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Großbürger

Großbürger waren Bürger einer Stadt, die das große Bürgerrecht der Stadt erworben hatten. Großbürgerlicher Salon (um 1895). Heute werden zumeist auch jene …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Erwerb
  2. 2. Rechtliche Stellung und Vorrechte
  3. 3. Soziale Stellung und gesellschaftliche Differenzierung
  4. 4. Andere Entwicklungen und Bourgeoisie
  5. 5. Niedergang und Fortleben

Begriff und Erwerb

Großbürger waren ursprünglich Bürger einer Stadt, die das große Bürgerrecht erworben hatten. Heute bezeichnet „großbürgerlich“ häufig auch gesellschaftliche Kreise, denen großer Wohlstand zugeschrieben wird. Der Begriff ähnelt damit dem erweiterten Gebrauch von „Patrizier“. Der Gegenbegriff ist „Kleinbürger“.

Das Großbürgerrecht wurde, wie das normale Bürgerrecht, gegen Zahlung erworben. Dafür musste ein Bürgergeld entrichtet werden, das ein Vielfaches des gewöhnlichen Bürgergeldes betrug. Zumindest in Hamburg war das Großbürgerrecht im Mannesstamm erblich, wurde also über die männliche Linie weitergegeben.

Rechtliche Stellung und Vorrechte

Umstritten ist, ob das Großbürgerrecht eine rechtlich vom normalen Bürgerrecht unterschiedene Bürgerstellung oder lediglich eine Handelskonzession war. Für den groß angelegten Handel war das große Bürgerrecht jedenfalls erforderlich.

Besonders deutlich war die rechtliche Trennung in Hamburg. Nur wer das große Bürgerrecht erwerben konnte, besaß die uneingeschränkte Handels- und Gewerbefreiheit und durfte in den Senat, die Bürgerschaft sowie andere Ämter gewählt werden. Diese Möglichkeiten standen nur wenigen offen. Vermögende Großkaufleute bestimmten daher in den Hansestädten maßgeblich die Politik und grenzten sich in Rang und Lebensweise von den kleinen Kaufleuten, den „Krämern“, ab.

Großbürger hatten neben den allgemeinen Rechten eines Bürgers zusätzliche Vorrechte. Dazu gehörten das Recht zum Fernhandel und das sonst dem Adel vorbehaltene freie Jagdrecht. In Hamburg durften Großbürger außerdem Bankkonten unterhalten, während dies einfachen Bürgern nicht erlaubt war.

Soziale Stellung und gesellschaftliche Differenzierung

Wer das große Bürgerrecht erwarb, verfügte meist bereits über genügend Wohlstand, um das hohe Bürgergeld zu bezahlen. Die durch das Großbürgerrecht ermöglichten Handelsgeschäfte konnten weiteren Reichtum hervorbringen. Dadurch entwickelten sich unterschiedliche wirtschaftliche Möglichkeiten und eine zunehmende soziale Trennung zwischen Stadtbürgern und Großbürgern.

Der Wohlstand ermöglichte einen repräsentativen großbürgerlichen Lebensstil mit Stadt- und Landsitz, Personal und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Großbürger konnten adelige Landsitze erwerben; dadurch näherten sich ihre Lebensweisen denen des Bürgertums und des niederen Adels an. Der Erwerb von Grundbesitz war häufig auch mit dem Wunsch nach einer eigenen Nobilitierung verbunden. In Hamburg blieb die Annahme von Adelstiteln jedoch bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verpönt.

Hamburg zeigt besonders deutlich, wie sich die verschiedenen Bürgerrechte auf die Gesellschaft auswirkten. Die Stadt war eine rein bürgerliche Stadt, in der der Adel keine Rechte besaß. Die Abgrenzung vom Adel wurde zu einem Bestandteil des hanseatischen Selbstverständnisses. Bürger, die auswärtige Standeserhebungen annahmen, durften beispielsweise keine städtischen Ehrenämter mehr ausüben. Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts konnten manche Bürger deshalb die Nobilitierung anstreben, wenn sie keine städtischen Ämter übernehmen wollten. Ein Wahlamt durfte nicht abgelehnt werden; wer sich weigerte, musste die Stadt verlassen. Selbst der Oberkommandierende des Militärs durfte in Hamburg nur den Rang eines Obersten bekleiden.

Trotz dieses scheinbar egalitären Prinzips war Hamburg eine stark ungleiche Gesellschaft. Bei der Heirat wurde streng darauf geachtet, dass Handelsadel, wohlhabende Industrielle oder kleine Kaufleute und der „Plebs“ voneinander getrennt blieben.

Andere Entwicklungen und Bourgeoisie

Die Entwicklung des Großbürgertums verlief in anderen Staaten nicht genauso wie in Deutschland. In Südeuropa spielte der wieder in den Städten ansässige Adel eine beträchtliche Rolle in Handel und Gewerbe, besonders der italienische Adel.

Der aus Frankreich stammende Klassenbegriff „Bourgeois“ wurde bereits von Diderot negativ verwendet. Nach Karl Marx bezeichnet die Bourgeoisie als kapitalistisches Großbürgertum die herrschende der beiden Grundklassen des Kapitalismus: ihr gegenüber steht das Proletariat, also die abhängig beschäftigte Arbeiterschaft. Nach Marx entwickelte sich die Bourgeoisie aus dem dritten Stand der Feudalgesellschaft, zu dem unter anderem Handwerker, Händler sowie freie und landbesitzende Großbauern gehörten. Ein Teil der Handwerker wurde zu Fabrikbesitzern.

Während „Citoyen“ das emanzipatorische Bürgertum der Französischen Revolution bezeichnet, stehen „Bourgeoisie“ oder „Juste Milieu“ für das Bürgertum als Herrschaftsinstanz. In diesem Sinn ist Großbürgertum nicht nur eine wohlhabende soziale Schicht, sondern auch eine gesellschaftlich und wirtschaftlich herrschende Klasse.

Niedergang und Fortleben

Zwei Weltkriege, die Weltwirtschaftskrise zwischen den Kriegen, der fortschreitende Industrialismus und die Konzentration der Wirtschaft zerstörten die wirtschaftlichen Grundlagen des traditionellen Großbürgertums weitgehend. Als gesellschaftlich klar unterscheidbare Gruppe ist es nicht mehr vorhanden; als Milieu bestand es jedoch noch 2007 fort. Großbürgerliche Lebensweisen finden sich besonders bei Industriellenfamilien, die ihr Vermögen bewahren konnten. Diese Familien gingen regelmäßig aus dem Handwerkerstand hervor und wurden von Handelsbürgern, die sich als Handelsadel verstanden, früher teilweise ausgegrenzt.

Der moderne Wohlfahrtsstaat, hohe Besteuerung, die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen sowie der Ersatz privaten Mäzenatentums und karitativen Wirkens durch staatliches oder unternehmerisches Handeln trugen ebenfalls zum Rückgang der großbürgerlichen Lebensform bei. Sie setzte typischerweise voraus:

  • eigenständiges wirtschaftliches Handeln statt einer abhängigen Angestelltentätigkeit;
  • materiellen Wohlstand durch berufliche Leistungen oder Erbschaft;
  • während der Erziehungsphase einer meist größeren Kinderschar nicht erwerbstätige Ehefrauen, die Haushalt und häufig karitative Aufgaben übernahmen;
  • eine gehobene, oft grenzüberschreitende und kostspielige Ausbildung der Kinder;
  • Mäzenatentum mit karitativem, sozialem oder politischem Engagement.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden die Formen des Honoratioren-Bürgertums zunehmend aufgegeben, weil sie in einer auf Durchschnittlichkeit ausgerichteten Gesellschaft als überholt galten. Nach der 68er-Bewegung verstärkte sich diese Entwicklung zu einer bewussten oder unbewussten Antibürgerlichkeit. Viele Neureiche wichen zugleich auf den Lebensstil des Jetsets aus. Um das Jahr 2000 entstand mit dem Bobo ein Typus der neuen Informationseliten, der Reichtum und Rebellion, beruflichen Erfolg und nonkonformistische Haltung sowie hippiehaftes Denken und unternehmerischen Geist verbinden sollte.

Großbürgerliche Eigenschaften blieben attraktiv, auch wenn sie meist nicht mehr mit einem vollständig großbürgerlichen Lebensstil verbunden waren. Aufgestiegene Gesellschaftsmitglieder ahmten einzelne Elemente dieser Lebensweise nach. Zu den Familien mit erblichem Großbürgerrecht in einer Freien Reichsstadt zählen unter anderem Berenberg und Jauch.

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