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Bauernstand

Historische Entwicklung seit dem Mittelalter ; Nach sächsischem Recht ; Je nach Umfang und Marknutzungsrechten gab es in Nordwestdeutschland verschiedene Klassen …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Aufgabe
  2. 2. Rechtsstatus und soziale Gruppen
  3. 3. Entwicklung seit dem Mittelalter
  4. 4. Bauernschaft im Marxismus
  5. 5. Betriebsgrößen in der Gegenwart und Literatur

Begriff und Aufgabe

Der Bauernstand bezeichnet einen Berufsstand beziehungsweise eine gesellschaftliche Gruppe, die Landwirtschaft und landwirtschaftliche Produktion betreibt. Historisch grenzte der Begriff diese Gruppe in hierarchisch gegliederten Gesellschaften von anderen Ständen ab, etwa vom Adel, vom geistlichen oder vom „gebildeten“ Stand. Die Gruppe wird auch Bauernschaft oder Bauerntum genannt. Heute gehören dazu vor allem Personen, die im Hauptberuf selbstständig einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb im Eigentum oder in Pacht bewirtschaften.

Die zentrale Aufgabe ist die Gewinnung von Lebensmitteln, Nahrungsmitteln, Naturmaterialien und Energierohstoffen sowie teilweise die Forstwirtschaft. Durch die landwirtschaftliche Nutzung entsteht die Kulturlandschaft des ländlichen Raumes, die heute zunehmend auch von Industrie und Gewerbe geprägt wird. Bauerntum kann daher nicht nur als Beruf, sondern auch als Lebensform oder eigenständige Kultur verstanden werden. In der Moderne entstand außerdem ein idealisiertes Bild des unabhängigen, organisch gewachsenen und religiös gebundenen Bauerntums, das seit der Romantik als Gegenbild zu Problemen der Industriegesellschaft gepflegt wurde.

Rechtsstatus und soziale Gruppen

Historisch wurde zwischen freiem und unfreiem Bauerntum unterschieden. Freie Bauern bewirtschafteten eigenes Grundeigentum. Zinsbauern waren persönlich frei, mussten aber Abgaben an den Grundherrn zahlen. Hörige Bauern hatten zusätzlich Frondienste zu leisten, während Leibeigene als persönliches Eigentum des Grundherrn galten.

Die soziale Stellung hing außerdem von Besitzgröße, Nutzungsrechten und regionalen Rechtsformen ab. Vollbauern bewirtschafteten häufig eine Hufe oder Hube, also eine größere bäuerliche Einheit. Teilhüfner besaßen kleinere Anteile, etwa als Dreiviertelhüfner, Halbbauern oder Viertelbauern. Handbauern oder Handfronbauern besaßen oft nur eine Viertel- oder Achtelhufe. In Quellen erscheinen dafür zahlreiche regionale Bezeichnungen, darunter Kötner, Kossäten, Gärtner, Hintersassen und Kärrner. Spannbauern mussten Frondienste mit Pferden leisten, Handbauern ohne Pferde. Bauern ohne Pferde, die eine Kuh vor Pflug oder Wagen spannten, wurden auch Kuhbauern genannt.

Die Begriffe waren regional und zeitlich uneinheitlich. In Kirchenbüchern wurden Bauern bis weit ins 17. Jahrhundert häufig nicht besonders gekennzeichnet. Für eine genaue Einordnung müssen daher Besitzgröße, Steuerstufe, Verkaufspreis sowie Gerichts- und Steuerlisten herangezogen werden. Auch Gemeindeämter wie Schulze, Richter, Kirchvater oder Schöffe wurden bis ins 17. Jahrhundert meist von Vollbauern übernommen; im 18. Jahrhundert konnten in Sachsen zunehmend auch Gärtner und Häusler solche Ämter ausüben. Städter, die von Landwirtschaft lebten, hießen Ackerbürger; adelige Besitzer eigener landwirtschaftlicher Betriebe wurden Gutsherren, bei sehr kleinen Gütern auch Krautjunker genannt.

Entwicklung seit dem Mittelalter

Der historische Teil behandelt vor allem Deutschland. Nach sächsischem Recht blieb Grundbesitz ungeteilt und wurde an einen Sohn vererbt. Nach fränkischem Recht wurde er unter den Söhnen geteilt. Seit dem Hochmittelalter gerieten viele Bauern in zunehmende Abhängigkeit von Grundherren. Freie Bauerngemeinschaften hielten sich nur in einzelnen Gebieten, etwa in Dithmarschen, im Land Hadeln, in Ostfriesland, Tirol, im Bregenzerwald und im Hümmling. In vielen westdeutschen Haufendörfern besaßen Bauern keine dauerhaft festgelegten Äcker, sondern Anteile an einer regelmäßig neu aufgeteilten Gewanneflur. Bei Streusiedlungen gehörte die Ackerfläche dagegen fest zum einzelnen Hof; in mittelalterlichen Siedlungsgebieten umfasste ein Hof häufig eine Hufe oder Hube.

In Nordwestdeutschland wurden Höfe nach Umfang und Marknutzungsrechten unter anderem als Vollerben, Halberben, Erbkotten und Markkotten bezeichnet. Brinksitzer, Wördener und Kirchhöfer hatten keine Berechtigung in der Mark. In der Landgrafschaft Hessen verbot Philipp der Großmütige 1545 das Bauernlegen, also den Erwerb verschuldeter Bauerngüter durch Adel und Amtmänner. Seine Erben erweiterten das Verbot 1567 auf dem Treysaer Landtag auf den gesamten Adel.

In der Obergrafschaft Katzenelnbogen gab es freies bäuerliches Eigentum sowie herrschaftliche Höfe in Erbpacht oder Zeitpacht. Rund 77 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche befanden sich dort in bäuerlichem Eigentum. Im Odenwald waren Hubengüter frei von grundherrschaftlicher Gewalt; im Amt Lichtenberg gab es zusätzlich dienstfreie Burghöfe. Im Amt Lichtenberg und im Amt Zwingenberg waren über 88 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche grundzinsbelastetes bäuerliches Eigentum. Bei einem „schlechten Zinsgut“ musste der Bauer lediglich eine Geld- oder Naturalabgabe leisten und konnte ansonsten frei über sein Gut verfügen. Bei nicht bezahlten Zinsen durfte er nicht vertrieben werden; der Erbzins blieb als Reallast unveränderlich.

Die feudale Ordnung wurde durch Bauernaufstände nicht beseitigt. Im 19. Jahrhundert erfolgte die Bauernbefreiung beziehungsweise die Ablösung von der Grundherrschaft. Verbesserte Anbautechnik und seit 1870 zunehmende Überseeimporte vergrößerten das Getreideangebot. Die daraus entstehende Agrarkrise führte zu wachsender Verschuldung und zur Landflucht in die Industriegebiete. Genossenschaften dienten der bäuerlichen Selbsthilfe; 1879 wurden Schutzzölle als staatliche agrarpolitische Maßnahme eingeführt.

Der Nationalsozialismus schuf mit dem Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 eine neue Ordnung. Das Gesetz erschwerte die Teilbarkeit des Grundbesitzes, verlangte Verpfändungsfreiheit und einen Ariernachweis. Nur Eigentümer eines Erbhofs durften rechtlich als „Bauer“ bezeichnet werden; alle übrigen hießen „Landwirt“. Ein Erbhof war ein Haupterwerbsbetrieb zwischen der Mindestgröße einer Ackernahrung und höchstens 125 Hektar. Eigentümer konnten nur Personen „deutschen oder stammesgleichen Blutes“ sein. Nach 1947 knüpften die westlichen Besatzungszonen wieder an das alte Höferecht an. In der sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR entstanden Neubauernhöfe, gefolgt von der Zwangskollektivierung. Erbhofgesetze gelten weiterhin in Österreich und Südtirol.

Bauernschaft im Marxismus

Seit etwa den 1890er Jahren spielte die Bauernschaft eine wichtige Rolle für die zur Massenbewegung gewordene Arbeiterbewegung. Ein großer Teil der Bauern galt als möglicher Bündnispartner für eine sozialistische Ordnung, ähnlich dem Kleinbürgertum. Andere Teile wurden mit der herrschenden Klasse verbunden. Diese doppelte Einordnung blieb auch in den folgenden Jahrzehnten für kommunistische Bewegungen weltweit bedeutsam, besonders in agrarisch geprägten Gesellschaften wie Russland oder China. Lenin betrachtete die Bauernschaft als wichtigen Verbündeten und unterstützte ihren Kampf für Freiheit und Land. Der Abschnitt ist im Artikel als nicht ausreichend belegt gekennzeichnet.

Betriebsgrößen in der Gegenwart und Literatur

Auch heute werden Bauernhöfe in manchen Regionen nach ihrer Betriebsgröße unterschieden. Vollbauern werden dabei auch Vollspänner, Hufner oder Einsassen genannt, Halbbauern auch Halbspänner oder Halbhufner. Für die Gegenwart gelten folgende Größenordnungen:

  • Großbäuerliche Betriebe verfügen über 80 Hektar und mehr.
  • Mittelbäuerliche Betriebe verfügen über 20 bis 80 Hektar.
  • Kleinbäuerliche Betriebe verfügen über weniger als 20 Hektar.

Die Fläche allein bestimmt jedoch nicht die wirtschaftliche Größe eines Betriebs. Entscheidend sind auch Bodenqualität, Wasservorkommen, Witterungsbedingungen und die Größe der einzelnen zusammenhängenden Flächen. Diese Bedingungen unterscheiden sich im deutschsprachigen Raum stark. Kleinere Betriebe reichen häufig nicht mehr zur Selbstversorgung aus; ihre Besitzer, etwa Kossäten, Büdner, Hüttner, Häusler oder Arbeiter, benötigen dann einen Nebenberuf. Größere Betriebe werden als Gutswirtschaften bezeichnet.

Das bäuerliche Leben ist außerdem ein wiederkehrendes Thema der Literatur. Bauern erscheinen besonders in der Idyllenliteratur, seit dem späten 19. Jahrhundert im Heimatroman und um die Wende zum 20. Jahrhundert in der „Chłopomania“ des Jungen Polen.

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