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Zonenprotokoll
Mit den in das Potsdamer Abkommen übernommenen EAC-Vorschlägen zum Verlauf der westlichen Grenze der sowjetischen Besatzungszone und vor allem zum …
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Kern und Bedeutung
Als Zonenprotokolle bezeichnet man drei Sitzungsprotokolle der European Advisory Commission (EAC), also der alliierten Beratenden Kommission für Europa. In ihnen berieten britische, sowjetische und US-amerikanische Vertreter ab 1944 noch während des Zweiten Weltkrieges über die künftigen Besatzungszonen in Deutschland, ihre geografische und administrative Abgrenzung sowie über besatzungsrechtliche Fragen. Die Gespräche fanden im Lancaster House in London statt, im Spätsommer und Herbst 1944 sowie im Frühsommer 1945.
Die Protokolle waren keine eigentlichen Abkommen und keine bindenden Beschlüsse, sondern Niederschriften von Beratungen. Trotzdem wurden sie politisch wichtig, weil die Drei Mächte sie ratifizierten, ihre Inhalte in Treffen der Regierungschefs und Außenminister weiterverwendeten und sie in die Vereinbarungen von Jalta und Potsdam einflossen. In der letzten Fassung vom 13. August 1945 wurde Deutschland zum Zweck der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, jeweils einer der vier Mächte zugewiesen. Berlin wurde unter gemeinsame Besatzungshoheit der vier Mächte gestellt.
Die Zonenprotokolle wurden zu Beginn der Besatzungszeit grundsätzlich umgesetzt. Sie legten Konfliktlinien an, vor allem durch den Verlauf der westlichen Grenze der sowjetischen Besatzungszone und durch den Besatzungsplan für Berlin. Anders als die provisorische Oder-Neiße-Linie und die Regelungen zur Vertreibung beziehungsweise Aussiedlung deutscher Bevölkerung sollten die innerdeutschen Zonengrenzen und die Berliner Besatzungsregelungen unabhängig von einem späteren Friedensvertrag gelten.
Entstehung und Vorüberlegungen
Vor den eigentlichen Zonenprotokollen gab es bereits verschiedene Vorstellungen zur Teilung Deutschlands und zur Nachkriegsordnung, darunter Pläne von Henry Morgenthau und Franklin Delano Roosevelt. Die Planungen verbanden politische Ziele mit strategisch-militärischen Überlegungen.
Seit den alliierten Erfolgen bei Stalingrad, El Alamein und Tunis Ende 1942 und Anfang 1943 wurden in Großbritannien, der Sowjetunion und den USA verschiedene Konzepte für Europa und Deutschland nach dem Krieg diskutiert. In Großbritannien legte das Military Sub-Committee, ein vom Kriegskabinett Winston Churchills angestoßenes und vom Chiefs of Staff Committee angeleitetes Gremium, einen frühen Teilungsplan vor.
Die sowjetische Politik war zu dieser Zeit stärker auf die Sicherung der eigenen Westgrenze ausgerichtet. Die sowjetischen Botschafter Maxim Maximowitsch Litwinow und Iwan Michailowitsch Maiski berichteten, dass die Westmächte die frühere Curzon-Linie als Westgrenze der Sowjetunion akzeptieren könnten. Die polnische Exilregierung in London lehnte dies ab und verlangte die Rückgabe polnischer Gebietsgewinne aus den Kriegen von 1919 bis 1921. Am 25. April brach die Sowjetunion die diplomatischen Beziehungen zu dieser Regierung ab. Zur sowjetischen Nachkriegspolitik gehörte außerdem die Vorstellung eines Sicherheitskorridors vor der Westgrenze.
Die drei Protokolle
Das erste EAC-Zonenprotokoll wurde am 12. September 1944 in London abgefasst. Es beschrieb erste Vorstellungen für eine östliche, eine nordwestliche und eine südwestliche Zone in Deutschland sowie für drei Teile des Gebietes von Groß-Berlin. Grundlage waren die Grenzen Deutschlands vom 31. Dezember 1937 und die Grenzen Berlins vom 27. April 1920. Die Ostzone und der nordöstliche Teil Groß-Berlins wurden bereits der U.S.S.R. zugeordnet; die nordwestliche und südwestliche Zone sowie ihre Berliner Teile waren noch nicht Großbritannien oder den USA zugewiesen. Die sowjetische Zone sollte den östlichen Teil Deutschlands einschließlich Ostpreußens umfassen; eine Abtretung von Gebieten an Polen war in diesem Protokoll nicht vorgesehen.
Das zweite EAC-Zonenprotokoll vom 14. November 1944 ergänzte und präzisierte das erste. Es ordnete die Nord-West-Zone Deutschlands und entsprechende Berliner Gebiete der britischen Besetzung zu, die Süd-West-Zone und entsprechende Berliner Gebiete der amerikanischen Besetzung. Außerdem enthielt es erste Vorstellungen zur gemeinsamen Nutzung der Häfen Bremen und Bremerhaven und genauere Beschreibungen der Zonengrenzen. Die Grenzziehung zwischen den beiden Westzonen wurde korrigiert: Die preußische Provinz Hessen-Nassau kam nun zur amerikanischen Südwestzone, die bayerische Pfalz dagegen zur britischen Nordwestzone. Dadurch wurde eine Zonengrenze mitten durch den Raum Frankfurt am Main vermieden. Zugleich wurde der Volksstaat Hessen entlang des Rheins geteilt; besonders betroffen war Mainz, dessen rechtsrheinische Hälfte der Südwestzone und dessen linksrheinische Stadtteile einschließlich des Stadtzentrums der Nordwestzone zugeordnet wurden.
Das dritte EAC-Zonenprotokoll wurde am 26. Juli 1945 verfasst. Es plante erstmals detailliert eine französische Besatzungszone, bezeichnet als Westzone, die aus Teilen der bisherigen westlichen Zonen gebildet wurde. Außerdem wurde der bayerische Landkreis Lindau am Bodensee der französischen Zone zugeordnet, um eine direkte Verbindung zur französischen Zone in Österreich zu ermöglichen. Für die USA wurden Nutzungsrechte an einer Enklave um Bremen vorgesehen, damit der Transfer zu den Bremer Häfen erleichtert wurde. Dieses Gebiet umfasste zunächst Bremen, Wesermünde, die Kreise Wesermarsch und Osterholz sowie den westlichen Teil des Kreises Cuxhaven. Die neue französische Zone entstand ausschließlich zulasten der bisherigen britischen und amerikanischen Zonen. Sie führte zu Teilungen unter anderem im Rheinland, in Nassau, Baden, Württemberg und Bayern.
Änderungen nach Potsdam
Nach den ursprünglichen Planungen wurden 1945 wichtige Änderungen vorgenommen. Auf der Potsdamer Konferenz wurde festgelegt, dass die Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße vorläufig polnischer Verwaltung unterstellt werden und nicht, wie in den Zonenprotokollen vorgesehen, als Teil der sowjetischen Zone zu behandeln sind. Auch das Königsberger Gebiet, ab 1946 Oblast Kaliningrad, also der nördliche Teil Ostpreußens, gehörte danach nicht weiter zu dieser Zone.
Unmittelbar nach der Potsdamer Konferenz kam es außerdem zu einem Gebietsaustausch an der westlichen Stadtgrenze Berlins. Er betraf die Ortslagen beziehungsweise Ortsteile Weststaaken, Weinmeisterhöhe, den Seeburger Zipfel und den östlichen Teil von Groß Glienicke. Ziel war, die Nutzung der Flugplätze Gatow und Staaken durch die britische beziehungsweise sowjetische Besatzungsmacht zu ermöglichen.
1947 wurde die US-amerikanisch verwaltete Enklave in der britischen Zone verändert. Nach der zwischenzeitlichen Ausgliederung Wesermündes wurde das US-Gebiet auf das Territorium des im selben Jahr neu gegründeten Landes Freie Hansestadt Bremen verkleinert.
Groß-Berlin
Für Groß-Berlin sahen die Protokolle eine Sonderregel vor. Deutschland sollte für Besatzungszwecke in Zonen geteilt werden, Berlin aber als besonderer Bereich unter gemeinsamer Besatzung stehen. Eine Interalliierte Regierungsbehörde, die Komendatura, sollte aus drei beziehungsweise später vier Kommandanten bestehen und die Verwaltung Groß-Berlins gemeinsam leiten.
Die Sowjetunion vertrat später die Rechtsauffassung, Groß-Berlin sei Teil ihrer Zone, in der lediglich die Westsektoren gemeinsam mit den anderen Alliierten verwaltet würden. In einer Note vom 14. Juli 1948 schrieb sie, Berlin liege im Zentrum der sowjetischen Besatzungszone und stelle einen Teil dieser Zone dar. Die Westalliierten widersprachen: Groß-Berlin gehöre zu keiner der vier Besatzungszonen, sondern werde als Sitz des Kontrollrats mit gleichen Rechten gemeinsam verwaltet. Weil die Land- und Wasserwege der Westalliierten nach Berlin durch die sowjetische Zone führten, konnte die Sowjetunion 1948 bis 1949 die Berlin-Blockade errichten.
Für die Planung der Berliner Sektoren wurden die Grenzen Groß-Berlins von 1920 genutzt. Die tatsächliche Ausführung orientierte sich jedoch an der Bezirksgrenzreform, die die NS-Regierung 1938 umgesetzt hatte.
Grenzen und historische Bezüge
Für die deutschen Zonen legten die Planer die Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 zugrunde. Die Grenzen von 1938 aus dem Münchner Abkommen galten nicht als geeignete Grundlage, weil eine Wiederholung dieses „Schenkungsfriedens“ dem Ziel der Erklärung von Teheran widersprochen hätte, Grundlagen für einen dauerhaften europäischen Frieden zu schaffen. Für Berlin wurden, wie erwähnt, die Grenzen von 1920 verwendet.
Bei der Ausarbeitung spielten Exilregierungen und ihre Interessen eine Rolle. In London bestanden eine tschechoslowakische und eine polnische Exilregierung. Edvard Beneš blieb als tschechischer Exilpräsident ab 1940 ein anerkannter Gesprächspartner der Alliierten. Mit der polnischen Exilregierung kam es dagegen zum Bruch mit der Sowjetunion; ab 1944 unterstützte diese das Lubliner Komitee. Die Exilregierungen standen mit Widerstandsbewegungen in den besetzten Ländern in Verbindung, deren Forderungen gegenüber Deutschland im Verlauf des Krieges radikaler wurden.
Die westliche Grenze der sowjetischen Besatzungszone wurde früh von sowjetischer Seite bestimmt und am 12. Mai 1944 vom amerikanischen Vertreter akzeptiert. Die Westmächte hatten bis zum 12. September 1944 noch keine genauen eigenen Vorstellungen niedergelegt; Frankreich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beteiligt. Der Artikel stellt verschiedene Thesen dar, nach denen ältere historische Vorstellungen über slawische und deutsche Siedlungsräume, der „Drang nach Osten“ und polnische Sicherheitsinteressen im Hintergrund eine Rolle gespielt haben könnten. Diese Deutungen werden im Artikel als historische Bezüge und Thesen behandelt, nicht als eindeutige Ursache der Grenzziehung.