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Wirtschaftsethik
Als zentrale Werte gelten dabei Humanität, Solidarität und Verantwortung. Die Rechtfertigung wirtschaftsethischer Normen kann sich aus den Folgen …
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Gegenstand und Grundbegriffe
Wirtschaftsethik reflektiert ethische Prinzipien im Rahmen wirtschaftlichen Handelns und wendet sie auf diesen Bereich an. Zentrale Werte sind Humanität, Solidarität und Verantwortung. Wirtschaftsethische Normen können durch die Folgen wirtschaftlichen Handelns für andere Menschen und die Umwelt begründet werden oder dadurch, dass bestimmte Normen an sich als richtig gelten. Wichtige Maßstäbe sind soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit.
Wirtschaftsethik soll keine konkreten Handlungsanweisungen ausarbeiten. Sie dient vielmehr als Orientierungshilfe für aktuelle Debatten, indem sie Begriffe, Methoden und Voraussetzungen wirtschaftlichen Handelns kritisch untersucht. Dafür ist ein interdisziplinärer Diskurs nötig, an dem Philosophen, Ökonomen, andere Sozialwissenschaftler und Theologen beteiligt sind. Unterschieden werden:
- Auf der praktischen Ebene werden konkrete wirtschaftliche Fragen geklärt und Handlungen beurteilt.
- Auf der theoretischen Ebene werden ökonomische Theorien ethisch bewertet und das Verhältnis von Ethik und Wirtschaft untersucht.
- Individualethik befasst sich mit der Verantwortung einzelner Menschen.
- Sozial- beziehungsweise Institutionenethik untersucht die Verantwortung von Unternehmen, Gruppen, Verbänden, Politik und Gesellschaft.
Im deutschsprachigen Raum wird Wirtschaftsethik von Unternehmensethik unterschieden. Unternehmensethik behandelt wirtschaftsethische Fragen aus der Perspektive einzelner Unternehmen, etwa deren Verhältnis zu Markt, Kunden und Gesellschaft sowie Entlohnung, Umweltschutz, Mitbestimmung und Betriebsklima. Die politische Ökonomie befasst sich dagegen mit dem Handeln des Staates unter ethischen Gesichtspunkten und mit den Funktionsprinzipien ganzer Volkswirtschaften. Die Aussagen der Wirtschaftsethik sind uneinheitlich, weil sie auf unterschiedlichen ethischen und ökonomischen Theorien beruhen und einen normativen, also wertenden Charakter haben.
Methodisch unterscheidet man deskriptive Wirtschaftsethik, die vorhandene moralische Phänomene und tatsächliches Verhalten beschreibt, normative Wirtschaftsethik, die Aussagen über gutes Handeln und deren Rechtfertigung untersucht, und metatheoretische Wirtschaftsethik. Letztere klärt Grundbegriffe wie Rationalität und Nutzen, die Werturteilsfreiheit sowie die Logik wirtschaftsethischer Argumente und die Frage, ob Wirtschaftsethik überhaupt möglich ist.
Der Begriff wird in drei Bedeutungen verwendet: als „Ethik der Wirtschaft“, also normative Bestimmung des Wirtschaftssystems; als „Ethik in der Wirtschaft“, also Anwendung ethischer Normen durch wirtschaftlich Handelnde; und als „Ökonomie der Ethik“, also Anwendung ökonomischer Methoden auf ethische Fragen. Nach der Untersuchungsebene unterscheidet man Makroebene (Gesellschaft und Wirtschaftssysteme), Mesoebene (Unternehmen und Institutionen) und Mikroebene (Handlungen und Verantwortlichkeiten einzelner Personen).
Rationalität, Werte und das Verhältnis von Ethik und Ökonomie
Eine Handlung gilt als rational, wenn sie ein bestimmtes Ziel nach eigener Überzeugung und auf Grundlage einer in sich stimmigen, kohärenten Argumentation bestmöglich erreichen kann. Schwierigkeiten entstehen durch unterschiedliche Werthaltungen, gegenläufige Ziele und verschiedene Methoden. Deshalb können Einzelne, Gruppen und Institutionen in Zielkonflikte geraten, für die es keine eindeutige Lösung gibt.
Ökonomische Rationalität wird meist als Zweck-Mittel-Rationalität verstanden. Nach dem ökonomischen Prinzip soll man mit vorhandenen Mitteln einen maximalen Nutzen erzielen oder ein bestimmtes Ziel mit minimalem Aufwand erreichen. Kritiker sehen darin die Gefahr eines ethischen Egoismus, der Gemeinschaft, Solidarität, Freiheit, Gerechtigkeit sowie weitergehende Ziele wie Frieden, Religion und den Sinn des Lebens ausblendet. Ökonomen betonen dagegen, dass solche Annahmen häufig nur Modelle für ökonomische Theorien und keine Aussage über den Menschen insgesamt seien. Die Berufung auf „Gesetze des Marktes“ und Sachzwänge wird kritisiert, weil sie ethische Verantwortung aus marktbezogenen Handlungen ausklammert. Ludwig Erhard und Alfred Müller-Armack formulierten dazu: „Wirtschaften an sich ist frei von moralischem Gehalt“. Kritiker wenden ein, dass wirtschaftliches Handeln durch Werte und soziale Normen geprägt sei und seine Nebenwirkungen auf Umwelt und Gesellschaft nicht ignoriert werden dürften. Carl Amery bezeichnete die vollständige Ökonomisierung als „Ökonomismus“.
Das Verhältnis von Ethik und Ökonomie wird unterschiedlich bestimmt. Annemarie Pieper unterscheidet drei Positionen:
- Moralische und wirtschaftliche Handlungen sind zwei Aspekte derselben Handlungsstruktur.
- Beide bilden getrennte, selbständige Handlungsklassen.
- Wirtschaftliche Handlungen sind eigenständig, bleiben aber moralischen Prinzipien verpflichtet.
Aristoteles steht für die erste Position: Jede Handlung soll zu einem gelingenden Leben beitragen; Ethik, Politik und Ökonomie bilden eine Einheit. Auch der Utilitarismus verbindet ökonomischen und moralischen Wert im Maßstab des Nutzens. Physiokraten, Adam Smith sowie Marx und Engels werden der zweiten Position zugeordnet, weil sie wirtschaftliche Vorgänge als eigenständige Prozesse analysieren. Die dritte Position geht von Kant aus und findet sich etwa bei John Rawls sowie in der Diskursethik von Karl-Otto Apel und Jürgen Habermas.
In neueren Ansätzen reicht das Spektrum von Karl Homanns Betonung der Rahmenordnung und Bruno Molitors Begrenzung der Ethik auf Rahmenordnung und Individualethik über Horst Steinmanns Dialog zwischen eigenständigen Bereichen, Peter Koslowskis wechselseitige Korrektur, Josef Wielands Anreizsysteme und Amartya Sens Chancengerechtigkeit bis zu Oswald von Nell-Breuning, Joseph Höffner, Peter Ulrich und Eilert Herms, die der Ethik einen Vorrang gegenüber der ökonomischen Logik geben. Joseph Ratzinger warnt davor, wirtschaftliche Sachkenntnis zu überspringen; sonst werde Moral zu „Moralismus“. Niklas Luhmann bezweifelte grundsätzlich, ob eine wissenschaftlich begründbare Wirtschaftsethik existiert.
Wirtschaftsordnung, Sozialstaat und gesellschaftliche Themen
Wirtschaftsethische Fragen betreffen unter anderem Armut, Hunger, Kindersterblichkeit, Menschenrechtsverletzungen, Arbeitslosigkeit, Migration und Vertreibung, Umweltzerstörung, Klimawandel, Energiemangel, Korruption, Kinderarbeit, Tierschutz, Drogen, Krieg, organisierte Kriminalität, Fundamentalismus und Terrorismus.
In Deutschland ist das Sozialstaatsprinzip in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG festgelegt. Der Sozialstaat umfasst staatliche Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, die Lebensrisiken und negative soziale Folgen abfedern sollen. Er geht grundsätzlich von der Selbstverantwortung der Bürger aus. Der Staat greift nach dem Prinzip der Subsidiarität erst ein, wenn Menschen ihre Selbstverantwortung nicht mehr ausreichend wahrnehmen können. Der Wohlfahrtsstaat geht darüber hinaus: Er fördert aktiv das soziale, materielle und kulturelle Wohlergehen und ersetzt einen Teil der Selbstverantwortung durch staatliche Fürsorge. Dieser stärkere Eingriff ist ethisch umstritten, weil er nach Wilhelm Röpke und Ludwig Erhard Verantwortungsfreude, Selbstvorsorge und andere menschliche Tugenden schwächen könne.
Wirtschaftsordnungen werden politisch bestimmt und stehen in Verbindung mit der politischen und allgemeinen Lebensordnung. Das Spektrum reicht nach dem Freiburger Ordoliberalismus von der reinen Zentralverwaltungswirtschaft bis zur reinen Marktwirtschaft. Wirtschaftsethisch wird gefragt, welche Ordnung dem Wohl der Menschen und der sozialen Gerechtigkeit dient und welche Rolle ein aktiver Staat spielen soll. Kritiker staatlicher Eingriffe warnen vor der Macht von Interessengruppen. Befürworter sozialstaatlicher Regulierung betonen dagegen, dass Umverteilung und sozialrechtliche Sicherung benachteiligten Menschen ein freieres und selbstbestimmteres Leben ermöglichen können. Unter „Wohlfahrtskapitalismus“ wird außerdem diskutiert, ob Unternehmen unmittelbar zur sozialen Gerechtigkeit beitragen sollen.
Eigentum, Arbeit und Umwelt
Eigentum wird wirtschaftsethisch danach beurteilt, wie es begründet wird und welchem Zweck es dient. Thomas von Aquin lehnte eine Begründung des Eigentums aus dem Naturrecht ab, hielt es aber aufgrund des Vernunftrechts für zulässig. Er nannte drei Gründe: Eigentum fördere die Sorgfalt gegenüber Sachen, kläre Zuständigkeiten und schaffe Rechtssicherheit. Weil Eigentum dem Gemeinwohl verpflichtet sei, bestehe zugleich eine Pflicht zum Geben von Almosen. John Locke leitete Eigentum aus der ursprünglichen Okkupation von Grund und Boden sowie aus dem Wert eigener Arbeit ab und sah in der Erhaltung des Eigentums ein Hauptziel der Staatsbildung. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte bezeichnete Eigentum als „unverletzliches und heiliges Recht“, das nur bei gesetzlich festgelegter öffentlicher Notwendigkeit und gerechter vorheriger Entschädigung entzogen werden dürfe. Proudhon erklärte dagegen: „Eigentum ist Diebstahl“. Marx und Engels sahen Privateigentum als Ursache von Entfremdung und Ausbeutung. Die katholische Soziallehre versteht Privateigentum als Voraussetzung persönlicher Freiheit und eigenverantwortlicher Lebensgestaltung, bindet es aber an das Gemeinwohl.
Bei der Verteilungsgerechtigkeit geht es darum, ob Ansprüche auf Einkommen und Vermögen so geregelt sind, dass Beteiligte aus neutraler Sicht zustimmen können. Als ungerecht gelten etwa ein Lohn unterhalb des Existenzminimums trotz Vollbeschäftigung oder ein sehr großer Abstand zwischen Manager- und Arbeiterlohn. Korrektursysteme sind Sozialversicherungen, progressive Steuern und direkte Unterstützungen wie Kindergeld und Sozialgeld. Für gerechte Entlohnung werden Gleichheit, Leistung, Ausbildung, Berufserfahrung, Alter, Bedürfnisse und Markt genannt. Adam Smith nennt fünf Bestimmungsgründe für Arbeitsentgelt: Arbeitsbedingungen, Qualifikation, Saisonabhängigkeit, Vertraulichkeit und Karrierechancen. Walter Eucken hielt Mindestlöhne bei bestimmten Marktanomalien für gerechtfertigt. Liberalismus lehnt Umverteilung weitgehend ab, während Egalitarismus eine möglichst weitgehende Gleichverteilung anstrebt.
Wirtschaftliches Handeln beeinflusst die Umwelt durch Ressourcenverbrauch, Emissionen, Tierhaltung, Kernenergie und Gentechnik. Umweltkatastrophen wie Bhopal, Brent Spar, Amoco Cadiz und Tschernobyl verstärkten die Umweltbewegung. Die Postwachstumsökonomie fordert eine absolute Reduktion von Stoffdurchsätzen und BIP; ein „Green New Deal“ setzt auf nachhaltiges Wachstum durch neue Technologien. Als möglicher Ausgleich wird eine Ausweitung von Cap and Trade auf die Gesamtwirtschaft genannt. Umweltgerechtigkeit verlangt außerdem, Belastungen fair zu verteilen und Betroffene an umweltrelevanten Entscheidungen zu beteiligen.
Unternehmen, Konsum und Finanzmärkte
Unternehmensethik untersucht, welchen moralischen Anforderungen Unternehmen genügen sollten. Nach außen geht es um den Beitrag von Produkten zum Gemeinwohl, Umweltbelastungen, faire Beziehungen zu Sozialpartnern und die Rolle von Unternehmen in der Globalisierung. Nach innen betreffen die Fragen Führungsprinzipien, Mitbestimmung, faire Löhne und menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns verlangt neben Legalität, also der Einhaltung von Gesetzen, auch Legitimität: Moralische Normen sollen angemessen berücksichtigt werden. Billiglöhne bei Subunternehmern, Wucher, Bilanzmanipulationen, Massenentlassungen und Verlagerungen ins Ausland können daher Proteste und Imageverluste auslösen. Unternehmen reagieren unter anderem mit Corporate Social Responsibility, Corporate Citizenship, dem von den Vereinten Nationen geförderten Global Compact und dem Modell des Verantwortungseigentums.
Konsumentenethik betont, dass Verbraucher durch ihr Kaufverhalten Einfluss auf wirtschaftliche Werte und Produktionsweisen nehmen. Beispiele sind der Früchteboykott der Anti-Apartheid-Bewegung, Eine-Welt-Läden und Fair Trade mit dem Ziel fairer Preise und geringerer Ausbeutung. Auch Bioprodukte, Energiesparen und nachhaltige Geldanlagen werden als ethisch motivierte Konsumentscheidungen genannt.
Die Finanzmarktethik beurteilt die Finanzwirtschaft traditionell kritisch. Aristoteles bezeichnete Zinsnahme als „unnatürliche Erwerbskunst“; seit der Antike wird die Finanzwirtschaft häufig als Gegenpol zur Realwirtschaft gesehen. In jüngerer Zeit wird auch ihre positive Funktion hervorgehoben. Paul Windolf betont insbesondere die Regulierungsfunktion der Börse: Unternehmen können durch sinkende Aktienkurse bestraft werden, wenn sie gegen Corporate-Governance-Richtlinien verstoßen.
Entstehung und zentrale Ansätze
Im 19. Jahrhundert emanzipierte sich die Wirtschaftswissenschaft nach dem Vorbild der Naturwissenschaften von der spätmittelalterlichen Moralphilosophie und entwickelte sich zu einer autonomen Ökonomik. Dadurch entstand die Zwei-Welten-Konzeption: Ökonomie orientiert sich an Effizienz, während Fragen der Menschen- und Umweltgerechtigkeit einer außerökonomischen Ethik überlassen werden. Das Grundproblem moderner Wirtschaftsethik lautet, wie ökonomische Rationalität und ethisch-praktische Vernunft systematisch vermittelt werden können.
An der Universität Münster gab es seit den 1920er Jahren unter Heinrich Weber und seit 1951 unter Joseph Höffner Versuche, Wirtschaftswissenschaft und philosophische Wirtschaftsethik zu verbinden. Seit Mitte der 1980er Jahre nahm das Interesse wegen Shareholder Value, Umweltzerstörung und Massenarbeitslosigkeit wieder zu. Seit etwa 1990 entwickelte sich Wirtschaftsethik durch Universitäten, kirchliche Akademien, Verbände und Arbeitsgruppen zu einem eigenen Forschungs- und Lehrgebiet.
Karl Homann und seine Schüler entwickeln eine Ordnungsethik mithilfe der ökonomischen Methode und analysieren Dilemmasituationen wie das Gefangenendilemma. Moral soll vor allem in den Spielregeln und Rahmenbedingungen des Wettbewerbs verankert werden. Anreizstrukturen sollen individuelles Handeln so lenken, dass gesellschaftlich erwünschte Zustände entstehen und Menschen freiwillig zum gegenseitigen Vorteil handeln können. Die Kernaussagen lauten: „Der systematische Ort der Moral in einer Marktwirtschaft ist die Rahmenordnung“ und „Die Effizienz in den Spielzügen, die Moral in den Spielregeln.“
Peter Ulrich stellt dem eine diskursethisch begründete integrative Wirtschaftsethik entgegen. Sie kritisiert Ökonomismus, fordert den Vorrang der Politik vor der Ökonomik und will ökonomische Rationalität auf Lebensdienlichkeit ausrichten. Der Ort der Moralbegründung sei die unbegrenzte Öffentlichkeit aller mündigen Bürger, nicht allein die Marktordnung. Ulrich bestreitet absolute Sachzwänge des Marktes und versteht viele Sachzwänge als politisch gesetzte institutionelle Normenzwänge.
Die Kontroverse wird unterschiedlich bewertet. Homann lässt nach einer Lesart Unternehmen auch innerhalb einer unvollkommenen Rahmenordnung moralisch handeln; Ulrich kritisiert jedoch, dass Homann die Reflexion vor der Gewinnmaximierung und der Vorrangstellung des Marktes abbreche. Homanns Schule versteht Werte eher hypothetisch als Instrumente zur Lösung realer Probleme und lehnt Letztbegründungen moralischer Pflichten ab. Ulrich hält diesen Ansatz deshalb für „moralfrei“. Aßländer und Nutzinger erkennen die Bedeutung geeigneter Ordnungs- und Anreizstrukturen an, warnen aber davor, Durchsetzbarkeit mit Legitimität gleichzusetzen: Sonst könnte auch die Moral einer Mafia legitim erscheinen. Weitere deutschsprachige Ansätze stammen unter anderem von Peter Koslowski, Josef Wieland, Bernward Gesang, Horst Steinmann und Albert Löhr.