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Zölibat

Besonders bekannt ist der Zölibat von Geistlichen in der römisch-katholischen Kirche. Aber auch die orthodoxe, anglikanische und evangelische Kirche kennen für …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Grundformen
  2. 2. Regeln in der römisch-katholischen Kirche
  3. 3. Entwicklung der Verpflichtung
  4. 4. Theologische Begründungen und Debatte
  5. 5. Andere Kirchen und Religionen
  6. 6. Konflikte, gesellschaftliche Fragen und Missbrauch

Bedeutung und Grundformen

Zölibat bedeutet Ehelosigkeit mit sexueller Enthaltsamkeit, besonders wenn sie religiös begründet ist. Bekannt ist vor allem der Zölibat von Geistlichen der römisch-katholischen Kirche. Formen von Ehelosigkeit, Enthaltsamkeit und Keuschheit gibt es jedoch auch bei Ordensleuten, Eremiten, geweihten Jungfrauen und Diakonissen anderer christlicher Kirchen.

In der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche ist das zölibatäre Leben für Priester seit 1139 grundsätzlich verpflichtend. In den mit Rom unierten katholischen Ostkirchen und in den orthodoxen Kirchen gilt es dagegen für Bischöfe und Mönche sowie für Priester, die bei ihrer Weihe unverheiratet sind. Papst Franziskus erlaubte im Juni 2014 ostkirchlichen Bischöfen auch in bestimmten westlichen Gebieten mit eigener ostkirchlicher Hierarchie, verheiratete Männer zu Priestern zu weihen. In der altkatholischen Kirche sind Geistliche seit 1878 grundsätzlich vom Zölibat dispensiert, also von dieser Verpflichtung befreit.

Regeln in der römisch-katholischen Kirche

Der Zölibat gilt als evangelischer Rat neben Armut und Gehorsam. Er wird als frei gewählte Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“ verstanden und soll eine ungeteilte Nachfolge Christi sowie das erwartete endzeitliche Heil sichtbar machen. Ordensleute, Mitglieder von Säkularinstituten und Eremiten verpflichten sich öffentlich zu Ehelosigkeit, Armut und Gehorsam. Can. 599 CIC verbindet den Rat der Keuschheit ausdrücklich mit vollkommener Enthaltsamkeit im Zölibat. Auch öffentliche Gelübde oder Versprechen von Jungfräulichkeit oder Ehelosigkeit sind kirchenrechtlich ein Ehehindernis.

In der lateinischen Kirche verpflichtet Can. 277 § 1 CIC angehende Priester ab der Diakonweihe zu vollkommener und dauerhafter Enthaltsamkeit. Das Zölibatsversprechen ist damit Voraussetzung für die Priesterweihe. Eine Ausnahme von der Verpflichtung kann nach Can. 1047 § 1 CIC grundsätzlich nur der Papst gewähren. Verheiratete Priester in der Westkirche sind Ausnahmefälle, etwa konvertierte anglikanische oder evangelische Priester und Pastoren, die übernommen und geweiht werden. Beim ständigen Diakonat muss ein Mann sich vor der Weihe für Ehe oder Zölibat entscheiden; nach der Weihe ist eine Heirat selbst nach dem Tod der Ehefrau oder einer Ehenichtigkeit nur mit päpstlicher Dispens möglich.

In den unierten Ostkirchen können verheiratete Männer Priester werden. Vor der Diakonweihe ist aber endgültig zu entscheiden, ob jemand verheiratet oder zölibatär in den Weihestand tritt; eine spätere Heirat oder Wiederheirat ist ausgeschlossen. Bischöfe müssen zölibatär leben und stammen meist aus dem Mönchsstand; gelegentlich werden auch verwitwete Priester zu Bischöfen geweiht.

Entwicklung der Verpflichtung

In den ersten Jahrhunderten waren Kleriker in Ost und West meist verheiratet. Zunehmend wurde die biblische Forderung, ein Bischof solle „Mann einer einzigen Frau“ sein (1 Tim 3,1–7 EU), als Verbot einer Wiederverheiratung verwitweter Kleriker verstanden. Im Osten bezog sich diese Beschränkung auf Ehen nach der Taufe, im Westen schließlich auch auf Ehen vor der Taufe. Ab dem 4. Jahrhundert belegen Quellen Regeln zur Ehe und Sexualität des Klerus: Unverheiratete Kleriker durften nach der Weihe nicht heiraten; in der Ostkirche wurde von Bischöfen dauerhafte sexuelle Enthaltsamkeit in der Ehe erwartet.

Für die Westkirche ist die Dekretale Directa ad decessorem von Papst Siricius aus dem Jahr 385 die erste sicher echte, allgemein geltende Regelung. Priester und Bischöfe sollten nur einmal und nur eine Jungfrau geheiratet haben; verheiratete Anwärter mussten vor der Priesterweihe mehrere Jahre enthaltsam leben. Synoden und päpstliche Dekretalen forderten im 5. Jahrhundert für Bischöfe, Priester, Diakone und teils Subdiakone dauerhafte eheliche Enthaltsamkeit. Diese Regeln wurden in Kanonessammlungen und im Codex Iustinianus verbreitet.

Im Frühmittelalter blieben viele Geistliche, besonders auf dem Land, verheiratet; das Enthaltsamkeitsgebot wurde oft nicht befolgt. Bis 1139 waren verbotswidrig geschlossene Klerikerehen aber rechtlich gültig, und ihre Kinder galten als legitim. Im 11. Jahrhundert verschärften Synoden und Reformbewegungen die Kritik an Priesterehen, teils mit radikalen oder gewaltsamen Mitteln. Das Konzil von Pisa 1135 und das Zweite Laterankonzil 1139 erklärten bestehende Ehen von Geistlichen für ungültig. Seit dem späteren Mittelalter setzte sich kirchenrechtlich durch, dass die Weihe ein Ehehindernis ist. Die häufige Wiederholung von Verboten und viele Dispense für Priestersöhne im 15. Jahrhundert zeigen jedoch, dass die Regel nicht immer befolgt wurde.

Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) erklärte in Presbyterorum ordinis, Nr. 16, die vollkommene Enthaltsamkeit sei nicht vom Wesen des Priestertums gefordert, wie die frühe Kirche und die Ostkirchen zeigten. Für die lateinische Kirche bestätigte es dennoch das Zölibatsgesetz; der Text wurde am 7. Dezember 1965 mit 2390:4 Stimmen angenommen.

Theologische Begründungen und Debatte

Als wichtigste Begründung gilt die Berufung zur Nachfolge Jesu: Ehelosigkeit „um des Himmelreiches willen“ ist nach Mt 19,12 EU eine Empfehlung für Menschen, denen dies gegeben ist. Auch Paulus empfiehlt die Ehelosigkeit und begründet sie damit, dass Unverheiratete sich ungeteilt um die Sache des Herrn kümmern könnten (1 Kor 7,7; 1 Kor 7,32–36 EU). Zugleich betont Paulus, dass jeder eine eigene Gnadengabe habe. Das Neue Testament berichtet nicht von einer Ehe Jesu. Die im Artikel dargestellten Deutungen einer möglichen Ehe Jesu sind umstritten.

Der Zölibat soll zudem als Zeichen für das Himmelreich wirken: Nach Mk 12,25 EU wird dort nicht mehr geheiratet. Ehe und Ehelosigkeit gelten dabei beide als Zeichen der Liebe Gottes. Theologisch wird der Zölibat auch als Charisma verstanden, also als Geschenk Gottes. Gegner einer Pflicht betonen deshalb, eine solche Lebensform solle freiwillig sein; sie trennen die Berufung zum Priestertum von der Berufung zur Ehelosigkeit. Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnete den Zölibat als dem Priestertum angemessen, nicht aber als dessen Wesensmerkmal.

Weitere Begründungen waren kultische Reinheit und die vollständige Einsatzfähigkeit im Dienst. Beim letzten Argument wird angenommen, ehelos lebende Priester könnten sich freier ihrer Gemeinde widmen; vergleichende Belege dafür fehlen laut Artikel. Als Gegenargumente in der Bibeldebatte werden unter anderem 1 Kor 7,1–2 und 7,8–9 EU sowie die Forderung an den Bischof, guter Familienvater zu sein (1 Tim 3,2–4 EU), herangezogen.

Andere Kirchen und Religionen

Die altkatholische und die anglikanische Kirche kennen keine Zölibatspflicht für Priester; in der anglikanischen Kirchengemeinschaft gilt dies auch für Bischöfe. In der armenischen apostolischen Kirche gibt es verheiratete und zölibatäre Priester. Zölibatäre Priester heißen Abegha; Bischöfe, Erzbischöfe und Katholikoi werden aus ihrer Gruppe berufen. Orthodoxe Kirchen weihen überwiegend verheiratete Männer zu Diakonen und Priestern. Nach der Weihe ist bei Verwitwung keine zweite Ehe erlaubt; Bischöfe leben gewöhnlich als Angehörige des Mönchsstands ehelos. Reformierte Kirchen lehnen eine biblisch nicht vorgeschriebene Zölibatspflicht ab, während manche Diakonissengemeinschaften seit dem 19. Jahrhundert zölibatär leben. Evangelische Freikirchen kennen im Allgemeinen keinen Zölibat.

In antiken Religionen mussten die Vestalinnen während ihrer dreißigjährigen Amtszeit jungfräulich bleiben. Im Theravada-Buddhismus und teilweise im tibetischen Buddhismus verpflichten Ordensregeln Mönche und Nonnen zum Zölibat; in fast allen japanischen buddhistischen Richtungen ist er aufgehoben. Im Hinduismus gehört Enthaltsamkeit im ersten Lebensstadium brahmacarya und bei dem am Lebensende stehenden sannyasin zur Askese. Das Judentum lehnt Zölibat grundsätzlich ab; Rabbiner können in allen jüdischen Strömungen heiraten und Kinder haben. Sunniten und Schiiten lehnen ihn ebenfalls ab und betonen die Ehe. Im Sufismus kommen vereinzelt zölibatäre asketische Lebensformen vor.

Konflikte, gesellschaftliche Fragen und Missbrauch

Ein Bruch der Zölibatsverpflichtung führt nach Can. 1395 nicht automatisch zu einer fest bestimmten Strafe. Wenn ein Kleriker in einer pflichtwidrigen Beziehung verharrt, tritt jedoch Suspension ein; weitere Strafen können bis zur Laisierung, also der Entlassung aus dem Klerikerstand, reichen. Erst nach Laisierung kann ein Priester kirchlich heiraten. Nach La Civiltà Cattolica gaben von 1967 bis 2006 69.000 Priester ihr Amt auf, um zu heiraten; 11.200 kehrten nach Trennung oder Tod der Partnerin in das Amt zurück.

Die Pflicht wird weiterhin kontrovers diskutiert, besonders im Zusammenhang mit Priestermangel. Bei der Amazonassynode 2019 stimmten 128 Bischöfe gegen 41 dafür, ständige Diakone mit Familie nach Ausbildung zu Priestern weihen zu können; Papst Franziskus griff dies in Querida Amazonia vom 2. Februar 2020 nicht auf. Gesellschaftlich hat die Akzeptanz christlich begründeter Ehelosigkeit laut Artikel abgenommen; eine Studie für die Deutsche Bischofskonferenz nennt dies als wichtigen Grund für die sinkende Bereitschaft junger Männer zum Priesterberuf.

Ein Zusammenhang zwischen Zölibat und sexuellem Missbrauch ist umstritten. Die John-Jay-Studie von 2004 sah den seit dem 11. Jahrhundert konstanten Zölibat nicht als Ursache für den Anstieg von Fällen in den 1970er und 1980er Jahren. Die Leygraf-Studie von 2012 stellte fest, es gebe keine empirischen Befunde dafür, dass Verzicht auf Sexualität oder Partnerschaft das Risiko für Sexualdelikte erhöhe. Andere Fachleute vermuten dagegen, Zölibat könne Menschen mit unreifer Sexualität oder Paraphilien anziehen. Arthur Kreuzer betont vor allem strukturelle Risiken und Prävention in Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten.

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