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Ministerium für Staatssicherheit

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Kurzwort „Stasi“, wurde am 8. Februar 1950 nach sowjetischem Vorbild (MGB/KGB) gegründet.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern und Bedeutung
  2. 2. Arbeitsweise und Repression
  3. 3. Inland, Ausland und Personal
  4. 4. Geschichte bis 1989
  5. 5. Ende und Aufarbeitung
  6. 6. Erinnerung und Nachwirkungen

Kern und Bedeutung

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), kurz „Stasi“, wurde am 8. Februar 1950 nach sowjetischem Vorbild gegründet. Es war in der DDR zugleich Geheimdienst, Geheimpolizei und zentrales Herrschafts- und Unterdrückungsinstrument der SED. Die Selbstbeschreibung als „Schild und Schwert der Partei“ machte deutlich, dass das MfS nicht unabhängig arbeitete, sondern die Macht der SED sichern sollte.

Die Stasi überwachte die DDR-Bevölkerung flächendeckend. Menschen konnten ins Visier geraten, wenn sie Westkontakte hatten, einen Ausreiseantrag stellten, der Flucht verdächtigt wurden, christlich-kirchlich aktiv waren, oppositionell wirkten oder vom Idealbild des „sozialistischen Menschen“ abwichen. Dadurch entstand ein Klima der Angst, Selbstzensur und Anpassung. Das MfS betrachtete seine Arbeit ideologisch als Verteidigung gegen einen inneren und äußeren „Klassenfeind“.

Am 31. Oktober 1989 hatte das MfS 91.015 hauptamtliche Mitarbeiter, also etwa einen auf 180 Einwohner, sowie 189.000 Inoffizielle Mitarbeiter nach einer im Artikel genannten Zahl. Andere Angaben nennen zuletzt 173.081 IM Ende 1988 oder, nach Ilko-Sascha Kowalczuk, nur etwa 109.000 aktive IM. Hinzu kamen Auskunftspersonen, die oft nicht wussten, dass sie Informationen an die Stasi weitergaben. Die Zentrale lag im Dienstkomplex Normannenstraße in Berlin-Lichtenberg; ein weiterer wichtiger Ort war das Sperrgebiet Berlin-Hohenschönhausen mit zentraler Untersuchungshaftanstalt, Haftarbeitslager, technischer Abhörabteilung und Personendatenbank.

Arbeitsweise und Repression

Der Auftrag des MfS war die Sicherung der SED-Herrschaft gegen vermeintliche Feinde. Der „äußere Feind“ war vor allem der westliche Imperialismus, also die Bundesrepublik, westliche Geheimdienste und westliche Einflüsse. Der „innere Feind“ waren DDR-Bürger, die Kritik äußerten, ausreisen wollten oder als politisch unzuverlässig galten. Abweichende Meinungen wurden oft als vom Westen gesteuerte Sabotage gedeutet.

Wichtige Methoden waren Observation, Post- und Telefonkontrolle, konspirative Wohnungen, gefälschte Identitäten, Informanten, verdeckte Offiziere und „Operative Vorgänge“. Die MfS-Richtlinie Nr. 1/76 regelte solche Operativen Vorgänge gegen Personen oder Gruppen, die als staatsfeindlich eingestuft wurden. Ziel war es, sie zu isolieren, zu neutralisieren oder „unschädlich“ zu machen.

Besonders wichtig war die „Zersetzung“. Damit sind verdeckte psychologische Maßnahmen gemeint, die Zielpersonen sozial isolieren, verunsichern, kompromittieren und psychisch zermürben sollten. Ab den 1960er Jahren ersetzte die Stasi körperliche Folter zunehmend durch „Operative Psychologie“. Politische Gegner wurden oft nicht als politische Gefangene bezeichnet, sondern mit Straftatbeständen wie „Staatsfeindliche Hetze“ (§ 106 StGB-DDR), „Rowdytum“ (§ 215 StGB-DDR) oder „Ungesetzlicher Grenzübertritt“ (§ 213 StGB-DDR) kriminalisiert.

Das MfS kontrollierte außerdem Wirtschaft, Verkehr, Reisen, Grenzübergänge, Kirchen, Kultur, Bildung, Sport, Verwaltung, Polizei, Nationale Volksarmee und Grenztruppen. Die Passkontrolleinheiten an Grenzübergangsstellen gehörten operativ zum MfS, trugen aber Tarnuniformen der Grenztruppen. Nach Todesfällen an der innerdeutschen Grenze verschleierte die Stasi Ermittlungen und informierte Angehörige häufig nur unter Geheimhaltung.

Inland, Ausland und Personal

Die Organisation des MfS verband Territorialprinzip und Linienprinzip. Nach dem Territorialprinzip gab es in den DDR-Bezirken Bezirksverwaltungen und darunter Kreisdienststellen, sodass jedem Ort eine MfS-Einheit zugeordnet war. Nach dem Linienprinzip waren fachliche Aufgaben in Hauptabteilungen gegliedert, zum Beispiel Spionageabwehr, Untersuchung, Postkontrolle, Passkontrolle, Wirtschaft, Kirche, Kultur, Verkehr oder Auslandsspionage.

Die hauptamtlichen Mitarbeiter wurden nicht durch offene Bewerbung gewonnen, sondern gezielt ausgewählt. Entscheidend waren politische Zuverlässigkeit, SED-Nähe und ein „klarer Klassenstandpunkt“. Bewerber und ihre Familien wurden gründlich überprüft. Mitarbeiter erhielten Privilegien wie bessere Wohnungen, besondere Einkaufsmöglichkeiten oder eigene Ferienheime, standen aber selbst unter strenger Kontrolle. Etwa 90 Prozent der Stasi-Mitarbeiter waren Mitglieder der SED.

Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren geheime Informanten. Sie wurden von Führungsoffizieren angeworben, geführt und ausgewertet. Manche arbeiteten aus ideologischer Überzeugung, andere aus Karriereinteresse, Angst, Eigennutz oder unter Druck. IM-Kategorien waren unter anderem IMS zur politisch-operativen Sicherung, IMB mit Kontakt zu Zielpersonen, IMK für konspirative Wohnungen oder Adressen und Zelleninformatoren in Haftanstalten. Ein Akteneintrag allein beweist laut Artikel nicht immer sicher eine aktive Geheimdiensttätigkeit; sichere Belege ergeben sich erst aus mehreren Quellen wie Karteien, Akten und Verpflichtungserklärungen.

Die Hauptverwaltung A (HV A) war der Auslandsgeheimdienst des MfS. Sie betrieb politische, militärische, wirtschaftliche und technische Spionage, Gegenspionage, Desinformation und sogenannte Aktive Maßnahmen. In der Bundesrepublik und im westlichen Ausland arbeiteten Agenten, darunter hauptamtliche Kader, Offiziere im besonderen Einsatz und Hauptamtliche Inoffizielle Mitarbeiter. Im Artikel werden für die gesamte Zeit etwa 12.000 West-Spione in der Bundesrepublik genannt; beim Zusammenbruch der DDR sollen dort noch rund 2.000 aktive MfS-Spione tätig gewesen sein. Die HV A arbeitete eng mit dem sowjetischen KGB zusammen.

Geschichte bis 1989

Vorläufer des MfS entstanden in der sowjetischen Besatzungszone aus sowjetisch geprägten Polizei- und Geheimdienststrukturen. Dazu gehörten die Deutsche Verwaltung des Inneren und die politische Polizeistruktur K5. Am 24. Januar 1950 beschloss das Politbüro der SED die Bildung des MfS; am 8. Februar 1950 bestätigte die Volkskammer das Gesetz. Wilhelm Zaisser wurde erster Minister, Erich Mielke sein Stellvertreter. Eine parlamentarische Kontrolle war nicht vorgesehen.

Nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 galt das MfS der SED-Führung als unzureichend vorbereitet. Es wurde am 23. Juli 1953 zum Staatssekretariat für Staatssicherheit zurückgestuft und dem Innenministerium unterstellt. 1955 erhielt es wieder Ministeriumsrang. Ernst Wollweber blieb zunächst Leiter, wurde aber 1957 durch Erich Mielke ersetzt, der das MfS bis zum 7. November 1989 führte.

Nach dem Mauerbau 1961 verlagerte sich der Schwerpunkt stärker auf die vorbeugende Kontrolle innerer Opposition. Die Doktrin der „politisch-ideologischen Diversion“ erklärte abweichende Meinungen als Ergebnis westlicher Einflussnahme. In den 1970er Jahren bemühte sich die DDR international um Anerkennung und bekannte sich etwa in der KSZE-Schlussakte zur Achtung der Menschenrechte. Deshalb nutzte das MfS häufiger „weiche“ und verdeckte Repressionsformen wie Zersetzung statt offener Strafverfolgung. Gleichzeitig blieb es ein Schlüsselorgan für Strafverfolgung, Spionage, Zensur, Technologie- und Devisenbeschaffung sowie Häftlingsfreikauf.

In den 1980er Jahren arbeitete das MfS auch mit extremistischen und terroristischen Gruppen zusammen oder unterstützte sie laut Artikel verdeckt. Genannt werden Kontakte zu linksextremistischen Gruppen wie RAF, ETA und IRA, Verbindungen zur Carlos-Gruppe, Unterstützung einzelner Rechtsextremisten sowie bezeugte oder vermutete Mordanschläge, Entführungen und Terrorverstrickungen. Der Artikel nennt dabei teils belegte Fälle und teils Fälle, bei denen Indizien oder Vermutungen bestehen.

Ende und Aufarbeitung

Während der Friedlichen Revolution versuchte die Regierung Modrow am 17. November 1989, das MfS in das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umzuwandeln. Diese Reform scheiterte. Ab 4. Dezember 1989 besetzten Bürger in mehreren Bezirksstädten Stasi-Dienststellen, zuerst in Erfurt, später auch andere Orte und am 15. Januar 1990 die Berliner Zentrale. Bürgerkomitees und Bürgerwachen überwachten die erzwungene Auflösung. Zum 31. März 1990 waren fast alle Mitarbeiter entlassen. Viele Akten, besonders der HV A, wurden 1989/90 vernichtet; zugleich konnten etwa 15.500 Säcke mit zerrissenen Unterlagen gesichert werden.

Seit dem 29. Dezember 1991 regelt das Stasi-Unterlagen-Gesetz den Zugang zu den Akten. Es ermöglichte erstmals Bürgern, Unterlagen einzusehen, die ein Geheimdienst über sie angelegt hatte. Heute werden die Stasi-Unterlagen im Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv aufbewahrt: genannt werden 111 Kilometer Akten, etwa 2 Millionen Fotos, 381 Datenträger, 23.000 Tonträger und 2.900 Filme. Das Recht auf private Akteneinsicht gilt unbefristet; die institutionelle Überprüfung von Amtsträgern wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Die strafrechtliche Ahndung von MfS-Unrecht war rechtlich schwierig. Bestraft werden konnten nur Handlungen, die nach DDR-Recht und gesamtdeutschem Recht strafbar waren; außerdem galt das Rückwirkungsverbot. Von 251 Angeklagten, darunter 182 hauptamtliche und 42 inoffizielle MfS-Mitarbeiter, wurden nur 87 verurteilt. Die Strafen waren meist mild; nur drei Personen traten wegen Tötungsdelikten eine Haftstrafe an. Marianne Birthler betonte, aus wenigen Verurteilungen dürfe nicht geschlossen werden, dass das Handeln kein Unrecht gewesen sei.

Opfer können nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz von 1992 Rehabilitierung und Entschädigung erhalten, doch Opferverbände sehen die Regelungen als unvollständig an. Zum 1. Juli 2025 wurde die SED-Opferrente auf 400 Euro pro Monat angehoben und einkommensunabhängig gemacht; ab 2026 soll sie dynamisiert werden.

Erinnerung und Nachwirkungen

Die Aufarbeitung der Stasi-Geschichte umfasst Forschung, Archive, Gedenkstätten, Zeitzeugen, Kirchen und Opferverbände. Sie untersucht nicht nur das MfS, sondern auch die Verflechtung mit der SED, die Rolle von Mitläufern und Profiteuren sowie die Folgen für Alltag, Familien und spätere Generationen. Historiker wie Ilko-Sascha Kowalczuk und Michael Beleites kritisieren, dass die Debatte lange zu stark auf die Stasi und ein einfaches Täter-Opfer-Schema konzentriert war, statt das gesamte diktatorische System zu betrachten.

Zeitzeugenberichte gelten als subjektive, aber wichtige Quellen. Sie zeigen die menschliche und emotionale Dimension von Repression, Haft, Anpassung oder Mitwirkung. Auch Berichte ehemaliger MfS-Angehöriger können Einblicke in Behördenalltag, innere Kontrolle und Rechtfertigungsstrategien liefern, müssen aber kritisch mit Akten und Forschung abgeglichen werden.

Das Erbe wirkt in Familien und Generationen nach. Der Artikel beschreibt Tabuisierung, Schweigen, Schuld, Scham, Trauma und autoritäre Muster als mögliche Formen „transgenerationaler Weitergabe“. Für die Nachwendegeneration kamen zudem Statusverlust, Existenzängste und ein Bruch politischer Orientierung hinzu.

Gedenkstätten und Museen erinnern heute an die Geschichte des MfS, besonders an früheren Orten der Verfolgung. Dazu gehören Berlin-Hohenschönhausen, das Stasimuseum in der Normannenstraße, die „Runde Ecke“ in Leipzig, Bautzen, Dresden, Rostock, Gera, Magdeburg, Erfurt, Cottbus und weitere Orte. Sie dienen der historisch-politischen Bildung und sollen Verharmlosung, Verklärung und einseitigen Darstellungen entgegenwirken.

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