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Autokratie
Der Politikwissenschaftler Everhard Holtmann definiert Autokratie als Oberbegriff, der alle Herrschaftsformen zusammenfasst, in denen die Staatsgewalt von …
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Begriff und Grundmerkmale
Autokratie oder Selbstherrschaft bezeichnet in der Politikwissenschaft eine Herrschaftsform, in der eine Einzelperson oder eine Personengruppe politische Macht unkontrolliert ausübt und keinen verfassungsmäßigen Beschränkungen unterliegt. Der alleinige Machtträger legitimiert seine Herrschaft aus eigener Vollmacht und ist grundsätzlich niemandem rechenschaftspflichtig. Ein Autokrat ist entsprechend ein Allein- oder Selbstherrscher, dessen Herrschaftsgewalt in einem bestimmten Gebiet durch nichts und niemanden eingeschränkt ist.
Die Autokratie wird der Demokratie als idealtypischem Gegenmodell gegenübergestellt. Karl Loewenstein bezeichnet den Verfassungsstaat als entgegengesetzten Idealtypus: Dort sind mehrere unabhängige Machtträger an der politischen Macht beteiligt und kontrollieren sich gegenseitig. Zwischen Demokratie und Autokratie liegen unter anderem defekte Demokratien und Hybridregime. In der politikwissenschaftlichen Literatur werden Autokratie, Diktatur und autoritäres System teilweise gleichbedeutend verwendet; der Begriff Diktatur wird als Gegenbegriff zur Demokratie jedoch zunehmend seltener gebraucht.
Eine autokratische Regierung vereint die Kompetenzen des politischen Systems in einer zentralen Kraft. Sie sieht weder eine Beteiligung des Volkes an der Staatsgewalt noch eine übergeordnete Instanz vor, die ihre Herrschaft kontrolliert und legitimiert. Träger dieser Macht kann eine einzelne Person sein, etwa ein König oder Diktator (Monokratie), oder eine Gruppe wie eine Partei, eine Junta oder ein Zentralkomitee. Dieter Nohlen hebt deshalb als definierendes Merkmal hervor, dass nur ein Machtträger vorhanden ist; dieser kann eine Einzelperson oder eine Gruppe sein. Everhard Holtmann versteht Autokratie als Oberbegriff für Herrschaftsformen, in denen die Staatsgewalt von einem einzelnen Herrscher monopolisiert wird.
Zu den klassischen Beispielen zählen die absolute Monarchie und die illegitime Diktatur. Ein absolutistischer Monarch erkennt zumindest das göttliche und historische Recht als für ihn bindende Instanz an und gewährt seinen Untertanen meist die Unverletzlichkeit von Person und Eigentum. Ein reiner Diktator sieht sich dagegen grundsätzlich an keine Rechtsnormen gebunden. Seine Herrschaft wird nur durch die tatsächlichen Möglichkeiten der Machtausübung begrenzt, beispielsweise durch die Verfügbarkeit eines Militärapparats. Beim angenommenen Gottesgnadentum wird die absolute Vollmacht nur insofern eingeschränkt, als der Herrscher gegenüber Gott verantwortlich ist.
Typen und Funktionsweise autokratischer Regime
Autokratien sind durch eine Dominanz informeller Institutionen gekennzeichnet. Diktatoren können klientelistische Netzwerke, systemische Korruption oder bestehende Clanstrukturen nutzen, um ihre Macht zu erhalten. Zugleich sind sie auf staatliche und gesellschaftliche Akteure, besonders aus Militär und Wirtschaft, angewiesen. Ohne deren Rückhalt können sie weder effizient regieren noch sich dauerhaft an der Macht halten. Deshalb müssen autokratische Regime auch formelle Institutionen aufbauen oder erhalten. Das Spannungsverhältnis zwischen informellen Machtstrukturen und solchen Institutionen kann die Stabilität des gesamten Systems beeinflussen.
Personalistische Autokratien werden stark von einer einzelnen Führungsperson beherrscht. Die Führung muss dabei wenig Rücksicht auf unterstützende Institutionen und interne Beschränkungen nehmen. Solche Regime handeln mit größerer Wahrscheinlichkeit außenpolitisch aggressiv und konfliktorientiert als Autokratien, in denen regimetragende Institutionen die Führung teilweise kontrollieren. In der Umgebung des Diktators entsteht häufig eine Informationsverknappung: Abweichende Meinungen werden zunehmend aus der Entscheidungsfindung ausgeschlossen. Überlebt ein personalistisches Regime seine Anfangsjahre und stabilisiert es sich über längere Zeit, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass es mit dem Tod des Diktators verschwindet. Die unterstützenden Eliten können ihre eigene zukünftige Stellung nach dem Ende der Diktatur nicht sicher einschätzen und haben daher ein Interesse am Erhalt des Status quo.
Nach Juan Linz lassen sich Autokratien in autoritäre und totalitäre Regime unterteilen. Neuere Überlegungen beziehen außerdem hybride Regime, Scheindemokratien, illiberale Demokratien und defekte Demokratien ein. Diese gelten als Zwischenformen zwischen einer formal vorhandenen Demokratie und einer faktischen Autokratie.
Uwe Backes unterscheidet drei Typen nach der vorherrschenden Herrschaftslegitimation:
- Ideokratien beruhen auf einer chiliastischen Herrschaftsideologie. Diese beansprucht exklusive Wahrheit, entwirft eine ideale Zukunft und beruft sich auf einen mythischen früheren Idealzustand, der wiederhergestellt werden soll. Als Beispiele nennt Backes die traditionell als totalitär zusammengefassten Regime sowie die Islamische Republik Iran.
- Despotismus bezeichnet Regime ohne oder mit nur scheinhafter Ideologie, die zum Eigennutz der Herrscher und aus Machtgier aufrechterhalten werden. Beispiele sind die Regime der Duvaliers auf Haiti und Zaire unter Mobutu Sese Seko.
- Bei Regimen mit begrenzter Herrschaftsidee unterscheidet Backes den dynastisch-traditional legitimierten Absolutismus vom Autoritarismus. Dieser beruft sich etwa auf öffentliche Sicherheit, bewährte Traditionen, nationales Prestige oder eine maßvolle Modernisierung im Sinne einer Entwicklungsdiktatur. Beispiele sind Ägypten unter Gamal Abdel Nasser sowie die Baath-Parteien im Irak und in Syrien.
Autokratische Herrschaft im Alten Rom
Im römischen Staatswesen wurde die Alleinherrschaft des Königs etwa im 6. vorchristlichen Jahrhundert durch die Republik ersetzt. Zunächst lag die Staatsgewalt vor allem beim Stadtadel, den Patriziern; später beteiligten sich auch die niederen Schichten der römischen Bürgerschaft, das „Volk“, an der Staatsgewalt.
Für Kriegs- und Krisenzeiten konnte die römische Republik einen Diktator für ein halbes Jahr ernennen. Dieser besaß das summum imperium. Damit unterstanden ihm zeitlich begrenzt alle Ämter des Magistrats. Während seiner Amtszeit waren die Befugnisse der Volkstribunen und das Berufungsrecht der römischen Bürger vor Strafgerichten außer Kraft gesetzt. Der Diktator durfte jedoch die Verfassung nicht ändern, keine Kriege erklären und keine neuen Steuern erheben. Für Taten während seiner Amtszeit konnte er selbst nicht belangt werden. Eine vergleichbare sakrosankte, also unantastbare, Stellung hatten sonst nur die Volkstribunen.
Diese römische Diktatur ist nur eingeschränkt mit modernen diktatorischen Regimen vergleichbar, weil sie eine legitime Institution mit begrenzter Dauer und begrenzter Machtfülle war. In der Spätzeit der Republik bestand jedoch zunehmend die Gefahr, dass einzelne politische Akteure sie für despotische Zwecke missbrauchten. Caesar soll kurz vor seiner Ermordung versucht haben, sich eine lebenslange Diktatur verleihen zu lassen.
Mit der Begründung des Prinzipats in der Kaiserzeit wurden vor allem die Rechte und Vollmachten der Volkstribunen auf den Princeps übertragen. Der Princeps, also der „Erste“, fungierte als unbeschränkter Alleinherrscher und führte die Titel Augustus und Caesar, aus denen sich die Bezeichnung Kaiser entwickelte. Zugleich blieb der Schein einer Ausnahmeregierung im Rahmen der republikanischen Staatsverfassung erhalten. Der Titel Imperator bedeutete ursprünglich „Befehlshaber“ und war zunächst ein Ehrentitel für einen Militärbefehlshaber. In der griechischen Kaisertitulatur entsprach ihm besonders in späteren Phasen des Römischen Reiches der Ausdruck Autokrator, also „Selbstherrscher“.
Autokratische Regierungen in Russland
Im Russischen Kaiserreich führte der Zar ab 1721 offiziell den Titel „Selbstherrscher“ und bezeichnete sich als „Autokrat aller Reußen“, also als „Selbstherrscher von ganz Russland“. Die Regierungsform der russischen Zaren nach der Abschaffung des kirchlichen Patriarchenamts durch Zar Peter I. wird auch als Cäsaropapismus bezeichnet. Der weltliche Herrscher vereinte dabei die weltliche und geistliche Gewalt nicht unmittelbar in einer Person, doch die Kirche war den staatlichen Instanzen direkt untergeordnet.
Nach der Russischen Revolution und der Einführung des Sowjetsystems wurde die autokratische Herrschaft durch die Kommunistische Partei verwirklicht. Besonders in der Verfassung der Sowjetunion von 1936 bis 1977 kam diese Entwicklung zur Vollendung. Zeitweise verlagerte sich die Alleinherrschaft von der Partei beziehungsweise ihren Führungszirkeln auf Josef Stalin. Er baute einen Personenkult um sich auf und regierte mit Massenterror.
Wahlautokratien
Eine Autokratie, in der unfreie Wahlen stattfinden, wird als Wahlautokratie oder „elektoraler Autoritarismus“ bezeichnet. Als Beispiele werden Russland unter Wladimir Putin, Ungarn unter Viktor Orbán, die Türkei unter Recep Tayyip Erdoğan sowie die meisten Staaten des subsaharischen Afrika genannt.
Der Begriff wird in der Wissenschaft jedoch unterschiedlich definiert und gemessen. Daher hängt die Einstufung eines Landes als Wahlautokratie in der Praxis häufig stark von der jeweils verwendeten Definition und Messmethode ab.
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