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Ertrag
Ertrag ist in der Wirtschaft allgemein die Summe oder das Ergebnis der erbrachten wirtschaftlichen Leistung. Pendant ist der Aufwand.
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Grundbegriff und Bedeutung
Ertrag bezeichnet in der Wirtschaft allgemein die Summe oder das Ergebnis einer erbrachten wirtschaftlichen Leistung. Sein Gegenstück ist der Aufwand. Je nach Fachgebiet kann Ertrag entweder eine physische Gütermenge oder einen in Geld ausgedrückten Wert meinen.
In der Betriebswirtschaftslehre ist der Ertrag der in Geldeinheiten bewertete Bruttowertzuwachs, den ein Unternehmen durch die Produktion von Gütern oder Dienstleistungen innerhalb eines Geschäftsjahres erwirtschaftet. Er führt zu einem Zuwachs des Reinvermögens und wird nach dem Prinzip der Erfolgswirksamkeit dem Geschäftsjahr zugerechnet, zu dem er wirtschaftlich gehört.
Für eine einheitliche Fachsprache im Rechnungswesen sorgte 1929 der Betriebswirt Erwin Geldmacher. Er unterschied und grenzte unter anderem Leistung, Aufwand, Erlös, Ertrag, Kosten und Erfolg voneinander ab.
Abgrenzung der Rechnungsgrößen
Aufwand und Ertrag sind Erfolgsgrößen des externen Rechnungswesens. Sie werden für die periodisierte Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz benötigt. Geschäftliche Leistungen und die damit verbundenen Zahlungen werden durch Abgrenzungen und Abschreibungen dem Geschäftsjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der tatsächliche Zahlungsvorgang kann dagegen in einem früheren oder späteren Geschäftsjahr liegen.
Ausgaben und Einnahmen gehören ebenfalls zum externen Rechnungswesen beziehungsweise zur Buchführung. Sie entstehen, wenn etwas gekauft oder verkauft wird, unabhängig davon, ob die Bezahlung bereits erfolgt ist. Mit der tatsächlichen Zahlung werden daraus Auszahlungen beziehungsweise Einzahlungen. Aus- und Einzahlungen sind grundlegende Größen der Investitionsrechnung und des Treasury, also der Steuerung der Finanzmittel eines Unternehmens. Sie bestimmen dessen Liquiditätsreserven.
Kosten und Erlöse sind kalkulatorische Größen des internen Rechnungswesens, besonders der Kosten- und Leistungsrechnung. Erlöse dürfen dabei nicht mit Leistungen gleichgesetzt werden. Kosten und Erlöse erscheinen weder unmittelbar in den Zahlungen noch eins zu eins in Buchhaltung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Kosten und Aufwand können voneinander abweichen. Ein Vorgang kann unterschiedlich bewertet werden: Eine kalkulatorische Abschreibung ist eine Kostenposition, eine bilanzielle Abschreibung dagegen Aufwand. Zudem können Kosten ohne Entsprechung im externen Rechnungswesen angesetzt werden, etwa kalkulatorische Zinsen, Unternehmerlöhne oder Wagniskosten. Kosten sind nicht grundsätzlich einem Geschäftsjahr zugeordnet. Bei Kostenvergleichen werden häufig diskontierte Größen und bei Preiskalkulationen Erwartungswerte verwendet, die keine direkte Entsprechung in Zahlungen oder Aufwänden besitzen.
Ertrag in der Volkswirtschaftslehre
In der Volkswirtschaftslehre erzielt jeder Produktionsfaktor einen Ertrag. Bei Arbeit heißt er Arbeitseinkommen, bei Kapital Kapitalertrag, etwa Zinsertrag oder Dividendenertrag, und beim Boden Bodenertrag. Bodenertrag entsteht beispielsweise durch Ernte in der Landwirtschaft, Holzernte in der Forstwirtschaft oder den Abbau von Rohstoffen im Bergbau. Im weiteren Sinne zählen auch Rechtsfrüchte dazu, also Mieteinnahmen oder Pachtzinsen aus der Vermietung oder Verpachtung von Boden.
Ertrag ist hier die Gütermenge, die mit einem gegebenen Aufwand an Produktionsfaktoren innerhalb eines bestimmten Zeitraums hergestellt wird. Der Ertrag je Aufwandseinheit heißt Durchschnittsertrag. Der zusätzliche Ertrag, der bei einer infinitesimal kleinen Erhöhung des Aufwands entsteht, heißt Grenzertrag.
Der Grenzertrag steht im Mittelpunkt des Ertragsgesetzes, auch Gesetz des sinkenden Grenzertrags genannt. Anne Robert Jacques Turgot formulierte es ursprünglich für die Landwirtschaft als Bodenertragsgesetz: Wird auf derselben Agrarfläche der Arbeitseinsatz stetig erhöht, steigt der Bodenertrag zunächst überproportional, danach nur noch unterproportional, bleibt anschließend gleich und nimmt schließlich wieder ab. Das daraus abgeleitete Ertragsgebirge stellt dreidimensional dar, wie die Ausbringungsmenge von den unterschiedlichen Einsatzmengen zweier Produktionsfaktoren abhängt.
Wird die Gütermenge G mit ihrem Preis P multipliziert, ergibt sich der Ertrag in Geldeinheiten E:
E = G · P
Ertrag ist deshalb sowohl eine physische Summe als auch ein Wertbegriff. In der Distributionstheorie erscheint dieser Wertbegriff als Wertprodukt und Wertgrenzprodukt. Bei vollständiger Konkurrenz entspricht das Wertgrenzprodukt dem Faktorpreis.
Betrieblicher und neutraler Ertrag
Für die Erfolgsrechnung wird zwischen betriebsbedingtem und neutralem Ertrag unterschieden. Der Betriebsertrag beziehungsweise das Betriebsergebnis ist der Erfolg aus dem Kerngeschäft des Unternehmens. Neutraler Ertrag stammt dagegen nicht aus der Verfolgung des Betriebszwecks, ist nach Art oder Höhe außergewöhnlich oder gehört wirtschaftlich zu einer anderen Periode.
Zum neutralen Ertrag gehören:
- Betriebsfremder Ertrag hat keine Beziehung zur betrieblichen Leistungserstellung, etwa Mieterträge aus einem Grundstück, das nicht dem Betrieb dient.
- Periodenfremder Ertrag ist zwar betriebsbedingt, gehört aber zu einer anderen Periode als die zugehörige Leistung, etwa Steuererstattungen oder erhaltene Anzahlungen.
- Außerordentlicher Ertrag ist nach Art und Höhe so ungewöhnlich, dass er nicht als ordentlicher Ertrag behandelt wird, etwa Erträge aus Versicherungsentschädigungen oder Kursgewinne.
- Bewertungsbedingter Ertrag entsteht beispielsweise durch Zuschreibungen.
Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz entfielen seit Dezember 2005 der neutrale Ertrag als Position 16 und das neutrale Ergebnis als Position 17 als Zwischengrößen der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 2 HGB).
Verhältnis von Ertrag und Leistung
Der Zweckertrag ist ein betriebsbezogener, ordentlicher und zeitraumgerechter Ertrag. Dazu zählen Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft, Bestandszuwächse im Lager sowie aktivierte Eigenleistungen. Er kann zugleich eine Grundleistung sein oder als Andersleistung in der Kosten- und Leistungsrechnung mit einem anderen Wert als in der Finanzbuchhaltung erfasst werden.
Neutraler Ertrag kann als Zusatzertrag oder Andersertrag auftreten. Ein Zusatzertrag ist weder sachzielbezogen noch zeitraumgerecht; ihm steht auch keine Einnahme gegenüber. Andersertrag entsteht, wenn Lagerbestände mit Verkaufspreisen bewertet werden, die von den in der Gewinn- und Verlustrechnung verwendeten Herstellungskosten abweichen.
Eine Andersleistung liegt vor, wenn ein Zweckertrag nicht in gleicher Höhe als Leistung verrechnet wird, etwa wegen eines höheren Wertansatzes im internen als im externen Rechnungswesen. Einer Zusatzleistung steht überhaupt kein Ertrag gegenüber. Beispiele sind nicht aktivierbare Eigenleistungen wie selbst erstellte Software oder Fertigerzeugnisse, die unentgeltlich als Spende an Dritte abgegeben werden.
Die Ertragslage beschreibt die vergangene Gewinnsituation eines Unternehmens. Die Ertragskraft ist dagegen zukunftsbezogen und ergibt sich aus der Verfolgung des Betriebszwecks und weiterer Unternehmensziele wie der Gewinnmaximierung, besonders im Kerngeschäft und bei Cashcows. Weitere betriebswirtschaftliche Kennzahlen sind Rohertrag und Reinertrag. Das Ertragsmanagement versucht vor allem im Hotelgewerbe und bei Fluggesellschaften, mit zeitlich begrenzten Kapazitäten und ihrer Auslastung den maximalen Ertrag zu erzielen.
Im Handels- und Bilanzrecht ist Ertrag außerdem ein Rechtsbegriff. Nach § 246 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten. § 275 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 HGB nennt „Erträge aus Beteiligungen“, „Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens“ sowie „sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“. Im Rechnungswesen werden sie auf Ertragskonten verbucht und anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommen.
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