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Magna Carta
Die Magna Carta verbriefte grundlegende politische Freiheiten des Adels gegenüber dem englischen König, dessen Land seinerzeit Lehen des Papstes Innozenz III.
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Kern und historischer Hintergrund
Die Magna Carta Libertatum, auch Magna Carta oder Magna Charta genannt, ist eine Vereinbarung zwischen König Johann Ohneland und dem revoltierenden englischen Adel. Johann besiegelte sie am 15. Juni 1215 bei Runnymede. Sie garantierte dem Adel politische Freiheiten gegenüber dem König und der Kirche von England Unabhängigkeit von der Krone. Ein bedeutender Teil wurde wörtlich aus der Charter of Liberties Heinrichs I. von 1100 übernommen. Die Magna Carta gilt als wichtigste Quelle des englischen Verfassungsrechts, obwohl sie zunächst vor allem die Rechte des Adels und anderer freier Menschen schützte.
Die Voraussetzungen entstanden nach der normannischen Eroberung von 1066. Wilhelm der Eroberer ersetzte bestehende Gesellschafts- und Herrschaftsformen durch die normannische feudale Grundherrschaft. Ehemals freie Bauern wurden zu Hörigen. Die Besitzungen der neu eingesetzten normannischen Barone verteilte Wilhelm über verschiedene Grafschaften, damit keiner von ihnen mächtig genug wurde, den König herauszufordern. Sheriffs übernahmen neben richterlichen auch Verwaltungs- und Steueraufgaben und ermöglichten dem König eine direkte Kontrolle des Landes.
Heinrich I. musste den Baronen vor seiner Krönung in der Charter of Liberties Freiheiten versprechen. Zugleich stärkte er mit dem Schatzamt, dem Exchequer, eine vom königlichen Hof unabhängige Verwaltung. Unter Stephan von Blois schwächten der Bürgerkrieg von 1134 bis 1154, private Adelsarmeen und unerlaubt errichtete Burgen die königliche Macht. Heinrich II., seit 1154 erster Plantagenet-König, drängte die Barone wieder zurück, kontrollierte bis zum Ende des 12. Jahrhunderts etwa die Hälfte der englischen Burgen und übertrug die Rechtsprechung weitgehend königlichen Gerichten. Aus persönlichen Pflichten der Vasallen entwickelten sich zunehmend Geld- und Steuerforderungen. England finanzierte außerdem die Kriege Heinrichs II. und Richards Löwenherz auf dem europäischen Festland.
Vom Konflikt zur Besiegelung
Nach dem Verlust großer französischer Besitzungen regierte Johann häufiger unmittelbar in England. Seine erfolglosen Rückeroberungsversuche, eine Inflation und seine als willkürlich empfundene Herrschaft verschärften den Konflikt. Innerhalb von 15 Jahren verlangte er elf- oder zwölfmal Schildgeld, also eine Geldzahlung anstelle des Kriegsdienstes. Richard Löwenherz hatte dies in zehn Jahren viermal und Heinrich II. in 35 Jahren siebenmal getan. Hinzu kamen teilweise sehr hohe Gebühren, wenn Erben ein Lehen übernahmen.
Im August 1213 akzeptierte Johanns Justitiar Geoffrey fitz Peter grundsätzlich, dass der König Entschädigung für begangenes Unrecht leisten müsse. Erzbischof Stephen Langton erinnerte die Barone an die Charter of Liberties von 1100. Die Barone schworen, für ihre überlieferten Rechte zu kämpfen. Nach Johanns Niederlagen bei Roche-aux-Moines und der entscheidenden Niederlage seiner Verbündeten bei Bouvines im Jahr 1214 verweigerten viele Barone die geforderten Zahlungen.
Am 6. Januar 1215 verlangten bewaffnete Barone in London die Einhaltung der Gesetze Heinrichs I. Nachdem Johann eine Antwort hinausgezögert hatte, wählten die Rebellen Robert FitzWalter zu ihrem Anführer, formulierten 48 Forderungsartikel und belagerten Northampton. Als sich am 24. Mai die City of London anschloss, musste Johann verhandeln. Bei Runnymede erschien er mit wenigen Begleitern, während die Rebellen eine Armee mitbrachten. Nach Verhandlungen erkannte der König die auf den 15. Juni datierten Forderungen mit seinem Siegel an; Einzelheiten wurden noch bis zum 19. Juni ausgehandelt. Der genaue Ort der Beurkundung ist umstritten.
Bestimmungen und Kontrollmechanismus
Die lateinische Magna Carta von 1215 umfasst in der englischen Einteilung 63 Artikel; viele deutsche Übersetzungen teilen sie in 79 Artikel. Der Text ist keine einheitlich entworfene Verfassung, sondern eine Sammlung unterschiedlicher Regelungen, die sich teilweise widersprechen. Viele betreffen konkrete Fragen des Lehensrechts, der Verwaltung und der königlichen Forsthoheit.
Artikel 1 sichert die Freiheit der Kirche von England. Die Artikel 2 bis 16 regeln vor allem Abgaben bei der Übertragung von Lehen sowie den Schutz minderjähriger Erben, von Witwen und Waisen. Nach Artikel 14 darf der König Schild- oder Hilfsgelder – abgesehen von festgelegten Ausnahmen – nur mit Zustimmung der Vertreter des Reiches im großen Rat erheben. Darauf wird die spätere Budgethoheit des Parlaments zurückgeführt. Artikel 16 beschränkt den Kriegsdienst auf die geschuldete Pflicht, klärt aber nicht eindeutig, ob die Barone auch in Frankreich dienen mussten.
Die Artikel 17 bis 22 und 24 behandeln Gerichte und Geldbußen. Nach Artikel 21 dürfen Adlige nur durch Standesgenossen verurteilt werden. Artikel 24 überträgt die Kriminalgerichtsbarkeit königlichen Richtern. Weitere Vorschriften begrenzen Beschlagnahmungen durch königliche Beamte, regeln Erbrecht und Grafschaftsverwaltung und schreiben in Artikel 35 einheitliche Maße und Gewichte vor. Artikel 41 schützt ausländische Kaufleute, Artikel 42 die Reisefreiheit und Artikel 45 verlangt Beamte, die das Landesrecht kennen.
Besonders bedeutsam ist Artikel 39, in späteren Fassungen Artikel 29: Kein freier Mann darf ohne ein gesetzliches Urteil seiner Standesgenossen oder ohne Grundlage im Landesrecht verhaftet, eingesperrt, enteignet, geächtet, verbannt oder anderweitig angegriffen werden. Frühe Entwürfe gewährten dieses Recht nur Baronen; die endgültige Fassung bezog alle freien Bürger ein. Da viele Menschen im 13. Jahrhundert Leibeigene waren und das einschlägige Recht noch nicht genau feststand, blieb die unmittelbare Wirkung zunächst begrenzt. Artikel 40 verbietet dem König, Recht oder Gerechtigkeit zu verkaufen, zu verweigern oder zu verzögern.
Artikel 61 setzte ein Komitee aus 25 gewählten Baronen ein. Es sollte die Umsetzung kontrollieren und den Frieden sichern. Wurde ein Verstoß des Königs oder eines Beamten nicht innerhalb von 40 Tagen behoben, durften die Barone königliche Burgen und Besitzungen besetzen und militärisch gegen den König vorgehen. Damit sollte der König sogar eine bewaffnete Opposition hinnehmen. Dem Komitee gehörten ausschließlich erklärte Gegner Johanns an; seine Arbeit scheiterte jedoch am erneut ausbrechenden Bürgerkrieg.
Scheitern, Neufassungen und dauerhafte Anerkennung
Der Frieden von 1215 hielt nur kurz. Papst Innozenz III., Johanns Oberlehnsherr, erklärte die Magna Carta am 24. August 1215 für nichtig und drohte ihren Anhängern die Exkommunikation an. Bereits im September begann erneut der Bürgerkrieg. Rebellische Barone boten dem französischen Prinzen Ludwig die englische Krone an. Nach Johanns Tod im Oktober 1216 wurde dessen Sohn Heinrich zum König gekrönt. Der Regent William Marshal erkannte eine leicht überarbeitete Magna Carta an, worauf sich die meisten Barone Heinrich anschlossen. Ludwig musste England nach mehreren Niederlagen im September 1217 verlassen.
Am 6. November 1217 bestätigte Marshal die Urkunde erneut. Die Regeln über die königlichen Forste wurden nun in eine eigene Forstcarta ausgelagert; zur Unterscheidung erhielt die andere Urkunde die Bezeichnung Magna Carta. Ihre entscheidende Fassung entstand 1225: Der große Rat bewilligte eine Steuer in Höhe eines Fünfzehntels der beweglichen Habe erst, nachdem der nun volljährige Heinrich III. die Magna Carta am 11. Februar anerkannt hatte. Wie schon 1216 und 1217 fehlte Artikel 61, weil er den Baronen praktisch ein Recht zur Rebellion gegeben hätte.
Die Fassung von 1225 blieb unverändert. Anstelle des Baronenkomitees sicherte die Kirche ihre Einhaltung: Erzbischof Langton drohte Königen, Beamten und Baronen bei Verstößen mit der Exkommunikation. Heinrich III. bestätigte die Urkunde mehrmals. Gegen Ende seiner Herrschaft war eine offene Missachtung durch den König kaum noch vorstellbar. Spätere Machtkämpfe führten zum Zweiten Krieg der Barone und 1264 unter Simon de Montfort zum ersten direkt gewählten Parlament, ohne dass die Gültigkeit der Magna Carta grundsätzlich infrage stand.
Spätere und heutige Bedeutung
Ab dem 14. Jahrhundert verlor die Magna Carta zunächst an Bedeutung. Im 17. Jahrhundert deutete der Jurist Sir Edward Coke sie während der Konflikte zwischen den Stuart-Königen und dem Parlament als grundlegendes Dokument englischer Freiheitsrechte. Manche seiner Aussagen, etwa die Behauptung, ein Parlament habe die Magna Carta beschlossen, waren falsch. Seine Auslegung des Artikels 39/29 stärkte jedoch den Gedanken einer rechtlichen Begrenzung königlicher Macht und bildete eine Grundlage der Petition of Right.
In Nordamerika beriefen sich britische Kolonisten auf die Magna Carta und betrachteten etwa die Stempelsteuer als Verstoß gegen ihre Rechte. Cokes Schriften beeinflussten Thomas Jefferson und James Madison und damit die Verfassung der Vereinigten Staaten; besonders Artikel 5 der amerikanischen Bill of Rights steht unter ihrem Einfluss. 1957 errichtete die American Bar Association in Runnymede ein Denkmal für diese Wirkung.
Heute gilt die Magna Carta als Grundlage des Rule of law, also der Bindung staatlicher Macht an das Recht, sowie der Entwicklung des britischen Parlaments. Die meisten Bestimmungen wurden später aufgehoben oder durch neuere Gesetze ersetzt. In England und Wales gelten noch drei Artikel der Fassung von 1297, nach der Zählung von 1215 vier: die Freiheit der Kirche, die überlieferten Freiheiten der City of London und anderer Städte und Häfen sowie der Schutz freier Menschen vor Verhaftung, Enteignung oder Verurteilung ohne rechtmäßiges Urteil und Landesgesetz. Dazu gehört das Verbot, Recht und Gerechtigkeit zu verkaufen, zu verweigern oder zu verzögern. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 wurde wegen dieser Vorbildwirkung als „Magna Carta für die ganze Menschheit“ bezeichnet; auch Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention lässt sich auf sie zurückführen.
Von den bis zu dreizehn im Juni 1215 ausgestellten Ausfertigungen sind vier erhalten: zwei in der British Library, eine in Lincoln Castle und eine besonders gut erhaltene in der Kathedrale von Salisbury. Eine Abschrift von 1297 wurde 2007 für 21 Millionen US-Dollar versteigert und ist die einzige Fassung in Privatbesitz. 2025 identifizierten Mediävisten in der Bibliothek der Harvard Law School außerdem eine um 1300 entstandene Ausgabe aus der Zeit Eduards I.; sie war 1946 für 27,50 US-Dollar erworben und danach vergessen worden.