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Zinsaufwand

Zinsaufwand (englisch interest paid) ist im Rechnungswesen der periodenbezogene betriebliche Aufwand für gezahlte Fremdkapital-Zinsen, der in der Kosten- …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Ausweis
  2. 2. Bestandteile und Sonderfälle
  3. 3. Kennzahlen zur Beurteilung der Schulden
  4. 4. Regelungen in Österreich, der Schweiz und nach IFRS

Bedeutung und Ausweis

Zinsaufwand (englisch interest paid) ist im Rechnungswesen der periodenbezogene betriebliche Aufwand für gezahlte Zinsen auf Fremdkapital. Er wird in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen. Der entsprechende Ertrag auf verliehenes Kapital heißt Zinsertrag.

Zinsen auf Fremdkapital mindern als Aufwand den Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung und als Ausgabe die Liquidität. Eigenkapitalstarke Unternehmen tragen bei sonstiger Vergleichbarkeit weniger Zinsaufwand als eigenkapitalschwache Unternehmen und erreichen daher früher die Gewinnschwelle. Steigt das Zinsniveau, trifft dies eigenkapitalschwache Unternehmen stärker; dieser Zusammenhang wird als Leverage-Effekt bezeichnet.

Handelsrechtlich lautet die Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“. Sie ist nach § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB im Gesamtkostenverfahren beziehungsweise Nr. 12 HGB im Umsatzkostenverfahren gesondert auszuweisen. Nach § 255 Abs. 3 HGB dürfen Zinsen nur dann in die Herstellungskosten aktiviert werden, wenn ein Kredit speziell zur Herstellung eines Vermögensgegenstands aufgenommen wurde. Der Zinsaufwand erscheint dann nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern als Vermögen; Gewinne können dadurch höher und Verluste niedriger ausfallen.

Bestandteile und Sonderfälle

Zum Zinsaufwand zählen Kreditzinsen wie Festzinsen, variable Zinsen, Sollzinsen, Überziehungszinsen und Verzugszinsen, auch wenn sie in Fremdwährung anfallen. Sie können beispielsweise aus Bankkrediten, aufgenommenen Anleihen, Schuldscheindarlehen oder Gesellschafterdarlehen entstehen.

Ebenfalls dazugehören Abschreibungen auf ein aktiviertes Disagio sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten (§ 277 Abs. 5 HGB). Regelmäßig müssen Zinsen eine laufzeitabhängige Komponente enthalten.

Beim Skonto ist die wirtschaftliche Natur umstritten: Die Zinstheorie behandelt nicht beanspruchtes Lieferanten-Skonto als Zinsaufwand für einen Lieferantenkredit, die Preisminderungstheorie als Preisermäßigung bei Zahlung innerhalb der Skontofrist. Handelsrechtlich ist Skonto jedenfalls als Anschaffungspreisminderung nach § 255 Abs. 1 HGB zu behandeln und gehört deshalb nicht zum Zinsaufwand.

Die Zinskomponente des Altersversorgungsaufwands besteht aus Aufwendungen aus der Abzinsung. Sie ist nach § 277 Abs. 5 HGB als Zinsaufwand zu buchen. IAS 19.61 (2011) schreibt dagegen nicht vor, ob dieser Aufwand bei Pensionsrückstellungen zu passivieren oder in der Gewinn- und Verlustrechnung einem bestimmten Aufwandsposten zuzuordnen ist (IAS 19.119).

Kennzahlen zur Beurteilung der Schulden

Der Durchschnittszins für Fremdkapital zeigt, welchen durchschnittlichen Zinssatz ein Unternehmen auf seine zinstragenden Passiva zahlt:

Durchschnittszins Fremdkapital = Zinsaufwand / zinstragende Passiva

Die Zinsintensität oder Zinsaufwandsquote misst den prozentualen Anteil des Zinsaufwands an der Gesamtleistung:

Zinsintensität = Zinsaufwand / Gesamtleistung

Sie hängt besonders von der Finanzierungsstruktur ab, also vom Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital. Kapitalintensive und insbesondere fremdkapitalintensive Unternehmen haben meist hohe Zinsaufwandsquoten. Weil Zinsaufwand zu den Fixkosten zählt, kann er bei Unterbeschäftigung Verluste verursachen. Eine Erhöhung des Eigenkapitals kann den Zinsaufwand über einen Finanzierungs-Leverage senken.

Der in Kreditverträgen häufig als „financial covenant“ verwendete Zinsdeckungsgrad lautet:

Zinsdeckungsgrad = EBIT / Zinsaufwand

Der Schuldendienstdeckungsgrad vergleicht den Gewinn vor Zinsen und Steuern sowie Abschreibungen (EBITDA) mit Zinsaufwand und Tilgung einer Periode:

Schuldendienstdeckungsgrad = EBITDA / (Zinsaufwand + Tilgung)

Ein höheres EBITDA erleichtert den Schuldendienst. Eigenkapitalstarke Unternehmen können ihn tendenziell besser leisten. Der Deckungsgrad muss mindestens 1:1 betragen, damit Zinsen und Tilgung fortlaufend zahlbar sind. Branchenabhängig wird die Lage kritisch, wenn der Schuldendienst dauerhaft mehr als 50 % des EBITDA beträgt, also der Cashflow weniger als das Zweifache des Schuldendienstes ausmacht. Bei nicht nur vorübergehender Überschreitung liegt eine Unternehmenskrise vor.

Die Gesamtkapitalrentabilität zeigt die Rentabilität des insgesamt eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals:

Gesamtkapitalrentabilität = (Reingewinn + Zinsaufwand) / Gesamtkapital.

Regelungen in Österreich, der Schweiz und nach IFRS

In Österreich regelt § 231 Abs. 2 Nr. 15 UGB den Zinsaufwand im Gesamtkostenverfahren und § 231 Abs. 3 Nr. 14 UGB im Umsatzkostenverfahren.

In der Schweiz heißt der Zinsaufwand „Finanzaufwand“. Er wird in Art. 959b Abs. 2 Nr. 7 OR für das Gesamtkostenverfahren und Art. 959b Abs. 3 Nr. 4 OR für das Umsatzkostenverfahren genannt.

Nach IFRS 23.1 ist Zinsaufwand in der Periode zu erfassen, in der die Fremdkapitalzinsen angefallen sind.

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