Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Karl Loewenstein (Jurist)
Udi Greenberg: Individuelle Freiheiten und die „wehrhafte Demokratie“. Karl Loewenstein und der aggressive Liberalismus. In: ders.: Weimarer Erfahrungen …
Inhalt4 Abschnitte
Person und Lebensweg
Karl Loewenstein, vor 1933 teilweise Karl Löwenstein, wurde am 9. November 1891 in München geboren und starb am 10. Juli 1973 in Heidelberg. Er war deutscher Staats- und Verfassungsrechtler sowie Politologe jüdischer Abstammung. Während des Nationalsozialismus wurde er aus dem deutschen Staatsdienst entfernt, der deutschen Staatsbürgerschaft beraubt und zur Emigration gezwungen. Im Exil nahm er die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten an. Bekannt wurde er besonders als Vordenker der „wehrhaften“ beziehungsweise „streitbaren Demokratie“ und als einer der „Väter“ der modernen deutschen Politikwissenschaft.
Loewenstein legte 1910 am Wilhelmsgymnasium München das Abitur ab. Danach studierte er Jura in Paris, Heidelberg, Berlin und München und wurde 1922 zum Dr. jur. promoviert. Bis 1919 arbeitete er im Ersten Weltkrieg für das Bayerische Kriegswucheramt. Anschließend gründete er eine erfolgreiche Rechtsanwaltskanzlei und trat der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) bei. 1931 habilitierte er sich und wurde Privatdozent an der Münchener Universität. In dieser Zeit wurde er Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.
Am 11. Oktober 1933 entfernte ihn der nationalsozialistische Kultusminister Hans Schemm aus dem Staatsdienst. Als Begründung wurde angegeben, Staatslehre und Staatsrecht könnten im nationalsozialistischen Staat von einem „Nichtarier“ nicht gelehrt werden. Im Dezember 1933 floh Loewenstein in die USA. Von 1934 bis 1936 arbeitete er an der Yale University in New Haven, danach am Amherst College in Massachusetts. Seine Dissertation wurde 1936 auf die Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums gesetzt; 1941 entzog man ihm den Doktorgrad.
Zwischen 1942 und 1944 beriet Loewenstein den amerikanischen Generalstaatsanwalt zu Fragen der Staatsschutzgesetzgebung der amerikanischen Staaten. 1942 wurde er außerdem Leiter des Washingtoner Büros des Emergency Advisory Committee for Political Defense und Sonderbeauftragter für lateinamerikanische Angelegenheiten im US-Justizministerium.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrte er vorübergehend als juristischer Berater der US-Militärregierung nach Deutschland zurück. Er arbeitete an der Entnazifizierung der deutschen Justiz und Rechtskultur, an der Agrargesetzgebung, der Rechtsanwaltsordnung und dem Eherecht. Maßgeblich entwarf er das Kontrollratsgesetz Nr. 16, das Ehegesetz; es wurde am 20. Februar 1946 verabschiedet. Außerdem war er an der Ausarbeitung der bayerischen Landesverfassung beteiligt. Er warnte vor einem zu schnellen Übergang zur politischen Selbstverwaltung, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.
Loewenstein setzte sich erfolglos dafür ein, Carl Schmitt als Kriegsverbrecher anzuklagen, und versuchte ebenfalls vergeblich, die Wiederbesetzung juristischer Lehrstühle in München mit nationalsozialistisch belasteten Professoren zu verhindern. Diese Erfahrungen trugen dazu bei, dass er nicht dauerhaft nach Deutschland zurückkehrte. In die 1949 wieder gegründete Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer wurde er trotz seiner früheren Mitgliedschaft nicht eingeladen.
Er kämpfte jahrelang gegen den Widerstand der Münchner juristischen Fakultät um Wiedergutmachung. Erst 1956 erhielt der inzwischen 65-Jährige eine Professur für Politische Wissenschaften und Rechtspolitik, allerdings unter der Bedingung, dass er sich für das laufende Wintersemester beurlauben ließ und anschließend emeritiert wurde. Danach hatte er Gastprofessuren in Berlin, Kyoto, Mexiko-Stadt und Basel. Seine Erinnerungen erschienen posthum 2023, die unveröffentlichte „Apologie des liberalen Staatsdenkens“ 2024. Beide Veröffentlichungen führten zu einer kleinen Loewenstein-Renaissance und erreichten eine zweite Auflage.
Grundidee der Verfassungslehre
Loewenstein entwickelte 1937 vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus das Modell der „militant democracy“. Er übersetzte diesen Begriff selbst nicht mit „streitbarer“ oder „wehrhafter“, sondern mit „militanter Demokratie“. Erste Gedanken dazu finden sich bereits bei der vorerst letzten Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer im Herbst 1931 und in seiner 1932 verfassten, erst 2024 veröffentlichten „Apologie des liberalen Staatsdenkens“.
Sein lebenslanges Arbeitsgebiet war das vergleichende Verfassungsrecht. In seinem Werk Political Power and the Governmental Process, das im Artikel mit 1957 angegeben wird und 1959 in deutscher Übersetzung unter dem Titel Verfassungslehre erschien, unterscheidet er autokratische Staaten und konstitutionelle Demokratien. Bei konstitutionellen Demokratien sind der Gebrauch von Macht und die Vermeidung von Machtmissbrauch Leitmotive der Gültigkeitsnormen. Das Verhältnis von Macht und Recht ist dabei problematisch und führt zu einer zwanggemäßen Struktur des Staates. Im autokratischen Staat gilt dieses Verhältnis als unproblematisch, weil Recht und Macht ausschließlich an den absoluten Herrscher gebunden sind.
Loewenstein untersucht Verfassungssysteme nicht primär nach ihren Werten, sondern nach ihrer Struktur. Für die konstitutionelle Demokratie unterscheidet er sechs Regierungstypen:
- unmittelbare Demokratie, etwa in den griechischen Stadtstaaten;
- Versammlungsregierung, etwa das Lange Parlament in England oder Frankreich 1793;
- parlamentarische Regierung;
- Kabinettsregierung, insbesondere in Großbritannien;
- Präsidentialismus, insbesondere in den USA;
- direkte Demokratie in der Schweiz.
Parlamentarische und andere Regierungssysteme
Besondere Bedeutung hat für Loewenstein die parlamentarische Regierung. Sie soll zwischen Versammlung und Regierung einen Machtausgleich herstellen. Regierung und Parlament sollen sich gegenseitig kontrollieren und keine hervorgehobene Stellung einnehmen. Im Dualismus teilen sie sich die politische Grundsatzentscheidung und die Ausführung dieser Entscheidung im Wege der Gesetzgebung. Der „Idealtypus“ ist ein vollständiges Gleichgewicht mit symmetrischen, gleichwertigen Machtressourcen sowie einer regelmäßigen Kontrolle beider Machtträger durch Wahlen des Volkes.
Loewenstein definiert die parlamentarische Regierung durch folgende Merkmale:
- Die Regierungsmitglieder sind zugleich Mitglieder des Parlaments.
- Das Kabinett ist wie ein Ausschuss des Parlaments aufgebaut.
- Die Regierung ist pyramidenförmig organisiert und wird von einem Premier- oder Ministerpräsidenten geführt.
- Sie bleibt im Amt, solange sie von der Parlamentsmehrheit getragen wird.
- Politische Grundsatzentscheidungen und Gesetzgebung sind grundsätzlich zwischen Regierung und Parlament geteilt.
- Regierung und Parlament kontrollieren sich gegenseitig durch Parlamentsauflösung und Misstrauensvotum.
Die beiden letztgenannten Instrumente hält Loewenstein für besonders wichtig. Fehlen Parlamentsauflösung und Misstrauensvotum, ist das parlamentarische System seiner Auffassung nach ernsthaft beschnitten und kann nur schwer oder möglicherweise überhaupt nicht mehr funktionieren.
Den Parlamentarismus unterteilt Loewenstein in vier Formen: den klassischen Parlamentarismus, den unechten Parlamentarismus, den kontrollierten Parlamentarismus und den gebändigten Parlamentarismus. Den klassischen Parlamentarismus sieht er in der französischen Dritten und Vierten Republik: Präsident und Regierung bilden eine dualistische Exekutive, wobei die eigentliche Macht beim Premierminister liegt. In der Weimarer Republik erkennt er einen unechten Parlamentarismus mit einer zweigeteilten Exekutive, in der der Premierminister sowohl vom Parlament als auch vom Präsidenten abhängig ist. Das westdeutsche System der Bonner Republik bezeichnet er kritisch als „demoautoritär“: Das Parlament wird demokratisch gewählt, übt aber während der Legislaturperiode autoritär und ohne ausreichende parlamentarische Begrenzung und ohne direkten Wählerwillen Macht aus.
Frankreichs Fünfte Republik ordnet Loewenstein dem gebändigten Parlamentarismus zu. Hier verlagert sich politische Macht vom Parlament auf Regierung und Präsidenten. Die Stärkung dieser beiden Institutionen entsprach nach seiner Einschätzung dem Bedürfnis der Zeit im Jahr 1958. Zugleich bewertete er die Entmachtung des Parlaments als reaktionäre Rückwärtsentwicklung.
Großbritanniens politisches System nennt Loewenstein Kabinettsregierung und beurteilt es durchweg positiv. Es beruht auf einem Zweiparteiensystem; die Kabinettsmitglieder gehören zugleich dem Parlament an. Der Premierminister ist Führer der Mehrheitspartei und besitzt eine herausragende Stellung gegenüber dem Kabinett. Die Regierung kontrolliert die Gesetzgebung vollständig, während das Unterhaus häufig nur die Regierungsinitiativen bestätigt. Politische Kontrolle erfolgt durch beide Parlamentshäuser und durch die Wählerschaft; zusätzlich wirken Fraktions- und Parteidisziplin. Durch die Verschmelzung von Parlament und Regierung zu einem Machtmechanismus sowie durch das Zweiparteiensystem gilt die Kabinettsregierung für Loewenstein als erfolgreichstes Regierungssystem der damaligen Gegenwart.
Beim Präsidentialismus sind Präsident und Kongress de facto unabhängige, getrennte Machtträger. Für das Funktionieren und die Legitimation dieses Systems ist Kooperation entscheidend; in den USA übernehmen dabei unter anderem die Parteien eine Vermittlungsfunktion. Ähnliche Systeme in Lateinamerika klassifiziert Loewenstein als „neopräsidentiell“ und ordnet sie der Autokratie zu, weil der Präsident dort über allen anderen Staatsorganen steht. Dieser autoritäre Typus ist für ihn nicht mit dem eigentlichen Präsidentialismus gleichzusetzen.
Politikwissenschaftliche Bedeutung und Werke
Loewenstein prägte die Parlamentarismusdebatte im Nachkriegsdeutschland. Seine Verfassungs- und Parlamentarismusforschung orientierte sich an Max Weber und setzte sich zugleich mit dem plebiszitären Führerstaat auseinander. Er galt als herausragender Kenner des ausländischen Verfassungsrechts. Studien zur englischen und US-amerikanischen Verfassungsgeschichte und Verfassungsstruktur ergänzten seine Arbeit. Dabei entwickelte er die Dialektik von Institutionen und Ideologie weiter.
Zu seinen ausgewählten Werken gehören Minderheitsregierung in Großbritannien (1925), Erscheinungsformen der Verfassungsänderung (1931), Political Power and the Governmental Process (1957) beziehungsweise die deutsche Übersetzung Verfassungslehre (1959), Verfassungsrecht und Verfassungspraxis der Vereinigten Staaten (1959), Staatsrecht und Staatspraxis Großbritanniens in zwei Bänden (1967) sowie Kooptation und Zuwahl (1973). Posthum erschienen Des Lebens Überfluß. Erinnerungen eines ausgewanderten Juristen (2023) und Apologie des liberalen Staatsdenkens (2024).