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Außenhandel
Außenhandel (englisch foreign trade) wird in der Volkswirtschaftslehre und Außenwirtschaftstheorie der grenzüberschreitende Handel durch Export, Import, …
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Was ist Außenhandel?
Außenhandel (englisch foreign trade) bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre und Außenwirtschaftstheorie den grenzüberschreitenden Handel durch Export, Import, Lohnveredelung oder Transithandel von materiellen und immateriellen Gütern, Dienstleistungen und Kapital sowie deren Abwicklung. Das Gegenstück ist der Binnenhandel, also der Handel innerhalb eines Landes. Der Außenhandel ist in der Regel teurer als der Binnenhandel, weil der lange Transportweg zusätzliche Kosten verursacht, etwa Zölle, Transportkosten oder sonstige Transaktionskosten. Auch räumliche Entfernung, Sprachunterschiede und unterschiedliche politische, rechtliche und wirtschaftliche Systeme erschweren die Beurteilung des Geschäftspartners.
Warum gibt es Außenhandel?
Außenhandel wird nötig, wenn im Inland eine Angebotslücke oder ein Nachfrageüberhang bei bestimmten Gütern oder Dienstleistungen besteht und gleichzeitig im Ausland ein Angebotsüberhang oder eine Nachfragelücke herrscht. Beispiel: Agrarstaaten verkaufen ihre überschüssigen Agrarprodukte an Industriestaaten und umgekehrt vermarkten Industriestaaten ihre überschüssigen Industrieprodukte in Agrarstaaten. Dadurch trägt der Außenhandel zur internationalen Arbeitsteilung bei und unterstützt die Internationalisierung von Unternehmen, wenn heimische Güter auf dem Weltmarkt angeboten oder ausländische Waren auf nationale Märkte gebracht werden. Nur der Freihandel ermöglicht einen nicht reglementierten Außenhandel, während Handelshemmnisse bis hin zum Protektionismus ihn einschränken. Einen absoluten Freihandel gibt es nicht, weil unterschiedliche Staatsziele und Handelspolitiken dagegen stehen; deshalb greift die Außenhandelspolitik mit staatlichen Außenhandelsinstrumenten ein.
Arten des Außenhandels
Es gibt vier Hauptformen: Export (Ausfuhr) ist der Verkauf von Gütern und Dienstleistungen ins Ausland und wird auf der Aktivseite der Handelsbilanz verbucht. Import (Einfuhr) ist der Einkauf von Gütern und Dienstleistungen aus dem Ausland und wird auf der Passivseite verbucht. Lohnveredelung ist die Weiterverarbeitung von Gütern – im Inland aktive, im Ausland passive Lohnveredelung (verbucht auf Passiv- bzw. Aktivseite). Transithandel ist der Import von Gütern und deren sofortiger Export ohne Weiterverarbeitung (Passiv- und Aktivseite); er weist meist nur einen geringen Saldo aus, der auf dem Gewinn beruht (Bilanzverlängerung). Auch Reexport und Reimport gehören zum Außenhandel. Exporteure und Importeure heißen Außenhandelsbetriebe, deren Betriebszweck ausschließlich oder überwiegend im Export und/oder Import liegt. Zudem unterscheidet man: intraregionalen Außenhandel (zwischen Mitgliedstaaten eines Integrationsraums wie der EU), interregionalen Außenhandel (zwischen Integrationsräumen, z. B. EU-Staat und Drittstaat), intersektoralen Außenhandel (Waren unterschiedlicher Kategorie, etwa Deutschland exportiert Kraftfahrzeuge nach Kolumbien und bezieht Kaffee) und intrasektoralen Außenhandel (dieselbe Warenkategorie, etwa Autos in beide Richtungen zwischen Deutschland und Japan).
Rechtsfragen
Rechtsgrundlage ist das Außenwirtschaftsrecht, vor allem das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Nach § 1 Abs. 1 AWG gilt grundsätzlich Freihandel, der nur den im AWG oder in der AWV vorgesehenen Beschränkungen unterliegt (Ausfuhrgenehmigung, Ausfuhrlisten, Einfuhrgenehmigung, Einfuhrlisten). Außenhandel findet auf Grundlage bilateraler oder multilateraler Handelsabkommen statt, die regeln, welche Güter und Dienstleistungen ausgetauscht werden dürfen. Die gemeinsame Handelspolitik der EU wird nach Art. 207 Abs. 1 AEUV nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet; das Europäische Parlament muss allen Handelsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten zustimmen. Im Außenhandel haben sich Handelsbräuche entwickelt: Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nutzen standardisierte Handelsklauseln, die Gefahrübergang, Transportkosten und Transportrisiko regeln (Incoterms); die ERA 600 enthält die international anerkannten Grundlagen für die Abwicklung von Dokumentenakkreditiven.
Kennzahlen und Statistiken
Wichtige volkswirtschaftliche Kennzahlen werden dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenübergestellt: Exportquote = (Exporterlöse EX ÷ BIP) × 100, Importquote = (Importausgaben IM ÷ BIP) × 100, Außenbeitragsquote = (EX − IM) ÷ BIP. Sie zeigen, wie stark ein Staat in den Welthandel integriert ist. Eine Importquote von null bei einer Produktgruppe bedeutet Autarkie (Selbstversorgungsgrad 100 %), typisch für Agrarstaaten mit Überproduktion oder Rohstoffländer. Umgekehrt kann starke Abhängigkeit von Rohstoffen wie Erdgas und Erdöl zu Importquoten bis 100 % führen und Monostrukturen schaffen, die die Energiesicherheit gefährden oder Preisrisiken darstellen. Nach WTO-Statistiken waren 2017 die größten Exportnationen: China (2.263 Mrd. USD, 12,8 %), USA (1.546, 8,7 %), Deutschland (1.448, 8,2 %), Japan (698), Niederlande (652), Südkorea (574), Hongkong (550), Frankreich (535), Italien (506), Vereinigtes Königreich (445). Die größten Importnationen 2017: USA (2.409 Mrd. USD, 13,4 %), China (1.841, 10,2 %), Deutschland (1.167, 6,5 %), Japan (672), Vereinigtes Königreich (644), Frankreich (625), Hongkong (590), Niederlande (574), Südkorea (478), Italien (453). Bei Hongkong sind erhebliche Transfers durch Re-Exports enthalten.
Wirtschaftliche Aspekte und Theorie
Die Außenhandelstheorie erklärt die Auswirkungen des Handels; im Zentrum stehen die Theorien der absoluten und komparativen Kostenvorteile. Diese entstehen vor allem durch international unterschiedliche Lohnniveaus, wodurch die Einteilung in Niedrig- und Hochlohnländer erforderlich wird. Thomas Mun stellte 1664 fest, dass Wohlstand entstehe, wenn andere Nationen mehr von England kauften als England von ihnen (Handelsbilanzüberschuss). Adam Smith führte dagegen 1776 in „Wohlstand der Nationen“ den Außenhandel darauf zurück, dass sich jedes Land auf Güter mit absolutem Kostenvorteil konzentriert. Die wohlstandsfördernde Wirkung des Außenhandels gilt nicht für alle Staaten, denn Vorteile können zu Lasten anderer Länder gehen. Der Außenhandel verändert das Volkseinkommen und puffert binnenwirtschaftliche Angebots- und Bedarfsverschiebungen; Globalisierung, multinationale Unternehmen und Outsourcing sind seine Resultate. Typisch sind erhöhte Transaktionskosten und ein höheres Transportrisiko durch größere Distanzen. Zusätzliche Risiken sind Länderrisiko (Transferstopp- und Moratoriumsrisiko), Lieferrisiken, politische Risiken, Transport-, Wechselkurs-, Zahlungs- und Zahlungsverbotsrisiko sowie interkulturelle Verständigungsrisiken. Absicherung erfolgt durch Exportkreditversicherung (Hermesdeckungen), Anzahlungen, Garantien sowie banktypische Instrumente wie Akkreditiv und Dokumenteninkasso; Banken wickeln Zahlungen über SWIFT und Korrespondenzbanken ab und tauschen Fremdwährungen. Der deutsche Außenhandel wird in amtlichen Statistiken nach Menge, Wert und Bezugs-/Abnehmerländern erfasst. In der Handelsbilanz (Teilbilanz der Zahlungsbilanz) stehen Exporte auf der Aktivseite, Importe auf der Passivseite. Ein Handelsbilanzüberschuss oder -defizit gilt als Verfehlung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts, wenn er länger als drei Jahre besteht und mehr als 6 % des BIP in den EU-Mitgliedstaaten ausmacht. Begriff und Abgrenzung: Außenhandel umfasst die bilateralen oder multilateralen Handelsbeziehungen eines Staates oder Wirtschaftsraums; Welthandel betrachtet dagegen global die Gesamtheit der Handelsbeziehungen zwischen vielen Staaten mit ihren Strukturen und Mechanismen.