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Attische Demokratie

Die attische Demokratie erlangte ihre vollständige Ausprägung im 5. Jahrhundert v. Chr., im Zeitraum zwischen den Perserkriegen und dem Peloponnesischen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Was war die attische Demokratie?
  2. 2. Entwicklung von Solon bis Ephialtes
  3. 3. Die Ära des Perikles
  4. 4. Funktionsweise: Volksversammlung, Rat, Ämter, Gerichte
  5. 5. Krisen, 4. Jahrhundert und Ende
  6. 6. Kritische Würdigung

Was war die attische Demokratie?

Die attische Demokratie war die demokratische Ordnung der Polis Athen, die im 5. Jahrhundert v. Chr. zwischen den Perserkriegen und dem Peloponnesischen Krieg ihre vollständige Ausprägung erreichte. Sie war eine frühe Vorläuferin einer auf Volkssouveränität basierenden politischen Ordnung und diente späteren Bestrebungen zur direkten Demokratie als Modell.

Wichtig zu wissen: Nur ein Teil der Bevölkerung durfte politisch mitbestimmen. Frauen, Sklaven und Metöken (Fremde) waren ausgeschlossen. Nur Männer, deren beide Eltern athenische Bürger waren, besaßen alle politischen Rechte – etwa 30.000 bis 50.000 Vollbürger bei 200.000 bis 300.000 Einwohnern (im 5. Jahrhundert schätzungsweise bis zu 40.000 stimmberechtigte Bürger, im 4. Jahrhundert eher 30.000). Eine Gewaltenteilung im modernen Sinne gab es nicht; der Volksversammlung waren kaum Grenzen gesetzt.

Jährlich waren rund 8000 Bürger in öffentlichen Funktionen tätig: in Ämtern, im Rat der 500 (500 Mitglieder) und als Geschworene in den Volksgerichten (6000). Während Volksversammlung und Volksgerichte Immunität für ihre Entscheidungen genossen, unterstanden Ratsmitglieder und Amtsträger der Rechenschaftspflicht und konnten gerichtlich belangt werden.

Entwicklung von Solon bis Ephialtes

  • Ausgangslage: Nach dem Ende des Königtums herrschte in Athen die Oligarchie der Adelsgeschlechter (Eupatriden), die die Ämter unter sich aufteilten, angeführt von den neun Archonten (seit 682 v. Chr.), kontrolliert vom Adelsrat Areopag. Durch Seehandel und Kolonisation gerieten viele Kleinbauern in Schuldknechtschaft – die Polis wurde bedroht.

  • Solon (594/93 v. Chr.): Als Schlichter (Diallaktes) gewählt, hob er die Schuldknechtschaft auf (Seisachtheia), kaufte ins Ausland verkaufte Schuldsklaven zurück und begrenzte den Grundbesitz. Er schuf eine timokratische Ordnung mit vier Vermögensklassen (Pentakosiomedimnoi, Hippeis, Zeugiten, Theten), die Ämterzugang und Wehrpflicht staffelte, und gründete das Volksgericht (Heliaia) sowie die Popularklage. Die spätere Tyrannis der Peisistratiden (ab 546/561, bis 510 v. Chr.) unterlief seine Gesetze teils, überdauerte aber als Fundament.

  • Kleisthenes (ab 508 v. Chr.): Nach dem Sturz der Peisistratiden gliederte er Attika territorial neu: drei Großregionen (Stadt mit Piräus, Binnenland, Küste), je zehn Trittyen, insgesamt 30; aus je drei Trittyen verschiedener Regionen entstanden zehn neue Phylen. Dadurch wurden Adelsgeschlechter geschwächt und die Bürgerschaft durchmischt (Isonomie = politische Gleichberechtigung). Der Rat der 400 wurde zum Rat der 500 mit je 50 Mitgliedern pro Phyle. Die Demen (Ortsgemeinden) wurden weitgehend selbstverwaltet.

  • Perserkriege: Nach Salamis (480) und Plataiai (479) wurde Athen durch die Flotte des Themistokles zur führenden Seemacht; die Theten dienten als Ruderer und gewannen politisches Gewicht. 478/77 wurde der delisch-attische Seebund gegründet. Seit 487/486 wurden Archonten durch das Los bestimmt; der Ostrakismos (Scherbengericht) erlaubte die zehnjährige Verbannung eines Bürgers per Volksbeschluss.

  • Demokratische Wende 462/61: Während Kimons Abwesenheit setzte Ephialtes die Entmachtung des Areopags durch: Dokimasie (Eignungsprüfung) und Euthynie (Rechenschaftslegung) gingen an Ausschüsse des Rats der 500, strafrechtliche Kontrolle an die Volksgerichte. Nach Ephialtes' Ermordung wurde Perikles der führende Vertreter der Demokratie.

Die Ära des Perikles

Unter Perikles wurde die Demokratie materiell abgesichert: Seit 457 v. Chr. gab es Diäten – für Heliasten (Geschworene) zunächst zwei, ab 425 drei Obolen pro Sitzungstag, für Ratsmitglieder das Doppelte. Perikles' Bürgerschaftsgesetz von 451 v. Chr. beschränkte das Bürgerrecht auf jene, deren beide Elternteile Athener waren; das schwächte ebenfalls die Adelsgeschlechter.

Perikles, ein Spross der Alkmaioniden, wurde ab 443 v. Chr. jährlich zu einem der zehn Strategen (gewählte militärische Führer – das letzte wichtige Wahlamt) gewählt und dominierte fast drei Jahrzehnte. Das Archontat war seit 458 v. Chr. auch für Zeugiten offen. Mit einer stabilen Basis in der Volksversammlung realisierte er das große Bauprogramm auf der Akropolis.

Nach außen verstärkte sich Athens Vormachtstreben: Erster Peloponnesischer Krieg (459–453 v. Chr.) gegen Korinth und Sparta; 454 wurde die Seebundkasse von Delos nach Athen verbracht, 449 der Kalliasfrieden mit Persien geschlossen. Ab 446 wurden Kapitalverbrechen im ganzen Seebundsgebiet vor athenischen Volksgerichten verhandelt – die Bündner wurden nun als Untertanen (Hypekooi) statt Kampfgenossen behandelt. Der Demokratisierung ging so eine Ausweitung der Seemacht einher, deren Interessen vor allem von den Theten getragen wurden.

Funktionsweise: Volksversammlung, Rat, Ämter, Gerichte

  • Volksversammlung (Ekklesia): Sie war die Kerninstitution, zuständig für Gesetzgebung, Krieg und Frieden, Steuern, Bürgerrechtsverleihung, öffentliche Arbeiten u. v. m. Teilnahmeberechtigt waren eingeschriebene Bürger ab 20 Jahren; mindestens drei- bis viermal im Jahr musste sie zusammengerufen werden. Wichtige Beschlüsse (auch Ostrakismos) erforderten ein Quorum von 6000 Stimmen. Jeder Anwesende hatte gleiches Rederecht (Isegorie); ab ca. 400 v. Chr. gab es Tagegeld. Einflussreiche Redner wirkten als Demagogen („Volksführer“).

  • Rat der 500 (Bule): Das Tagesgeschäft lag beim Rat, der Beschlussanträge (Probuleuma) für die Volksversammlung vorbereitete – ohne solchen Antrag durfte nicht abgestimmt werden. Die mindestens 30-jährigen Mitglieder wurden erlost; die zehn Phylen stellten abwechselnd für je ein Zehntel des Jahres (Prytanie) den Vorsitz. Aus der Prytanie wurde täglich ein Epistates erlost, der einen Tag und eine Nacht Repräsentant Athens war.

  • Amtsträger: Rund 600 Losämter und etwa 100 Wahlämter, Amtszeit maximal ein Jahr, keine Wiederholbarkeit im selben Amt, oft Kollegien von 10 oder 20 Personen. Wahlämter (z. B. Strategen, Hellenotamiai, Taxiarchen) waren den Bestgeeigneten vorbehalten, Finanzämter nur Vermögenden.

  • Gerichtsbarkeit: Die Volksgerichte (mit 6000 jährlich erlosten Heliasten über 30 Jahren) übten die Rechtsprechung aus; Gerichtshöfe bestanden aus 201, 401 oder 501 Geschworenen, bei Popularklagen mindestens 500. Jeder Prozess musste an einem Tag enden; die Abstimmung über die Schuldfrage erfolgte geheim mit Ja oder Nein, bei Stimmengleichheit gewann der Beklagte. Strafmaße wurden gegebenenfalls in einem zweiten Gang entschieden. Wer als Kläger nicht ein Fünftel der Stimmen erreichte, drohten Geldstrafe und künftiges Klageverbot.

Zwischen 462/61 und 322 v. Chr. bestand dieses System fast anderthalb Jahrhunderte und erwies sich als funktionstüchtig und stabil.

Krisen, 4. Jahrhundert und Ende

Im Peloponnesischen Krieg (431–404 v. Chr.) blieb die demokratische Verfassung trotz schwerer Krisen bestehen; nur zweimal setzten sich oligarchische Regime durch: 411/410 (Rat der Vierhundert) und 404 (Herrschaft der Dreißig). Nach Perikles' Tod (429) wurde die Volksversammlung anfällig für übereilte Beschlüsse und Demagogie, etwa bei der Sizilienexpedition (unter dem Einfluss Alkibiades) und beim pauschalen Todesurteil gegen die Strategen der Arginusenschlacht (406). Dagegen gab es die Graphe paranomon (Anklage wegen gesetzwidriger Anträge).

Nach der Niederlage von 404 und der Schreckensherrschaft der Dreißig wurde die Demokratie 403 v. Chr. wiederhergestellt und bestand acht Jahrzehnte fort. Neu im 4. Jahrhundert: die Nomotheten (Gesetzgebungskommissionen) und das mehrstufige Gesetzgebungsverfahren (Nomothesie); der Areopag erhielt wieder mehr Kompetenzen. Die Diäten verschoben sich – Amtsinhaber erhielten keine mehr, dafür gab es Versammlungstagegeld und „Schaugeld“ (Theorikon) für Festbesuch. Von 377 bis 355 bestand ein zweiter attischer Seebund, der durch den Bundesgenossenkrieg und Makedoniens Aufstieg unter Philipp II. zerfiel. 322 v. Chr. endete die Demokratie unter Antipatros durch eine zensusgebundene Oligarchie; 307 wurde sie noch einmal wiederhergestellt, bevor sie 262 v. Chr. nach dem Chremonideischen Krieg endgültig endete.

Kritische Würdigung

Aus heutiger Sicht sind vor allem die menschenrechtlichen Defizite auffällig: der Ausschluss von Frauen und Sklaven, deren Leistungen die Grundlage des Gemeinwesens bildeten. Politisch partizipieren konnte nur, wer für den Kriegsdienst zur Verfügung stand. Eine Gewaltenteilung zum Schutz vor Machtmissbrauch kannten die Athener nicht; sie schützten sich stattdessen durch Ämterlosung und Ämterrotation vor Oligarchie und Tyrannis.

Kritiker bemängeln den Verzicht auf Facheliten, den Einfluss von Demagogen, rechtswidrige Verfahren (Arginusen-Prozess, Verurteilung des Sokrates) und militärische Abenteuer (ägyptische und sizilische Expedition). Jochen Bleicken hält dem entgegen, dass solche Ausreißer in Krisenatmosphäre nicht die Regel waren und Fehler nachträglich korrigiert und vorbeugend reguliert wurden (Graphe paranomon, Nomothesie). Kritik von innen sah in der Demokratie ein System, das es den Armen erlaubte, das Gut der Reichen zu nutzen; dagegen standen aber: keine Enteignungen, fortbestehende Vermögensklassen und Finanzämter nur für die 1. Klasse. Donald Kagan betont, nur die Demokratie habe die Energie der Bürgerschaft voll entfaltet.

Positive Bilanz: Athens kulturelle Blüte (Tragödie von Aischylos, Sophokles und Euripides, Aristophanes, Thukydides, Sokrates, Platon, Aristoteles, die Bildhauerei Phidias' und Praxiteles') ist kaum ohne die Demokratie denkbar – Perikles nannte Athen die „Schule Griechenlands“. Einzuverringern bleibt: Diese Demokratie war mit der Herrschaft über die Bundesgenossen des Seebunds verbunden, die Perikles selbst als „Tyrannis“ bezeichnete (Thukydides II 63).

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