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Charta der Vereinten Nationen
Charta der Vereinten Nationen ; Titel (engl.): Charter of the United Nations ; Abkürzung: UN-Ch. (nicht amtlich) ; Datum: 26. Juni 1945 ; Inkrafttreten: 24. Oktober …
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Bedeutung und Geltung
Die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta oder VN-Charta; in Österreich „Satzung der Vereinten Nationen“) ist der Gründungsvertrag und damit die „Verfassung“ der Organisation der Vereinten Nationen (UN, UNO). Sie ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag und enthält als Bestandteil auch das Statut des Internationalen Gerichtshofs.
Als Vertrag bindet die Charta alle Mitgliedstaaten nach den Regeln des Völkerrechts. Für einen Staat, der UN-Mitglied ist, hat sie Vorrang vor allen anderen internationalen Abkommen dieses Staates.
Entstehung, Inkrafttreten und Änderungen
Die Charta wurde am 26. Juni 1945 auf der Konferenz von San Francisco von 50 der 51 Gründungsmitglieder unterzeichnet. Für Polen blieb zunächst ein Platz frei, weil dort die Regierungsbildung noch nicht abgeschlossen war. Polen unterzeichnete am 15. Oktober 1945 und wurde dadurch das 51. Gründungsmitglied.
In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945. Voraussetzung war die Ratifikation durch die fünf UN-Vetomächte Frankreich, Sowjetunion, Republik China, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten von Amerika sowie durch die Mehrheit der übrigen Unterzeichner. Änderungen benötigen eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung und außerdem die Zustimmung aller fünf Vetomächte.
Das Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland wurde am 6. Juni 1973 von Bundespräsident Gustav Heinemann unterzeichnet. Beide deutschen Staaten traten am 18. September 1973 bei.
Aufbau und zentrale Regelungsbereiche
Die Charta beginnt mit einer Präambel. Kapitel I legt in Art. 1 und 2 Ziele und Grundsätze fest, darunter das allgemeine Gewaltverbot. Kapitel II regelt die Mitgliedschaft (Art. 3–6), Kapitel III die Organe der UN (Art. 7 und 8).
Wichtige UN-Organe werden einzeln behandelt: die Generalversammlung in Kapitel IV (Art. 9–22), der Sicherheitsrat in Kapitel V (Art. 23–32), der Wirtschafts- und Sozialrat in Kapitel X (Art. 61–72), der Treuhandrat in Kapitel XIII (Art. 86–91), der Internationale Gerichtshof in Kapitel XIV (Art. 92–96) und das Sekretariat in Kapitel XV (Art. 97–101).
Weitere Kapitel behandeln die friedliche Beilegung von Streitigkeiten (Kapitel VI, Art. 33–38), Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens sowie Angriffshandlungen (Kapitel VII, Art. 39–51) und regionale Abmachungen (Kapitel VIII, Art. 52–54). Daneben regelt die Charta internationale wirtschaftliche und soziale Zusammenarbeit (Kapitel IX, Art. 55–60), Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung (Kapitel XI, Art. 73 und 74) sowie das internationale Treuhandsystem (Kapitel XII, Art. 75–85). Die letzten Kapitel enthalten Verschiedenes (Art. 102–105), Sicherheits-Übergangsbestimmungen (Art. 106 und 107), Änderungen (Art. 108 und 109) sowie Ratifikation und Unterzeichnung (Art. 110 und 111).