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Zwölfer-Schia

Die zwölf Imame und die 14 Unfehlbaren · Der zwölfte Imam: kleine und große Verborgenheit · Besonderheiten in der Theologie · Religiöse Grundlagentexte.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundzüge und Verbreitung
  2. 2. Glaubenslehre und Verborgenheit
  3. 3. Texte und theologische Besonderheiten
  4. 4. Religiöse Praxis und Gemeinschaft
  5. 5. Gelehrte und Autoritätsstruktur
  6. 6. Historische Entwicklung und Gegenwart

Grundzüge und Verbreitung

Die Zwölfer-Schia ist der größte Zweig der Schia. Nach ihrer Lehre gibt es zwölf von Gott bestimmte und unfehlbare Imame: Der erste ist ʿAlī ibn Abī Tālib, der zwölfte Muhammad al-Mahdī. Dieser lebt seit seiner Entrückung in der Verborgenheit und soll am Ende der Zeiten als Mahdī zurückkehren, um ein Reich der Gerechtigkeit zu errichten. Etwa 80 % der Schiiten gehören zur Zwölfer-Schia; ihre Gesamtzahl wird auf 175 Millionen und ihr Anteil an der muslimischen Weltbevölkerung auf elf Prozent geschätzt.

In Iran, Aserbaidschan, Irak und Bahrain bilden Zwölfer-Schiiten die Bevölkerungsmehrheit. Bedeutende Minderheiten leben unter anderem in Pakistan, Indien, Afghanistan, Libanon, Nigeria, Indonesien, Tansania und der Türkei. Schätzungen für 2014 nennen beispielsweise 69 Millionen Zwölfer-Schiiten in Iran (90 % der Bevölkerung), 28 Millionen in Pakistan (15 %), 25 Millionen in Indien (2 %), 21 Millionen im Irak (63 %), 7,5 Millionen in Aserbaidschan (80 %), 4 Millionen in Afghanistan (12 %) und 3 Millionen in der Türkei (4 %). Im Libanon werden 2 Millionen (40 %), in Saudi-Arabien 2 Millionen (7 %), in Nigeria 2 Millionen (1 %), in Bahrain 0,6 Millionen (45 %) und in Kuwait 0,5 Millionen (30 %) angegeben.

Die eigene Rechtsschule heißt nach dem sechsten Imam Dschaʿfar as-Sādiq dschaʿfaritisch. In Artikel 12 der Verfassung Irans ist der zwölfer-schiitische, dschaʿfaritische Islam als niemals veränderbare offizielle Staatsreligion festgeschrieben.

Glaubenslehre und Verborgenheit

Die zwölf Imame sind: 1. ʿAlī ibn Abī Tālib (gestorben 661), 2. al-Hasan ibn ʿAlī (670), 3. al-Husain ibn ʿAlī (680), 4. ʿAlī ibn Husain Zain al-ʿĀbidīn (713), 5. Muhammad al-Bāqir (732 oder 736), 6. Dschaʿfar as-Sādiq (765), 7. Mūsā al-Kāzim (799), 8. ʿAlī ibn Mūsā ar-Ridā (818), 9. Muhammad al-Dschawād (835), 10. ʿAlī al-Hādī (868), 11. Hasan al-ʿAskarī (874) und 12. Muhammad al-Mahdī (entrückt). Jeder Imam soll durch Designation (naṣṣ) seines Vorgängers bestimmt worden sein. Nach zwölfer-schiitischem Glauben setzte Mohammed ʿAlī im Frühjahr 632 nach der Abschiedswallfahrt am Ghadīr Chumm ein. Sein Imamat begann demnach unmittelbar nach Mohammeds Tod und nicht erst 656 mit seiner Erhebung zum Kalifen. Dieses Bekenntnis gilt als religiöse Pflicht.

Die Gläubigen sollen den Imamen und ihren Anhängern mit Walāya (Treue und Unterstützung) verbunden sein und sich von ihren Gegnern durch Barāʾa lossagen. Bei drohender Gefahr erlaubt die klassische Lehre die Taqīya, also die Verheimlichung des eigenen Glaubens; viele heutige Zwölfer-Schiiten messen ihr keine besondere Bedeutung mehr bei. Die Imame können nach der Lehre Fürsprache am Jüngsten Tag leisten und als Muhaddathūn durch Engel inspiriertes Wissen erhalten. Zusammen mit Mohammed und Fātima bilden sie die Vierzehn Unfehlbaren. Die fünf Personen Mohammed, Fātima, ʿAlī, Hasan und Husain werden als Ahl al-kisāʾ („Leute des Mantels“) bezeichnet.

Die Ghaiba ist die Lehre von der Verborgenheit des zwölften Imams. In der kleinen Verborgenheit hielt Muhammad al-Mahdī über vier Botschafter Kontakt zu seinen Anhängern: Abū ʿAmr ʿUthmān ibn Saʿīd al-ʿAmrī, Abū Dschaʿfar Muhammad ibn ʿUthmān al-ʿAmrī, Abū l-Qāsim al-Husain ibn Rauh an-Naubachtī und Abū l-Hasan ʿAlī ibn Muhammad as-Simmarī. Die große Verborgenheit begann nach dem Tod des vierten Botschafters im Jahr 329 der Hidschra, also 940/41 n. Chr., und dauert bis heute an. Seitdem kann nach offizieller Lehre niemand mehr Stellvertreter des Imams sein. Der zwölfte Imam gilt weiterhin als einzig legitimes Oberhaupt der Muslime; der iranische Rahbar regiert theoretisch nur in seiner Stellvertretung. Über seinen künftigen Erscheinungsort gibt es unterschiedliche Überlieferungen: genannt werden die Sahla-Moschee in Kufa und die Kaaba in Mekka. Einige Traditionen erwarten danach auch die Rückkehr Mohammeds, der übrigen elf Imame und bestimmter Gläubiger.

Texte und theologische Besonderheiten

Die wichtigsten religiösen Grundlagen sind wie im sunnitischen Islam der Koran und die Hadithe. Überlieferungen über Aussprüche und Handlungen der unfehlbaren Imame (aḫbār) haben dabei den Rang von Hadithen. Berichte über Mohammed werden gewöhnlich nur akzeptiert, wenn sie durch einen Imam überliefert sind; viele andere Prophetengefährten gelten wegen ihrer Unterstützung der ersten drei Kalifen als unzuverlässig.

Die vier kanonischen Bücher wurden von den „drei Muhammads“ zusammengestellt: al-Kāfī von Muhammad al-Kulainī enthält 16.200 Traditionen; Man lā yaḥḍuruhu al-faqīh stammt von Muhammad Ibn Bābawaih; Tahḏīb al-aḥkām und al-Istibṣār fī-mā uḫtulifa min al-aḫbār verfasste Muhammad at-Tūsī. Die späteren drei Werke enthalten neben Überlieferungen ausführliche rechtswissenschaftliche Erörterungen; al-Istibṣār behandelt besonders widersprüchlich erscheinende Traditionen. Hohes Ansehen genießen außerdem das 110-bändige Bihār al-Anwār, das alle schiitischen Traditionen sammeln will, das Kitāb Sulaim ibn Qais sowie die Gebetssammlungen Ṣaḥīfa-yi Saǧǧādīya und Mafātīḥ al-ǧinān. Die Sammlungen enthalten auch Überlieferungen früherer, heute meist nicht mehr bestehender schiitischer Gruppen.

Die Mehrheit hält den Koran für vollständig und korrekt. Einzelne schiitische Hadithe berichten jedoch von Verfälschungen; eine kleine Minderheit behauptete sogar, ganze Suren seien gestrichen worden. Die entsprechenden Aussagen und die sogenannte „Zwei-Lichter-Sure“ sind innerhalb der Überlieferung und Forschung umstritten.

Das Konzept des Badāʾ betrifft die Prädestination: Anders als Sunniten und die meisten anderen Schiiten nehmen Imamiten an, dass Gott seine Entscheidungen je nach Umständen ändern kann. Die „Schau Gottes“ (ruʾyat Allāh), also die Sichtbarkeit Gottes mit den Augen im Diesseits oder Jenseits, wird in Anlehnung an die muʿtazilitische Lehre abgelehnt.

Religiöse Praxis und Gemeinschaft

Die dschaʿfaritische Normenlehre unterscheidet sich besonders bei Ritualen und bestimmten Rechtsfragen von sunnitischen Lehrrichtungen.

  • Beim Gebet berühren Gläubige während der Prosternation mit der Stirn ein Gebetssiegel (Turba Husainīya oder muhr-i namāz), bevorzugt aus Erde vom Grab al-Husains in Kerbela. Auch Erde aus Nadschaf, Medina, Maschhad oder Ghom wird verwendet.
  • Im Gebetsruf wird zweimal „Ḥaiya ʿala ḫairi l-ʿamal“ („Eilt zur besten Handlung“) eingefügt. Seit der Safawidenzeit ergänzt man die Schahāda häufig um das Bekenntnis, dass ʿAlī der Freund Gottes ist.
  • Bei der rituellen Waschung müssen die Füße gewaschen werden; das bloße Überstreichen der Schuhe genügt nicht. Präejakulat (maḏy) gilt im Gegensatz zu den meisten anderen islamischen Gruppen nicht als Verlust der rituellen Reinheit. Ungläubige werden stärker als Nadschis, also rituell unrein, eingestuft.
  • Der Haddsch nach Mekka ist Pflicht, steht im religiösen Leben aber neben den Besuchswallfahrten zu den Gräbern der Imame und der Prophetenfamilie.
  • Zusätzlich zur Zakāt wird der Chums („Fünft“) erhoben: 20 % auf Erwerb und Gewinn, nachdem Ausgaben für die Unterstützung der eigenen Familie, etwa Erziehung und Eheschließung, abgezogen wurden. Drei Sechstel bilden den „Anteil des Imams“, drei Sechstel den „Anteil der Sayyids“ für Waisen, Bedürftige und Reisende aus der Nachkommenschaft des Propheten.
  • Zulässig ist die zeitlich befristete Mutʿa-Ehe. Im Erbrecht sind auch Nachkommen weiblicher Angehöriger erbberechtigt. Bei Hadd-Strafen sollen bei der Amputation der rechten Hand nur die vier Finger abgetrennt werden; bei der Kreuzamputation vier Finger und der Vorderfuß. Ein offensiver Dschihad gilt den meisten Rechtsgelehrten ohne Zustimmung des verborgenen Imams als unzulässig.

Wichtige religiöse Orte sind Medina, Nadschaf, Kerbela, Samarra, al-Kazimiyya, Maschhad, Ghom und die Dschamkarān-Moschee. Die vier irakischen Schreine von Kerbela, Nadschaf, Samarra und al-Kazimiyya heißen zusammen „Heilige Schwellen“ (ʿAtabāt muqaddasa). Die Dschamkarān-Moschee gilt als Ort einer Erscheinung des zwölften Imams. In Syrien ist der Schrein Saiyida Zainabs bei Damaskus bedeutsam; in Indien gehört der Dargāh-i Hazrat-i ʿAbbās in Lucknow zu den wichtigsten Stätten.

Das religiöse Jahr ist durch Feste und Trauer geprägt. Am 10. Muharram, dem Aschura-Tag, wird al-Husains Tod in der Schlacht von Kerbela mit Trauerzügen, Taʿziye-Passionsspielen, Gedichten und kollektivem Weinen gedacht. Teilweise gibt es blutige Selbstkasteiungen (Tatbīr), die mehrere Gelehrte verboten haben. Das Ghadīr-Fest am 18. Dhū l-Hiddscha erinnert an ʿAlīs Einsetzung, das Mubāhala-Fest am 24. Dhū l-Hiddscha an die besondere Stellung der Prophetenfamilie. Versammlungsorte heißen je nach Region unter anderem Husainīya, Takye-Chāne, Imāmbārā oder Imāmbārgā.

Gelehrte und Autoritätsstruktur

Die Usūlīya bildet die große Mehrheit innerhalb der Zwölfer-Schia. Sie stützt die Rechtsfindung auf Koran, Traditionen von Mohammed und den Imamen, Konsens (Idschmāʿ) und Vernunftbeweis (dalīl al-ʿaql), lehnt aber den Analogieschluss (Qiyās) ab. Die Achbārīya erkennt dagegen vor allem die schriftliche Tradition an und gesteht der Vernunft keine Beweiskraft zu. Heute ist sie nur eine kleine Minderheit, besonders in Bahrain, Süd-Irak und Hyderabad. Weitere Strömungen sind die Niʿmatullāhīya, ein zwölfer-schiitischer Sufi-Orden seit dem 14. Jahrhundert, der Schaichismus, der Babismus als Vorform der Bahai-Religion sowie die gegen das Bahaitum gerichtete Hodschatieh.

Nach der Entrückung des zwölften Imams liegt die Auslegung der Scharia nach usūlitischer Lehre bei den Rechtsgelehrten. Ein Gelehrter mit Befähigung zur eigenständigen Rechtsfindung (Idschtihād) heißt Mudschtahid. Gläubige ohne diese Befähigung müssen einem lebenden Mudschtahid durch Taqlīd („Nachahmung“) folgen. Dieser ist ihr Mardschaʿ at-taqlīd und erteilt Fatwas. Da umstritten ist, wer der Meistwissende (aʿlam) ist, gibt es heute mehrere Mardschaʿs. Nach dem Tod eines Mardschaʿ werden seine Fatwas unwirksam.

Die Ausbildung erfolgt in einer Hauza, besonders angesehen in Nadschaf und Ghom. Sie umfasst drei mehrjährige Zyklen:

  • Muqaddimāt: 6–8 Jahre, vor allem arabische Grammatik und Sprachwissenschaft; der Studierende darf sich gegen Ende Fādil nennen.
  • Sutūh oder Sath: 4–6 Jahre, Fiqh, Dogmatik und Hadith; danach ist der Titel ʿAllāma möglich.
  • Chāridsch: 6–10 Jahre, Fiqh, Dogmatik und Usūl al-fiqh; Absolventen gelten als Mudschtahid und tragen gewöhnlich den Titel Huddschat al-islām wa-l-muslimīn.

Der Rang eines Ayatollah beruht auf Anerkennung durch Schüler und Kollegen. Großayatollah wird ein Gelehrter, der seit den 1950er Jahren eine Risāla ʿamalīya, eine praktische Zusammenfassung seiner Fatwas, veröffentlicht haben muss. Der darüberstehende Rang Mardschaʿ taqlīd mutlaq ist nicht institutionalisiert. Hossein Borudscherdi wurde von 1949 bis 1961 als letzter Träger dieses Rangs anerkannt. Rechtsgelehrte sammeln außerdem den „Anteil des Imams“ und finanzieren damit Moscheen, Schulen und lokale Vertreter.

Historische Entwicklung und Gegenwart

Die zwölfer-schiitische Lehre entstand Ende des 9. Jahrhunderts aus der Imamatskrise nach dem Tod Hasan al-ʿAskarīs im Jahr 874. Er starb mit 29 Jahren ohne öffentlich bekannten Sohn. Es entstanden elf verschiedene Lehrmeinungen über seine Nachfolge. ʿUthmān ibn Saʿīd al-ʿAmrī behauptete, Hasan habe einen verborgenen Sohn hinterlassen. Über ein klandestines Agentennetzwerk und zunächst vier „Botschafter“ wurde diese Lehre verbreitet; mit dem Tod des vierten Botschafters 940/41 begann die große Verborgenheit. Unter den Buyiden, die 946 Bagdad einnahmen und die Zwölfer-Schiiten schützten, durften diese in den 960er Jahren erstmals Aschura und Ghadīr öffentlich feiern. In der „Schule von Bagdad“ entwickelten asch-Schaich al-Mufīd, asch-Scharīf al-Murtadā und Abū Dschaʿfar at-Tūsī die rationale, theologisch-juridische Richtung. Bis Anfang des 11. Jahrhunderts verdrängte die Zwölfer-Schia andere imamitische Gruppen.

Nach der seldschukischen Einnahme Bagdads 1055/56 verlagerte sich das Zentrum zunächst nach Nadschaf und später nach Hilla. Die „Schule von Hilla“ förderte Kalām, Usūlī-Rationalismus und Idschtihād. Im 13. Jahrhundert wurden außerdem Syrien und Bahrain wichtige Gelehrtenzentren.

Staatliche Förderung verstärkte die Verbreitung: Öldscheitü nahm zwischen 1307 und 1310 die Zwölfer-Schia an, die Sarbadāren unterstützten sie im 14. Jahrhundert. Dauerhaft entscheidend war Schah Ismāʿīls Einführung als Staatslehre Irans im Jahr 1501. Safawidische Herrscher förderten schiitische Rituale und holten Gelehrte, besonders aus Syrien und der Golfregion, nach Iran. Auch die Dekkan-Reiche Bijapur, Golkonda und Ahmadnagar erklärten die Zwölfer-Schia im frühen 16. Jahrhundert zur offiziellen Richtung; in Kaschmir förderten die Chaks ihre Ausbreitung.

Im 17. Jahrhundert gewann die Achbārīya an Einfluss, besonders durch Muhammad Amīn Astarābādī und die umfangreichen Traditionssammlungen Bihār al-Anwār und Wasāʾil asch-Schīʿa. Nadir Schah suchte ab 1736 den Ausgleich mit den Sunniten; eine Konferenz von 1743 erkannte die Dschaʿfarīya als fünfte Rechtsschule an, schwächte aber zugleich die schiitischen Gelehrten. Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts setzte sich unter Mohammad-Bāqer Behbahānī die Usūlīya wieder durch. Lucknow wurde unter den schiitischen Nawabs von Awadh ein Zentrum mit großen Imambaras.

Unter den Kadscharen entwickelte sich die Mardschaʿīya weiter. Mirzā Muhammad Hasan Schīrāzīs Tabak-Fatwa von 1891 stürzte das britische Tabakmonopol. Viele Gelehrte unterstützten die Konstitutionelle Revolution; die Verfassung von 1906, ergänzt 1907, erklärte die „wahre dschaʿfaritische Zwölfer-Lehre“ zur offiziellen Richtung Irans. Im 19. Jahrhundert entstanden durch Konversionen von Khojas große Gemeinden in Indien und Ostafrika; 1946 wurde die Federation of Khoja Shia Ithna Ashari Jamaats of Africa gegründet.

Während der Pahlavi-Herrschaft waren viele Gelehrte zunächst politisch zurückhaltend. Nach Borudscherdis Tod 1961 entstanden konservative, zentrale und radikale Lager. Ruhollah Chomeini entwickelte die Welāyat-e Faqih („Statthalterschaft des Rechtsgelehrten“). Die Revolution von 1979 führte dieses Konzept in Iran mit einer im Dezember 1979 durch 99,5 % angenommenen Verfassung staatlich ein. Die politische Ausrichtung wurde unter anderem im Libanon, in Bahrain, Irak, Nigeria, Senegal und Indonesien wirksam, blieb unter schiitischen Gelehrten aber umstritten.

In Syrien wuchs die Zwölfer-Schia seit dem frühen 20. Jahrhundert; am Schrein Saiyida Zainabs entstand 1976 eine Hauza. In den 1980er und 1990er Jahren lebten dort etwa 200.000 Menschen. 2014 zerstörte der Islamische Staat die Uwais-al-Qaranī-Moschee in ar-Raqqa.

In Deutschland leben ungefähr 225.500 Zwölfer-Schiiten. Die 2009 gegründete IGS umfasst über 150 Moscheegemeinden und nimmt seit 2014 an der Deutschen Islamkonferenz teil. Das Islamische Zentrum Hamburg wurde am 24. Juli 2024 verboten. Im Vereinigten Königreich leben etwa 300.000, in Frankreich etwa 100.000 Zwölfer-Schiiten. London ist ein wichtiges Zentrum der al-Chuʾī-Stiftung und der World Federation of Khoja Shia Ithna-Asheri Muslim Communities.

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