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Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus

Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus war Arbeit, die zwischen 1933 und 1945 von deutschen Dienststellen und Betrieben mit nicht-wirtschaftlichem …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Umfang und Ziele
  2. 2. Entwicklung und betroffene Gruppen
  3. 3. Kriegsgefangene, Herkunft und Deportationen
  4. 4. Organisation und Einsatz
  5. 5. Lebensbedingungen und Folgen
  6. 6. Befreiung, Aufarbeitung und Entschädigung

Begriff, Umfang und Ziele

Zwangsarbeit im Nationalsozialismus bezeichnet Arbeit, die deutsche Dienststellen und Betriebe zwischen 1933 und 1945 mit nicht-wirtschaftlichem Zwang und unter Strafandrohung vor allem von ausländischen Arbeitskräften verlangten. Davon zu unterscheiden sind die unter anderen Bedingungen bestehenden Arbeitspflichten der deutschen Zivilbevölkerung, etwa Reichsarbeitsdienst, Dienstverpflichtung und Landjahr.

Im Deutschen Reich und in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten wurden mehr als zwanzig Millionen Menschen zur Zwangsarbeit herangezogen. In vielen Ländern wird dafür auch der Begriff „Totaleinsatz“ beziehungsweise „Totaleinsatz im Reich“ verwendet. Zwangsarbeit war in ganz Europa verbreitet und gehörte zum Alltag des Krieges: Betroffene arbeiteten in Landwirtschaft, Handwerk, Privathaushalten, Bergbau, Industrie und Rüstungsproduktion, auf Baustellen sowie für Wehrmacht, Staat, Kirchen und SS. Allein im Reich bestanden etwa 20.000 Lager. Im Spätsommer 1944 war ungefähr ein Viertel aller Arbeitskräfte der deutschen Wirtschaft zwangsverpflichtet; Anfang 1945 stellten Ausländer ein Drittel der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft. Etwa die Hälfte der ausländischen Arbeitskräfte waren Mädchen und Frauen.

Die wichtigsten Ziele waren der Ersatz der zur Wehrmacht eingezogenen deutschen Männer, Kosteneinsparungen für Unternehmen, zusätzliche Staatseinnahmen durch Verleihgebühren und „Ausländersonderabgaben“ sowie in bestimmten Lagern die „Vernichtung durch Arbeit“. Zwangsarbeit verband damit wirtschaftliche Ausbeutung, rassistische Verfolgung und teilweise die gezielte Tötung von Menschen.

Entwicklung und betroffene Gruppen

Seit 1933 sperrten die Nationalsozialisten zunächst politische Gegner, später unter anderem als „Asoziale“ Verfolgte, Landfahrer, Homosexuelle, Juden, Sinti und Roma sowie Zeugen Jehovas in Lager. Dort gehörten harte Arbeit, Misshandlungen und teilweise „Vernichtung durch Arbeit“ zum Alltag. Bei der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden im April und Juni 1938 mehr als 10.000 als „Asoziale“ bezeichnete Menschen in Konzentrationslager verschleppt. Seit 1938 mussten auch deutsche Juden außerhalb der Lager geschlossene Arbeitseinsätze leisten. Nach dem Überfall auf Polen 1939 wurden Bewohner der eingerichteten Ghettos zur Arbeit verpflichtet.

Aufgrund des zunehmenden Arbeitskräftemangels befahl Hermann Göring im Januar 1942 auf Grundlage eines Erlasses vom 19. Dezember 1941 die umfassende Rekrutierung in den besetzten Ostgebieten. Die Zahl der deportierten ausländischen Arbeitskräfte und Kriegsgefangenen in Deutschland stieg von 1,2 Millionen im Jahr 1941 auf 7,8 Millionen im Jahr 1944; knapp fünf Millionen kamen aus der Ukraine, Belarus und Polen.

Zu den Betroffenen gehörten drei Hauptgruppen: ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene sowie inländische Häftlinge und Anstaltsinsassen. Zivilisten wurden zunächst teilweise mit falschen Versprechungen angeworben, später durch Quoten, Razzien und Deportationen gezwungen. Besonders entrechtet waren die sogenannten Ostarbeiter aus den besetzten sowjetischen Gebieten. Typisch für Zwangsarbeit war, dass die Betroffenen das Arbeitsverhältnis nicht beenden und Einsatzort oder Bedingungen nicht bestimmen konnten. Überlastung, mangelhafte Versorgung und menschenunwürdige Behandlung erhöhten ihre Sterblichkeit. Weil viele Menschen mehrfach deportiert oder verlegt wurden, können statistische Einteilungen zu Doppelzählungen führen.

Kriegsgefangene, Herkunft und Deportationen

Auch zahlreiche Kriegsgefangene verrichteten Zwangsarbeit. Die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Genfer Konvention von 1929 setzten ihrem Arbeitseinsatz Grenzen, doch das Deutsche Reich verletzte diese Regeln massiv. Die Behandlung folgte der rassistischen Hierarchie des Nationalsozialismus. Vor allem polnischen und sowjetischen Gefangenen sowie italienischen Militärinternierten wurde der völkerrechtliche Schutz vorenthalten. Manche Gefangene wurden formal zu Zivilisten erklärt; bei anderen koppelte man die Lebensmittelration an die Arbeitsleistung. Gegenüber angloamerikanischen Kriegsgefangenen wurden die Regeln weitgehend eingehalten.

Von etwa 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen starben rund 3,3 Millionen in deutscher Gefangenschaft. Nach dem Massensterben im Winter 1941/42 wurden Überlebende verstärkt eingesetzt: Im Oktober 1942 arbeiteten 487.000 gefangene Rotarmisten innerhalb des Reiches, im Januar 1945 waren es 750.000. Einsatzbereiche waren besonders Landwirtschaft, Rüstungsindustrie und Bergbau.

Die Zwangsarbeiter kamen aus vielen Ländern. Für 1939 bis 1945 nennt der Artikel unter anderem 4.725.000 Menschen aus der Sowjetunion, 1.900.000 aus Polen, 2.335.000 aus Frankreich und 1.455.000 aus Italien. Die Angaben schwanken teilweise: Für die Niederlande wurden 1966 etwa 395.000 Betroffene geschätzt, seit 1979 geht man von mehr als 500.000 aus. Für den Einsatz außerhalb des Reiches fehlen seriöse Gesamtzahlen; er dürfte nach Einschätzung der Militärhistoriker Michael Epkenhans und John Zimmermann die etwa 13,5 Millionen ausländischen Arbeitskräfte im Großdeutschen Reich um ein Vielfaches überstiegen haben.

Vor dem Rückzug aus besetzten Gebieten sollte die Wehrmacht im Rahmen der sogenannten ARLZ-Maßnahmen die örtliche Bevölkerung deportieren. 1944 wurden bei der „Heuaktion“ außerdem Tausende elternlose Kinder unter fünfzehn Jahren in Belarus gefangen und zur Zwangsarbeit nach Deutschland gebracht.

Organisation und Einsatz

Die Zwangsarbeit wurde von Behörden, Wehrmacht, SS und Unternehmen gemeinsam organisiert. Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung erfasste seit 1938 deutsche Juden für den Arbeitseinsatz. 1942 wurde Fritz Sauckel zum „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ ernannt. Seine zentrale Verwaltung und Rekrutierungskommissionen arbeiteten in den besetzten Gebieten schnell und brutal. Die Reichsbahn transportierte Menschen aus Osteuropa sowie Juden, Sinti und Roma in Güter- und Viehwaggons. Arbeitsämter, Deutsche Arbeitsfront und Gewerbeaufsicht waren für Unterbringung und Verteilung zuständig.

Ärzte prüften die Arbeitsfähigkeit, überwachten Lager und entschieden über Krankenbehandlung; bei als arbeitsunfähig geltenden Menschen wurde die Nahrung teilweise weiter gekürzt. Ärzte wirkten auch an Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen mit. Zugleich mussten Zwangsarbeiter selbst in Krankenhäusern, Lazaretten und Pflegeheimen arbeiten.

Die SS bewachte die Konzentrationslager und betrieb eigene Unternehmen. Ab 1942 verwaltete ihr Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt Betriebe mit mehr als 40.000 KZ-Häftlingen. Die Dienststelle Schmelt unterhielt in Schlesien und im Sudetenland bis zu 177 Arbeitslager mit zeitweise 50.000 überwiegend jüdisch-polnischen Zwangsarbeitern. Die Organisation Todt setzte bei Bauprojekten ebenfalls Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge ein und verfügte 1944 über 1.360.000 Arbeitskräfte.

Zu den beteiligten Großunternehmen gehörten Friedrich Krupp AG, Daimler-Benz, Dynamit Nobel, die Quandt-Gruppe und IG Farben. IG Farben ließ das Buna-Werk durch Häftlinge des KZ Auschwitz III Monowitz errichten. Zwangsarbeiter bauten außerdem Westwall, Atlantikwall, U-Boot-Bunker und unterirdische Produktionsanlagen. Im Sommer 1944 arbeiteten reichsweit ungefähr 430.000 Zivilarbeiter und Kriegsgefangene im Bergbau. Nach Luftangriffen mussten Betroffene Brände löschen, Trümmer beseitigen, Leichen bergen und Schäden beheben. In Privathaushalten wurden besonders junge osteuropäische Frauen als Haushaltshilfen und Kindermädchen eingesetzt.

Lebensbedingungen und Folgen

Das System war von rassistischer Diskriminierung geprägt. Polen-Erlasse und Ostarbeitererlasse isolierten Menschen aus Polen und der Sowjetunion von der deutschen Bevölkerung; gesellschaftliche Kontakte waren verboten oder schwer bestraft. Kriegsgefangene, Ostarbeiter und Polen durften ab 1942 grundsätzlich keine Luftschutzbunker benutzen. Frauen waren zusätzlich sexuellen Übergriffen durch Lagerleiter, Vorgesetzte und andere Arbeiter ausgesetzt.

Besonders kritisch war die Ernährung 1942 und 1945. 1942 kürzte das Reichsministerium für Ernährung die Rationen so stark, dass viele Menschen verhungerten. Später wurden sie erhöht, weil die Behörden erkannten, dass Unterernährung die Arbeitsleistung verringerte. Die auf dem Papier festgesetzten Rationen der Ostarbeiter entsprachen den unzureichenden Rationen sowjetischer Kriegsgefangener und lagen bewusst unter internationalen Maßstäben.

Die Löhne orientierten sich theoretisch an denen deutscher Arbeiter, wurden aber durch Steuern sowie Abzüge für Kost, Unterkunft und weitere Ausgaben stark vermindert. Ostarbeiter und Kriegsgefangene erhielten häufig nur Lagergeld, das außerhalb des Lagers wertlos war. Arbeitgeber durften für die Unterbringung eines Ostarbeiters 1,50 RM abziehen.

Die jährliche Sterblichkeit zeigt die extrem unterschiedlichen Bedingungen: Bei deutschen und dänischen Arbeitern betrug sie jeweils 4 ‰, bei niederländischen Arbeitern 10 ‰, bei italienischen Kriegsgefangenen von 1943 bis 1945 40 ‰ und bei sowjetischen Kriegsgefangenen sowie KZ-Häftlingen ungefähr 1000 ‰.

Schwangere Polinnen und Sowjetbürgerinnen wurden zunächst zurückgeschickt. Ende 1942 vereinbarten Heinrich Himmler und Fritz Sauckel, nach rassistischen Maßstäben ausgewählte Kinder ihren Müttern wegzunehmen und als Deutsche zu erziehen. Andere Kinder kamen in sogenannte Ausländerkinder-Pflegestätten, wurden systematisch vernachlässigt und starben häufig. Seit Frühjahr 1943 fanden außerdem zahlreiche Zwangsabtreibungen statt. In der Endphase 1945 wurden Lager auf Todesmärschen geräumt, zurückbleibende Häftlinge ermordet und Zwangsarbeiter aus Angst vor Rache oder Zeugenaussagen getötet.

Befreiung, Aufarbeitung und Entschädigung

Nach der Befreiung brachten die Alliierten ehemalige Häftlinge und Zwangsarbeiter als „Displaced Persons“, also Menschen außerhalb ihrer Heimat, in DP-Lagern unter. UNRRA, ab 1947 die Internationale Flüchtlingsorganisation und weitere Einrichtungen versorgten sie. Wegen ihres schlechten Gesundheitszustands und anfänglich unzureichender Hilfe starben weiterhin viele Menschen. Rückkehr und Wiederansiedlung waren schwierig; sowjetische und polnische Heimkehrer wurden teilweise fälschlich als Kollaborateure verfolgt. Das letzte DP-Lager Föhrenwald wurde 1957 geschlossen. Der Internationale Suchdienst in Bad Arolsen entstand aus der Suche nach Vermissten.

Bei den Nürnberger Prozessen galten Deportation, Versklavung, Misshandlung und Tötung als Kriegsverbrechen beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Im Hauptkriegsverbrecherprozess wurden Zwangsarbeit und Deportation an 60 von 218 Verhandlungstagen behandelt. Fritz Sauckel wurde zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 hingerichtet. Weitere Verurteilungen folgten in neun der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse und zahlreichen anderen Verfahren. Im Wollheim-Prozess verurteilte das Frankfurter Landgericht IG Farben 1953 zunächst zur Zahlung von 10.000 DM; später entstand ein Vergleich über insgesamt 30 Millionen DM für mehrere Tausend ehemalige Zwangsarbeiter.

Das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 stellte Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen einer entschädigungspflichtigen Freiheitsentziehung gleich. Da grundsätzlich ein Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Deutschland verlangt wurde, waren 95 Prozent der in Osteuropa lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter ausgeschlossen. Ausländische Ansprüche wurden im Londoner Schuldenabkommen als Reparationen bis zu einem endgültigen Friedensvertrag verschoben. Einzelne Unternehmen leisteten später freiwillige Zahlungen, meist ohne ein rechtliches Schuldeingeständnis.

Im Jahr 2000 richtete der Bundestag die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ für einmalige symbolische Leistungen an bisher nicht oder unzureichend berücksichtigte Opfer ein. Kriegsgefangene und damit auch italienische Militärinternierte waren zunächst ausgeschlossen. Am 20. Mai 2015 beschloss der Bundestag einen symbolischen Anerkennungsbetrag für noch lebende ehemalige sowjetische Kriegsgefangene. Die DDR betrachtete die Reparationsleistungen und Demontagen nach dem Potsdamer Abkommen grundsätzlich als ausreichende Wiedergutmachung. Österreich richtete 2000 einen Versöhnungsfonds ein, der bis 2005 freiwillige Zahlungen leistete.

Archive, Zeitzeugeninterviews, Ausstellungen und Gedenkstätten dokumentieren das Geschehen. Dazu gehören das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit in Berlin, das Online-Archiv „Zwangsarbeit 1939–1945“ mit knapp 600 Interviews aus 27 Ländern und das 2024 eröffnete Museum Zwangsarbeit im Nationalsozialismus in Weimar.

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