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Weihesakrament
Das Sakrament der Weihe oder Sakrament der Ordination (lateinisch ordinatio, „Aufnahme in den jeweiligen ordo“), auch Sakrament der Handauflegung, …
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Bedeutung und Grundlage
Das Weihesakrament, auch Sakrament der Ordination oder der Handauflegung, verleiht einer geweihten Person Sendung und Vollmacht, im Namen Christi für die Kirche zu handeln. In der römisch-katholischen Kirche führt es zur Aufnahme in den Klerus und zur Inkardination, also zur rechtlichen Zugehörigkeit zu einer Diözese oder Ordensgemeinschaft.
Die Kirche leitet das Amt von Jesus Christus und der Sendung der Apostel ab. Neben dem allgemeinen Priestertum aller Getauften habe Jesus zwölf Jünger besonders berufen und ausgesandt. Handauflegung und Weihegebet zur Anrufung des Heiligen Geistes gelten seit apostolischer Zeit als Zeichen der Weitergabe dieses Auftrags. Geweihte handeln nach katholischem Verständnis in persona Christi, also in der Person beziehungsweise an der Stelle Christi. Dadurch soll Christus selbst in den Sakramenten handeln, unabhängig von Vorzügen oder Fehlern des Amtsträgers.
Sakrament, Gültigkeit und Frauenordination
Das Weihesakrament besteht in katholischen und orthodoxen Traditionen, etwa in römisch-katholischen, orthodoxen, altorientalischen, altkatholischen und anglikanischen Kirchen. Meist gilt es als Sakrament (sacramentum ordinis), in einigen anglikanischen Kirchen als Sakramentale. Wegen des gemeinsamen Ursprungs in der Alten Kirche und der apostolischen Sukzession, der ununterbrochenen Weitergabe des Bischofsamtes, erkennen viele Konfessionen ihre Weihen gegenseitig an.
Für eine gültige Weihe müssen der spendende Bischof in apostolischer Sukzession stehen und den Auftrag zur Spendung haben; der Empfänger muss getauft, von der Kirche berufen und geeignet sein. Nach katholischer Lehre muss er außerdem männlich sein, während manche Kirchen Frauenordination anerkennen. Gültigkeit ist von Rechtmäßigkeit zu unterscheiden: Eine römisch-katholische Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag kann sakramental gültig, aber verboten sein und nach can. 1387 CIC eine Exkommunikation als Tatstrafe nach sich ziehen.
Die römisch-katholische, orthodoxe und altorientalische Kirche sowie manche anglikanischen und altkatholischen Kirchen halten Frauenweihen für ungültig. Die meisten altkatholischen und anglikanischen Kirchen erkennen sie hingegen an, teils nur für Diakonat oder Presbyterat. Katholisch wird dies mit der Berufung ausschließlich männlicher Apostel und dem Handeln des Priesters in persona Christi begründet; die Auffassung einer notwendigen männlichen Ähnlichkeit Jesu wird kritisiert. Johannes Paul II. erklärte 1994 in Ordinatio sacerdotalis, die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu spenden.
Spendung und Weihestufen
Die sichtbaren Kernelemente jeder Weihespendung sind Handauflegung und Weihegebet eines Bischofs. Die Weihe verleiht nach katholischem Verständnis einen Character indelebilis, ein untilgbares Prägemerkmal. Sie ist daher unwiderruflich und wird nicht wiederholt; bei Zweifel an einer früheren Weihe kann der Ritus jedoch sub conditione, also unter Vorbehalt, erfolgen. Der Verlust des klerikalen Standes hebt eine gültig empfangene Weihe nicht auf.
Das eine Weihesakrament hat drei aufeinander aufbauende Stufen:
- Diakonat: Diakone dienen in Liturgie, Verkündigung, Seelsorge und diakonischem Dienst.
- Presbyterat: Priester sind Mitarbeiter des Bischofs, leiten Gemeinden und spenden Sakramente außer der Weihe.
- Episkopat: Bischöfe leiten als Nachfolger der Apostel die Kirche; in dieser höchsten Stufe liegt die Fülle des Weihesakraments.
Für die Priesterweihe ist die Diakonweihe, für die Bischofsweihe die Priesterweihe erforderlich. Bischofs- und Priesterweihe geben die Vollmacht zum Handeln in der Person Christi; die Diakonweihe gibt nach can. 1009 § 3 CIC die Kraft zum Dienst in „der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe“. Niedere Weihen sind keine Sakramente, sondern liturgische Beauftragungen. In der lateinischen Kirche wurden sie 1973 durch Ministeria quaedam weitgehend abgeschafft, in orthodoxen Kirchen und katholischen Ostkirchen des byzantinischen Ritus bestehen sie als Vorstufen fort.
Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe
Die Weihe spendet stets ein Bischof im Pontifikalamt. Nach Cann. 1010 und 1011 CIC soll sie gewöhnlich an einem Sonntag oder gebotenen Feiertag in der Kathedralkirche stattfinden; seelsorgliche Gründe erlauben Abweichungen. Rechtsverbindlich ist jeweils das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen.
Bei der Diakonweihe versprechen Kandidaten unter anderem Dienst an Kirche und Bedürftigen, Verkündigung, Stundengebet sowie Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber dem Bischof. Nicht verheiratete Kandidaten versprechen die Ehelosigkeit. Auf Handauflegung und Weihegebet folgen Stola, Dalmatik und die Übergabe des Evangeliars.
Bei der Priesterweihe folgen auf Aufruf, Predigt, Gehorsamsversprechen und Allerheiligenlitanei Handauflegung und Weihegebet. Anwesende Bischöfe und Priester legen ebenfalls die Hände auf. Als deutende Riten folgen die Salbung der Hände mit Chrisam, Kasel sowie Kelch und Hostienschale. Priesteramtskandidaten durchlaufen in der Regel eine mehrjährige theologische Ausbildung. Sie versprechen insbesondere treuen Dienst am Wort Gottes und an den Sakramenten, Hilfe für Notleidende und Gehorsam gegenüber dem Bischof.
Die Bischofsweihe ist die Vollform des Sakraments. Hauptkonsekrator und Mitkonsekratoren legen die Hände auf und sprechen das Weihegebet; gewöhnlich wirken mindestens zwei Mitkonsekratoren mit. Der Kandidat verspricht Glaubenstreue, Verkündigung, Leitung und Sorge für das Gottesvolk; römisch-katholische Bischöfe leisten den Treueid gegenüber dem Papst. Chrisamsalbung der Stirn sowie Evangelienbuch, Stab, Ring und Mitra stehen für Heiligung, Verkündigung und Leitung.
Kirchliche Traditionen
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Kirchen betreffen Frauenordination und Zölibat. In der lateinischen Kirche besteht grundsätzlich Zölibatspflicht für Kleriker. Bereits verheiratete Männer können Diakone werden; selten können mit päpstlicher Dispens auch verheiratete, konvertierte Geistliche Priester werden. Eine Wiederheirat nach dem Tod der Ehefrau ist nicht erlaubt. Das Zweite Vatikanische Konzil stellte den ständigen Diakonat wieder her: Verheiratete Männer können seitdem ab 35 Jahren Diakone werden, dürfen nach der Weihe aber nicht heiraten.
In den meisten katholischen Ostkirchen können bereits verheiratete Männer Priester oder Diakone werden. Papst Franziskus erweiterte im Juni 2014 das Recht ostkirchlicher Bischöfe zur Weihe verheirateter Männer unter bestimmten Voraussetzungen auf westliche Gebiete. Orthodoxe Kirchen kennen zusätzlich niedere Weihen und Mönchsweihe. Priester und Diakone müssen nicht zölibatär leben, Bischöfe müssen unverheiratet sein und stammen deshalb meist aus dem Mönchsstand. Am 2. Mai 2024 wurde im Griechisch-orthodoxen Patriarchat von Alexandria und ganz Afrika erstmals seit der Alten Kirche eine Frau zur Diakonin geweiht.
In der altkatholischen Kirche ergänzen sich Diakonen-, Priester- und Bischofsamt funktional; sie bilden keine Über- und Unterordnung. Zölibatspflicht besteht nicht. Synoden wählen Bischöfinnen oder Bischöfe, Gemeindeversammlungen Pfarrerinnen oder Pfarrer. Im deutschen Bistum werden seit 1988 Frauen zu Diakoninnen geweiht; 1994 wurde die gleichberechtigte Zulassung von Männern und Frauen zu allen ordinierten Ämtern beschlossen.