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Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt ist ein Markt, an dem die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Angebot von Arbeitskräften zusammentrifft. In der Arbeitsmarktökonomik wird …
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Was ist der Arbeitsmarkt?
Der Arbeitsmarkt ist ein Markt, an dem die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Angebot von Arbeitskräften zusammentrifft. In der Arbeitsmarktökonomik untersucht man in den Wirtschaftswissenschaften die Funktionsweise von Arbeitsmärkten. Auf dem Arbeitsmarkt wird Arbeitskraft für eine bestimmte Arbeitszeit und bestimmte Qualifikationen angeboten und nachgefragt: Arbeitnehmer verkaufen (genauer: vermieten) ihre Arbeitskraft gegen Arbeitsentgelt an Arbeitgeber, die unter ihrem Weisungsrecht Güter herstellen oder Dienstleistungen erbringen lassen. Anders als das umgangssprachliche Verständnis: Das Arbeitsangebot besteht aus den arbeitswilligen und arbeitsfähigen Arbeitskräften, die Arbeitsnachfrage resultiert aus den offenen Stellen der Arbeitgeber. Der Arbeitsmarkt ist kein Markt für Arbeitsleistungen; Arbeitsergebnisse sind Gegenstand von Werkverträgen. Arbeitnehmer werden wie Ärzte für ihre Bemühungen bezahlt, nicht für deren Erfolg. Grundlage ist die eigentumsrechtliche Trennung arbeitender Menschen von den Produktionsmitteln: Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenem Boden und Kapital sichern können, müssen ihre Arbeitskraft verkaufen (Lohnarbeit in der marxistischen Theorie). Das Industrieproletariat entstand im Zuge der industriellen Revolution; die daraus folgende Arbeitslosigkeit war ein Kern der sogenannten sozialen Frage (Pauperismus). Während die neoklassische Sicht den Arbeitsmarkt wie einen Gütermarkt funktioniert sieht, betonen institutionalistische und arbeitsökonomische Sicht (sowie die keynesianische Kritik), dass er sich charakteristisch vom Gütermarkt unterscheidet. Nach Robert M. Solow ist Arbeit als Ware etwas Besonderes und daher auch der Arbeitsmarkt.
Besonderheiten des Arbeitsmarktes
Die Ware Arbeitskraft ist unauflöslich an Menschen als Träger gebunden. Eine Verfügung über sie ist immer auch eine Verfügung über den Menschen, dessen Würde beachtet werden muss. Das für Sachen geltende Recht, eine Sache zu gebrauchen und zu missbrauchen (ius utendi et abutendi), gilt für Menschen nur sehr begrenzt: Arbeitnehmer haben ein Recht auf Freizeit und auf Freizügigkeit. Die Arbeitsnachfrage lässt sich über das Grenzprodukt der Arbeit (erste Ableitung der Produktionsfunktion) berechnen. Liegt der Marktpreis der Arbeitskraft unter dem Existenzminimum, hat ein Sozialstaat die Pflicht, dies zu verhindern – etwa durch Transferleistungen, Mindestlohn oder Arbeitskräfteverknappung. Gewerkschaften und das Arbeitsrecht als Schutzrecht für Arbeitnehmer werden als Konsequenz einer angenommenen Macht-Asymmetrie (Claus Offe) und des Arbeitsverhältnisses als Herrschaftsverhältnis (Max Weber) verstanden. Voraussetzung ist die Prämisse, dass Arbeitsmärkte meist Käufermärkte sind: viele Arbeitswillige treffen auf begrenzte Arbeitsplätze, was ohne Regulierungen wie Tarifentgelte oder Mindestlohn zu niedrigen Entgelten führen würde.
Formen und Kennzahlen des Arbeitsmarktes
Man unterscheidet den ersten Arbeitsmarkt, der den betriebswirtschaftlich begründeten Bedarf von Unternehmen mit der Nachfrage geeigneter freier Arbeitskräfte zusammenführt, und den zweiten (staatlich geförderten) Arbeitsmarkt, der durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber schafft, um Angebot und Nachfrage auszugleichen. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung. Wichtige Kennzahlen sind die Erwerbsquote, die Arbeitslosenquote und das Arbeitsentgelt (Lohnniveau), oft regional oder nach Wirtschaftssektoren getrennt dargestellt. Für Analysen lässt sich der Arbeitsmarkt strukturieren nach Alter, Geschlecht, Wirtschaftszweigen, Berufen bzw. Tätigkeiten (Arbeitsinhalt), Stellung im Arbeits- und Verwertungsprozess (Eigentümer/Unternehmer, Manager, Beschäftigter) sowie Technisierungsniveau. Die deutsche Statistik unterscheidet Erwerbstätige (einschließlich Selbständiger, 2001: 3,632 Mio. von 36,816 Mio.) und Beschäftigte mit Arbeitsvertrag und mindestens 401 Euro monatlichem Bruttoarbeitseinkommen; das Statistische Bundesamt zählt knapp 27 Millionen Arbeitsverhältnisse.
Marktstrukturen
Die klassischen volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren werden auf Faktormärkten gehandelt: Arbeit auf dem Arbeitsmarkt, Boden auf dem Immobilienmarkt, Kapital auf dem Kapitalmarkt. Beispiel Arbeitsmarkt: Angebot ist die Arbeitsnachfrage, Nachfrage das Arbeitsangebot, Preis das Arbeitsentgelt. Am Gütermarkt entsprechen dem Güterangebot, Güternachfrage und Marktpreis; am Geldmarkt Geldangebot, Geldnachfrage und Geldmarktzins; am Kapitalmarkt Kapitalangebot, Kapitalnachfrage und Kapitalmarktzins; am Kreditmarkt Kreditangebot, Kreditnachfrage und Kreditzins; am Immobilienmarkt Angebot an Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Agrar- und Waldflächen, Nachfrage, und als Preis Kaufpreis, Immobiliarmiete, Bodenrente oder Pacht. Während Arbeits- und Bodenangebot stark von Natureinflüssen (Witterung, Bodenbeschaffenheit) abhängen, wird das Güterangebot vor allem von wirtschaftlichen Erwägungen beeinflusst.
Theoretische Grundlagen und weitere Aspekte
Im Standardmodell der neoklassischen Theorie verläuft die Angebotskurve steigend und die Nachfragekurve fallend: Je höher der Lohn, desto höher das Arbeitskraftangebot und desto geringer die Arbeitskraftnachfrage. Unterstellt wird ein repräsentativer Akteur, was die Übertragung einzelwirtschaftlicher Beobachtungen auf die Gesamtwirtschaft vereinfacht. Die Annahme vollkommener Markttransparenz und des homogenen Produktionsfaktors Arbeit schränkt die Anwendbarkeit allerdings ein. Die klassische Lehre nimmt flexible Löhne an und erklärt so die Markträumung; real sind Löhne tariflich festgelegt und nach unten meist starr. Weitere Arbeitsmarkttheorien: Humankapitaltheorie, Suchtheorie, Gewerkschaftstheorie, Kontrakttheorie (Prinzipal-Agent-Theorie), Effizienzlohntheorie, Insider-Outsider-Ansatz; zu internen Arbeitsmärkten: Transaktionskostentheorie und Segmentationstheorie. Zur Sprache: Derjenige, der die Arbeit gibt (verrichtet), heißt Arbeitnehmer, der die Arbeitsleistung entgegennimmt, Arbeitgeber. Arbeitnehmer bringen kein eigenes Sachkapital (Büros, Computer) ein, nur Fähigkeiten und Fertigkeiten – das Sachkapital stellt der Unternehmer – und haben in der Regel nur einen Vertragspartner. In Deutschland unterscheidet man seit 2005 drei Arbeitsverhältnisse mit abgestuften Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern: Minijob (bis 538 Euro brutto/Monat), Niedriglohn-Job (538,01 bis 2000 Euro) und reguläres Beschäftigungsverhältnis; die auf dem Hartz-Konzept basierende Neuregelung sollte die Zahl der Arbeitsverhältnisse erhöhen. Die Arbeitsmarktforschung untersucht Arbeitsmarkt, Berufsgruppen- und Branchenentwicklung theoretisch und empirisch; dafür wurde 1968 an der Bundesagentur für Arbeit das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gegründet (interdisziplinär: Soziologen, Ökonomen, Ökonometriker). Sie unterscheidet liberale (USA), konservative (Bundesrepublik Deutschland) und sozialdemokratische (Schweden) Wohlfahrtsstaatsmodelle: Im liberalen Modell steigt Geschlechtergleichheit weitgehend zu Lasten gering verdienender Frauen, im konservativen Modell herrscht hohe vertikale Segregation (geringe Aufstiegschancen von Frauen), im sozialdemokratischen Modell starke horizontale Segregation (Teilung in Frauen- und Männerberufe).
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