Barmer Theologische Erklärung wurde zu einem wichtigen kirchlichen Dokument. Der Kirchenkampf war daher im Kern ein Kampf um das Selbstverständnis der evangelischen Kirche mit politischen Wirkungen.

Voraussetzungen und Umbruch im Jahr 1933

Vor 1933 war der deutsche Protestantismus stark von konservativen, monarchischen und nationalen Vorstellungen geprägt. Die lutherische Orthodoxie war eng mit Adel und Monarchie verbunden. In den deutschen Monarchien, etwa in Preußen, übte der Landesherr als „oberster Bischof“ das landesherrliche Kirchenregiment aus. Nach der Novemberrevolution 1918 blieb die konservative Kontinuität der Landeskirchen erhalten. Viele evangelische Christen sahen das Kriegsende als Niederlage und Demokratie sowie Sozialismus als Feinde des Christentums. Die religiösen Sozialisten um Georg Fritze und Georg Wünsch gehörten zu den frühen Warnern vor dem Nationalsozialismus, blieben kirchenpolitisch aber eine Minderheit.

Die seit 1919 aufkommende Dialektische Theologie, besonders Karl Barths Theologie vom Wort Gottes, stellte den Kulturprotestantismus und die Verbindung zeitlicher Ziele mit ewigen Glaubensinhalten grundsätzlich infrage. Trotzdem blieben kirchliche Leitungen vielfach selbstzufrieden und einflussorientiert. 1930 entstand der Deutsche Evangelische Kirchenbund; am 11. Mai 1931 schlossen die Landeskirchen einen Kirchenvertrag mit Preußen, der Religionsunterricht und öffentliche Finanzmittel sicherte.

Die NSDAP verfolgte gegenüber den Kirchen eine Doppelstrategie aus Vereinnahmung und Konfrontation. Sie warb zunächst mit einem konfessionslosen „positiven Christentum“, das jedoch nur gelten sollte, soweit es nicht dem „Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse“ widersprach. Die NS-Ideologie beanspruchte eine totale Weltanschauung und wollte konkurrierende religiöse Deutungen beseitigen. Die 1932 gegründeten DC wollten Führerprinzip, „Artgemäßheit“, Antisemitismus und eine einheitliche Reichskirche durchsetzen.

Viele Christen begrüßten Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933. Die Kirchen nahmen die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar kaum wahr. Hitlers Regierungserklärung vom 23. März versprach den christlichen Konfessionen Einfluss und bezeichnete sie als „wichtigste Faktoren zur Erhaltung unseres Volkstums“. Führende Kirchenvertreter unterstützten zunächst die Selbstdarstellung des Regimes als nationale Ordnung. Am 3. und 4. April forderten radikale DC-Vertreter bereits den Ausschluss getaufter Juden und die Übertragung des Führerprinzips auf die Kirche.

Arierparagraph und Entstehung der Bekennenden Kirche

Der unmittelbare Auslöser des Kirchenkampfes war der „Arierparagraph“ im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933. Er bedrohte jüdische Beamte, Universitätsprofessoren und Pastoren mit Entlassung. Dietrich Bonhoeffer erklärte in seinem Aufsatz „Die Kirche vor der Judenfrage“, die Existenz der Kirche als Glaubensgemeinschaft stehe auf dem Spiel. Die Kirche müsse nicht nur getaufte Juden, sondern alle Opfer staatlicher Übergriffe schützen. Sie müsse, wenn nötig, „dem Rad selbst in die Speichen fallen“.

Einige westfälische Pfarrer und die Jungreformatorische Bewegung lehnten den Ausschluss von Menschen jüdischer Herkunft aus der Kirche als Irrlehre und als Verwechslung von Staat und Kirche ab. Das Gutachten der Marburger Fakultät erklärte im September 1933: „Der Arierparagraph ist eine Irrlehre von der Kirche und zerstört deren Substanz.“ Dennoch stellten nur wenige kirchliche Stellungnahmen die staatliche Judenverfolgung grundsätzlich infrage. Gegen die späteren Nürnberger Rassegesetze blieb ein kirchlicher Widerstand aus.

Am 21. September 1933 entstand unter Martin Niemöller der Pfarrernotbund. Seine Mitglieder verpflichteten sich, der Anwendung des Arierparagraphen in der Kirche zu widerstehen, weil dadurch der „Bekenntnisstand“ verletzt werde. Außerdem wollten sie bedrohte jüdische Pfarrer finanziell unterstützen. Anfang 1934 schlossen sich die verschiedenen Oppositionsgruppen zur Bekenntnisgemeinschaft der DEK zusammen. Bei der 1. Bekenntnissynode vom 29. bis 31. Mai 1934 in Barmen entstand die Bekennende Kirche.

Die von Karl Barth verfasste Barmer Theologische Erklärung bekannte Jesus Christus als das eine Wort Gottes. Sie verwarf zusätzliche Offenbarungsquellen wie „Volkstum“, „Staat“, „Blut“, „Rasse“ und „Führer“, das Führerprinzip in der Kirche, den totalen Staat, die Reichskirche als Staatsorgan und die Unterordnung der Verkündigung unter politische Zwecke. Ihr Mangel war das fehlende ausdrückliche Bekenntnis zur Solidarität mit dem verfolgten Judentum.

Kirchenleitungen, Spaltung und staatlicher Druck

Der Staat versuchte, die evangelischen Kirchen organisatorisch zu kontrollieren. Hitler ernannte am 25. April 1933 Ludwig Müller zum Bevollmächtigten für Kirchenfragen. Nach dem staatlich erzwungenen Rücktritt Friedrich von Bodelschwinghs am 24. Juni wurde der DEK am 14. Juli eine neue Verfassung auferlegt. Bei den Synodalwahlen am 23. Juli errangen die DC nach Hitlers Rundfunkaufruf mit „ein Volk, ein Reich, eine Kirche“ einen Erdrutschsieg. Am 27. September wurde Müller zum Reichsbischof gewählt. Die DC wollten nun das Evangelium „entjuden“, ein „artgemäßes“ Christentum schaffen und alles „Undeutsche“ aus Gottesdienst und Bekenntnis entfernen. Die radikale Sportpalastkundgebung vom 13. November löste jedoch einen Skandal aus und führte zum Zerfall der DC in Splittergruppen. Müller verlor auch durch die Eingliederung der evangelischen Jugend in die Hitler-Jugend am 20. Dezember 1933 viel Vertrauen.

Nach der zweiten Bekenntnissynode in Berlin-Dahlem am 20. Oktober 1934 erklärte die BK das kirchliche Notrecht für die gesamte DEK und bildete eine Gegenleitung. Damit bestand praktisch eine Kirchenspaltung. Neben DC-geführten „Bistümern“ gab es intakte Landeskirchen, „zerstörte“ Landeskirchen mit bekennenden Gemeinden und die BK mit ihrem Anspruch auf die Gesamtleitung. Innerhalb der BK stritten radikale Dahlemiten, die den Bruch mit staatlicher Bevormundung forderten, und gemäßigte Lutheraner, die bestehende Staatsverträge bewahren wollten.

1935 übernahmen staatliche Finanzabteilungen die Kirchenverwaltung; Pfarrer wurden bei Verstößen gegen Verbote verhaftet. 1936 spaltete sich die BK endgültig in unterschiedliche konfessionelle Lager. Die altpreußische BK kritisierte in einer Denkschrift vom 4. Juni 1936, dass Blut, Rasse und Volkstum zu Ewigkeitswerten erhoben würden, und berief sich gegen den Judenhass auf das Gebot der Nächstenliebe. Nach der Veröffentlichung der Denkschrift wurden viele Pfarrer verfolgt; 1937 wurden fast 800 Pfarrer und Kirchenjuristen der BK vor Gericht gestellt.

Die Ökumene erkannte die BK seit 1934 als eine Vertretung der DEK an, konnte sich aber nicht eindeutig gegen die amtliche Kirche stellen. Am 1. Juli 1937 wurde Martin Niemöller verhaftet und später als Hitlers „persönlicher Gefangener“ in Sachsenhausen inhaftiert. Internationale Proteste, besonders durch Bischof George Bell, halfen in einzelnen Fällen.

Kirche, Juden und Krieg

Zur Reichspogromnacht am 9. November 1938 protestierten weder die DEK-Leitung noch die VKL öffentlich. Einzelne Pfarrer wie Helmut Gollwitzer und Julius von Jan wurden dafür angeklagt. Ab Dezember 1938 half das Büro Grüber verfolgten evangelischen „Nichtariern“ bei Rechtsfragen, Schulfragen und der Ausreise. Dafür entstand ein Netz von 22 Hilfestellen in 20 Städten, das mit katholischen Stellen, Quäkern und der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zusammenarbeitete. Heinrich Grüber und Werner Sylten wurden später in Konzentrationslager eingesperrt; Sylten wurde am 26. Februar 1942 in Hartheim ermordet.

Am 17. Dezember 1941 schlossen sieben evangelische Landeskirchen – Sachsen, Hessen-Nassau, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Anhalt, Thüringen und Lübeck – alle getauften Juden aus ihren Kirchen aus. Sie erklärten, „Rassejüdische Christen“ hätten in einer deutschen evangelischen Kirche „keinen Raum und kein Recht“. Dagegen protestierten 27 Pfarrer in Sachsen-Anhalt, 131 in Mecklenburg, die VKL, württembergische Kirchenvertreter und der Ökumenische Rat. Der Ausschluss widerspreche dem Taufbefehl Jesu und der Einheit der Kirche. Der Protest war im Krieg jedoch deutlich schwächer als 1933. Insgesamt starben 18 Pfarrer der BK in Konzentrationslagern oder bei Verhören.

Nach der Wannseekonferenz im Januar 1942 verbreiteten sich Gerüchte über Vernichtungslager. Bischof Theophil Wurm stellte in Eingaben fest: „Das Töten ohne Kriegsnotwendigkeit und ohne Urteilsspruch widerspricht auch dann dem Gebot Gottes, wenn es von der Obrigkeit angeordnet wird.“ Die Breslauer Bekenntnissynode erklärte am 17. Oktober 1943, Gottes Gebot „Du sollst nicht morden“ gelte auch im Krieg und schließe die Vernichtung von Menschen wegen Alter, Krankheit oder Rasse aus. Diese beiden Erklärungen waren bis 1945 die einzigen öffentlichen Stellungnahmen der BK zum Holocaust; sie nannten die Juden nicht direkt.

Ab Kriegsbeginn schwächte der Staat systemkritische evangelische Christen durch Einberufungen. 1940 protestierten evangelische und katholische Bischöfe gegen die Aktion T4, die teilweise ausgesetzt wurde. Ein Geheimerlass Martin Bormanns vom 6. Juni 1941 erklärte Nationalsozialismus und Christentum für unvereinbar und forderte die vollständige Beseitigung kirchlichen Einflusses. Kirchliche Amtshandlungen sollten durch Parteifeiern ersetzt werden. In der BK hielten Frauen, besonders Pfarrfrauen, sowie später Laien und Vikare die Gemeindearbeit aufrecht. Dietrich Bonhoeffer beteiligte sich aus Sorge um den Holocaust an der konspirativen Vorbereitung des Tyrannenmords und wurde von der BK nach seiner Verhaftung und nach Bekanntwerden seiner Beteiligung am Attentat vom 20. Juli 1944 nicht unterstützt. Ein Beispiel für „biblischen Ungehorsam“ war Theodor Roller, der den Fahneneid auf Hitler verweigerte und sechs Jahre in eine psychiatrische Heilanstalt eingewiesen wurde.

Katholische Haltung und Folgen

Die katholische Bevölkerung war gegenüber dem Nationalsozialismus zunächst deutlich distanzierter als die evangelische. In überwiegend katholischen Regionen erhielt die NSDAP bei den Wahlen im Juli 1932 durchschnittlich 15 %, in homogen evangelischen Wahlkreisen 39 %; im Rheinland und in Bayern erreichte sie kaum mehr als 20 %, in evangelischen Regionen teilweise mehr als 60 %. Die Bischöfe hatten 1932 den Beitritt zur NSDAP für mit dem christlichen Glauben unvereinbar erklärt. Nach Hitlers kirchenfreundlichen Äußerungen zogen sie diese Beschlüsse 1933 zurück, blieben aber kritisch.

Das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 verschaffte Hitler internationale und moralische Rückendeckung, bewahrte der katholischen Kirche aber auch Einflussmöglichkeiten. Trotzdem wurden Zentrum, christliche Gewerkschaften und demokratische Organisationen ausgeschaltet; Schulen und Orden gerieten unter Druck. 1937 protestierte Pius XI. mit „Mit brennender Sorge“ gegen Rassismus und die Übergriffe des Regimes. Bischof Clemens August Graf von Galen widersprach öffentlich der Aktion T4; Erich Klausener wurde am 30. Juni 1934 ermordet. Eine erklärte kirchliche Opposition gegen den Holocaust gab es jedoch nicht. Seit 1935 unterstützte die deutsche Kirche mit Wissen des Vatikans heimlich die Emigration von Juden. Mehr als 60 % der Katholiken empfingen ab 1934 weiterhin die Osterkommunion.

Nach 1945 wurden illegale Pfarrer der BK teilweise rehabilitiert. Das Stuttgarter Schuldbekenntnis vom Oktober 1945 sollte einen gemeinsamen Neuanfang ermöglichen; zugleich kam es bei der kirchlichen Entnazifizierung zu einer weit verbreiteten Rehabilitierung von Mitläufern und ehemaligen Nationalsozialisten. Das Darmstädter Wort von 1947 blieb ohne breite Wirkung. Der Kirchenkampf veränderte das evangelische Kirchen- und Rechtsverständnis: Seitdem wurde stärker berücksichtigt, wer eine Landeskirche in welchem Geist führt.

In Frankreich bezeichnete „Kirchenkampf“ eine andere Auseinandersetzung: Zwischen 1871 und 1905 begrenzte eine republikanische Regierung den Einfluss der Kirchen. Im Juli 1902 wurden etwa 3000 nicht genehmigte kirchliche Schulen geschlossen, 1903 männliche und weibliche Ordensgemeinschaften aufgelöst und am 7. Juli 1904 Neugründungen verboten. Am 9. Dezember 1905 trat das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat in Kraft. In Deutschland halfen ökumenische Kontakte, besonders durch Bonhoeffer und George Bell, den Kirchen nach 1945 beim schnellen Anschluss an die weltweite Ökumene.

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