Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Zum ewigen Frieden

1. Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein. · 2. Das Völkerrecht soll auf einem Föderalismus freier Staaten gegründet sein. · 3. Das …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Aufbau
  2. 2. Die sechs Bedingungen gegen neue Kriege
  3. 3. Die rechtliche Friedensordnung
  4. 4. Natur, Geschichte und geheimer Zusatz
  5. 5. Moral, Politik und Öffentlichkeit

Gegenstand und Aufbau

Immanuel Kants Schrift Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf untersucht, ob und wie dauerhafter Frieden zwischen Staaten möglich ist. Die erste Auflage erschien 1795, die erweiterte zweite Auflage 1796. Kant überträgt seine Moralphilosophie, insbesondere die Idee vernunftgeleiteter Maximen und den Kategorischen Imperativ, auf die Politik. Frieden ist für ihn kein natürlicher Zustand, sondern muss durch Recht gestiftet und abgesichert werden. Politische Interessen müssen dabei der kosmopolitischen Idee eines allgemeingültigen Rechtssystems untergeordnet werden: „Das Recht der Menschen muß heilig gehalten werden, der herrschenden Gewalt mag es auch noch so große Aufopferung kosten.“

Das Werk ist formal wie ein Friedensvertrag aufgebaut. Es enthält zwei Hauptabschnitte, zwei Zusätze und einen Anhang. Der erste Hauptabschnitt formuliert sechs Präliminarartikel, also Verbote und notwendige Vorbedingungen. Der zweite enthält drei Definitivartikel, die die rechtliche Friedensordnung bestimmen. Die Zusätze behandeln die naturgeschichtliche Garantie des Friedens und das Verhältnis von Regierung und öffentlicher Meinung. Im Anhang untersucht Kant das Verhältnis von Moral, Politik, Recht und Öffentlichkeit.

Kant unterscheidet zwischen strikten, absoluten Bedingungen und regulativen Bedingungen: Die Präliminarartikel 1, 5 und 6 müssen unmittelbar und unbedingt gelten. Die Artikel 2, 3 und 4 können dagegen schrittweise umgesetzt werden, etwa durch Abrüstung, Autonomiegewährung oder die Rückzahlung von Anleihen. Das Ziel der gesamten Entwicklung ist ein dauerhafter, rechtlich gesicherter Frieden. Die Schrift wird den liberalen Theorien der Internationalen Beziehungen zugeordnet; die Charta der Vereinten Nationen wurde wesentlich von ihr beeinflusst.

Die sechs Bedingungen gegen neue Kriege

Die sechs Präliminarartikel schränken das Handeln der Staaten ein, damit ein Friedensschluss dauerhaft werden kann.

  1. Ein Friedensvertrag darf keinen geheimen Vorbehalt für einen späteren Krieg enthalten. Werden die Kriegsgründe nicht beseitigt, handelt es sich nur um einen Waffenstillstand. Auch unbekannte oder zurückgehaltene Ansprüche müssen mit dem Vertrag als erledigt gelten.

  2. Ein selbstständiger Staat darf nicht durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung von einem anderen Staat erworben werden. Ein Staat ist keine bloße Habe, sondern eine autonome Gesellschaft und eine moralische Person. Sein Verkauf würde nach Kant „die Aufhebung der Existenz des Staates als moralische Person“ bedeuten und die dort lebenden Menschen entwürdigen. Auch der Verkauf von Truppen, durch den Bürger der Gewalt eines anderen Staates überlassen werden, ist unzulässig. Staat und Bürger sind unveräußerlich.

  3. Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit vollständig aufhören. Sie erzeugen gegenseitige Bedrohung und Wettrüsten. Eine Berufsarmee kann außerdem zur Entwürdigung der Soldaten führen, wenn diese nur als Werkzeuge zum Töten betrachtet werden. Mit friedlichen Zielen vereinbar ist nach Kant nur eine Staatsbürgerarmee, die der Verteidigung dient.

  4. Für äußere Staatshändel sollen keine Staatsschulden aufgenommen werden. Kriegskredite erleichtern den Entschluss zum Krieg; durch Kreditsysteme kann die verfügbare Geldmenge beliebig erweitert werden. Außerdem können Dritte auf den Kriegserfolg und die Niederlage eines Staates spekulieren. Eine solche zwischenstaatliche Anleihe sollen andere Staaten von vornherein als Angriffsbündnis verstehen. Kriegskredite dürfen daher weder gegeben noch genommen werden.

  5. Kein Staat darf gewaltsam in die Verfassung oder Regierung eines anderen Staates eingreifen. Die staatliche Souveränität ist zu achten. Innere Unruhe oder innerstaatliches Unrecht verletzt grundsätzlich keine Rechte anderer Staaten; ein äußerer Friedensbruch wiegt schwerer. Nur wenn ein Bürgerkrieg so weit fortgeschritten ist, dass ein Staat klar in mehrere Teile mit jeweils eigener staatlicher Ordnung zerfallen ist, dürfen Dritte Partei ergreifen.

  6. Im Krieg dürfen keine Mittel eingesetzt werden, die jedes spätere Vertrauen unmöglich machen. Verboten sind etwa die Anstellung von Meuchelmördern (percussores) oder Giftmischern (venefici), die Brechung von Kapitulationen und die Anstiftung zum Verrat (perduellio). Solche Mittel zerstören die moralische Achtung zwischen den Parteien. Der Krieg könnte dadurch von einem Kampf zur Entscheidung gegenseitiger Ansprüche in einen Vernichtungskrieg übergehen, der nur durch die Vernichtung einer Partei endet.

Die rechtliche Friedensordnung

Die drei Definitivartikel sind keine bloßen Voraussetzungen, sondern legen die Form fest, die ein dauerhafter Frieden annehmen muss. Frieden bedeutet für Kant nicht nur das Ausbleiben aktueller Kampfhandlungen. Er setzt eine Rechtsordnung voraus, die Rechte schützt, Sicherheit garantiert und gegenseitige Ansprüche entscheidet. Der rechtlich verstandene Naturzustand zwischen Menschen und Staaten ist daher ein Kriegszustand, auch wenn gerade keine Gewalt ausgeübt wird.

Kant unterscheidet drei Rechtsverhältnisse: das Staatsbürgerrecht zwischen Bürgern und ihrem Staat, das Völkerrecht zwischen Staaten und das Weltbürgerrecht zwischen Menschen und Staaten, denen sie nicht angehören.

Der erste Definitivartikel fordert eine republikanische Verfassung in jedem Staat. Sie beruht auf drei Prinzipien: Freiheit der Gesellschaftsmitglieder, Unterordnung aller unter eine gemeinsame Gesetzgebung und Gleichheit aller vor dem Gesetz. Freiheit bedeutet, im eigenen Handeln nur dem eigenen Willen zu folgen, soweit das Gesetz dieses Handeln nicht untersagt. Niemand, auch kein Regierungsmitglied oder Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft, steht über dem Gesetz.

Republikanismus ist nicht einfach mit Demokratie gleichzusetzen. Entscheidend sind repräsentative Beteiligung der Bürger, zumindest an der Entscheidung über Krieg und Frieden, sowie die Gewaltenteilung. Kant unterscheidet die Herrscherformen Demokratie, Aristokratie beziehungsweise Oligarchie und Autokratie beziehungsweise Monarchie von den Regierungsformen Republikanismus und Despotie. Despotie liegt vor, wenn Gesetzgebung und Regierung in einer Hand liegen. Republikanismus dagegen trennt die ausführende Gewalt von der gesetzgebenden. Weil die Bürger die Folgen politischer Entscheidungen gemeinsam tragen, gilt der republikanische Staat als friedensorientiert. Kant nennt auch schrittweise Übergangsformen und Reformen als Annäherung an dieses Ziel. Sein Entwurf ähnelt dem heutigen repräsentativ-demokratischen Rechtsstaat.

Der zweite Definitivartikel verlangt, dass das Völkerrecht auf einem Föderalismus freier Staaten beruht. Staaten befinden sich außerhalb einer gemeinsamen Rechtsordnung ebenso wie Menschen im Naturzustand. Frieden erfordert deshalb einen Völkerbund beziehungsweise Friedensbund, in dem sich Staaten gegenseitig zur Erhaltung und Sicherung ihrer Freiheit verpflichten. Anders als ein Völkerstaat besitzt dieser Bund keine einheitliche Weltregierung, keine gemeinsame umfassende Rechtsordnung und keine Zwangsmittel. Die Einzelstaaten bleiben bestehen; ihre innere Souveränität wird nicht aufgehoben und ihre äußere Souveränität nur begrenzt.

Ein Völkerstaat wäre für Kant widersprüchlich, weil er die eigenständige Rechtsordnung der Staaten beseitigen und damit auch deren innere Freiheit und republikanischen Charakter gefährden würde. Republikanische Staaten sollen als Ausgangspunkte einer föderativen Vereinigung dienen, die sich nach und nach ausbreiten kann. Eine Weltrepublik erscheint zwar als logischer Endpunkt, ist aber wegen des Eigeninteresses der Staaten und des Problems ihrer Aufhebung rechtlich und politisch nicht unmittelbar verwirklichbar.

Der dritte Definitivartikel begrenzt das Weltbürgerrecht auf allgemeine Hospitalität, also Besuchs- und Gastrecht. Jeder Mensch soll grundsätzlich in ein anderes Land einreisen und Beziehungen aufnehmen können. Er darf jedoch abgewiesen werden, sofern dadurch keine existentielle Gefahr entsteht. Fremde dürfen weder beraubt noch versklavt werden. Zugleich müssen Besucher das Eigentum und die Kontrolle der Gastgeber über ihren Ort anerkennen. Kant unterscheidet das Verbot des Zugangs vom Verbot der Ansiedlung und fordert Möglichkeiten zu freiem Austausch und zur Begegnung. Er kritisiert den Kolonialismus. Durch die stärkere Verbindung der Völker soll eine Rechtsverletzung an einem Ort der Erde an allen gefühlt werden. Weltbürgerrecht, innerstaatliches Recht und Völkerrecht ergänzen sich dadurch zu einem gemeinsamen Rahmen des öffentlichen Menschenrechts.

Natur, Geschichte und geheimer Zusatz

Im ersten Zusatz erklärt Kant, die Natur garantiere den ewigen Frieden als Endzweck der Menschheitsgeschichte. Diese „Garantie“ ist keine besondere übernatürliche Kraft; alle Ereignisse folgen Naturgesetzen. Die Zweckmäßigkeit wird in den geschichtlichen Verlauf hineingedeutet. Krieg, Vertreibung und Konflikte breiten die Menschheit über die Erde aus. Unterschiedliche Ressourcen fördern Handel und Austausch, während die gegenseitige Bedrohung die Menschen dazu bringt, sich Rechtsordnungen zu unterwerfen.

Kant beschreibt eine Entwicklung von kriegerischen Jägergruppen über Ackerbau, Salz- und Metallgewinnung sowie Handel hin zu staatlichen und internationalen Rechtsordnungen. Die Gefahr von außen kann die Bildung eines Gemeinwesens und einer inneren Ordnung erzwingen. Selbst ein „Volk von Teufeln“ könne, wenn es nur Verstand besitze, so geordnet werden, dass ein rechtmäßiges öffentliches Verhalten entsteht: Die Einzelnen halten einander durch allgemeine Regeln zurück, obwohl sie privat eigennützig handeln.

Auf zwischenstaatlicher Ebene soll der Expansionsdrang einzelner Staaten durch einen freien Föderalismus begrenzt werden. Die Verschiedenheit der Völker kann zwar Hass fördern, aber auch Wettbewerb, Eigenständigkeit und zivilisatorischen Fortschritt begünstigen. Das Weltbürgerrecht wird zusätzlich durch das wirtschaftliche Interesse am freien Handel unterstützt: Staaten haben ein außermoralisches Motiv, Handel und die dafür notwendige wechselseitige Öffnung zu schützen und Kriege zu vermeiden oder zu beenden.

Der zweite Zusatz ist ein „Geheimer Artikel zum ewigen Frieden“ und wurde in der zweiten, erweiterten Auflage von 1796 ergänzt. Kant erkennt an, dass geheime Vereinbarungen dem öffentlichen Recht widersprechen. Zugleich könne es das Ansehen eines Staates und die Würde der Vertragsparteien schützen, wenn eine Vereinbarung nicht offen als Gegenstand politischer Kritik erscheint. Die Regierung soll die öffentliche Meinung und insbesondere die Beratung von Philosophen zur Kenntnis nehmen, ohne offen zu zeigen, welchen Argumenten sie folgt. Philosophen können Rechtsfragen für Beamte, Gesetzgeber und Gerichte diskutieren, während diese an das geltende Recht gebunden sind.

Moral, Politik und Öffentlichkeit

Im Anhang prüft Kant, ob Politik moralisch sein kann oder muss. Wird Politik lediglich als Klugheitslehre verstanden, scheint ein Widerspruch zur Moral möglich. Versteht man Moral jedoch als Theorie der Rechte und Pflichten, ist Politik deren Anwendung. Sie muss daher grundsätzlich mit der Moral übereinstimmen. Das moralische Sollen wird dabei durch das Können begrenzt; zugleich dürfen moralische Gebote nicht aus bloßer Klugheit den Umständen geopfert werden. Kant nennt das absolute Verbot der Lüge als Beispiel.

Ein „moralischer Politiker“ richtet politisches Handeln an moralischen Geboten aus. Ein „politischer Moralist“, der die Moral politischen Interessen unterordnet, widerspricht dagegen dem eigentlichen Moralbegriff. Gesetze und Verfassungen, die dem Naturrecht nicht entsprechen, sollen schrittweise reformiert und nicht radikal umgestürzt werden, weil gewaltsame Umwälzungen Bürgerkrieg und Unruhe auslösen können. Auch die Entwicklung zur republikanischen Verfassung soll zunächst in der politischen Praxis erfolgen. Nach einer erfolgreichen Revolution ist eine Rückkehr zur alten Ordnung jedoch unmoralisch; ein Staat soll von außen nicht zur Änderung seiner despotischen Verfassung gezwungen werden, wenn dadurch seine Sicherheit und sein Fortbestand gefährdet würden.

Recht dient nicht dazu, Glück oder Wohlstand zu garantieren, sondern die Freiheit und Gleichheit jedes Menschen zu sichern. Der Weg zum ewigen Frieden bleibt ungewiss, doch die gemeinsame Errichtung rechtlich verfasster Gesellschaften bringt die Menschheit diesem Ziel näher.

Aus dem Grundsatz der Publizität, nach dem ein Rechtsanspruch öffentlich bekannt sein muss, um nicht Unrecht zu sein, folgt: Im Staatsrecht ist Widerstand gegen die Staatsgewalt, selbst bei Tyrannei, unrechtmäßig, weil ein Aufstandsrecht kein Bestandteil einer Verfassung sein kann. Im Völkerrecht soll die freie Verbindung der Staaten dem Frieden dienen. Öffentliche Absichten können jedoch ausnahmsweise dem angestrebten Ziel widersprechen, etwa bei einem geplanten Präventivschlag, der Unterwerfung eines abtrünnigen Landesteils oder einer nicht einzuhaltenden Schutzvereinbarung. Grundsätzlich müssen Recht und Moral überall dort öffentlich und gleichermaßen gelten, wo die Öffentlichkeit dem Zweck des Gesetzes nicht entgegensteht.

Weiterlesen

Immanuel Kant Hier wird der kategorische Imperativ als grundlegendes Prinzip der Ethik entwickelt und die Idee der Freiheit, die in der ersten Kritik für die theoretische … Grundlegung zur Metaphysik der Sitten Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (kurz GMS) ist ein Werk von Immanuel Kant, das im Jahr 1785 im Verlag J. F. Hartknoch erschien. Es ist die erste … Kategorischer Imperativ Der kategorische Imperativ ist für Immanuel Kant das grundlegende Prinzip moralischen Handelns: Um zu entscheiden, ob eine Handlung moralisch sei, … Politik Politik regelt dabei insbesondere das öffentliche, aber teilweise auch das private (Zusammen-)Leben der Bürger, die Handlungen und Bestrebungen zur Führung des … Vernunft Vernunft bezeichnet in der modernen Verwendung ein durch Denken bestimmtes geistiges menschliches Vermögen zur Erkenntnis. Der Schlaf der Vernunft gebiert … Internationale Beziehungen Themen der internationalen Politik sind Außenpolitik, Diplomatie, Entwicklungspolitik, Friedensforschung, globale Umweltpolitik, Globalisierung, internationale … Charta der Vereinten Nationen Charta der Vereinten Nationen ; Titel (engl.): Charter of the United Nations ; Abkürzung: UN-Ch. (nicht amtlich) ; Datum: 26. Juni 1945 ; Inkrafttreten: 24. Oktober … Republik Zumeist hat das Staatsvolk in einer Republik die höchste Gewalt und ist oberste Quelle der staatlichen Legitimität. Ausnahmen sind die Diktatur und die … Menschheitsgeschichte Die Menschheitsgeschichte umfasst die Geschichte der Menschheit von der Steinzeit bis in die Gegenwart. Mehr als 90 Prozent davon liegen im Zeitraum vom … Öffentlichkeit Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst … Wettrüsten Unter Wettrüsten oder Rüstungswettlauf versteht man die etappenweise erfolgende militärische Aufrüstung sich antagonistisch gegenüberstehender Staaten oder … Verfassung Als Verfassung (auch: Konstitution oder Grundgesetz) wird das grundlegende Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder …