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Deutscher Adel

Der deutsche Adel war bis 1919 eine gesellschaftlich privilegierte Bevölkerungsgruppe. Insbesondere übten Angehörige des Adels in den meisten deutschen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff und rechtliche Entwicklung
  2. 2. Entstehung, Lehnswesen und Ministerialität
  3. 3. Ränge, Arten und Namen des Adels
  4. 4. Wirtschaft, Privilegien und Abschaffung 1919
  5. 5. Nationalsozialismus: Anpassung, Beteiligung und Widerstand
  6. 6. Nach 1945, DDR, Verbände und heutiges Namensrecht

Grundbegriff und rechtliche Entwicklung

Der deutsche Adel war bis 1919 eine gesellschaftlich privilegierte Bevölkerungsgruppe. Angehörige des Adels übten in vielen deutschen Territorien Herrschaft aus oder waren maßgeblich daran beteiligt. Wegen der territorialen Zersplitterung gab es aber keine einheitliche nationale Adelsgeschichte, sondern viele regionale Entwicklungen.

Seit dem 11./12. Jahrhundert war der Adel rechtlich und sozial Teil der Ständeordnung. Man unterschied zwischen verschiedenen Ranggruppen und Herkunftsformen. Nicht-Adlige konnten im Mittelalter als Ritter und seit dem 14. Jahrhundert durch Nobilitierung, also durch Erhebung in den Adel, aufsteigen. Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 lag das Recht zur Adelserhebung für das Reichsgebiet grundsätzlich beim römisch-deutschen Kaiser oder König. Nach 1806 konnten die deutschen Bundesfürsten nobilitieren; daran änderte auch die Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 nichts.

Mit der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 wurden die öffentlich-rechtlichen Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes aufgehoben. Seitdem gibt es in Deutschland keinen Adel mehr als rechtlich privilegierten Stand. Frühere Adelsbezeichnungen gelten nur noch als Bestandteil des bürgerlichen Familiennamens. Heute leben nach Schätzungen etwa 80.000 Nachfahren des historischen Adels in Deutschland.

Entstehung, Lehnswesen und Ministerialität

Frühe Hinweise auf eine erbliche Aristokratie stammen besonders aus karolingischer Zeit. Für Sachsen berichtet Nithard 842 von Edelingen, die als nobiles verstanden wurden und ein dreifaches Wergeld hatten. In Bayern nennt die Lex Baiuvariorum privilegierte Adelssippen und den Erbanspruch der Agilolfinger auf die Herzogswürde. Ein abgeschlossener Erbadel bestand im 9. Jahrhundert aber offenbar noch nicht; soziale Mobilität war weiterhin möglich.

Im Frühmittelalter waren Edelfreie große Grundbesitzer, die ihren Rang nicht aus einem Dienst- oder Lehnsverhältnis ableiteten. Mit dem Lehnswesen entstand eine hierarchische Ordnung: Ein Lehnsherr überließ einem Vasallen Land oder Rechte zur Nutzung, der Vasall schuldete dafür vor allem Treue und Kriegsdienst. Das Lehnsgut wurde später vererbbar, der Lehnsherr blieb aber formell Obereigentümer. Die Constitutio de feudis von 1037 regelte die Erblichkeit der Lehen und die Weitervergabe als Afterlehen.

Eine wichtige Gruppe waren die Ministerialen. Sie waren ursprünglich unfreie Dienstleute, verwalteten Höfe, Burgen oder ganze Herrschaftsgebiete und leisteten Kriegsdienst. Im Hochmittelalter stiegen viele Ministeriale sozial auf und wurden Teil des ritterlichen Adels. Gleichzeitig konnten kleinere Edelfreie in den Dienst mächtiger Fürsten treten. So bildeten sich aus Edelfreien und Ministerialen Teile des späteren hohen und niederen Adels.

Ränge, Arten und Namen des Adels

Der deutsche Adel wurde grob in Hochadel und niederen Adel geteilt. Zum Hochadel gehörten reichsunmittelbare Fürsten und Grafen, also Familien, die direkt dem Reich beziehungsweise Kaiser unterstanden. Zum niederen Adel gehörten die übrigen Grafen, Freiherren, Ritter, Edlen und der untitulierte Adel. Wichtige Rangbezeichnungen waren unter anderem Kurfürst, Erzherzog, Großherzog, Herzog, Pfalzgraf, Landgraf, Markgraf, Fürst, Graf, Freiherr oder Baron, Ritter, Edler sowie einfache Namen mit „von“, „zu“ oder ähnlichen Bestandteilen.

Der Begriff Uradel bezeichnet nach dem Genealogischen Handbuch des Adels Familien, deren Geschlecht nachweislich spätestens seit etwa 1400 dem ritterbürtigen Adel angehörte. Der Begriff ist wissenschaftlich umstritten und wurde erst im 19. Jahrhundert geprägt. Briefadel meint Familien bürgerlicher oder bäuerlicher Herkunft, die durch einen Adelsbrief in den Adel erhoben wurden. Der älteste bekannte deutsche Adelsbrief wurde am 30. September 1360 von Kaiser Karl IV. für Wicker Frosch ausgestellt.

Daneben gab es persönlichen Adel, der nur für eine Person galt und nicht vererbbar war, Amtsadel, der mit bestimmten Ämtern verbunden war, Ordensadel durch die Verleihung bestimmter Orden, Schwertadel für Militärverdienste und den umgangssprachlichen Geldadel für sehr vermögende Personen, besonders Großindustrielle. Ein „von“ im Namen bedeutet nicht automatisch adelige Herkunft; es konnte auch eine bloße Herkunftsbezeichnung sein. Umgekehrt führten manche alte Adelsfamilien ursprünglich kein „von“.

Wirtschaft, Privilegien und Abschaffung 1919

Die wirtschaftliche Grundlage des Adels lag lange im Grundbesitz, in Lehen, Abgaben abhängiger Bauern und Herrschaftsrechten. Ritter mussten Kriegsdienst zu Pferde leisten; später wurden statt des Dienstes oft Geldleistungen erhoben. Seit dem 14. Jahrhundert ersetzten Söldnerheere zunehmend die alten Lehensheere, wodurch der Ritterdienst an Bedeutung verlor und viele Adlige wirtschaftlich unter Druck gerieten. Manche lebten von Rittergütern, manche traten in Hof-, Militär- oder Kirchendienst ein, und jüngere Kinder wurden oft in Stiften, Klöstern oder geistlichen Ämtern versorgt.

Adlige Grundherren übten häufig niedere, manchmal auch hohe Gerichtsbarkeit aus. In vielen Regionen organisierten sie sich in Ritterschaften und waren in Landtagen vertreten. Der Adel blieb bis ins 19. Jahrhundert in Militär, Verwaltung und Diplomatie privilegiert, verlor aber durch Bauernbefreiung, Industrialisierung, Kapitalismus und bürgerliche Bildung schrittweise seine Sonderstellung.

Die Weimarer Reichsverfassung, in Kraft seit dem 14. August 1919, schaffte die Standesvorrechte ab. Artikel 109 Abs. 3 bestimmte, dass öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes aufgehoben wurden. Frühere Adelstitel durften nicht mehr verliehen werden und wurden Teil des Nachnamens. Primogeniturtitel, also Erstgeburtstitel wie „Fürst“ statt „Prinz“, konnten von den damals Berechtigten persönlich auf Lebenszeit weitergeführt werden. Ein Volksentscheid zur entschädigungslosen Enteignung der ehemals regierenden Fürstenhäuser scheiterte 1926.

Nationalsozialismus: Anpassung, Beteiligung und Widerstand

Das Verhalten des Adels im Nationalsozialismus war widersprüchlich. Viele Adlige lehnten die Weimarer Republik ab, hofften auf nationale Erneuerung oder eine monarchische Restauration und standen konservativ-nationalen Bewegungen nahe. Ein Teil unterstützte die NSDAP früh oder trat ihr bei. Stephan Malinowski fand bei einer Untersuchung von 350 Adelsfamilien 3600 Adlige mit Parteibuch; 1932 waren 15 Reichstagsabgeordnete der NSDAP adeliger Abstammung, etwa 7 Prozent der NSDAP-Fraktion, obwohl der Adel nur ungefähr ein Promille der Bevölkerung ausmachte. Katholische Adlige, besonders in Bayern, Rheinland und Westfalen, waren laut Artikel weniger anfällig als protestantische Familien des preußischen Offiziersadels.

Adlige wirkten auch an den Verbrechen des Regimes mit. In Wehrmacht, SS und Polizei waren Angehörige des Adels an Angriffskriegen, Kriegsverbrechen, Besatzungspolitik und Gewalt gegen Zivilisten beteiligt. 1938 betrug der Anteil adliger Offiziere in der SS 8 Prozent der Standartenführer, 9 Prozent der Gruppenführer und 19 Prozent der Obergruppenführer.

Gleichzeitig gab es wichtige adlige Widerstandskreise. Adlige waren in kirchlichen, konservativen, liberalen und militärischen Gruppen aktiv, etwa im Kreisauer Kreis. Mehrere Attentatsversuche auf Hitler wurden von Adligen mitgetragen. Das bekannteste Ereignis war das Bombenattentat vom 20. Juli 1944 durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg im Führerhauptquartier Wolfsschanze. Hitler überlebte leicht verletzt; viele Beteiligte wurden hingerichtet oder verfolgt.

Nach 1945, DDR, Verbände und heutiges Namensrecht

Nach 1945 verlor der Adel als politisches Netzwerk in Westdeutschland weitgehend an Einfluss. In der Bundesrepublik gelten keine Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes. Frühere Adelsbezeichnungen sind nach dem fortgeltenden Recht nur Namensbestandteile. Dennoch bestehen familiäre Traditionen, Adelsverbände und ein eigenes soziales Milieu fort. Teile des historischen Adels blieben oder wurden wieder in Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Militär und Publizistik sichtbar. Empirische Untersuchungen deuten an, dass Personen aus Adelsfamilien gemessen an ihrem geringen Bevölkerungsanteil in Leitungsfunktionen etwas überrepräsentiert waren, etwa in der Wirtschaft der 1960er Jahre mit rund 2 Prozent.

In der Sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR galt der preußische „Junker“ als ideologisches Feindbild. Durch die Bodenreform ab September 1945 wurden viele adelige Großgrundbesitzer unter der Parole „Junkerland in Bauernhand“ entschädigungslos enteignet und aus ihren Heimatkreisen vertrieben. Manche Adlige flohen in den Westen, andere blieben und waren Benachteiligungen oder politischem Misstrauen ausgesetzt. Nach der Wiedervereinigung 1990 konnten manche frühere Besitzer Güter in den neuen Bundesländern zurückkaufen oder pachten.

Die Vereinigung der Deutschen Adelsverbände und regionale Adelsverbände nehmen grundsätzlich nur Personen auf, die nach historischen adelsrechtlichen Regeln vom Adel abstammen. Adoptierte oder Personen, die nur namensrechtlich einen adelig klingenden Namen tragen, gelten dort meist nicht als Angehörige des historischen Adels. Amtlich gibt es keine besondere Anrede für deutsche Staatsbürger mit ehemaligen Adelstiteln. Im gesellschaftlichen Umgang bestehen aber traditionelle Anredeformen fort, zum Beispiel „Baron“ für Freiherren oder „Graf“ und „Gräfin“ für entsprechende Namensbestandteile.

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