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Aufwand
Aufwand ist in der Wirtschaft allgemein der materielle oder ideelle Einsatz, den ein Wirtschaftssubjekt erbringen muss, um eine Leistung zu erstellen oder …
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Begriff und Bedeutung
Aufwand ist der materielle oder ideelle Einsatz, den ein Wirtschaftssubjekt erbringen muss, um eine Leistung zu erstellen oder eine Gegenleistung zu erhalten. Sein Gegenbegriff ist der Ertrag. Ressourcen werden eingesetzt, um ein Ziel zu erreichen; der materielle ökonomische Aufwand dient dabei der Erzielung von Erträgen.
Ideeller Aufwand ist zum Beispiel Zeitaufwand. Materieller Aufwand umfasst Arbeit (Arbeitsaufwand) oder Geld im engeren Sinn. Wirtschaftlich bedeutet Aufwand den Einsatz von Vermögenswerten wie Rohstoffen und Maschinen, von Arbeitskräften oder von fremden Dienstleistungen. Dieser Einsatz verursacht einen Wertverzehr.
Aufwand ist besonders wichtig für das externe Rechnungswesen, also Buchhaltung sowie Jahresabschluss. Im Controlling sowie in der Kosten- und Leistungsrechnung stehen dagegen Kosten im Mittelpunkt. Das interne Rechnungswesen teilt buchhalterischen Aufwand teilweise in Zweckaufwand und neutralen Aufwand ein.
Aufwand im Verhältnis zu anderen Rechnungsgrößen
Aufwand und Ertrag sind Erfolgsgrößen des externen Rechnungswesens. Sie dienen der periodisierten Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz. Leistungen und die damit verbundenen Zahlungen werden dem Geschäftsjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Abgrenzungen und Abschreibungen sorgen dafür, dass dies unabhängig davon geschieht, ob die Zahlung schon in einem anderen Geschäftsjahr erfolgt ist oder erst erfolgen wird.
Ausgaben und Einnahmen entstehen beim Kauf beziehungsweise Verkauf, unabhängig von der Bezahlung. Mit der tatsächlichen Zahlung wird aus einer Ausgabe eine Auszahlung und aus einer Einnahme eine Einzahlung. Aus- und Einzahlungen sind grundlegende Rechengrößen der Investitionsrechnung und des Treasury; sie bestimmen die Liquiditätsreserven eines Unternehmens.
Kosten und Erlöse gehören zum internen Rechnungswesen, besonders zur Kosten- und Leistungsrechnung. Erlöse dürfen nicht mit Leistungen verwechselt werden. Kosten und Erlöse sind kalkulatorische Größen: Sie erscheinen weder in den Zahlungen noch eins zu eins in Buchhaltung, Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung. Kosten können etwa für Preiskalkulationen als erwartete oder diskontierte Größen angesetzt werden; auch Wagniskosten können hinzukommen.
Definitionen des Aufwands
In der Betriebswirtschaftslehre ist Aufwand der in Geldeinheiten ausgedrückte Werteverzehr, der in einem Unternehmen innerhalb eines Geschäftsjahres anfällt. Dazu gehören auch Vermögensminderungen, die nicht unmittelbar der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen dienen, beispielsweise Spenden an gemeinnützige Organisationen.
Eine weitere Definition beschreibt Aufwand als Verminderung des bilanziellen Eigenkapitals, sofern sie nicht durch Entnahmen, Kapitalherabsetzung oder Gewinnausschüttung entsteht. Aufwand vermindert damit letztlich das betriebliche Reinvermögen. Günter Wöhe und andere Autoren verstehen darunter außerdem den mit dem Faktorpreis bewerteten Faktoreinsatz, auch Input genannt.
Zweckaufwand, neutraler Aufwand und Kosten
Aufwandskonten erfassen und verrechnen Aufwand. Buchungen, die weder sachlich noch ihrer Höhe nach Kosten sind, werden nicht in die Kostenrechnung übernommen; sie sind neutraler Aufwand.
Zweckaufwand ist der Aufwand, der direkt dem Betriebszweck dient und zeitlich in die betrachtete Periode fällt. Hier entspricht der Aufwand der Finanzbuchhaltung genau den betrieblichen Kosten der Kosten- und Leistungsrechnung. Grundkosten sind beispielsweise Material-, Personal- und Raumkosten. Anderskosten liegen vor, wenn Aufwand und Kosten unterschiedlich hoch bewertet werden. Für die kalkulatorische Abschreibung in der Kostenrechnung sind die Anschaffungskosten die Grundlage, für die bilanzielle Abschreibung in der Finanzbuchhaltung die Wiederbeschaffungskosten. Zweckaufwand und Zusatzkosten bilden zusammen die Gesamtkosten.
Neutraler Aufwand hat keinen Kostencharakter: Er ist nicht auf den Betriebszweck gerichtet, außergewöhnlich in Art oder Höhe oder gehört zeitlich in eine andere Periode. Betriebsfremder Aufwand sind etwa Spenden. Außerordentlicher Aufwand entsteht beispielsweise beim Verkauf einer Maschine unter dem Buchwert oder durch Forderungsausfälle. Periodenfremder Aufwand ist zwar betriebsbedingt, gehört aber nicht zur betrachteten Periode, etwa eine Nachzahlung von Gewerbesteuer für frühere Jahre.
Die Kostenrechnung grenzt drei Fälle ab: Neutraler Aufwand ist Aufwand, aber keine Kosten. Grundkosten und Anderskosten sind zugleich Aufwand und Kosten. Zusatzkosten sind Kosten, aber kein Aufwand; ein Beispiel ist der kalkulatorische Unternehmerlohn. Kalkulatorische Kosten sind Kosten, denen entweder kein Aufwand gegenübersteht (Zusatzkosten) oder nur Aufwand in unzureichender Höhe (Anderskosten). Seit Dezember 2005 sind neutraler Aufwand (Position 15) und neutrales Ergebnis (Position 17) durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz nicht mehr als Zwischengrößen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten (§ 275 Abs. 2 HGB).
Sprachgebrauch und Gliederung
Die Betriebswirtschaftslehre verwendet überwiegend den Singular „Aufwand“ und den Plural „Aufwände“. Häufig wird jedoch auch „Aufwendungen“ verwendet, obwohl dies der Plural des Rechtsbegriffs „Aufwendung“ ist und beide Begriffe unterschiedliche Inhalte haben. Auch die Rechtsvorschriften sind nicht einheitlich: § 246 HGB nennt „Aufwendungen und Erträge“, während § 275 Abs. 2 HGB unter anderem Materialaufwand, Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen aufführt. § 82b Abs. 1 EStDV verwendet den Ausdruck Erhaltungsaufwand.
Die Deutsche Bundesbank gliedert Aufwand in Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibung, Zinsaufwand, Betriebssteuern und übrige Aufwendungen.
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