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Bundesarchiv (Deutschland)
Das Bundesarchiv (BArch) ist eine 1952 gegründete deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien …
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Aufgabe und Bedeutung
Das Bundesarchiv (BArch) ist eine deutsche Bundesoberbehörde. Es wurde am 3. Juni 1952 gegründet und gehört zum Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Seine zentrale Aufgabe ist es, Archivgut des Bundes und weiterer Vorgänger- oder Bezugseinrichtungen dauerhaft zu sichern, nutzbar und zugänglich zu machen sowie wissenschaftlich auszuwerten. Archivgut meint Unterlagen, die wegen ihres bleibenden Werts aufbewahrt werden, zum Beispiel für Forschung, Verwaltung, Rechtsprechung oder zur Sicherung berechtigter Interessen von Bürgerinnen und Bürgern.
Die Hauptdienststelle befindet sich in Koblenz. Der größte Standort nach Raum und Personal ist Berlin-Lichterfelde; dort gibt es auch besonders viele Benutzungen und mit rund 1,7 Millionen Bänden den größten Bibliotheksbestand innerhalb des Bundesarchivs. Insgesamt hat das Bundesarchiv etwa 2270 Mitarbeiter. Seit dem 17. Juni 2021 gehört auch das frühere Material des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zum Bundesarchiv; es wird als Stasi-Unterlagen-Archiv geführt.
Bestände und Archivwürdigkeit
Das Bundesarchiv umfasst Überlieferungen aus mehreren Epochen: aus dem Heiligen Römischen Reich (1495–1806), dem Deutschen Bund (1815–1866), dem Deutschen Reich (1871–1945), den Besatzungszonen (1945–1949), der Deutschen Demokratischen Republik (1949–1990) und der Bundesrepublik Deutschland seit 1949. Es sammelt nicht nur Unterlagen zentraler ziviler und militärischer Stellen, sondern auch zeitgeschichtliche Sammlungen, Unterlagen überregional wichtiger Parteien, Verbände und Vereine, Nachlässe bedeutender Personen sowie publizistische Quellen.
Zum Archivgut gehören Akten, Filme, Fotos, elektronische Datenträger, elektronische Akten, Karten, Plakate, Urkunden und Pläne. Ob Unterlagen „archivwürdig“ sind, entscheidet das Bundesarchiv selbst. Maßstab ist, ob ihre Aufbewahrung einen bleibenden Wert hat: für die Erforschung und das Verständnis von Geschichte und Gegenwart, für berechtigte Interessen der Bürgerinnen und Bürger oder für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.
Stand 2022 umfasste das Bundesarchiv etwa 548 laufende Kilometer Schriftgut einschließlich Karteien, 60 Petabyte Daten, 15,7 Millionen Bilder, 1,5 Millionen Filmrollen zu 210.000 Filmtiteln, 67.000 Plakate, 2,2 Millionen Karten, Pläne und technische Zeichnungen sowie 2,2 Millionen Bände in der Bibliothek.
Historische Entwicklung
Ein zentrales Archiv für die Organe und Behörden des Reiches entstand in Deutschland erst 1919, später als in vielen anderen europäischen Staaten. Dieses Reichsarchiv hatte seinen Standort auf dem Brauhausberg in Potsdam. Es übernahm Unterlagen oberster Reichsbehörden seit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867. Ab 1925 wurden in einer Außenstelle in Frankfurt am Main auch Überlieferungen des Deutschen Bundes und des Reichskammergerichts übernommen. Die ältesten Dokumente im Bundesarchiv stammen aus Verfahrensakten des Reichskammergerichts und reichen bis 1411 zurück; eine durchgehende Überlieferung beginnt aber erst 1867.
Im Zweiten Weltkrieg gingen trotz Auslagerungen viele Bestände verloren. Besonders stark betroffen war das 1936 aus dem Reichsarchiv ausgegliederte Heeresarchiv, dessen Bestände fast vollständig vernichtet wurden. Auch Unterlagen von Reichsbehörden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden waren, wurden durch Luftangriffe zerstört. Außerdem vernichteten Funktionäre des NS-Staates Unterlagen, um belastendes Material und Spuren ihres verbrecherischen Handelns zu beseitigen. Nach Kriegsende beschlagnahmten die Alliierten Archivgut und gaben es später teilweise und nicht immer vollständig zurück.
In der Sowjetischen Besatzungszone entstand 1946 das Deutsche Zentralarchiv, ab 1973 Zentrales Staatsarchiv der DDR. In der Bundesrepublik beschloss die Bundesregierung 1950 die Gründung des Bundesarchivs, das 1952 in Koblenz eingerichtet wurde. Nach der Wiedervereinigung gingen wichtige DDR-Archive in das Bundesarchiv über, darunter das Zentrale Staatsarchiv, das Militärarchiv der Nationalen Volksarmee, die Staatliche Archivverwaltung und das Staatliche Filmarchiv der DDR. Für die Unterlagen der Parteien und Massenorganisationen der DDR wurde 1992 die Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO) geschaffen; sie nahm am 4. Januar 1993 ihre Arbeit auf.
Weitere wichtige Erweiterungen waren unter anderem die Übernahme des Berlin Document Center mit Unterlagen wie der Mitgliederkartei der NSDAP und Personalakten von 62.000 SS-Führern, die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im Jahr 2000 sowie die Eingliederung der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht zum 1. Januar 2019. Am 17. Juni 2021 ging die Verantwortung für die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR auf das Bundesarchiv über; zugleich wurde das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen aufgelöst.
Rechtsgrundlagen und Nutzung
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Bundesarchivgesetz (BArchG) und für die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG). Hinzu kommen Benutzungsordnungen, Gebührenregelungen und der Stiftungserlass der SAPMO.
Das Bundesarchivgesetz regelt die Aufgaben des Bundesarchivs. Öffentliche Stellen des Bundes müssen dem Bundesarchiv Unterlagen anbieten, wenn sie diese nicht mehr für ihre Aufgaben brauchen oder nicht weiter aufbewahren dürfen. Das Bundesarchiv entscheidet dann über die Archivwürdigkeit. Grundsätzlich steht nach § 10 BArchG „jeder Person […] nach Maßgabe dieses Gesetzes auf Antrag das Recht zu, Archivgut des Bundes zu nutzen“. Die Nutzung ist aber nur möglich, wenn keine gesetzlichen Einschränkungs- oder Versagungsgründe und keine Rechte betroffener Personen entgegenstehen.
Für Stasi-Unterlagen gilt das Stasi-Unterlagen-Gesetz. Es wurde am 14. November 1991 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und regelt den Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes sowie die unterschiedlichen Bedingungen ihrer Verwendung. Nicht alles staatliche Archivgut liegt im Bundesarchiv: Teile befinden sich zum Beispiel im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts, im Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages und im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Unterlagen von Politikerinnen und Politikern, Parteien und Bundestagsfraktionen gehören nicht zum staatlichen Archivgut und werden in Archiven parteinaher Stiftungen gesammelt.
Organisation und Fachabteilungen
Das Bundesarchiv wird von einem Präsidenten geleitet; seit dem 3. Mai 2011 ist dies Michael Hollmann. Es gibt zwei Vizepräsidentinnen und einen Vizepräsidenten, denen jeweils Bereiche unterstehen. Ein Bereich umfasst zentrale Verwaltungsangelegenheiten. Ein weiterer Bereich ist für das Stasi-Unterlagen-Archiv zuständig, darunter die Abteilungen AR, AU, VF und R. Ein dritter Bereich umfasst Abteilungen des früheren Bundesarchivs, darunter Informationstechnik, Grundsatz und Wissenschaft, Archivtechnik, Bundesrepublik Deutschland, Deutsches Reich, Militärarchiv, Filmarchiv und SAPMO.
Die Abteilung AR erfasst, bewertet, ordnet, erschließt, verwahrt und verwaltet die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Die Abteilung AU bearbeitet Anträge auf Einsicht in Stasi-Unterlagen, persönliche Akteneinsichten sowie Anfragen von Behörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rehabilitierungsbehörden, Forschung, politischer Bildung und Medien. Die Abteilung R besteht aus zwölf Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs und betreut regionale Akten aus den ehemaligen MfS-Bezirksverwaltungen. Die Abteilung VF erfüllt den im Stasi-Unterlagen-Gesetz formulierten Unterrichtungsauftrag durch wissenschaftlich fundierte Aufbereitung und zeitgemäße Vermittlung.
Die Abteilung AT übernimmt archivtechnische Querschnittsaufgaben wie Bestandserhaltung, Magazine, Werkstätten, Filmrestaurierung und Filmkonservierung. Die Abteilung DDR einschließlich SAPMO betreut Unterlagen der zentralen DDR-Stellen sowie Archivgut der Parteien, Gewerkschaften und Massenorganisationen der DDR. Die Abteilung DR bearbeitet Unterlagen zum Deutschen Reich und personenbezogene Anfragen zum Ersten und Zweiten Weltkrieg, darunter Aufgaben der früheren WASt. Die Abteilung AV ist das zentrale deutsche Filmarchiv und gehört zu den größten Filmarchiven der Welt; sie sammelt Filme, Drehbücher, Programme, Fotos, Plakate und weitere Materialien. Die Abteilung GW entwickelt archivfachliche Grundsätze, betreut wissenschaftliche Editionen und die Erinnerungsstätte in Rastatt. Die Abteilung MA, das Militärarchiv, betreut militärische Unterlagen vom 19. Jahrhundert bis zur Bundeswehr; der Standort Freiburg soll Ende 2038 geschlossen und seine Bestände auf andere Standorte verteilt werden.
Standorte, Partner und Wikimedia
Das Bundesarchiv arbeitet an vielen Standorten. Dazu gehören unter anderem Koblenz für bundesrepublikanische Unterlagen, Berlin-Lichterfelde für nichtmilitärische Unterlagen bis 1945, DDR-Unterlagen und Filmbenutzung, Berlin-Tegel für personenbezogene militärische Unterlagen bis 1945, Freiburg im Breisgau für das Militärarchiv, Bayreuth für das Lastenausgleichsarchiv, Ludwigsburg für Unterlagen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, Rastatt für die Erinnerungsstätte sowie zahlreiche Standorte des Stasi-Unterlagen-Archivs, etwa Berlin-Lichtenberg, Chemnitz, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Suhl.
Das Bundesarchiv kooperiert mit institutionellen Partnern im In- und Ausland. Die Zusammenarbeit reicht von Digitalisierungsprojekten bis zu Konferenzen und Tagungen. Es ist in Netzwerken von Archiven und Fachverbänden aktiv, vom Verband deutscher Archivarinnen und Archivare bis zum Internationalen Archivrat. Auch mit Forschungseinrichtungen bestehen Kooperationen; gemeinsam mit der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gibt das Bundesarchiv die „Akten der Reichskanzlei“ heraus. Außerdem ist es Kooperationspartner des Online-Portals Lebendiges Museum Online.
Ab Dezember 2008 kooperierte das Bundesarchiv mit Wikimedia Commons und machte über 100.000 digitalisierte Fotografien öffentlich zugänglich. Die Bilder wurden unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA veröffentlicht, und Personendaten wurden mit Wikipedia-Artikeln und der Personennamendatei verknüpft. Die Kooperation endete im Herbst 2010; als Grund nennt der Artikel unter anderem häufige Lizenzverstöße, deren Anteil an den Nutzungen 95 % betragen haben soll.