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Metöke
Meist waren es auch Griechen aus einer anderen Polis (Stadtstaat mit eigenem Gebiet und eigenen Einrichtungen) mit dortigem Bürgerrecht. Der Ausdruck ist im …
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Metöken im antiken Griechenland
Ein Metöke war im antiken Griechenland, besonders in Athen, ein dauerhaft ansässiger Fremder ohne lokales Bürgerrecht. Deshalb besaß er keine politischen Mitwirkungsrechte. Häufig handelte es sich um Griechen aus einer anderen Polis, also einem Stadtstaat mit eigenem Gebiet und eigenen Einrichtungen, die dort Bürger waren.
Metöken waren für das wirtschaftliche Leben wichtig, da sie überwiegend in Handel und Gewerbe tätig waren. Zugleich wurden sie wie Bürger zum Kriegsdienst herangezogen.
Rechte und Pflichten in Athen
In Athen mussten Metöken das metoikion zahlen, eine besondere Steuer von vermutlich einer Drachme im Monat. Dafür standen sie unter einem gewissen staatlichen Schutz.
Vor Gericht und bei Rechtsgeschäften mussten sie sich durch einen athenischen Bürger vertreten lassen. Außerdem durften sie keinen Grundbesitz in Athen erwerben. Das Bürgerrecht konnte ihnen nur durch einen Beschluss der Volksversammlung und wegen besonderer Verdienste verliehen werden. In hellenistischer Zeit wird häufiger von einem Kauf des Bürgerrechts berichtet.
Ähnliche rechtliche Beschränkungen galten für die Periöken in Sparta.