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Zwangstaufe

Eine Zwangstaufe ist eine Taufe gegen den Willen des Täuflings. In der christlichen Theologie wird die Gültigkeit von Zwangstaufen fast durchgängig bestritten.

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Definition und theologische Einordnung
  2. 2. Entstehung und frühe Anwendung
  3. 3. Historische Beispiele und spätere Verbote

Definition und theologische Einordnung

Eine Zwangstaufe ist eine Taufe gegen den Willen des Täuflings. In der christlichen Theologie wird ihre Gültigkeit fast durchgängig bestritten. Dennoch kam es im Verlauf der Kirchengeschichte aus macht- oder kirchenpolitischen Interessen wiederholt zu Zwangstaufen.

Von der Zwangstaufe ist die Kindertaufe zu unterscheiden. Bei ihr wird ein Kind ohne ausdrückliche Willenserklärung getauft. Die Kindertaufe ist innerhalb der christlichen Konfessionen und zwischen ihnen teilweise theologisch umstritten. Manche freikirchlichen Gruppen, etwa die Taufgesinnten, betrachten sie deshalb als Zwang.

Entstehung und frühe Anwendung

Nachdem das Christentum infolge der sogenannten konstantinischen Wende staatlich gefördert worden war und Ende des 4. Jahrhunderts zur Staatsreligion des Römischen Reiches geworden war, begann die Auseinandersetzung darüber, ob Nichtchristen mit Zwangsmitteln christianisiert werden dürften.

In der frühen christlichen Heidenmission wurde die Zwangstaufe zunächst nicht eingesetzt. Ausschlaggebend waren die Erfahrungen aus den Christenverfolgungen des frühen Christentums. Stattdessen richtete sich die Religion der Bevölkerung häufig nach dem Bekenntnis des Volks- oder Stammesführers. Wenn ein solcher Führer durch friedliche oder gewaltsame Mittel für das Christentum gewonnen worden war, wurde nicht selten erwartet, dass sich alle Mitglieder seines Volkes oder Stammes taufen ließen. Dies gilt jedoch nicht als Zwangstaufe im eigentlichen Sinn, weil der Zwang nicht unmittelbar auf den einzelnen Täufling bezogen war.

Historische Beispiele und spätere Verbote

Teilweise bekannt ist das Instrument der Zwangstaufe aus der Germanenmission und aus den Sachsenkriegen Karls des Großen. Diese Maßnahmen stießen auf schweren Widerstand und wurden unter anderem vom späteren Abt Alkuin kritisiert. Nach dem Decretum Gratiani wurde die Zwangstaufe 1150 verboten.

Der Verzicht auf dieses Mittel diente dem Deutschen Orden als Rechtfertigung, seine heidnischen Gegner trotz des Gottesfriedens wiederholt zu überfallen. Auch gegenüber Juden wurde die Zwangstaufe zeitweise angewandt, insbesondere nach dem Alhambra-Edikt von 1492 der katholischen Könige Isabella I. von Kastilien und Ferdinand II. von Aragon.

Für Lateinamerika wird im Artikel angegeben, dass dort keine Zwangstaufen durchgeführt wurden. Im Gebiet Paraguays, wo nicht Conquistadores, sondern Jesuiten die Missionierung übernahmen, sei die Zwangstaufe beispielsweise nicht vorgekommen.

Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in Deutschland und Österreich vereinzelt weiterhin Zwangstaufen durchgeführt. Eltern, die aus weltanschaulichen Gründen die Taufe ihrer Kinder ablehnten, etwa Baptisten und Atheisten, wurden in Einzelfällen durch die Androhung empfindlicher Strafen zur Zustimmung gezwungen. Verweigerten sie diese, führten staatskirchliche Behörden die Kinder amtlich zur Taufe vor. Die Eltern mussten das Verfahren bezahlen und konnten zusätzlich mit Gefängnis- oder Geldstrafen bestraft werden. Für das Großherzogtum Oldenburg wird dies als Einsatz staatlicher Machtmittel im Streit um die Tauflehre beschrieben; Neugeborene wurden dort vor 1848 zwangsweise getauft.

Der Artikel weist darauf hin, dass dieser historische Abschnitt nicht hinreichend mit Belegen ausgestattet ist und einzelne unbelegte Angaben entfernt werden könnten.

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