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Kaufmann
Das Gewerbe des Kaufmanns bestand ursprünglich im Handel mit Waren. Die kaufmännischen Berufe gehen heute weit über die Tätigkeiten des Kaufens und …
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Bedeutung und Tätigkeitsfeld
Ein Kaufmann ist ursprünglich jemand, dessen Gewerbe im Handel mit Waren besteht. Heute reichen kaufmännische Berufe weit über Kaufen und Verkaufen hinaus und umfassen große Teile des Dienstleistungssektors. Die Berufsbezeichnung für Frauen lautet Kauffrau; geschlechtsneutral ist Kaufleute üblich. Abkürzungen sind Kfm. und Kffr.
Typische Aufgaben sind Kalkulation, Rechnungswesen, Logistik, Gütertransport, Lagerhaltung und Marketing. Kaufleute handeln nach kaufmännischen Prinzipien und Methoden, also vor allem wirtschaftlich. Innerhalb eines Unternehmens ist dies betriebswirtschaftliches Wirtschaften, unternehmensübergreifend volkswirtschaftliches Wirtschaften. Das klassische Bild eines selbstständigen Händlers mit eigenem Laden oder Geschäft ist heute vor allem im Groß- und Einzelhandel anzutreffen.
Gesellschaftliche Stellung
Kaufleute wurden neben Klerus, Adel und Bürgern als vierte Säule der Gesellschaft eingeordnet. Ihre Stellung war ambivalent: Ihnen wurden Betrug und das Prahlen mit Reichtum vorgeworfen, zugleich wurde ihre Tätigkeit als Arbeit aufgewertet.
Seit dem 12. Jahrhundert gab es Bestrebungen, Kaufleute als Teil des städtischen Bürgertums in das mittelalterliche Gesellschaftsschema aufzunehmen. Sie galten als gesellschaftlich höher stehend als Händler, obwohl beide vom Handel lebten. Im Mittelalter waren Kaufleute oft in einer Gilde oder Hanse organisiert und gehörten zum Patriziat, der städtischen Oberschicht. Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns wird Luca Pacioli zugeschrieben und kam 1494 in Italien auf: Das Wort des guten Kaufmanns und seine Ehre galten als besonders verbindlich.
Kaufmann im deutschen Handelsrecht
In Deutschland unterstehen Kaufleute dem Handelsrecht. Nach §§ 1–3 Handelsgesetzbuch ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder in das Handelsregister eingetragen ist. Diese handelsrechtliche Einordnung hängt nicht davon ab, ob ein Unternehmer einen kaufmännischen Beruf erlernt hat.
Beruflich änderte sich das Verständnis: Bis ins 19. Jahrhundert bezeichnete Kaufmann meist selbstständige Unternehmer; später wurde die Bezeichnung zunehmend auch für Angestellte verwendet. Kaufmännische Berufsbezeichnungen können sich von den handelsrechtlichen Bezeichnungen unterscheiden.
Ausbildung und Berufe in Deutschland
Wer eine kaufmännische Berufsausbildung absolviert hat, trägt die Bezeichnung Kaufmannsgehilfe. Zu den beliebten kaufmännischen Ausbildungsberufen zählen Kaufmann im Einzelhandel, Kaufmann für Büromanagement, Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel und Bankkaufmann. Weitere Beispiele sind Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, Schifffahrtskaufmann, Immobilienkaufmann, Automobilkaufmann sowie Kaufmann für Versicherungen und Finanzen.
Das Statistische Bundesamt registrierte 2012 insgesamt 31.902 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum Kaufmann im Einzelhandel. Bei weiblichen Jugendlichen lag Kauffrau im Einzelhandel bei Neuabschlüssen auf Rang eins; 7,8 % der weiblichen Auszubildenden mit neuem Vertrag begannen 2012 diese Ausbildung. Bei Jugendlichen mit Hochschulzugangsberechtigung waren Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel und Bankkaufmann die häufigsten Ausbildungsberufe.
Ein betriebswirtschaftliches Studium an Universität oder gleichgestellter Hochschule führt zur Bezeichnung Betriebswirt im Rahmen eines Bachelor- oder Mastergrades. Der Abschluss Diplom-Kaufmann wird meist nur noch in auslaufenden Studiengängen vergeben, obwohl einzelne Hochschulen weiterhin ein Diplomstudium der Betriebswirtschaft anbieten.
Österreich und Schweiz
In Österreich wurde der Begriff Kaufmann durch die Handelsrechtsreform 2007 abgeschafft, weil er als zu kompliziert galt. Im Unternehmensrecht spricht man dort vom Unternehmer; als Beruf besteht Kaufmann weiterhin wie in Deutschland.
In der Schweiz ist die kaufmännische Lehre unter Schulabgängern besonders verbreitet. Die dreijährige Grundbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) endet mit einer Abschlussprüfung. Sie ist nach Artikel 4 und Artikel 21 der Verordnung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) vom 26. September 2011 geregelt.
Profil B, die Basis-Grundbildung, setzt Schwerpunkte in Informatik, Kommunikation und Administration (IKA) sowie einer Fremdsprache. Profil E, die erweiterte Grundbildung, umfasst Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) und zwei Fremdsprachen. Profil M verbindet den Ausbildungsgrad von Profil E mit Berufsmaturität und dem Schwerpunktfach Finanz- und Rechnungswesen. Weiterbildung ist über Berufsprüfungen (BP), etwa zum Marketingfachmann, höhere Fachprüfungen (HFP), etwa zum Marketingleiter, sowie höhere Fachschulen oder Fachhochschulen möglich. KV Schweiz hat rund 55.000 Mitglieder und ist Partner in Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitsfragen.
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