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Zensur in der DDR

Unter Zensur in der DDR, und zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), werden Maßnahmen zur Kontrolle von Medien, Meinungsäußerungen, Verhalten, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern und Bedeutung
  2. 2. Sprache als Kontrolle
  3. 3. Institutionen und Methoden
  4. 4. Medien, Literatur und Kunst
  5. 5. Recht und Alltag
  6. 6. Späte Entwicklung

Kern und Bedeutung

Zensur in der DDR und zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bezeichnete Maßnahmen zur Kontrolle von Medien, Meinungsäußerungen, Verhalten, Lerninhalten und künstlerischer Produktion. Offiziell erklärte die DDR, es gebe keine Zensur. Die Wörter „Zensur“ und „Verbot“ waren tabu und wurden durch verharmlosende Begriffe wie „Parteimäßige Führungstätigkeit“, „Planung“, „Leitung“ oder „Lenkung“ ersetzt.

Die Kontrolle richtete sich gegen alles, was als systemkritisch, unsozialistisch oder als „westliche Dekadenz“ galt. Folgen konnten Aufführungs-, Ausstellungs-, Auftritts-, Berufs- und Publikationsverbote sein. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nutzte dabei Observation, Einschüchterung, Inhaftierung und „Zersetzung“, also gezielte Maßnahmen zur psychischen und sozialen Schwächung von Personen. Eine besonders schwere Form der Ausschließung war die Ausbürgerung politisch unerwünschter Bürger.

Das Zensursystem war tief in Staat, Partei, Medien, Bildung, Wissenschaft, Kultur und Alltag eingebettet. Es wurde von zentralen Institutionen und Funktionären geplant und durch lokale Stellen, Verbände und Betriebe mitgetragen. Für die SED galt Zensur nicht als offen benanntes Unrecht, sondern als angeblich notwendiges Mittel zum Schutz des „realsozialistischen“ Staates und zur „Erziehung“ der Bürger. Fast alle Zensurakten sind erhalten; im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde umfassen sie 130 Regalmetern.

Sprache als Kontrolle

Ein wichtiges Mittel der Zensur war die Sprache. Nach der Untersuchung von Laura Bradley aus dem Jahr 2010 wurde Zensur in der unmittelbaren Nachkriegszeit teilweise als Teil der Entnazifizierung akzeptiert, durfte nach der Verfassung von 1949 aber nur noch verschleiert angesprochen werden. Offizielle Sprache stellte Kontrolle als Förderung, Hilfe oder pädagogische Anleitung dar.

Beispiele für solche Sprachregelungen waren „Druckgenehmigungsverfahren“ für vorgeschaltete Kontrolle von Veröffentlichungen, „Spielplangestaltung“ für die Kontrolle von Theater- und Filmprogrammen, „Lizenzierung“ für die Kontrolle ausländischer Werke und „Selbstkritik“ oder „ideologische Klärungsprozesse“ für den Druck auf Künstler, ihre Werke an die Parteilinie anzupassen.

Diese Sprache beeinflusste auch den Alltag. Viele Bürger entwickelten eine Doppelmoral: Öffentlich nutzten sie die DDR-Parteisprache oder schwiegen, privat konnten sie andere Ansichten haben. Dadurch entstanden Misstrauen und eine deutliche Kluft zwischen Propaganda und Alltag. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Amtssprache der DDR spöttisch „Sowjetdeutsch“ oder „Parteichinesisch“ genannt.

Institutionen und Methoden

In der SBZ übte von 1945 bis zur Gründung der DDR im Oktober 1949 die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Zensur aus. Am 9. Juni 1945 wurde sie mit Sitz in Berlin-Karlshorst installiert. Zeitungen der SED passten sich durch Selbstzensur der Parteilinie an, während Blätter der Blockparteien CDU, LDPD und NDPD der Vorzensur unterlagen. Vor dem Druck mussten Seitenabzüge in der Kommandantur vorgelegt und genehmigt werden.

Mit der Gründung der DDR 1949 waren Presse, Medien und Druckereien weitgehend gleichgeschaltet oder verstaatlicht. Die offene Vorzensur wurde durch indirektere Formen ersetzt. Das Politbüro der SED gab Themen und Schwerpunkte der Berichterstattung vor. Die Abteilung Agitation des Zentralkomitees leitete Anweisungen an Nachrichten- und Presseorgane weiter. Tägliche Konferenzen, Presseanweisungen, Pflichtthemen, Kommentarargumente, Schlagzeilenformulierungen und „Sollpläne“ steuerten die Medien. Unter Redakteuren hieß es daher: „Meine Meinung kommt um zwei Uhr aus Berlin!“

Wichtige Akteure waren das SED-Zentralkomitee, die Abteilung Agitation, das Ministerium für Kultur, das Ministerium der Justiz, das Ministerium für Volksbildung, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und die Staatliche Plankommission. Das MfS überwachte Kultur, Kirchen, Jugendorganisationen, Sport und andere Bereiche; seine Abteilung XX war dafür besonders wichtig. Hauptamtliche Mitarbeiter und Inoffizielle Mitarbeiter (IM) wirkten als Gutachter, Informanten und Einflussnehmer. Auch westdeutsche Verlage wurden überwacht, um Veröffentlichungen kritischer DDR-Autoren im Westen zu verhindern.

Medien, Literatur und Kunst

Literatur, Theater und Film wurden stark kontrolliert. Ab 1956 war die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur Träger des Druckgenehmigungsverfahrens. Sie konnte über Papier, Druckkapazitäten, Verlagsleitungen und Lektoren Einfluss nehmen und hatte ein vollständiges Monopol über alle 78 Verlage der DDR. Schriftsteller durften ihre Werke grundsätzlich nicht im westlichen Ausland veröffentlichen; seit 1966 war dafür eine Genehmigung des Büros für Urheberrechte nötig.

Auch nach einer Druck- oder Aufführungsgenehmigung endete die Kontrolle nicht. Theaterproben wurden durch regionale Politik, Parteiorganisationen oder das MfS beobachtet. Nach Aufführungen wurde die Reaktion des Publikums ausgewertet. Offene Verbote sollten möglichst vermieden werden; stattdessen wurden Stücke entschärft oder aus angeblich technischen Gründen verschoben. Beim Beispiel Bertolt Brecht zeigte sich der Widerspruch: Er war als international bedeutender Künstler willkommen, geriet aber mit den Vorgaben des Sozialistischen Realismus in Konflikt.

Zeitungen und Zeitschriften unterlagen Lizenzierung und Vertriebskontrolle. Der Postzeitungsvertrieb der DDR hatte ein Monopol für Verkauf und Zustellung; wer nicht in seine Liste aufgenommen oder daraus gestrichen wurde, war praktisch verboten. Im November 1988 wurde zum Beispiel die sowjetische Zeitschrift „Sputnik“ wegen kritischer Artikel für ein Jahr gestrichen.

Hörfunk und Fernsehen wurden zentral gelenkt. Nach 1949 übernahm der Ministerrat die Kontrolle des Hörfunks, 1952 wurden die Sender zentralisiert und dem Staatlichen Komitee für Rundfunk unterstellt. Am 4. September 1968 entstand das Staatliche Komitee für Fernsehen. Die Wirkung dieser Kontrolle blieb begrenzt, weil viele DDR-Bürger westliche Radio- und Fernsehprogramme empfangen konnten. Gestört wurde vor allem Mittelwellenempfang; westdeutsche UKW- und Fernsehprogramme waren in weiten Teilen der DDR empfangbar, außer im sogenannten „Tal der Ahnungslosen“.

Auch bildende Kunst und Musik sollten der staatlichen Ideologie dienen. Künstler ohne Anerkennung durch den Verband Bildender Künstler der DDR riskierten Ausstellungsverbote oder faktisch Berufsverbot. Musiktexte mussten marxistisch-leninistischen Erwartungen entsprechen; Lektorate von Rundfunk und dem Plattenlabel Amiga prüften neue Songs auf „Konservierungs- und Sendewürdigkeit“. Für öffentliche Auftritte brauchten Musiker eine staatliche Spielerlaubnis, umgangssprachlich „Pappe“ genannt.

Recht und Alltag

Die DDR-Verfassung versprach Rechte, die in der Praxis stark eingeschränkt wurden. Die Verfassung von 1949 erklärte in Artikel 9, alle Bürger hätten das Recht, ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern; außerdem hieß es: „Eine Pressezensur findet nicht statt.“ In der Verfassung von 1968 wurde der Begriff Zensur nicht mehr verwendet. Artikel 27 garantierte freie Meinungsäußerung sowie die Freiheit von Presse, Rundfunk und Fernsehen. Gleichzeitig bot Artikel 18 mit dem Schutz der „sozialistischen Nationalkultur“ eine Grundlage, um Kultur politisch zu steuern und „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen.

Das Strafgesetzbuch diente zur Durchsetzung der Kontrolle. § 106 stellte „staatsfeindliche Hetze“ unter Strafe. § 219 „Ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ konnte Besitz und Weitergabe westlicher Zeitungen und Zeitschriften bestrafen. § 220 „Staatsverleumdung“ schützte staatliche Organe und Mitarbeiter auch vor „Verächtlichmachung“. §§ 245 und 246 über „Geheimnisverrat“ konnten genutzt werden, um die Weitergabe von Informationen über die DDR an westliche Medien zu bestrafen.

Im Alltag führte die Angst vor Repressionen und Inoffiziellen Mitarbeitern zu Selbstzensur, besonders am Arbeitsplatz. Viele Autoren entwickelten eine „Schere im Kopf“, um Veröffentlichungen überhaupt zu ermöglichen. Manche versuchten, Zensoren durch auffällige Stellen, sogenannte „weiße Elefanten“, von subtilerer Kritik abzulenken. Künstler nutzten Metaphern und Andeutungen, sodass das Publikum zwischen den Zeilen lesen musste.

Es gab auch Umgehungsversuche. Samisdat, Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen sowie kirchliche Blätter schufen eine illegale Gegenöffentlichkeit, seit den 1980er-Jahren auch kleine originalgrafische Zeitschriften in Künstlerkreisen. Diese erreichten meist keine überlokale Wirkung. Heimliche Veröffentlichungen im Ausland oder die Weitergabe verbotener Inhalte konnten jedoch schwere Folgen haben, von Überwachung und Zersetzung über Berufsverbot bis zu Freiheitsentzug und Zwangsausbürgerung.

Späte Entwicklung

Als Michail Gorbatschow 1985 in der Sowjetunion Glasnost und Perestroika einleitete und den Ostblockregierungen eine Abkehr von der Breschnew-Doktrin anbot, lehnte die SED-Führung diesen Kurs ab. Sie zensierte sowjetische Medien und propagierte einen „Sozialismus in den Farben der DDR“.

Diese Abgrenzung passte zu älteren Versuchen, die DDR sprachlich und kulturell von der Bundesrepublik zu trennen. Schon 1970 hatte die SED unter Ulbricht versucht, eine „sozialistische deutsche Nationalsprache“ zu konstruieren. Der Versuch scheiterte ebenso wie die spätere Reformunfähigkeit an der Realität. Der wachsende Widerstand der Bevölkerung erreichte 1989 seinen Höhepunkt und führte zur Implosion des Staates 1989/1990.

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